Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
17/2002
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/621-01
Kreuzau, 23. April 2008
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.11.2002
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum überarbeiteten Entwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 30. 09. 2002 die Verwaltung beauftragt,
die vorliegende Planung für das Feuerwehrgerätehaus Kreuzau entsprechend den gegebenen
Anregungen aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 05. 09. 2002 zu
überarbeiten und diesen überarbeiteten Entwurf zur erneuten Beratung vorzulegen.
Die Überarbeitung beinhaltet die Verschiebung des Standortes um 9 m Richtung Ortslage sowie
die Verlegung des Eingangsbereiches auf der Rückseite des Gebäudes. Im Hinblick auf eine
eventuelle spätere Erweiterung des Gebäudes wird auf die diskutierte spiegelbildliche Errichtung
verzichtet, da ansonsten die Erschließungswege zu lang werden.
Auch die Anordnung der Fahrzeugstellflächen bleibt unverändert, sodass auch hier im Falle einer
Erweiterung der jetzt geplante Lagerraum (befindet sich hinter den kleineren Stellflächen) zukünftig
zentral gelegen ist. Probleme hierdurch für die Aufstellfläche vor den Fahrzeughallen ergeben sich
auch in Zukunft bei der Erweiterung nicht. Die Stellfläche vor der Halle muss bei einem großen
Fahrzeug mindestens 12,50 m betragen, örtlich sind auch bei der jetzt vorgesehenen
Verschiebung des Gebäudes auf jeden Fall noch 16 m vorhanden.
Durch die Verschiebung des Gebäudes um 9 m wird auch die Stellplatzsituation entlang der
Straße „Im Hanfgarten“ wesentlich entschärft. Die von Anliegern befürchteten Konflikte beim
rückwärts Hinausfahren treten dadurch nicht mehr auf.
Untersucht wurde auch die Frage, ob es kostenneutral möglich ist, das Dach auf der gesamten
Gebäudebreite anzuheben, um hierdurch ein größeres Innenraumangebot zu erhalten. Baulich ist
dies selbstverständlich möglich. Hierdurch würde sich die Nutzfläche um ca. 70 qm vergrößern.
Allerdings würden hierdurch auch Mehrkosten in Höhe von rund 60.000 € entstehen. Ein Bedarf für
eine derartige zusätzliche Nutzfläche besteht nicht. In Abstimmung mit der Feuerwehr sollte aus
diesem Grunde auf die Anhebung der Dachfläche über die gesamte Breite des Gebäudes
verzichtet werden.
Kostenmäßig untersucht wurde darüber hinaus das Einsparpotential, wenn zum jetzigen Zeitpunkt
auf die beiden kleinen Fahrzeugstellplätze verzichtet wird. Hierdurch reduziert sich die
Grundfläche um 72 m². Einsparungen entstehen beim Aushub, der Bodenplatte, den Bodenfliesen,
der Dachkonstruktion, einer Innenwand (hierfür wird das aber eine Außenwand) sowie 2 Rolltoren.
Die Einsparungen belaufen sich auf rund 40.000 €.
Im Falle eines späteren Anbaus ergeben sich auf jedoch Fall Mehrkosten. Erfahrungsgemäß
belaufen sich diese mindestens auf 25 % zuzüglich neuer Planungs- und Genehmigungskosten.
-2Da mittelfristig 5 Stellplätze benötigt werden, sollten diese auch bei diesem geringen
Einsparpotential jetzt gebaut werden.
Die Frage, ob und inwieweit sich Einsparungen durch die Verwendung von Fertigbauteilen
ergeben, muss, falls dies überhaupt gewünscht wird, der Ausschreibung vorbehalten bleiben.
Der überarbeitete Entwurf wird
Planungsausschusses vorgestellt.
zurzeit
erstellt
und
in
der
Sitzung
des
Bau-
und
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da sich durch die Umplanung das Bauvolumen gegenüber dem bisherigen Entwurf nicht
verändert, ist weiterhin mit Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 920.000 € zu rechnen.
In der Sitzung des Rates vom 30. 09. 2002 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die
Gemeinde in eigener Zuständigkeit bauen soll, oder ob sie durch Dritte - Niederauer Mühle oder
GWS - den Bau errichten lässt, um sich dann einzumieten. Diese Überprüfung erfolgt zurzeit und
wird Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil der nächsten
Hauptausschuss- und Ratssitzung.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden überarbeiteten Entwurf zum
Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau wird zugestimmt.
2.
Auf der Grundlage dieses Entwurfes kann das Baugenehmigungsverfahren
eingeleitet werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Neubau
eines