Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
133/99
Tischvorlage
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: Teilnahme von „sachverständigen Bürgern“ an den Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der
Denkmalpflege
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 19.10.1999 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) dem Kulturausschuss zugeordnet.
Gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NW ist für den Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege die Möglichkeit
vorgesehen, daß an den Beratungen des (jeweiligen) Fachausschusses sachverständige Bürger mit beratender Stimme
teilnehmen. Von dieser Möglichkeit hat der Rat in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht.
In den (inzwischen) 4 vorhergegangenen Legislaturperioden hatten die Herren Paul Gehlen und Heinrich Schmitt bei
Denkmalfragen als sachverständige Bürger mit beratender Stimme mitgewirkt.
Aufgrund entsprechender Anfrage sind die beiden vg. Herren auch für die kommende Wahlzeit/Legislaturperiode
bereit, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Die Angaben zur Person werden wie folgt mitgeteilt, und zwar:
1.
Herr Städt. Baudirektor Dipl.-Ing. Paul Gehlen,
wohnhaft in Kreuzau, Hauptstraße 111
2. Herr Dipl.-Ing. Heinrich Schmitt,
wohnhaft in Kreuzau, OT Leversbach, Mausauel 9
Herr Städt. Baudirektor Gehlen ist Beamter der Stadt Düren und im Rahmen seiner Tätigkeit zu einem beachtlichen Teil
auch dort mit denkmalpflegerischen Aufgaben betraut.
Herr Dipl.-Ing. Schmitt ist Bauuingenieur und bei einem größeren Architektenbüro im Bereich der Stadt Euskirchen
beschäftigt, wobei er im Rahmen seiner Tätigkeit u.a. auch Fragen des Denkmalschutzes bzw. der Denkmalpflege
behandelt.
Durch die engagierte und sachverständige Mitarbeit beider Herren in den bisherigen 4 Legislaturperioden, war der
sachlich zuständige Ausschuss (Kulturausschuss bzw. bei der letzten Wahlzeit der Sport- und Kulturausschuss) in der
Vergangenheit in der Lage, seinen Aufgaben gerecht zu werden.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Herren Gehlen und Schmitt auch für die kommende Legislaturperiode wieder zu
sachverständigen Bürgern zu berufen.
2
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag
„Die Herren Dipl.-Ing. Paul Gehlen, wohnhaft in Kreuzau, Hauptstr. 111 und Dipl.-Ing. Heinrich
Schmitt, wohnhaft in Kreuzau, OT Leversbach, Mausauel 9, werden als sachverständige Bürger
in den Kulturausschuss, der die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
vorzunehmen hat, berufen.
Die Mitwirkung in dem Ausschuss erfolgt mit beratender Stimme“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: