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Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 44/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.11.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Vorab weise ich darauf hin, dass sich der Inhalt dieser Sitzungsvorlage ausschließlich auf das inzwischen vorliegende mögliche Sanierungskonzept bezieht. Die Frage der generellen Beibehaltung des Lehrschwimmbeckens ist Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage für die dafür zuständigen Fachausschüsse. Da diese Fachausschüsse vor der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses tagen, liegt das Beratungsergebnis hierzu somit zu diesem Sitzungstermin vor. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16. 07. 2002 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsbedarf bzw. die Sanierungskosten durch ein Ingenieurbüro auf Stundenlohnbasis ermitteln zu lassen, um darauf basierend weitere Entscheidungen treffen zu können. Bei dem Sanierungskonzept sind auch Prioritäten aufzuzeigen, um gegebenenfalls für einzelne Sanierungsschritte entsprechend Mittel aus der Schulpauschale zu verwenden. 2. Die derzeit vorhandenen Mängel an der Wasseraufbereitung mit Reparaturkosten in Höhe von ca. 4.000 € werden behoben. Das Lehrschwimmbecken wird danach wieder geöffnet.“ Zunächst teile ich Ihnen mit, dass die Mängelbeseitigung erfolgt und die hierfür geschätzten Kosten nicht überschritten worden sind. Das Lehrschwimmbecken wurde Anfang September 2002 wieder in Betrieb genommen. Bisher sind erfreulicherweise keine weiteren Reparaturen angefallen. Unabhängig davon ist eine generelle Sanierung im Jahre 2003 ff. dringend angezeigt, sofern das Lehrschwimmbecken dauerhaft weiter betrieben werden soll. Entsprechend dem Ratsbeschluss hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Morsch, Eschweiler, beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und hierbei insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit es möglich ist, das Becken selbst in seinem baulichen Zustand zu erhalten (also kein genereller Abbruch und komplette Erneuerung - wie von der Stadt Düren praktiziert). -2Die durchgeführte Untersuchung erstreckt sich auf: - Schwimmbadtechnik, Schwimmbecken, Lüftungsanlagen, Heizungsanlage, Sanitäranlagen. Den Istzustand wollen Sie bitte den beigefügten Ablichtungen (Blatt 1 bis 7) entnehmen. Im Kapitel 2 des Gutachtens werden Sanierungsvorschläge unterbreitet. Die einzelnen Vorschläge wollen Sie den beigefügten Anlagen (Blatt 8 bis 14) entnehmen. Das Sanierungskonzept wird in der Sitzung vom Ingenieurbüro erläutert, sodass es auch möglich ist, hierzu ergänzende Fragen zu stellen. Die Sanierungskosten wurden wie folgt geschätzt: - Schwimmbadtechnik: - Schwimmbecken: - Lüftungsanlagen: - Heizungsanlage: - Sanitäranlagen: insgesamt - ca. 28.500 € 82.700 € 72.800 € 25.500 € 15.100 € ca. 224.600 € Dem vorgenannten Betrag ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Außerdem sind hierin die Ingenieurgebühren noch nicht enthalten. Bei den Preisen handelt es sich um Schätzpreise, die sich im Falle einer Ausschreibung noch um 3 bis 5 % nach oben oder nach unten stabilisieren können. Gegebenenfalls fallen auch noch unvorhersehbare Kosten an, sodass sich die Gesamtkosten auf maximal 300.000 € belaufen werden. Die Kostenschätzung wurde bewusst in mehrere Lose aufgeteilt, da die Sanierung auch abschnittsweise möglich ist. Auf jeden Fall ist es jedoch erforderlich, die Lose 1 und 2, die auch vorrangig wären, zusammenzufassen. Außerdem müssen die Lose 3 und 5 aus wirtschaftlichen Gründen zusammengefasst werden. Das Los 4 ist völlig losgelöst zu betrachten. Die Sanierung kann somit -immer unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Schäden entstehen- auf mindestens 2 Jahre verteilt werden. Hierbei wäre dann allerdings zu berücksichtigen, dass auch jeweils eine längere Schließung erforderlich wird. Vorbehaltlich der Entscheidung, ob die Notwendigkeit besteht, das Lehrschwimmbecken weiter zu betreiben, schlage ich Ihnen vor, dem vorliegenden Sanierungskonzept zuzustimmen und aus finanziellen Gründen die Sanierung auf 2 Jahre zu verteilen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 300.000 € müssen im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden. Im Jahre 2003 sollten die Schwimmbadtechnik, das Schwimmbecken selbst und die sanitären Anlagen saniert werden. Einschließlich Mehrwertsteuer, Ingenieurgebühren und unvorhersehbaren Kosten wäre hierfür ein Betrag in Höhe von 170.000,00 € zu veranschlagen. Im Jahre 2004 sollte die Sanierung der Heizungsanlage und der Lüftungsanlage erfolgen. Hierfür müssten alsdann 130.000 € bereitgestellt werden. -3Für die Sanierung können die Mittel der Schulpauschale in Anspruch genommen werden. III. Beschlussvorschlag: „1. 2. Dem vorliegenden Sanierungskonzept wird zugestimmt. Die Sanierung erfolgt schrittweise in den Jahren 2003 und 2004 entsprechend dem Inhalt der Sitzungsvorlage.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlagen- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________