Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
111/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2003;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2003
berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 "Erläuterungen zur
Berechnung der Entsorgungsgebühr 2003" zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf
Haushalte bzw. Müllgefäße ist in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Die Erhöhung der Abfallgebühren ist in erster Linie notwendig, da eine erhebliche Erhöhung der
Deponiegebühren zu erwarten ist.
Noch nicht geklärt ist, wie der Kreis Düren diese Erhöhung ausgestalten wird.
Die Streichung der derzeitigen Quersubventionierungen für Sperrmüll und Elektroschrott sowie die
Einführung
einer
Grundgebühr
aufgrund
der
rechtlichen
Bestimmungen
der
Gewerbeabfallverordnung wäre eine Möglichkeit.
Favorisiert wird offenbar aber eine Erhöhung der allgemeinen Grundgebühr. Ein
Verwaltungsvorschlag sieht vor, die Grundgebühr von bisher 9,49 € um 4,50 € auf 13,99 € zu
erhöhen.
Zur Vermeidung späterer Nachzahlungen wurde bei der Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr
dieser Betrag eingesetzt und wirkt sich auf den t-Preis für Rest- und Sperrmüll aus.
Weiterhin bleibt folgendes festzuhalten:
Haushaltsbetrag:
Bei der Berechnung des Haushaltsbetrages wurde der erzielte Gebührenüberschuss aus den
Jahren 2000 und 2001 in Höhe von insgesamt 31.013,58 € berücksichtigt.
Gebühren Restmülltonne:
Die Einsammelkosten für die Bio- und Restmülltonne erhöhen sich im Jahre 2003 in Höhe der
vertraglich zugesicherten Preisanpassung an das Entsorgungsunternehmen.
-2Gebühren Biomülltonne:
Die Entsorgungsgebühr für die Biomülltonne steigt deutlich an. Negativ auf diese
Gebührenentwicklung wirkt sich zum einen die Erhöhung der Deponiekosten aus. Genaue
Gebühren sind noch nicht bekannt, nach vorliegenden Erkenntnissen ist jedoch eine Steigerung
der Deponiegebühr von bisher 71,17 € auf 104,83 € realistisch. Dieser Betrag wurde auch bei der
Gebührenkalkulation berücksichtigt. Im Jahre 2002 sorgte die Entnahme aus der Rücklage in
Höhe von 21.440,70 € für eine Senkung der Bioabfallgebühren unterhalb der tatsächlich
entstandenen Kosten. Eine weitere Entnahme aus der Rücklage kann jedoch nicht erfolgen. Diese
Tatsache und die erhebliche Erhöhung der Deponiegebühren für Bioabfälle sorgen für eine
erhebliche Gebührensteigerung.
Aufgrund der vorliegenden Daten und des dargestellten Sachverhalts hat die Verwaltung folgende
Gebührensätze errechnet:
Gebühr 2003
a) Grundgebühr je Haushalt/
Haushaltsgleichwert
27,64 €
Gebühr 2002
24,79 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll
60 l
99,43 €
91,99 €
80 l
115,89 €
106,38 €
120 l
1 Haushalt
148,41 €
135,14 €
120 l
2 Haushalte
74,41 €
67,57 €
240 l
1 Haushalt
247,59 €
221,45 €
240 l
2 Haushalte
123,80 €
110,73 €
240 l
3 Haushalte
82,53 €
73,82 €
240 l
4 Haushalte
61,90 €
55,36 €
1100 l
2-wöchentl.
1.247,31 €
1.123,39 €
1100 l
wöchentl.
2.363,94 €
2.119,58 €
Biomüll:
120 l
1 Haushalt
98,24 €
73,44 €
120 l
2 Haushalte
49,12 €
36,72 €
240 l
1 Haushalt
146,44 €
98,03 €
240 l
2 Haushalte
73,22 €
49,02 €
240 l
3 Haushalte
48,81 €
32,68 €
240 l
4 Haushalte
36,61 €
24,51 €
-3c) Abfallsäcke:
Restmüll
4,00 €
4,00 €
Biomüll
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
d) Sperrmüll:
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
Ich empfehle deshalb diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Veröffentlichung der Gebührensatzung stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2003 in
Kraft treten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-4-
Erläuterungen zur Berechnung der
Entsorgungsgebühr 2003
1.1.
1.1.1
fixe gefäßbezogene Kosten
Kosten der Abfallberatung und des Bauhofes
Nach vorliegender Aufstellung der Kämmerei ist hier ein Betrag in
Höhe von 43.100,-- € zu veranschlagen.
1.1.2
Sonstiger Personalaufwand und anteilige Verwaltungskosten
Nach vorliegender Aufstellung der Kämmerei ist hier ein Betrag in
Höhe von 54.903,-- € zu veranschlagen.
1.1.3
Fahrzeugkosten Bauhof
Die anteiligen Fahrzeugkosten wurden nach der Kostenrechnung des Bauamtes mit
2.311,30 € veranschlagt.
1.1.4
Kosten der Sondermüllentsorgung
Die Kosten der Sondermüllentsorgung werden pro Einwohner berechnet.
Im Jahr 2003 wird ein Betrag in Höhe von 0,60 € gefordert.
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
18.276 Einwohner x 0,60 € = 10.965,60 €
1.1.5
Kosten Auslieferung Müllgefäße
Die Auslieferung der Müllgefäße erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen. Die hierfür zu
zahlende jährliche Pauschale beträgt im Jahre 2003 2.310,72 €
1.1.6
Kosten der Papierentsorgung
An die einsammelnden Vereine wird ein Entgelt von 35,79 Euro je Tonne gezahlt.
Für die Gestellung von Containern ist ein Entgelt von 12,78 Euro je Tonne an den
Entsorger zu zahlen.
Altpapiermengen 2003
1301 t a 35,79 €
Ausgaben
46.562,79 €
1301 t a 12,78 €
Ausgaben
16.626,78 €
Versicherungsbeiträge für sammelnde Vereine
Gesamtausgaben Altpapier
63.847,37 €
657,80 €
-5-
1.1.7
Kosten der Sperrmüllentsorgung
Die Erfahrungswerte haben gezeigt, dass mittlerweile für die Deckung des Entsorgungsbedarfs
20 Abfuhrtermine für das Jahr 2003 eingeplant werden müssen.
a) Kosten der Einsammlung:
Für die ersten 12 Abfuhrtermine:
1,29 € (1,11 € + MWSt.) pro Einwohner x 18.276 Einwohner = 23.576,04 €
Für weitere 8 Abfuhren
0,84 € (0,72 € + MWSt.) pro Einwohner x 18.276 Einwohner = 15.351,84 €
Kosten der Einsammlung:
38.927,88 €
b) Kosten für Deponie und Verwertung:
Die Deponiegebühr für Sperrmüll beträgt im Jahr 2003
Deponiegebühr 2003 Seite 5)
470,91 t x 174,80 €
=
82.315,07 €
Gesamtkosten Sperrmüllentsorgung:
1.1.8
174,80 € (siehe Berechnung
121.242,95 €
Kosten der Weihnachtsbaumentsorgung
Die Entsorgung der Weihnachtsbäume erfolgte durch die Feuerwehr Kreuzau
Kosten:
1.1.9
4.369,81 Euro (einschl. der Schredderkosten)
Sächliche Kosten der Abfallberatung
Hier werden 10.000,-- € bereitgestellt.
1.1.10 Kosten für die Unterhaltung der Containerstandplätze
Hier werden 2.600,-- € bereitgestellt.
1.1.11 Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott
Bisher waren diese Kosten in den Deponiegebühren für Restmüll enthalten.
Dies ist auch im Jahre 2003 vorgesehen.
1.1.12 Erstattung der Mehrwertsteuer
Das DSD-Entgelt, welches für verschiedene Leistungen erbracht wird muss DSD mit
Mehrwertsteuer an die Gemeinde auszahlen. Diese Mehrwertsteuer muss die Gemeinde
jedoch an die Finanzbehörde abführen. Daher ist diese Mehrwertsteuer keine direkte
Ausgabe der Gemeinde. Diese Ausgabe ist bei der Erstattung für Öffentlichkeitsarbeit
(1.2.1) sowie bei der Reinigung der Containerstandorte (1.2.2) als Einnahme verzeichnet.
-6Im einzelnen errechnet sich die Ausgabe wie folgt:
Öffentlichkeitsarbeit:
Reinigung Containerstandplätze:
438,62 €
1.491,32 €
Veranschlagter Mehrwertsteuerbetrag
1.929,94 €
1.1.13 Kosten der Unterhaltung von Straßenpapierkörben
Hierfür werden 1.000,00 € veranschlagt.
1.1.14 Kosten der Entsorgung von wilden Abfallablagerungen
Lt. vorgelegter Wiegescheine ist hier mit Ausgaben in Höhe von
6.500,-- € zu rechnen.
-7-
1.2
Einnahmen
1.2.1
Erstattung der Öffentlichkeitsarbeit durch DSD
Im Jahre 2003 werden wie im Vorjahr 0,15 € je Einwohner gezahlt.
18.276 Einwohner x 0,15 €
=
Summe:
1.2.2
2.741,40 €
438,62 € MWSt.
3.180,02 €
Erstattung für Reinigung der Containerstandorte durch DSD
DSD zahlt an die Gemeinde Kreuzau für die Reinigung der Containerstandorte
0,51 Euro je Einwohner (wie seit 2000).
18.276 Einwohner x 0,51 Euro =
Summe:
1.2.3
9.320,76 €
1.491,32 € MWSt.
10.812,08 €
Erstattung für Altpapier
DSD erstattet der Gemeinde 25 % der tatsächlichen Kosten (d.h. Ausgaben vermindert um
die Einnahmen). Aufgrund des festgeschriebenen Verkaufserlöses entstehen im Jahr 2002
keine Kosten, somit entfällt eine Erstattung durch das DSD.
1.2.4
Entnahme aus der Rücklage
Als Überschuss aus der Abrechnung für das Jahr 2000 wurden der Rücklage insgesamt
89.978,61 Euro zugeführt: Im Jahre 2002 wurden hieraus insgesamt 67.456,97 €
entnommen. Der noch verbleibende Restbetrag in Höhe von 22.521,64 € muss im Jahre
2003 entnommen werden.
Der Überschuss aus der Abschlussrechnung aus dem Jahre 2001 in Höhe von 8.491,94 €
ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Somit ergibt sich eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von insgesamt : 31.013,58 €
1.2.5
Einnahme aus Inanspruchnahme der Sperrmüllentsorgung
Hochgerechnet werden im Jahre 2003 1.137 Haushalte an der Sperrmüllentsorgung
teilnehmen; die Einnahmen betragen 11.370,-- €.
1.2.6
Einnahmen aus dem Verkauf von Beistellsäcken
Insgesamt sind hier Einnahmen in Höhe von 930,-- € zu erwarten.
1.2.7
Erlös aus dem Verkauf von Altpapier
In 2003 wird ein Verwertungsentgelt in Höhe von 48,57 € pro Tonne gezahlt.
1.301 t x 48,57 € = 63.189,57 € Verkaufserlös Altpapier 2003
-8-
2.1
Variable literbezogene Kosten
2.1.1
Erwartete Deponiekosten Restmüll 2003
Erwartete Deponiemenge 2003
Deponiemenge (Restmüllgefäße 2.507,73 t und Sperrmüll 470,91 t)
Grundentgelt je Einwohner
2.978,64 t
13,99 € (Summe A)
Das an die Deponie zu zahlende Grundentgelt wird auf die anfallenden Mengen Restmüll
umgerechnet.
Berechnung:
An die Deponie zu zahlendes Grundentgelt:
18.276 x 13,99 €
=
Einwohner x 13,99 €.
255.681,24 € (Summe A)
zu erwartende Menge Restmüll (Restmüll, 1.1 cbm, Sperrmüll) 2.978,64 t (Summe C)
Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll
(= Summe (A+B) : Summe C)
85,84 €
Die Deponiegebühr für Restmüll beträgt dann pro Tonne (t)
Hausmüll
+
106,86 Euro + MWSt.
123,96 €
Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll
Preis pro t:
85,84 €
209,80 €
Erwartete Tonnen Restmüll: 2.507,73 t x 209,80 € = 526.121,75 €
========================================================
Die Deponiegebühr für Sperrmüll beträgt dann pro Tonne (t)
+
Sperrmüll
88,96 €
Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll
85,84 €
Preis pro t:
2.1.2
174,80 €
erwartete Deponiekosten Bioabfälle 2003
Im Jahr 2003 ist mit einer Deponiemenge von rd. 1.509,32 Tonnen Bioabfällen zu rechnen.
Der Preis pro Tonne beträgt
104,83 €
1.635,09 t = 171.406,49 €
Deponiekosten Bioabfälle
171.406,49 €
-9Ermittlung der Abfallmengen 2003
Restmüll:
2.338,83 t Restmüll + 169,89 t Restmüll aus Großbehälter =
2.508,72 t geteilt durch 16.625.223 l aus dem Jahr 2002 multipliziert mit der hochgerechneten
Literzahl 2003 (16.618.680 l) = 2.507,73 t
Sperrmüll:
457,20 t im Jahr 2002 und einer Erhöhung um 3 % =
470,91 t
Biomüll:
1.492,38 t geteilt durch 10.126.320 l aus dem Jahr 2002 multipliziert mit der hochgerechneten
Literzahl 2003 (11.094.720 l) = 1.635,09 t
- 10 -
Tabelle 1
Ziffer
Ausgaben
1.1 fixe haushaltsbezogene Kosten
1.1.1 Kosten Abfallberatung und Bauhof
1.1.2 Sonst. Personal- u. Sachaufwand
1.1.3 Fahrzeugkosten Bauhof
Kosten
der
Sondermüllentsorgung
1.1.4 (Schadstoffmobil)
1.1.5 Kosten der Auslieferung Müllgefäße
1.1.6 Kosten der Papierentsorgung
Kosten für die Beschaffung von Beistellsäcken
1.1.7 Bereitstellung Sperrmüll
Entgelt an Entsorgungsunternehmen
Deponiekosten Sperrmüll
1.1.8 Kosten der Weihnachtsbaumentsorgung
1.1.9 Sächliche Kosten der Abfallberatung
1.1.10 Unterhaltung der Containerstandplätze
Kosten
der
Elektround
1.1.11 Elektronikschrottentsorgung
1.1.12 Mehrwertsteueranteil DSD
der
Unterhaltung
der
1.1.13 Kosten
Straßenpapierkörbe
1.1.14 Kosten der Entfernung "Wilder Abfälle"
Gesamtausgaben
Finanzbedarf 2003
kalkulierter Finanzbedarf
2002
43.100,00
54.903,00
2.311,30
44.272,00
52.688,00
1.875,03
10.965,60
2.310,72
63.847,37
12.842,94
3.262,61
63.847,37
0,00
0,00
38.927,88
82.315,07
38.528,82
71.789,11
4.369,81
10.000,00
2.600,00
4.369,81
10.000,00
2.600,00
0,00
1.929,90
0,00
1.916,64
1.000,00
6.500,00
1.000,00
7.242,44
325.080,65
316.234,77
- 11 -
Ziffer Einnahmen
Finanzbedarf 2003
1.2.1 Erstattung DSD an Öffentlichkeitsarbeit
1.2.2
3.180,02
3.158,10
10.812,08
10.737,54
0,00
0,00
31.013,58
46.016,27
11.370,00
11.370,00
930,00
930,00
63.189,57
62.903,35
0,00
0,00
Gesamteinnahmen
120.495,25
135.115,26
Summe fixe Kosten minus Einnahmen
(Aufteilung auf alle Haushalte
204.585,40
181.119,51
Erstattung
für
Containerplätze
Reinigung
der
1.2.3 25 % Anteil DSD an den Altpapierkosten
1.2.4 Entnahme aus der Rücklage
1.2.5
kalkulierter Finanzbedarf
2002
Einnahmen
Abfälle
aus
Entsorgung
sperriger
1.2.6 Einnahmen aus Beistellsäcken
1.2.7 Erlös aus dem Verkauf von Altpapier
1.2.8 Verwaltungsgebühren
- 12 -
Ziffer
Ausgaben
Finanzbedarf 2003
2.1 variable literbezogene Kosten
2.1.1 erwartete Deponiekosten Restmüll
2.1.2 erwartete Deponiekosten Bioabfälle
kalkulierter Finanzbedarf
2002
526.121,75
171.406,49
456.197,99
83.725,07
Summe variabler literbezogener Kosten
697.528,24
539.923,06
gefäßbezogene Kosten
Entgelt an das Abfuhrunternehmen für
Restmüll und Biomüll
440.545,32
421.062,24
Summe gefäßbezogener Kosten
440.545,32
421.062,24
fixe gefäßbezogene Kosten
204.585,40
181.119,51
variable literbezogene Kosten
697.528,24
539.923,06
gefäßbezogene Kosten
440.545,32
421.062,24
1.342.658,96
1.142.104,81
Zusammenstellung
Kosten
Gesamtausgaben
der
- 13 -
Tabelle 2
Berechnung der Abfallentsorgungsgebühr (Restmülltonne)
für 2003
1.3 fixe Kosten (Festbetrag pro Haushalt)
204.585,40 € aufgeteilt auf die Haushalte
7.401
27,64 €
Anzahl der Gefäße
Anzahl der Entleerungen
2.1 variable literbezogene Kosten
Gefäßgröße in l
60
80
120
240
1100
1100
2235
856
2325
455
26
9
26
26
26
26
26
52
Gesamtlitervolumen
Liter
3.486.600
1.780.480
7.254.000
2.839.200
743.600
514.800
16.618.680
- 14 Tabelle 3
2.1.1 Summe der variablen literbezogenen Kosten:
526.121,75 €
Aufteilung der variablen literbezogenen Kosten auf die Restmüllgefäße:
526.121,75 €
:
16.618.680
Tonnengröße:
l
=
0,031658456 Euro/l
Anzahl Entleerungen:
60
80
120
240
1100
1100
l
l
l
l
l
l
x
x
x
x
x
x
3.1
Gefäßbezogene Kosten
3.1.1 Entgelt des Entsorgers
Monatliches Entleerungsentgelt für
14 tägliche Abfuhr der 60/80/120 l Restmüllgefäße
5416
Gefäße x
14 tägliche Abfuhr der 240 l Restmüllgefäße
455
Gefäße x
Monatliches Mietentgelt für:
14 tägliche Abfuhr der 120/240 l Biomüllgefäße
2940
Gefäße x
insgesamt
zzgl. 16 % MWST
Endbetrag
Umrechnung Preis pro Tonne:
36.712,11 €
geteilt durch die
Anzahl aller Tonnen
26
26
26
26
26
52
Euro/l
x
x
x
x
x
x
0,031658456
0,031658456
0,031658456
0,031658456
0,031658456
0,031658456
5,02
27.188,32 €
6,83
3.107,65 €
0,46
1.352,40 €
31.648,37 €
5.063,74 €
36.712,11 €
8811
4,17 €
im Monat
Euro je Gefäß
=
=
=
=
=
=
49,39
65,85
98,77
197,55
905,43
1.810,86
- 15 Tabelle 4
Tonnengröße
Preis pro
Gefäß
jährlich
Preis pro Monat
60 l
80 l
120 l
240 l
1100 l
1100 l
4,17
4,17
4,17
4,17
28,49
46,09
€
€
€
€
€
€
x
x
x
x
x
x
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
50,04
50,04
50,04
50,04
341,88
553,08
Gebühren der Restmülltonne (Summe 2.1.1 + 3.1.1)
Variable literbe- zogene
Kosten (Deponiegebühr)
Tonnengröße
60 l
80 l
120 l
240 l
1100 l
1100 l
49,39 €
65,85 €
98,77 €
197,55 €
905,43 €
1810,86 €
gefäßbezogene
Kosten Festbetrag
(Einsammlung) pro Haushalt
50,04 €
50,04 €
50,04 €
50,04 €
341,88 €
553,08 €
0,00 €
Gesamtgebühr
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
=
=
=
=
=
=
127,07 €
143,53 €
176,45 €
275,23 €
1.274,95 €
2.391,58 €
Gefäßgebühren
60 l
80 l
120 l
240 l
1 Haushalt
1 Haushalt
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
99,43 €
115,89 €
148,81 €
74,41 €
247,59 €
123,80 €
82,53 €
61,90 €
+
+
+
+
+
+
+
+
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
27,64 €
=
=
=
=
=
=
=
=
127,07 €
143,53 €
176,45 €
102,05 €
275,23 €
151,44 €
110,17 €
89,54 €
- 16 Tabelle 5
Berechnung der Abfallentsorgungsgebühr (Biotonnen)
für 2003
2.1.2 variable literbezogene Kosten
Gefäßgröße in l
Anzahl der
Gefäße
Anzahl der
Entleerungen
Liter
120
2324
26
7.250.880
240
616
26
3.843.840
Gesamtlitervolumen
11.094.72
0
- 17 Tabelle 6
2.1.2 Summe der variablen literbezogenen Kosten:
171.406,49 €
abzüglich Entnahme gem. 1.2.4
0,00 €
verbleibender Restbetrag
171.406,49 €
Aufteilung der variablen literbezogenen Kosten auf die Restmüllgefäße:
171.406,49 :
11.094.720
Tonnengröße:
=
0,015449375 €/l
Anzahl Entleerungen:
120 l
240 l
3.1
l
x
x
26
26
€/l
x
x
0,015449375
0,015449375
Gefäßbezogene Kosten
3.1.1 Entgelt des Entsorgers
Monatliches Entleerungsentgelt für
14 tägliche Abfuhr der 60/80/120 l Restmüllgefäße
5416 Gefäße x
5,02 €
27188,32 €
6,83 €
3107,65 €
0,46 €
1352,40 €
14 tägliche Abfuhr der 240 l. Restmüllgefäße
455 Gefäße x
Monatliches Mietentgelt für:
14 tägliche Abfuhr der 120/240 l Biomüllgefäße
2940 Gefäße x
€ je Gefäß
=
=
48,20 €
96,40 €
- 18 -
insgesamt
zzgl. 16 % MWST
Endbetrag
31.648,37 €
5.063,74 €
36.712,11 €
Umrechnung Preis pro Tonne:
36.712,11 €
geteilt durch die
Anzahl aller Tonnen
8811
4,17 €
im Monat
- 19 -
Tabelle 7
Preis pro
Monat
Tonnengröße
120 l
240 l
Preis pro Gefäß
jährlich
4,17 € x 12 Monate
4,17 € x 12 Monate
50,04 €
50,04 €
Gebühren der Biomülltonne (Summe 2.1.1 + 3.1.1)
Tonnengröße
120 l
240 l
Variable literbezogene Kosten
48,20 €
96,40 €
gefäßbezogene Kosten
50,04 €
50,04 €
Gefäßgebühr
98,24 €
146,44 €
Gefäßgebühren
120 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
98,24 €
49,12 €
146,44 €
73,22 €
48,81 €
36,61 €
Gebührensatzung vom _____________
zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kreuzau
vom ___________________
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28.03.2000 (GV. NRW. S. 245) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. S. 610) in der jeweils geltenden
Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ___________ folgende
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2001
beschlossen:
§1
Benutzungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der Einrichtung und Anlagen der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt
die Gemeinde Kreuzau zur Deckung der Kosten nach § 6 Abs. 2 KAG Benutzungsgebühren.
§2
Umfang der Abfallentsorgung
Die gemeindliche Abfallentsorgung umfasst das Einsammeln und Befördern von zugelassenen
Abfällen und sonstige im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Düren vorgesehene Maßnahmen.
§3
Gebührenpflichtige
1. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die Abfallentsorgung angeschlossenen
Grundstücke, der Erbbauberechtigte, wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, der
Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, der Nießbraucher oder
sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte.
2. Mehrere Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher oder sonstige dinglich Berechtigte haften als
Gesamtschuldner. Die Grundstückseigentümer werden von ihren Verpflichtungen dadurch
nicht befreit, dass neben ihnen andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind.
§4
Gebührenmaßstab und Gebührensätze
1. Für jeden in der Gemeinde Kreuzau befindlichen Haushalt bzw. festgesetzten
Haushaltsgleichwert wird eine Grundgebühr für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der
Abfallentsorgung erhoben.
2. Die Höhe der Gebühr für die Abfuhr der Abfallgefäße richtet sich nach der Anzahl und Größe
der Gefäße.
- 21 3. Die zu entrichtende Gebühr für das Jahr 2003 berechnet sich wie folgt:
a) Grundgebühr je Haushalt / Haushaltsgleichwert
27,64 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1100 l
1100 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2-wöchentl.
wöchentl.
99,43 €
115,89 €
148,41 €
74,41 €
247,59 €
123,80 €
82,53 €
61,90 €
1.247,31 €
2.363,94 €
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
98,24 €
49,12 €
146,44 €
73,22 €
48,81 €
36,61 €
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
c) Abfallsäcke:
Restmüll
Biomüll
4,00 €
4,00 €
d) Sperrmüll:
Je angefangene 2 cbm Sperrmüll
10,00 €
4. Erhebungszeitraum ist der 01.01.2003 bis 31.12.2003 und bei der Entstehung der
Gebührenpflicht der Restteil des vorgenannten Zeitraumes.
§5
Festsetzung und Fälligkeit
1. Die nach § 4 Abs. 3 a) und b) zu entrichtende Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des
entsprechenden Gebühren- bzw. Abgabenbescheides fällig. Ist im Bescheid ein späterer
Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. Die zu entrichtende Gebühr kann
zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.
2. Die Gebühr nach § 4 Abs. 3 c) wird bei Abgabe der Abfallsäcke fällig.
- 22 §6
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
1. Die Gebührenpflicht beginnt bzw. endet mit dem 1. des Monats, der auf der Anmeldung bzw.
der Abmeldung zur Nutzung der Entsorgungseinrichtung folgt.
2. Beim Wechsel in der Person des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des
auf den Eigentumswechsel folgendes Monats auf dem neuen Eigentümer über. Wenn der
bisherige Eigentümer die rechtliche Mitteilung an die Gemeinde schuldhaft versäumt, so haftet
er für die Abfallgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
Gemeinde entfallen, neben dem neuen Eigentümer. Diese Regelung gilt entsprechend bei
Erbbauberechtigten, wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, bei Wohnungseigentümern im Sinne
des Wohnungseigentumsgesetzes, bei Nießbrauchern oder sonstigen zur Nutzung des
Grundstücks dinglich Berechtigten.
§7
Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen
1. Die Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide und sonstige Maßnahmen aufgrund dieser
Satzung richten sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils
gültigen Fassung.
2. Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalens in der jeweils gültigen Fassung.
§8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft.
- 23 -
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn:
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
- Ramm -