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Allgemeine Vorlage (Teilnahme von "sachverständigen Bürgern" an den Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Teilnahme von "sachverständigen Bürgern" an den Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege) Allgemeine Vorlage (Teilnahme von "sachverständigen Bürgern" an den Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 133/99 Tischvorlage - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 24.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Teilnahme von „sachverständigen Bürgern“ an den Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 19.10.1999 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) dem Kulturausschuss zugeordnet. Gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NW ist für den Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege die Möglichkeit vorgesehen, daß an den Beratungen des (jeweiligen) Fachausschusses sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen. Von dieser Möglichkeit hat der Rat in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht. In den (inzwischen) 4 vorhergegangenen Legislaturperioden hatten die Herren Paul Gehlen und Heinrich Schmitt bei Denkmalfragen als sachverständige Bürger mit beratender Stimme mitgewirkt. Aufgrund entsprechender Anfrage sind die beiden vg. Herren auch für die kommende Wahlzeit/Legislaturperiode bereit, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die Angaben zur Person werden wie folgt mitgeteilt, und zwar: 1. Herr Städt. Baudirektor Dipl.-Ing. Paul Gehlen, wohnhaft in Kreuzau, Hauptstraße 111 2. Herr Dipl.-Ing. Heinrich Schmitt, wohnhaft in Kreuzau, OT Leversbach, Mausauel 9 Herr Städt. Baudirektor Gehlen ist Beamter der Stadt Düren und im Rahmen seiner Tätigkeit zu einem beachtlichen Teil auch dort mit denkmalpflegerischen Aufgaben betraut. Herr Dipl.-Ing. Schmitt ist Bauuingenieur und bei einem größeren Architektenbüro im Bereich der Stadt Euskirchen beschäftigt, wobei er im Rahmen seiner Tätigkeit u.a. auch Fragen des Denkmalschutzes bzw. der Denkmalpflege behandelt. Durch die engagierte und sachverständige Mitarbeit beider Herren in den bisherigen 4 Legislaturperioden, war der sachlich zuständige Ausschuss (Kulturausschuss bzw. bei der letzten Wahlzeit der Sport- und Kulturausschuss) in der Vergangenheit in der Lage, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Herren Gehlen und Schmitt auch für die kommende Legislaturperiode wieder zu sachverständigen Bürgern zu berufen. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag „Die Herren Dipl.-Ing. Paul Gehlen, wohnhaft in Kreuzau, Hauptstr. 111 und Dipl.-Ing. Heinrich Schmitt, wohnhaft in Kreuzau, OT Leversbach, Mausauel 9, werden als sachverständige Bürger in den Kulturausschuss, der die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege vorzunehmen hat, berufen. Die Mitwirkung in dem Ausschuss erfolgt mit beratender Stimme“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: