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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Antrag des Herrn Josef Balduin vom 28.04.2004 auf Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Straßen Schloßallee und Johanneslust)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag des Herrn Josef Balduin vom 28.04.2004 auf Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Straßen Schloßallee und Johanneslust) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag des Herrn Josef Balduin vom 28.04.2004 auf Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Straßen Schloßallee und Johanneslust) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag des Herrn Josef Balduin vom 28.04.2004 auf Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Straßen Schloßallee und Johanneslust)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-369/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 20.07.2004 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Antrag des Herrn Josef Balduin vom 28.04.2004 auf Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Straßen Schloßallee und Johanneslust Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, keine Änderung der Verkehrsführung der Straße Johanneslust vorzunehmen und erklärt den o.a. Antrag für erledigt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.04.2004 (Anlage 1) regt Herr Josef Balduin an, eine Entschärfung des Bereiches Schlossallee/Johanneslust herbeizuführen, in dem 1. die Straße Johanneslust von der Schloßallee beginnend zur Einbahnstraße erklärt wird, oder 2. verkehrslenkende Maßnahmen ergriffen werden, indem z.B. Felsbrocken die Einfahrt der Straße Johanneslust säumen. Das Straßenverkehrsamt teilt mit Schreiben vom 13.07.2004 (Anlage 2) mit, dass keine Veranlassung zur Änderung der Verkehrsführung gesehen wird. Neben der Wahrscheinlichkeit, dass durch die Einrichtung einer Einbahnstraße das Geschwindigkeitsniveau steigt, darf nicht unerwähnt bleiben, dass es sich beim überwiegenden Teil der Verkehre um reinen Anliegerverkehr handelt. Das Legen von Felsbrocken entlang der Straße Johanneslust verbietet sich aus haftungsund versicherungstechnischen Gründen. Zwischenzeitlich ist bei der Verwaltung eine Unterschriftenliste mit einem Anschreiben des Herrn Manfred Wiedhöft und der Frau Anja Zimmek vom 09.06.2004 (Anlage 3) eingegangen, wonach sich die Mehrheit der Anwohner gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße ausspricht. Die Verwaltung schlägt vor, keine Änderungen im Bereich der Straße Johanneslust vorzunehmen und den Antrag für erledigt zu erklären. Auf eine Verweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr sollte im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen und der Tatsache, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Ausschusssitzung mehr stattfindet, verzichtet werden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Leiter Bauverwaltung Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3