Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-285/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
07.06.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Antrag des Fördervereins der Geschwister-Stern-Schule (Grundschule Kirchherten) auf Errichtung
eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Gelände der Schule
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt der
Erweiterung der Spielanlage auf dem Gelände der Geschwister-Stern-Schule Kirchherten
entsprechend dem Antrag des Fördervereins zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.04.2005 (siehe Anlage) beantragt der „Förderverein Geschwister-SternSchule in Kirchherten e. V.“ die Erweiterung der Spielanlage der Schule. Die Erweiterung soll auf
Kosten des Fördervereins erfolgen.
Von Verwaltungsseite sind dennoch folgende Arbeiten erforderlich:
1. Die Erweiterung der vorhandenen Spielanlage erfordert den Abbruch der bereits vorhandenen
Balancier/ Hangelkombination, welcher durch den städtischen Bauhof durchgeführt wird. Der
Abbruch ist notwendig, da bereits ein Pfosten gefault war und abgebrochen wurde.
2. Weiterhin muss aufgrund des notwendigen Sicherheitsabstandes zur neu aufzustellenden
Climbingwand und des neuen Seilhangelbalkens ein vorhandener Balancierbalken/ Sitzbalken
auf dem Gelände umgesetzt werden.
3. Es ist eine Erweiterung des Fallschutzes im vorgesehenen Fallraum der Climbingwand
notwendig.
4. Die Montagefirma weist in ihrem Angebot darauf hin, dass in dem für die neuen Geräte
vorgesehenen Geländeabschnitt vorhandener Fallschutz zu entfernen ist. Außerdem ist die
Entsorgung
des
Erdaushubs
bauseits
vorzunehmen.
5. Die weiteren Unterhaltung der neu aufgestellten Geräte ist durch die Stadt Bedburg
durchzuführen.
Folgende Kosten würde die Maßnahme für die Stadt Bedburg nach sich ziehen:
Zu 1.: Der Abbruch des alten Gerätes wäre ohnehin notwendig gewesen (siehe oben).
Zu 2. - 4.:Diese Arbeiten werden Materialkosten ca. 1000,-€ verursachen. Weiterhin wird mit
folgenden Personalkosten zu rechnen sein (Ermittelt nach KGST-Gutachten „Kosten eines
Arbeitsplatzes“):
Personalkosten eines Arbeiter Lohngruppe 6 pro Std.: 25,4 €
+10%Sachkosten: 2,54 €
+15%Gemeinkosten: 3,81 €
x7,7 Std.
x4 Tage
x2 Mann
=1.955,80 €
========
Zu 5.: Unterhalt der neuen Geräte / Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht:
Die bereits vorhandenen Spielgeräte müssen auch bislang von Seiten der Stadt Bedburg
kontrolliert werden. Ein messbaren Mehraufwand in Sachen Kontrolle durch die nun beantragte
Maßnahme und somit höhere Personalkosten sind nicht zu erwarten.
Die Wartung und Pflege sowie eine jährliche Inspektion der bereits vorhandenen Spielgeräte gem.
EN 1176 (=maßgebende Europäische Norm für die Ausführung / Kontrolle und Wartung von
Kinderspielgeräten) erfolgt ebenfalls durch den städtischen Bauhof.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Da diese Arbeiten in der Vergangenheit auch für die zum Abbruch bestimmten Spielgeräte
angefallen waren, würde sich durch die neuen Geräte der Aufwand für Wartung, Pflege und
Inspektion nicht spürbar vergrößern.
Somit würden bei Zustimmung zur Maßnahme einmalig Kosten für die Stadt Bedburg in
Höhe von 2.955,80 € entstehen.
Es wurden diverse Gespräche von Seiten des FB III mit dem Mitarbeiter des Bauhofes geführt,
welcher für die Kontrolle der Spielgeräte im Stadtgebiet zuständig ist und der hier über
umfangreiches Fachwissen verfügt. Darüber hinaus hat sich die techn. Abteilung des FB III mit den
eingereichten Unterlagen auseinandergesetzt.
Es bestehen hiernach keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen die Maßnahme, zumal die
ausführende Firma ausdrücklich bestätigt, dass die zu fertigenden Geräte nach der EN 1176
gefertigt werden.
50181 Bedburg, den 30. Mai 2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister