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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2003; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
59 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 111/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2003; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der vorliegenden Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2003 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 "Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2003" zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalte bzw. Müllgefäße ist in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Die Erhöhung der Abfallgebühren ist in erster Linie notwendig, da eine erhebliche Erhöhung der Deponiegebühren zu erwarten ist. Noch nicht geklärt ist, wie der Kreis Düren diese Erhöhung ausgestalten wird. Die Streichung der derzeitigen Quersubventionierungen für Sperrmüll und Elektroschrott sowie die Einführung einer Grundgebühr aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung wäre eine Möglichkeit. Favorisiert wird offenbar aber eine Erhöhung der allgemeinen Grundgebühr. Ein Verwaltungsvorschlag sieht vor, die Grundgebühr von bisher 9,49 € um 4,50 € auf 13,99 € zu erhöhen. Zur Vermeidung späterer Nachzahlungen wurde bei der Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr dieser Betrag eingesetzt und wirkt sich auf den t-Preis für Rest- und Sperrmüll aus. Weiterhin bleibt folgendes festzuhalten: Haushaltsbetrag: Bei der Berechnung des Haushaltsbetrages wurde der erzielte Gebührenüberschuss aus den Jahren 2000 und 2001 in Höhe von insgesamt 31.013,58 € berücksichtigt. Gebühren Restmülltonne: Die Einsammelkosten für die Bio- und Restmülltonne erhöhen sich im Jahre 2003 in Höhe der vertraglich zugesicherten Preisanpassung an das Entsorgungsunternehmen. -2Gebühren Biomülltonne: Die Entsorgungsgebühr für die Biomülltonne steigt deutlich an. Negativ auf diese Gebührenentwicklung wirkt sich zum einen die Erhöhung der Deponiekosten aus. Genaue Gebühren sind noch nicht bekannt, nach vorliegenden Erkenntnissen ist jedoch eine Steigerung der Deponiegebühr von bisher 71,17 € auf 104,83 € realistisch. Dieser Betrag wurde auch bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Im Jahre 2002 sorgte die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 21.440,70 € für eine Senkung der Bioabfallgebühren unterhalb der tatsächlich entstandenen Kosten. Eine weitere Entnahme aus der Rücklage kann jedoch nicht erfolgen. Diese Tatsache und die erhebliche Erhöhung der Deponiegebühren für Bioabfälle sorgen für eine erhebliche Gebührensteigerung. Aufgrund der vorliegenden Daten und des dargestellten Sachverhalts hat die Verwaltung folgende Gebührensätze errechnet: Gebühr 2003 a) Grundgebühr je Haushalt/ Haushaltsgleichwert 27,64 € Gebühr 2002 24,79 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll 60 l 99,43 € 91,99 € 80 l 115,89 € 106,38 € 120 l 1 Haushalt 148,41 € 135,14 € 120 l 2 Haushalte 74,41 € 67,57 € 240 l 1 Haushalt 247,59 € 221,45 € 240 l 2 Haushalte 123,80 € 110,73 € 240 l 3 Haushalte 82,53 € 73,82 € 240 l 4 Haushalte 61,90 € 55,36 € 1100 l 2-wöchentl. 1.247,31 € 1.123,39 € 1100 l wöchentl. 2.363,94 € 2.119,58 € Biomüll: 120 l 1 Haushalt 98,24 € 73,44 € 120 l 2 Haushalte 49,12 € 36,72 € 240 l 1 Haushalt 146,44 € 98,03 € 240 l 2 Haushalte 73,22 € 49,02 € 240 l 3 Haushalte 48,81 € 32,68 € 240 l 4 Haushalte 36,61 € 24,51 € -3c) Abfallsäcke: Restmüll 4,00 € 4,00 € Biomüll 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € d) Sperrmüll: je angefangene 2 cbm Sperrmüll Ich empfehle deshalb diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Veröffentlichung der Gebührensatzung stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2003 in Kraft treten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4- Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2003 1.1. 1.1.1 fixe gefäßbezogene Kosten Kosten der Abfallberatung und des Bauhofes Nach vorliegender Aufstellung der Kämmerei ist hier ein Betrag in Höhe von 43.100,-- € zu veranschlagen. 1.1.2 Sonstiger Personalaufwand und anteilige Verwaltungskosten Nach vorliegender Aufstellung der Kämmerei ist hier ein Betrag in Höhe von 54.903,-- € zu veranschlagen. 1.1.3 Fahrzeugkosten Bauhof Die anteiligen Fahrzeugkosten wurden nach der Kostenrechnung des Bauamtes mit 2.311,30 € veranschlagt. 1.1.4 Kosten der Sondermüllentsorgung Die Kosten der Sondermüllentsorgung werden pro Einwohner berechnet. Im Jahr 2003 wird ein Betrag in Höhe von 0,60 € gefordert. Somit ergibt sich folgende Berechnung: 18.276 Einwohner x 0,60 € = 10.965,60 € 1.1.5 Kosten Auslieferung Müllgefäße Die Auslieferung der Müllgefäße erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen. Die hierfür zu zahlende jährliche Pauschale beträgt im Jahre 2003 2.310,72 € 1.1.6 Kosten der Papierentsorgung An die einsammelnden Vereine wird ein Entgelt von 35,79 Euro je Tonne gezahlt. Für die Gestellung von Containern ist ein Entgelt von 12,78 Euro je Tonne an den Entsorger zu zahlen. Altpapiermengen 2003 1301 t a 35,79 € Ausgaben 46.562,79 € 1301 t a 12,78 € Ausgaben 16.626,78 € Versicherungsbeiträge für sammelnde Vereine Gesamtausgaben Altpapier 63.847,37 € 657,80 € -5- 1.1.7 Kosten der Sperrmüllentsorgung Die Erfahrungswerte haben gezeigt, dass mittlerweile für die Deckung des Entsorgungsbedarfs 20 Abfuhrtermine für das Jahr 2003 eingeplant werden müssen. a) Kosten der Einsammlung: Für die ersten 12 Abfuhrtermine: 1,29 € (1,11 € + MWSt.) pro Einwohner x 18.276 Einwohner = 23.576,04 € Für weitere 8 Abfuhren 0,84 € (0,72 € + MWSt.) pro Einwohner x 18.276 Einwohner = 15.351,84 € Kosten der Einsammlung: 38.927,88 € b) Kosten für Deponie und Verwertung: Die Deponiegebühr für Sperrmüll beträgt im Jahr 2003 Deponiegebühr 2003 Seite 5) 470,91 t x 174,80 € = 82.315,07 € Gesamtkosten Sperrmüllentsorgung: 1.1.8 174,80 € (siehe Berechnung 121.242,95 € Kosten der Weihnachtsbaumentsorgung Die Entsorgung der Weihnachtsbäume erfolgte durch die Feuerwehr Kreuzau Kosten: 1.1.9 4.369,81 Euro (einschl. der Schredderkosten) Sächliche Kosten der Abfallberatung Hier werden 10.000,-- € bereitgestellt. 1.1.10 Kosten für die Unterhaltung der Containerstandplätze Hier werden 2.600,-- € bereitgestellt. 1.1.11 Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott Bisher waren diese Kosten in den Deponiegebühren für Restmüll enthalten. Dies ist auch im Jahre 2003 vorgesehen. 1.1.12 Erstattung der Mehrwertsteuer Das DSD-Entgelt, welches für verschiedene Leistungen erbracht wird muss DSD mit Mehrwertsteuer an die Gemeinde auszahlen. Diese Mehrwertsteuer muss die Gemeinde jedoch an die Finanzbehörde abführen. Daher ist diese Mehrwertsteuer keine direkte Ausgabe der Gemeinde. Diese Ausgabe ist bei der Erstattung für Öffentlichkeitsarbeit (1.2.1) sowie bei der Reinigung der Containerstandorte (1.2.2) als Einnahme verzeichnet. -6Im einzelnen errechnet sich die Ausgabe wie folgt: Öffentlichkeitsarbeit: Reinigung Containerstandplätze: 438,62 € 1.491,32 € Veranschlagter Mehrwertsteuerbetrag 1.929,94 € 1.1.13 Kosten der Unterhaltung von Straßenpapierkörben Hierfür werden 1.000,00 € veranschlagt. 