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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier:	Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier:	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/D 13, 1. Ä. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 129/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 1998 den o. a Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Wie Ihnen bekannt, handelt es sich bei dem Bebauungsplan ausschließlich um Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin, Drove. Der Bebauungsplan ist auch nach den Vorstellungen der Kirchengemeinde erstellt worden. Der Erschließungsvertrag ist inzwischen unterzeichnet. Die nach dem B-Plan vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen sind notariell auf die Gemeinde Kreuzau übertragen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert gekennzeichneten Wege, Parzellen Nr. 603 und 615, als Privatwege vorgesehen. Sie können somit nicht von der Gemeinde übernommen werden und müssten von den angrenzenden Grundstückseigentümern mit erworben werden. Bei den derzeit geführten Grundstücksverhandlungen muss der Kirchenvorstand jedoch feststellen, dass seitens der Grundstücksinteressenten aus den verschiedensten Gründen kein Interesse am Erwerb (Miteigentumsanteile) besteht. Eine Vermarktung der Grundstücke scheint nicht realisierbar. Aus den vorstehend genannten Gründen bittet der Kirchenvorstand nunmehr darum, den Bebauungsplan zu ändern und die beiden Wege ebenfalls als öffentliche Verkehrsflächen auszuweisen. Nach Änderung des Bebauungsplanes würden die Flächen alsdann ebenfalls kostenlos an die Gemeinde Kreuzau übertragen. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken. Durch die Planänderung werden weder öffentliche und private Belange, noch die Grundzüge der Planung negativ berührt. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, im Rahmen einer vereinfachten Änderung die Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzelle Nr. 603, groß: 81 m², und Parzelle Nr. 615, groß: 282 m², als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Katholische Kirchengemeinde wird sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten übernehmen. III. Beschlussvorschlag: 2 „Die Aufstellung des 1. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: