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Allgemeine Vorlage (Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 bis 1999)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 bis 1999) Allgemeine Vorlage (Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 bis 1999)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 102/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat 21.11.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 bis 1999 I. Sach- und Rechtslage: Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Düren hat die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 bis 1999 in der Zeit vom 29.11.2000 mit Unterbrechungen bis 25.2.2001 durchgeführt. Der Bericht über diese Prüfung datiert vom 3. Mai 2001 und ist als Anlage beigefügt. Nach der zusammenfassenden Beurteilung des Gemeindeprüfungsamtes haben sich wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Die Verwaltung hatte allerdings auf Grund der Feststellungen im Prüfbericht zu insgesamt 8 Beanstandungen und 23 Hinweisen (jeweils mit Nummern versehen) Stellung zu nehmen. Die hierzu erfolgten Berichte der Verwaltung vom 24.10.2001, 6.3.2002, 29.7.2002 und 20.9.2002 als auch die hierzu eingegangenen Verfügungen des Kreises vom 12.11.2001 und 21.3.2002 sind der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt. Das Ausräumungsverfahren ist damit abgeschlossen. Zur einfacheren Handhabung des Prüfberichtes ist die Stellungnahme der Verwaltung zusätzlich auf grünem Papier unmittelbar hinter der jeweiligen Feststellung des GPA (Hinweis/Nr. bzw. Beanstandung/Nr.) eingeheftet. Gemäß § 105 Abs. 6 wird der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine -2III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt den Inhalt des Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes Düren vom 3.5.2001 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1997 – 1999 zur Kenntnis. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen sowie die Verfügungen des Landrates über die Ausräumung der Prüfungsfeststellungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________