1.1.14 Kosten der Entsorgung von wilden Abfallablagerungen Lt. vorgelegter Wiegescheine ist hier mit Ausgaben in Höhe von 6.500,-- € zu rechnen. -7- 1.2 Einnahmen 1.2.1 Erstattung der Öffentlichkeitsarbeit durch DSD Im Jahre 2003 werden wie im Vorjahr 0,15 € je Einwohner gezahlt. 18.276 Einwohner x 0,15 € = Summe: 1.2.2 2.741,40 € 438,62 € MWSt. 3.180,02 € Erstattung für Reinigung der Containerstandorte durch DSD DSD zahlt an die Gemeinde Kreuzau für die Reinigung der Containerstandorte 0,51 Euro je Einwohner (wie seit 2000). 18.276 Einwohner x 0,51 Euro = Summe: 1.2.3 9.320,76 € 1.491,32 € MWSt. 10.812,08 € Erstattung für Altpapier DSD erstattet der Gemeinde 25 % der tatsächlichen Kosten (d.h. Ausgaben vermindert um die Einnahmen). Aufgrund des festgeschriebenen Verkaufserlöses entstehen im Jahr 2002 keine Kosten, somit entfällt eine Erstattung durch das DSD. 1.2.4 Entnahme aus der Rücklage Als Überschuss aus der Abrechnung für das Jahr 2000 wurden der Rücklage insgesamt 89.978,61 Euro zugeführt: Im Jahre 2002 wurden hieraus insgesamt 67.456,97 € entnommen. Der noch verbleibende Restbetrag in Höhe von 22.521,64 € muss im Jahre 2003 entnommen werden. Der Überschuss aus der Abschlussrechnung aus dem Jahre 2001 in Höhe von 8.491,94 € ist ebenfalls zu berücksichtigen. Somit ergibt sich eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von insgesamt : 31.013,58 € 1.2.5 Einnahme aus Inanspruchnahme der Sperrmüllentsorgung Hochgerechnet werden im Jahre 2003 1.137 Haushalte an der Sperrmüllentsorgung teilnehmen; die Einnahmen betragen 11.370,-- €. 1.2.6 Einnahmen aus dem Verkauf von Beistellsäcken Insgesamt sind hier Einnahmen in Höhe von 930,-- € zu erwarten. 1.2.7 Erlös aus dem Verkauf von Altpapier In 2003 wird ein Verwertungsentgelt in Höhe von 48,57 € pro Tonne gezahlt. 1.301 t x 48,57 € = 63.189,57 € Verkaufserlös Altpapier 2003 -8- 2.1 Variable literbezogene Kosten 2.1.1 Erwartete Deponiekosten Restmüll 2003 Erwartete Deponiemenge 2003 Deponiemenge (Restmüllgefäße 2.507,73 t und Sperrmüll 470,91 t) Grundentgelt je Einwohner 2.978,64 t 13,99 € (Summe A) Das an die Deponie zu zahlende Grundentgelt wird auf die anfallenden Mengen Restmüll umgerechnet. Berechnung: An die Deponie zu zahlendes Grundentgelt: 18.276 x 13,99 € = Einwohner x 13,99 €. 255.681,24 € (Summe A) zu erwartende Menge Restmüll (Restmüll, 1.1 cbm, Sperrmüll) 2.978,64 t (Summe C) Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll (= Summe (A+B) : Summe C) 85,84 € Die Deponiegebühr für Restmüll beträgt dann pro Tonne (t) Hausmüll + 106,86 Euro + MWSt. 123,96 € Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll Preis pro t: 85,84 € 209,80 € Erwartete Tonnen Restmüll: 2.507,73 t x 209,80 € = 526.121,75 € ======================================================== Die Deponiegebühr für Sperrmüll beträgt dann pro Tonne (t) + Sperrmüll 88,96 € Aufschlag pro Tonne (t) Restmüll 85,84 € Preis pro t: 2.1.2 174,80 € erwartete Deponiekosten Bioabfälle 2003 Im Jahr 2003 ist mit einer Deponiemenge von rd. 1.509,32 Tonnen Bioabfällen zu rechnen. Der Preis pro Tonne beträgt 104,83 € 1.635,09 t = 171.406,49 € Deponiekosten Bioabfälle 171.406,49 € -9Ermittlung der Abfallmengen 2003 Restmüll: 2.338,83 t Restmüll + 169,89 t Restmüll aus Großbehälter = 2.508,72 t geteilt durch 16.625.223 l aus dem Jahr 2002 multipliziert mit der hochgerechneten Literzahl 2003 (16.618.680 l) = 2.507,73 t Sperrmüll: 457,20 t im Jahr 2002 und einer Erhöhung um 3 % = 470,91 t Biomüll: 1.492,38 t geteilt durch 10.126.320 l aus dem Jahr 2002 multipliziert mit der hochgerechneten Literzahl 2003 (11.094.720 l) = 1.635,09 t - 10 - Tabelle 1 Ziffer Ausgaben 1.1 fixe haushaltsbezogene Kosten 1.1.1 Kosten Abfallberatung und Bauhof 1.1.2 Sonst. Personal- u. Sachaufwand 1.1.3 Fahrzeugkosten Bauhof Kosten der Sondermüllentsorgung 1.1.4 (Schadstoffmobil) 1.1.5 Kosten der Auslieferung Müllgefäße 1.1.6 Kosten der Papierentsorgung Kosten für die Beschaffung von Beistellsäcken 1.1.7 Bereitstellung Sperrmüll Entgelt an Entsorgungsunternehmen Deponiekosten Sperrmüll 1.1.8 Kosten der Weihnachtsbaumentsorgung 1.1.9 Sächliche Kosten der Abfallberatung 1.1.10 Unterhaltung der Containerstandplätze Kosten der Elektround 1.1.11 Elektronikschrottentsorgung 1.1.12 Mehrwertsteueranteil DSD der Unterhaltung der 1.1.13 Kosten Straßenpapierkörbe 1.1.14 Kosten der Entfernung "Wilder Abfälle" Gesamtausgaben Finanzbedarf 2003 kalkulierter Finanzbedarf 2002 43.100,00 54.903,00 2.311,30 44.272,00 52.688,00 1.875,03 10.965,60 2.310,72 63.847,37 12.842,94 3.262,61 63.847,37 0,00 0,00 38.927,88 82.315,07 38.528,82 71.789,11 4.369,81 10.000,00 2.600,00 4.369,81 10.000,00 2.600,00 0,00 1.929,90 0,00 1.916,64 1.000,00 6.500,00 1.000,00 7.242,44 325.080,65 316.234,77 - 11 - Ziffer Einnahmen Finanzbedarf 2003 1.2.1 Erstattung DSD an Öffentlichkeitsarbeit 1.2.2 3.180,02 3.158,10 10.812,08 10.737,54 0,00 0,00 31.013,58 46.016,27 11.370,00 11.370,00 930,00 930,00 63.189,57 62.903,35 0,00 0,00 Gesamteinnahmen 120.495,25 135.115,26 Summe fixe Kosten minus Einnahmen (Aufteilung auf alle Haushalte 204.585,40 181.119,51 Erstattung für Containerplätze Reinigung der 1.2.3 25 % Anteil DSD an den Altpapierkosten 1.2.4 Entnahme aus der Rücklage 1.2.5 kalkulierter Finanzbedarf 2002 Einnahmen Abfälle aus Entsorgung sperriger 1.2.6 Einnahmen aus Beistellsäcken 1.2.7 Erlös aus dem Verkauf von Altpapier 1.2.8 Verwaltungsgebühren - 12 - Ziffer Ausgaben Finanzbedarf 2003 2.1 variable literbezogene Kosten 2.1.1 erwartete Deponiekosten Restmüll 2.1.2 erwartete Deponiekosten Bioabfälle kalkulierter Finanzbedarf 2002 526.121,75 171.406,49 456.197,99 83.725,07 Summe variabler literbezogener Kosten 697.528,24 539.923,06 gefäßbezogene Kosten Entgelt an das Abfuhrunternehmen für Restmüll und Biomüll 440.545,32 421.062,24 Summe gefäßbezogener Kosten 440.545,32 421.062,24 fixe gefäßbezogene Kosten 204.585,40 181.119,51 variable literbezogene Kosten 697.528,24 539.923,06 gefäßbezogene Kosten 440.545,32 421.062,24 1.342.658,96 1.142.104,81 Zusammenstellung Kosten Gesamtausgaben der - 13 - Tabelle 2 Berechnung der Abfallentsorgungsgebühr (Restmülltonne) für 2003 1.3 fixe Kosten (Festbetrag pro Haushalt) 204.585,40 € aufgeteilt auf die Haushalte 7.401 27,64 € Anzahl der Gefäße Anzahl der Entleerungen 2.1 variable literbezogene Kosten Gefäßgröße in l 60 80 120 240 1100 1100 2235 856 2325 455 26 9 26 26 26 26 26 52 Gesamtlitervolumen Liter 3.486.600 1.780.480 7.254.000 2.839.200 743.600 514.800 16.618.680 - 14 Tabelle 3 2.1.1 Summe der variablen literbezogenen Kosten: 526.121,75 € Aufteilung der variablen literbezogenen Kosten auf die Restmüllgefäße: 526.121,75 € : 16.618.680 Tonnengröße: l = 0,031658456 Euro/l Anzahl Entleerungen: 60 80 120 240 1100 1100 l l l l l l x x x x x x 3.1 Gefäßbezogene Kosten 3.1.1 Entgelt des Entsorgers Monatliches Entleerungsentgelt für 14 tägliche Abfuhr der 60/80/120 l Restmüllgefäße 5416 Gefäße x 14 tägliche Abfuhr der 240 l Restmüllgefäße 455 Gefäße x Monatliches Mietentgelt für: 14 tägliche Abfuhr der 120/240 l Biomüllgefäße 2940 Gefäße x insgesamt zzgl. 16 % MWST Endbetrag Umrechnung Preis pro Tonne: 36.712,11 € geteilt durch die Anzahl aller Tonnen 26 26 26 26 26 52 Euro/l x x x x x x 0,031658456 0,031658456 0,031658456 0,031658456 0,031658456 0,031658456 5,02 27.188,32 € 6,83 3.107,65 € 0,46 1.352,40 € 31.648,37 € 5.063,74 € 36.712,11 € 8811 4,17 € im Monat Euro je Gefäß = = = = = = 49,39 65,85 98,77 197,55 905,43 1.810,86 - 15 Tabelle 4 Tonnengröße Preis pro Gefäß jährlich Preis pro Monat 60 l 80 l 120 l 240 l 1100 l 1100 l 4,17 4,17 4,17 4,17 28,49 46,09 € € € € € € x x x x x x 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 50,04 50,04 50,04 50,04 341,88 553,08 Gebühren der Restmülltonne (Summe 2.1.1 + 3.1.1) Variable literbe- zogene Kosten (Deponiegebühr) Tonnengröße 60 l 80 l 120 l 240 l 1100 l 1100 l 49,39 € 65,85 € 98,77 € 197,55 € 905,43 € 1810,86 € gefäßbezogene Kosten Festbetrag (Einsammlung) pro Haushalt 50,04 € 50,04 € 50,04 € 50,04 € 341,88 € 553,08 € 0,00 € Gesamtgebühr 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € = = = = = = 127,07 € 143,53 € 176,45 € 275,23 € 1.274,95 € 2.391,58 € Gefäßgebühren 60 l 80 l 120 l 240 l 1 Haushalt 1 Haushalt 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 99,43 € 115,89 € 148,81 € 74,41 € 247,59 € 123,80 € 82,53 € 61,90 € + + + + + + + + 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € = = = = = = = = 127,07 € 143,53 € 176,45 € 102,05 € 275,23 € 151,44 € 110,17 € 89,54 € - 16 Tabelle 5 Berechnung der Abfallentsorgungsgebühr (Biotonnen) für 2003 2.1.2 variable literbezogene Kosten Gefäßgröße in l Anzahl der Gefäße Anzahl der Entleerungen Liter 120 2324 26 7.250.880 240 616 26 3.843.840 Gesamtlitervolumen 11.094.72 0 - 17 Tabelle 6 2.1.2 Summe der variablen literbezogenen Kosten: 171.406,49 € abzüglich Entnahme gem. 1.2.4 0,00 € verbleibender Restbetrag 171.406,49 € Aufteilung der variablen literbezogenen Kosten auf die Restmüllgefäße: 171.406,49 : 11.094.720 Tonnengröße: = 0,015449375 €/l Anzahl Entleerungen: 120 l 240 l 3.1 l x x 26 26 €/l x x 0,015449375 0,015449375 Gefäßbezogene Kosten 3.1.1 Entgelt des Entsorgers Monatliches Entleerungsentgelt für 14 tägliche Abfuhr der 60/80/120 l Restmüllgefäße 5416 Gefäße x 5,02 € 27188,32 € 6,83 € 3107,65 € 0,46 € 1352,40 € 14 tägliche Abfuhr der 240 l. Restmüllgefäße 455 Gefäße x Monatliches Mietentgelt für: 14 tägliche Abfuhr der 120/240 l Biomüllgefäße 2940 Gefäße x € je Gefäß = = 48,20 € 96,40 € - 18 - insgesamt zzgl. 16 % MWST Endbetrag 31.648,37 € 5.063,74 € 36.712,11 € Umrechnung Preis pro Tonne: 36.712,11 € geteilt durch die Anzahl aller Tonnen 8811 4,17 € im Monat - 19 - Tabelle 7 Preis pro Monat Tonnengröße 120 l 240 l Preis pro Gefäß jährlich 4,17 € x 12 Monate 4,17 € x 12 Monate 50,04 € 50,04 € Gebühren der Biomülltonne (Summe 2.1.1 + 3.1.1) Tonnengröße 120 l 240 l Variable literbezogene Kosten 48,20 € 96,40 € gefäßbezogene Kosten 50,04 € 50,04 € Gefäßgebühr 98,24 € 146,44 € Gefäßgebühren 120 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 98,24 € 49,12 € 146,44 € 73,22 € 48,81 € 36,61 € Gebührensatzung vom _____________ zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kreuzau vom ___________________ Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. S. 610) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ___________ folgende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2001 beschlossen: §1 Benutzungsgebühren Für die Inanspruchnahme der Einrichtung und Anlagen der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Gemeinde Kreuzau zur Deckung der Kosten nach § 6 Abs. 2 KAG Benutzungsgebühren. §2 Umfang der Abfallentsorgung Die gemeindliche Abfallentsorgung umfasst das Einsammeln und Befördern von zugelassenen Abfällen und sonstige im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Düren vorgesehene Maßnahmen. §3 Gebührenpflichtige 1. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke, der Erbbauberechtigte, wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, der Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, der Nießbraucher oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. 2. Mehrere Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher oder sonstige dinglich Berechtigte haften als Gesamtschuldner. Die Grundstückseigentümer werden von ihren Verpflichtungen dadurch nicht befreit, dass neben ihnen andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind. §4 Gebührenmaßstab und Gebührensätze 1. Für jeden in der Gemeinde Kreuzau befindlichen Haushalt bzw. festgesetzten Haushaltsgleichwert wird eine Grundgebühr für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abfallentsorgung erhoben. 2. Die Höhe der Gebühr für die Abfuhr der Abfallgefäße richtet sich nach der Anzahl und Größe der Gefäße. - 21 3. Die zu entrichtende Gebühr für das Jahr 2003 berechnet sich wie folgt: a) Grundgebühr je Haushalt / Haushaltsgleichwert 27,64 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1100 l 1100 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2-wöchentl. wöchentl. 99,43 € 115,89 € 148,41 € 74,41 € 247,59 € 123,80 € 82,53 € 61,90 € 1.247,31 € 2.363,94 € 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 98,24 € 49,12 € 146,44 € 73,22 € 48,81 € 36,61 € Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l c) Abfallsäcke: Restmüll Biomüll 4,00 € 4,00 € d) Sperrmüll: Je angefangene 2 cbm Sperrmüll 10,00 € 4. Erhebungszeitraum ist der 01.01.2003 bis 31.12.2003 und bei der Entstehung der Gebührenpflicht der Restteil des vorgenannten Zeitraumes. §5 Festsetzung und Fälligkeit 1. Die nach § 4 Abs. 3 a) und b) zu entrichtende Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebühren- bzw. Abgabenbescheides fällig. Ist im Bescheid ein späterer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. Die zu entrichtende Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. 2. Die Gebühr nach § 4 Abs. 3 c) wird bei Abgabe der Abfallsäcke fällig. - 22 §6 Beginn und Ende der Gebührenpflicht 1. Die Gebührenpflicht beginnt bzw. endet mit dem 1. des Monats, der auf der Anmeldung bzw. der Abmeldung zur Nutzung der Entsorgungseinrichtung folgt. 2. Beim Wechsel in der Person des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den Eigentumswechsel folgendes Monats auf dem neuen Eigentümer über. Wenn der bisherige Eigentümer die rechtliche Mitteilung an die Gemeinde schuldhaft versäumt, so haftet er für die Abfallgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Gemeinde entfallen, neben dem neuen Eigentümer. Diese Regelung gilt entsprechend bei Erbbauberechtigten, wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, bei Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, bei Nießbrauchern oder sonstigen zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten. §7 Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen 1. Die Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide und sonstige Maßnahmen aufgrund dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens in der jeweils gültigen Fassung. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft. - 23 - Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister - Ramm -