Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker /Az.: 2020/97
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
129/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Aufhebung von Haushaltssperren
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Beschlußfassung zum Haushalt 1997 hat der Rat der Gemeinde am 27.01.1997 gemäß § 80 Abs. 4 GO
NW nachstehende Haushaltssperren ausgesprochen:
a) Bei der Haushaltsstelle 1.761.4000.3 -Personalausgaben Festhalle- in Höhe von 20.000 DM,
b) bei der Haushaltsstelle 1.860.7150.6 -Zuschuß an den Eigenbetrieb Freizeitbad- in Höhe von 500.000 DM,
c) bei der Haushaltsstelle 1.750.5000.0 -Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Bereich des
Bestattungswesens- in Höhe von 40.000 DM,
d) darüber hinaus wurde durch Beitrittsbeschluß zur Genehmigungsverfügung des Oberkreisdirektors zur
Haushaltssatzung 1997 am 01.07.1997 eine Haushaltssperre für alle Ausgaben der Gruppen 5 - 66 verfügt.
Ausgehend von einem Gesamtvolumen dieser Ausgabengruppen ohne kostenrechnende Einrichtungen in Höhe von
5.533.418 DM ergibt sich eine Haushaltssperre von 553.341,80 DM.
Aus der bisherigen Entwicklung der Haushaltswirtschaft läßt sich folgendes feststellen:
zu a) Die Überlegungen zur Herabsetzung des Zuschußbedarfs im Bereich der Festhalle sind noch nicht so weit
abgeschlossen, daß eine haushaltsmäßige Verbesserung von 20.000 DM im Bereich der Personalausgaben wirksam
wird.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Haushaltssperre aufzuheben, um überplanmäßige Ausgaben in den letzten
Monaten des Jahres zu vermeiden.
zu b) Auch die Bemühungen, im Bereich des Eigenbetriebes Freizeitbad den Zuschußbedarf zu senken, haben bisher
noch kein Ergebnis gebracht. In Anbetracht des bereits fortgeschrittenen Haushaltsjahres ist auch nicht mehr zu
erwarten, daß im Haushaltsjahr 1997 Einsparungen in der angenommenen Größenordnung von 500.000 DM eintreten.
Von daher empfiehlt es sich ebenfalls, die Haushaltssperre von 500.000 DM aufzuheben, da ansonsten die Zahlungen
der Gemeinde an den Eigenbetrieb ab September eingestellt werden müßten.
Zu c) Die sich aus der Haushaltssperre bei Haushaltsstelle 1.750.5000.0 ergebende Ersparnis kommt zum Tragen, weil
auf die Durchführung von Sanierungsarbeiten an Friedhofsmauern in einer Größenordnung von 40.000 DM verzichtet
wird.
Zu d) Die ausgesprochene Haushaltssperre für den Bereich der Ausgabengruppen 5 - 66 trifft den gesamten sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwand in allen Bereichen der Gemeinde.
Um einmal deutlich zu machen, welche Ausgaben mit dieser 10 %igen Sperre belegt worden sind, werden nachstehend
die wesentlichsten Bereiche kurz aufgeführt:
1. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gebäude, Straßen, Wege, Brücken pp.),
2. Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Einrichtungsgegenstände, Geräte, Maschinen),
3. Mieten und Pächte (hier bestehen ausschließlich rechtsverbindliche Vereinbarungen, die zu erfüllen sind),
4. Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Reinigung, Heizung, Strom- und Wasserverbrauch,
Beleuchtung, Anwassergebühren, Gebäudeversicherungsbeiträge),
5. Fahrzeugunterhaltung (Reparaturen, Versicherung, Kfz-Steuer, Betriebskosten für Benzin, Öl pp.),
6. der gesamte Sachaufwand im schulischen Bereich (Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittelfreiheit),
7. Schülerbeförderungskosten,
8. Steuern, Unfallversicherungsbeiträge, Reisekosten,
9. Geschenke zu Ehe- und Altersjubiläen, Verfügungsmittel,
10. Reinigungszuschüsse an Vereine für gemeindliche und vereinseigene Sportheime,
11. Bürobedarf, Porto- und Fernsprechgebühren, Informationsmaterial.
Die Aufstellung ließe sich beliebig noch fortführen, würde dann aber zu umfangreich.
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Es kann festgestellt werden, daß die Verwaltung bei der
Aufstellung des Haushalts 1997 in Anbetracht der
finanziellen Situation nur die unbedingt notwendigen Ausgaben eingeplant hat und somit die gebildeten Ansätze ein
Mindestmaß an Finanzausstattung enthalten, die zur Aufrechterhaltung der Einrichtungen der Gemeinde notwendig ist.
Andererseits wurde die Haushaltssperre erst zum 01.07.1997 ausgesprochen, so daß z.B. die Schulen eventuell
mögliche Einsparungen zumindest in diesem Haushaltsjahr nicht mehr umsetzen können.
Die mit einer gesonderten Sitzungsvorlage vorgelegten Haushaltsüberschreitungen zeigen andererseits, daß bereits jetzt
in erheblichem Maße Mehrausgaben entstanden sind, die nur auf die verfügte Haushaltssperre zurückzuführen sind.
Dies wird sich in den kommenden Monaten möglicherweise fortsetzen.
Aus diesem Grunde wird es für notwendig erachtet, auch die pauschale 10 %ige Haushaltshaltssperre aufzuheben, um
der Gemeinde bei der notwendigen Leistung von Ausgaben ausreichend Spielraum zu lassen. Es kann versichert
werden, daß nur diejenigen Ausgaben getätigt werden, die unabdingbar notwendig sind. Dabei sollte jede Möglichkeit,
Einsparungen zu erzielen, genutzt werden.
Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Haushaltssperren zu a), b) und d) aufzuheben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Aufhebung der Haushaltssperren entsteht kein finanzieller Schaden. Die Gemeinde wird lediglich in die Lage
versetzt, in Höhe der ursprünglichen Haushaltsansätze unabdingbar notwendige Ausgaben zu leisten. Sollten
Einsparungen möglich sein, so fließen diese als ersparte Ausgaben in das Ergebnis der Jahresrechnung ein.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Die bisher ausgesprochenen Haushaltssperren -mit Ausnahme der Sperre im Bereich des Bestattungswesen in Höhe
von 40.000 DM- werden aufgehoben.“
III. Beschlußvorschlag:
zu a): Bei der Haushaltsstelle 1.761.4000.3 - Personalausgaben Festhalle - in Höhe von 20.000 DM wird die
Haushaltssperre aufgehoben.
10 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen
zu b): Bei der Haushaltsstelle 1.860.7150.6 - Zuschuß an den Eigenbetrieb Freizeitbad - in Höhe von 500.000 DM wird
die Haushaltssperre aufgehoben.
10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
zu d): Die Haushaltssperre für alle Ausgaben der Gruppen 5 bis 66 mit einem Umfang von 553.341,80 DM wird
aufgehoben.
11 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen
Der Gemeindedirektor
I.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: