Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
2. Ergänzung
44/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-02BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.11.2002
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Grundlegende Sanierung/Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Vorab weise ich darauf hin, dass sich der Inhalt dieser Sitzungsvorlage ausschließlich auf das
inzwischen vorliegende mögliche Sanierungskonzept bezieht.
Die Frage der generellen Beibehaltung des Lehrschwimmbeckens ist Gegenstand einer
gesonderten Sitzungsvorlage für die dafür zuständigen Fachausschüsse. Da diese
Fachausschüsse vor der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses tagen, liegt das
Beratungsergebnis hierzu somit zu diesem Sitzungstermin vor.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16. 07. 2002 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsbedarf bzw. die Sanierungskosten durch ein
Ingenieurbüro auf Stundenlohnbasis ermitteln zu lassen, um darauf basierend weitere
Entscheidungen treffen zu können.
Bei dem Sanierungskonzept sind auch Prioritäten aufzuzeigen, um gegebenenfalls für einzelne
Sanierungsschritte entsprechend Mittel aus der Schulpauschale zu verwenden.
2. Die derzeit vorhandenen Mängel an der Wasseraufbereitung mit Reparaturkosten in Höhe von
ca. 4.000 € werden behoben. Das Lehrschwimmbecken wird danach wieder geöffnet.“
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass die Mängelbeseitigung erfolgt und die hierfür geschätzten
Kosten nicht überschritten worden sind. Das Lehrschwimmbecken wurde Anfang September 2002
wieder in Betrieb genommen. Bisher sind erfreulicherweise keine weiteren Reparaturen
angefallen. Unabhängig davon ist eine generelle Sanierung im Jahre 2003 ff. dringend angezeigt,
sofern das Lehrschwimmbecken dauerhaft weiter betrieben werden soll.
Entsprechend dem Ratsbeschluss hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Morsch, Eschweiler,
beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und hierbei insbesondere zu prüfen, ob und
inwieweit es möglich ist, das Becken selbst in seinem baulichen Zustand zu erhalten (also kein
genereller Abbruch und komplette Erneuerung - wie von der Stadt Düren praktiziert).
-2Die durchgeführte Untersuchung erstreckt sich auf:
-
Schwimmbadtechnik,
Schwimmbecken,
Lüftungsanlagen,
Heizungsanlage,
Sanitäranlagen.
Den Istzustand wollen Sie bitte den beigefügten Ablichtungen (Blatt 1 bis 7) entnehmen.
Im Kapitel 2 des Gutachtens werden Sanierungsvorschläge unterbreitet.
Die einzelnen Vorschläge wollen Sie den beigefügten Anlagen (Blatt 8 bis 14) entnehmen.
Das Sanierungskonzept wird in der Sitzung vom Ingenieurbüro erläutert, sodass es auch
möglich ist, hierzu ergänzende Fragen zu stellen.
Die Sanierungskosten wurden wie folgt geschätzt:
- Schwimmbadtechnik:
- Schwimmbecken:
- Lüftungsanlagen:
- Heizungsanlage:
- Sanitäranlagen:
insgesamt
-
ca. 28.500 €
82.700 €
72.800 €
25.500 €
15.100 €
ca. 224.600 €
Dem vorgenannten Betrag ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Außerdem sind hierin die
Ingenieurgebühren noch nicht enthalten. Bei den Preisen handelt es sich um Schätzpreise, die
sich im Falle einer Ausschreibung noch um 3 bis 5 % nach oben oder nach unten stabilisieren
können. Gegebenenfalls fallen auch noch unvorhersehbare Kosten an, sodass sich die
Gesamtkosten auf maximal 300.000 € belaufen werden.
Die Kostenschätzung wurde bewusst in mehrere Lose aufgeteilt, da die Sanierung auch
abschnittsweise möglich ist. Auf jeden Fall ist es jedoch erforderlich, die Lose 1 und 2, die auch
vorrangig wären, zusammenzufassen. Außerdem müssen die Lose 3 und 5 aus wirtschaftlichen
Gründen zusammengefasst werden. Das Los 4 ist völlig losgelöst zu betrachten.
Die Sanierung kann somit -immer unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Schäden
entstehen- auf mindestens 2 Jahre verteilt werden. Hierbei wäre dann allerdings zu
berücksichtigen, dass auch jeweils eine längere Schließung erforderlich wird.
Vorbehaltlich der Entscheidung, ob die Notwendigkeit besteht, das Lehrschwimmbecken weiter zu
betreiben, schlage ich Ihnen vor, dem vorliegenden Sanierungskonzept zuzustimmen und aus
finanziellen Gründen die Sanierung auf 2 Jahre zu verteilen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 300.000 € müssen im Verwaltungshaushalt
veranschlagt werden. Im Jahre 2003 sollten die Schwimmbadtechnik, das Schwimmbecken selbst
und die sanitären Anlagen saniert werden. Einschließlich Mehrwertsteuer, Ingenieurgebühren und
unvorhersehbaren Kosten wäre hierfür ein Betrag in Höhe von 170.000,00 € zu veranschlagen. Im
Jahre 2004 sollte die Sanierung der Heizungsanlage und der Lüftungsanlage erfolgen. Hierfür
müssten alsdann 130.000 € bereitgestellt werden.
-3Für die Sanierung können die Mittel der Schulpauschale in Anspruch genommen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
2.
Dem vorliegenden Sanierungskonzept wird zugestimmt.
Die Sanierung erfolgt schrittweise in den Jahren 2003 und 2004 entsprechend
dem Inhalt der Sitzungsvorlage.“
Der Bürgermeister
- Ramm -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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