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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove;

hier:	Zustimmung zum vorliegenden Entwurf) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove;

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 121/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.11.1998 die Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove im Grundsatz beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Erweiterung benötigten Genehmigungen einzuholen. Der Auftrag zur Erstellung eines Planentwurfes einschließlich Kostenermittlung konnte erst nach Genehmigung des Haushaltsplanes für das Jahr 1999 Mitte des Jahres erteilt werden. Der Planentwurf des Landschaftsarchitekten Reepel liegt nunmehr vor und bedarf Ihrer Zustimmung. Als Anlage sind zu Ihrer Information beigefügt: - Ablichtung aus der Flurkarte, Maßstab 1 : 1000. Ablichtung aus dem Lageplan für das Bodengutachten, Maßstab 1 : 500. Verkleinerte Ablichtung des Vorentwurfes, unmaßstäblich. Hierzu folgende Erläuterungen: Die Erweiterungsfläche hat eine Gesamtgröße von 3.200 qm und grenzt unmittelbar an den vorhandenen Friedhof an. Die wegemäßige Erschließung der Erweiterungsfläche erfolgt vom bestehenden Friedhof aus. Die Erweiterungsfläche weist Höhenunterschiede von bis zu 2,40 m aus (siehe Höhenangaben im Vorentwurf). Aufgrund des Bodengutachtens sind die Teilflächen A und C ohne Einschränkungen für Bestattungszwecke geeignet. Die Teilflächen B und D müssen jedoch aufgeschüttet werden, und zwar um 0,60 m bzw. 1,60 m (siehe Lageplan zum Bodengutachten). Der Entwurf sieht die Anlegung von insgesamt 302 Gräbern vor. Die Maßnahme sollte in 2 Bauabschnitten durchgeführt werden. Im 1. Bauabschnitt sind folgende Gräber vorgesehen: 64 Reihengräber, 104 Wahlgräber, 16 Kindergräber, 20 Urnengräber. Im 2. Bauabschnitt sollen angelegt werden: 84 Wahlgräber, 9 Kindergräber, 5 Urnengräber. Die Grenze zwischen 1. BA und 2. BA wurde bewusst gewählt, um zunächst auf die Teilfläche B teilweise und D überwiegend verzichten zu können. Nach Realisierung des 1. Bauabschnittes ist der Bedarf unter Zugrundelegung durchschnittlicher Beerdigungszahlen mit Sicherheit für die nächsten 10 Jahre gedeckt. Auch aus Kostengründen sollte der 2. Bauabschnitt zurückgestellt werden. Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf rund 360.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den 1. Bauabschnitt voraussichtlich 230.000,00 DM und auf den 2. Bauabschnitt 130.000,00 DM. Im Vermögenshaushalt 2 1999 wurden 150.000,00 DM veranschlagt. Der gleiche Betrag steht als Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2000 zur Verfügung, so dass die Finanzierung des 1. Bauabschnittes gesichert ist. Die vorgesehenen Wege werden mit Kantensteinen eingefasst. Die Wegeflächen selbst werden in wassergebundener Decke hergestellt. Zum angrenzenden Nachbargrundstück hin ist eine Einfriedung mit Maschendrahtzaun vorgesehen. Außerdem erfolgt entlang der privaten Grundstücksgrenze eine Heckenbepflanzung. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem vorliegenden Vorentwurf zur Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „1. Dem vorliegenden Entwurf zur Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahme öffentlich auszuschreiben.“ -AnlagenIII. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „1. Dem vorliegenden Entwurf zur Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahme öffentlich auszuschreiben. Auf die im Planentwurf vorgesehene platzartige Gestaltung und Errichtung eines weiteren Friedhofskreuzes wird im Rahmen des I. Bauabschnittes verzichtet.“ -AnlagenIII. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Entwurf zur Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahme öffentlich auszuschreiben. 3. Auf die im Planentwurf vorgesehene platzartige Gestaltung und Errichtung eines weiteren Friedhofskreuzes wird im Rahmen des I. Bauabschnittes verzichtet.“ -AnlagenDer Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: 3 Enthaltungen: