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Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule) Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule) Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-285/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 07.06.2005 Bemerkungen: Betreff: Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt der Erweiterung der Spielanlage auf dem Gelände der Geschwister-Stern-Schule Kirchherten entsprechend dem Antrag des Fördervereins zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 22.04.2005 (siehe Anlage) beantragt der „Förderverein Geschwister-SternSchule in Kirchherten e. V.“ die Erweiterung der Spielanlage der Schule. Die Erweiterung soll auf Kosten des Fördervereins erfolgen. Von Verwaltungsseite sind dennoch folgende Arbeiten erforderlich: 1. Die Erweiterung der vorhandenen Spielanlage erfordert den Abbruch der bereits vorhandenen Balancier/ Hangelkombination, welcher durch den städtischen Bauhof durchgeführt wird. Der Abbruch ist notwendig, da bereits ein Pfosten gefault war und abgebrochen wurde. 2. Weiterhin muss aufgrund des notwendigen Sicherheitsabstandes zur neu aufzustellenden Climbingwand und des neuen Seilhangelbalkens ein vorhandener Balancierbalken/ Sitzbalken auf dem Gelände umgesetzt werden. 3. Es ist eine Erweiterung des Fallschutzes im vorgesehenen Fallraum der Climbingwand notwendig. 4. Die Montagefirma weist in ihrem Angebot darauf hin, dass in dem für die neuen Geräte vorgesehenen Geländeabschnitt vorhandener Fallschutz zu entfernen ist. Außerdem ist die Entsorgung des Erdaushubs bauseits vorzunehmen. 5. Die weiteren Unterhaltung der neu aufgestellten Geräte ist durch die Stadt Bedburg durchzuführen. Folgende Kosten würde die Maßnahme für die Stadt Bedburg nach sich ziehen: Zu 1.: Der Abbruch des alten Gerätes wäre ohnehin notwendig gewesen (siehe oben). Zu 2. - 4.:Diese Arbeiten werden Materialkosten ca. 1000,-€ verursachen. Weiterhin wird mit folgenden Personalkosten zu rechnen sein (Ermittelt nach KGST-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“): Personalkosten eines Arbeiter Lohngruppe 6 pro Std.: 25,4 € +10%Sachkosten: 2,54 € +15%Gemeinkosten: 3,81 € x7,7 Std. x4 Tage x2 Mann =1.955,80 € ======== Zu 5.: Unterhalt der neuen Geräte / Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht: Die bereits vorhandenen Spielgeräte müssen auch bislang von Seiten der Stadt Bedburg kontrolliert werden. Ein messbaren Mehraufwand in Sachen Kontrolle durch die nun beantragte Maßnahme und somit höhere Personalkosten sind nicht zu erwarten. Die Wartung und Pflege sowie eine jährliche Inspektion der bereits vorhandenen Spielgeräte gem. EN 1176 (=maßgebende Europäische Norm für die Ausführung / Kontrolle und Wartung von Kinderspielgeräten) erfolgt ebenfalls durch den städtischen Bauhof. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Da diese Arbeiten in der Vergangenheit auch für die zum Abbruch bestimmten Spielgeräte angefallen waren, würde sich durch die neuen Geräte der Aufwand für Wartung, Pflege und Inspektion nicht spürbar vergrößern. Somit würden bei Zustimmung zur Maßnahme einmalig Kosten für die Stadt Bedburg in Höhe von 2.955,80 € entstehen. Es wurden diverse Gespräche von Seiten des FB III mit dem Mitarbeiter des Bauhofes geführt, welcher für die Kontrolle der Spielgeräte im Stadtgebiet zuständig ist und der hier über umfangreiches Fachwissen verfügt. Darüber hinaus hat sich die techn. Abteilung des FB III mit den eingereichten Unterlagen auseinandergesetzt. Es bestehen hiernach keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen die Maßnahme, zumal die ausführende Firma ausdrücklich bestätigt, dass die zu fertigenden Geräte nach der EN 1176 gefertigt werden. 50181 Bedburg, den 30. Mai 2005 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister