Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 4. Juli 2000
Vorlagen-Nr.
61/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.08.2000
14.09.2000
26.09.2000
TOP: 25. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Langenbroich
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.1999 (Vorlage-Nr. 118/99) sollen die in der beiliegenden Ablichtung aus der
Deutschen Grundkarte mit Ziffer 1 gekennzeichneten Grundstücke (Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7)
einer Bebauung zugeführt werden. Da dieser Bereich seit Jahren strittig ist, haben Sie mich gleichzeitig beauftragt, bei
der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen zu beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung
des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.
Aufgrund meines Antrages vom 12.01.2000 und einer gemeinsam durchgeführten Ortsbesichtigung hat die
Bezirksregierung Köln unter dem 01.03.2000 wie folgt verfügt:
„Die Fläche liegt nach dem gültigen Gebietsentwicklungsplan im Waldbereich. Nur unter der
Voraussetzung, dass im nachfolgenden Bauleitplanverfahren die umweltschützenden Belange des
§ 1 a BauGB (Eingriffsregelung) in der Abwägung umfassend berücksichtigt werden, wird bestätigt,
dass die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung angepasst
ist.“
Da es sich um Waldbereich handelt, wird hier also Einvernehmen insbesondere mit dem Staatlichen Forstamt
Hürtgenwald erzielt werden müssen. Nach derzeitigem Sachstand gehe ich davon aus, dass dies im Zuge des Verfahrens
gelingt und schlage Ihnen von daher vor, nunmehr den formellen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
Flächennutzungsplanes zu fassen.
Nähere Einzelheiten bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung werden durch die noch zu erlassende
Innenbereichssatzung (siehe gesonderte Sitzungsvorlage vom gleichen Tage) geregelt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich
der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
2
Anlage
Hinweis:
Eine Beratung im Umweltausschuss ist derzeit nicht erforderlich, da die grundsätzliche
Entscheidung zur Durchführung der Planänderung bereits in der Sitzung des
Umweltausschusses am 15.11.1999 beraten worden ist.
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: