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Allgemeine Vorlage (25. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Langenbroich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (25. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Langenbroich) Allgemeine Vorlage (25. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Langenbroich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 4. Juli 2000 Vorlagen-Nr. 61/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: 25. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Langenbroich I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.1999 (Vorlage-Nr. 118/99) sollen die in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte mit Ziffer 1 gekennzeichneten Grundstücke (Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7) einer Bebauung zugeführt werden. Da dieser Bereich seit Jahren strittig ist, haben Sie mich gleichzeitig beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen zu beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen. Aufgrund meines Antrages vom 12.01.2000 und einer gemeinsam durchgeführten Ortsbesichtigung hat die Bezirksregierung Köln unter dem 01.03.2000 wie folgt verfügt: „Die Fläche liegt nach dem gültigen Gebietsentwicklungsplan im Waldbereich. Nur unter der Voraussetzung, dass im nachfolgenden Bauleitplanverfahren die umweltschützenden Belange des § 1 a BauGB (Eingriffsregelung) in der Abwägung umfassend berücksichtigt werden, wird bestätigt, dass die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung angepasst ist.“ Da es sich um Waldbereich handelt, wird hier also Einvernehmen insbesondere mit dem Staatlichen Forstamt Hürtgenwald erzielt werden müssen. Nach derzeitigem Sachstand gehe ich davon aus, dass dies im Zuge des Verfahrens gelingt und schlage Ihnen von daher vor, nunmehr den formellen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Nähere Einzelheiten bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung werden durch die noch zu erlassende Innenbereichssatzung (siehe gesonderte Sitzungsvorlage vom gleichen Tage) geregelt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. III. Beschlussvorschlag: „Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7.“ Der Bürgermeister - Ramm - 2 Anlage Hinweis: Eine Beratung im Umweltausschuss ist derzeit nicht erforderlich, da die grundsätzliche Entscheidung zur Durchführung der Planänderung bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.11.1999 beraten worden ist. IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: