Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/D 13, 1. Ä.
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
129/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove,
„Grummertsbenden“;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 1998 den o. a Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Wie Ihnen bekannt, handelt es sich bei dem Bebauungsplan ausschließlich um Eigentum der Katholischen
Kirchengemeinde St. Martin, Drove. Der Bebauungsplan ist auch nach den Vorstellungen der Kirchengemeinde erstellt
worden. Der Erschließungsvertrag ist inzwischen unterzeichnet. Die nach dem B-Plan vorgesehenen öffentlichen
Verkehrsflächen sind notariell auf die Gemeinde Kreuzau übertragen.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert
gekennzeichneten Wege, Parzellen Nr. 603 und 615, als Privatwege vorgesehen. Sie können somit nicht von der
Gemeinde übernommen werden und müssten von den angrenzenden Grundstückseigentümern mit erworben werden.
Bei den derzeit geführten Grundstücksverhandlungen muss der Kirchenvorstand jedoch feststellen, dass seitens der
Grundstücksinteressenten aus den verschiedensten Gründen kein Interesse am Erwerb (Miteigentumsanteile) besteht.
Eine Vermarktung der Grundstücke scheint nicht realisierbar.
Aus den vorstehend genannten Gründen bittet der Kirchenvorstand nunmehr darum, den Bebauungsplan zu ändern und
die beiden Wege ebenfalls als öffentliche Verkehrsflächen auszuweisen.
Nach Änderung des Bebauungsplanes würden die Flächen alsdann ebenfalls kostenlos an die Gemeinde Kreuzau
übertragen.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken. Durch die Planänderung werden weder öffentliche
und private Belange, noch die Grundzüge der Planung negativ berührt.
Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, im Rahmen einer vereinfachten Änderung die Grundstücke Gemarkung
Drove, Flur 1, Parzelle Nr. 603, groß: 81 m², und Parzelle Nr. 615, groß: 282 m², als öffentliche Verkehrsfläche
auszuweisen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Katholische Kirchengemeinde wird sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen
Kosten übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
2
„Die Aufstellung des 1. Änderungsplanes
(vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: