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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale
hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale
hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 28.04.2006 Vorlagen-Nr.: 31/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 18.05.2006 06.06.2006 20.06.2006 TOP: Verwendung der Sportpauschale hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum I. Sach- und Rechtslage: Die Spielvereinigung Boich/Thum hat mit Datum vom 09.02.2006, bei der Verwaltung eingegangen am 23.02.2006, einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Sportpauschale gestellt. Der Zuschuss soll für Renovierungsarbeiten im Innenbereich und für die Anschaffung neuer Bänke für die Umkleidekabinen verwendet werden. Die Kosten für beide Maßnahmen werden mit 6.711,81 EUR beziffert. Seitens des Vereins wird ein Materialkostenzuschuss von 3.200,00 EUR beantragt. Der Restbetrag von 3.500 EUR bezieht sich auf die Eigenleistung des Vereins. Begründet wird der Antrag damit, dass durch den Einbau neuer Fenster Beiputzarbeiten erforderlich geworden sind. In diesem Zusammenhang soll der gesamte Innenbereich nun renoviert werden. Hierfür soll nur das Material zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt. Weiterhin sollen die alten Bänke ersetzt werden, da sie in einem sehr schlechten Zustand sind. Bezüglich der Renovierung liegen zwei Angebote vor. Das günstigere Angebot der Firma Ralf Becker beläuft sich auf 1.181,81 EUR (nur Materialkosten). Ebenfalls liegen zwei Angebote für die neuen Bänke vor. Hier beläuft sich das günstigere Angebot von der Firma Wollschläger auf 2.030 EUR. Wie bereits durch die Mitteilung für den Sportausschuss vom 06.03.2006 dargestellt wurde, müsste nach den Richtlinien über die Verwendung von Mitteln aus der Sportpauschale ein solcher Antrag bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden, um im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden zu können. (Nr. 3.5). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Nach Ziffer 3.4 der Richtlinien könnte allenfalls einer vorzeitigen Durchführung der Maßnahme durch Beschluss des Rates zugestimmt werden. Fraglich ist, ob man bei dem gestellten Antrag von einer Maßnahme ausgehen kann. Nach den Richtlinien könnte der Verein ansonsten erst wieder nach Ablauf von drei Jahren einen neuen Antrag stellen. Seitens der Verwaltung wird aber vorgeschlagen, diesen Antrag als Einheit zu sehen. Die erforderliche Negativbescheinigung des LSB wurde vorgelegt. Zudem wurde der Gemeindesportverband um Stellungnahme gebeten. Diese liegt bisher nicht in schriftlicher Form vor. Die Vorsitzende des Gemeindesportverbandes, Frau Körner, hat aber mündlich bestätigt, dass -2man dem Antrag zustimmen wolle. Gegebenenfalls kann sie diese Erklärung in der Sitzung bestätigen. Es wird vorgeschlagen, dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zuzustimmen, jedoch mit der Einschränkung, dass sich hieraus keine Zahlungsverpflichtung der Gemeinde ergibt. Eine abschließende Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn alle Anträge und Maßnahmen für das Jahr 2007 bekannt sind und wenn feststeht, dass die Sportpauschale auch weiterhin gezahlt wird. Eine endgültige Zusage würde somit erst im kommenden Jahr erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Jahr 2006 ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Sofern der Maßnahme in 2007 zugestimmt wird, sind hierfür Mittel aus der Sportpauschale einzuplanen. III. Beschlussvorschlag: „Die Spielvereinigung Boich/Thum hat einen Zuschussantrag zur Gewährung von Mitteln aus der Sportpauschale für Renovierungsarbeiten im Sportheim Boich sowie die Anschaffung neuer Bänke im Umkleidebereich des Sportheimes gestellt. Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle Anträge für das Jahr 2007 vorliegen. Die Abgabefrist nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale (30. November eines Jahres) ist einzuhalten. Dem Verein wird genehmigt, mit der Maßnahme bereits in diesem Jahr zu beginnen. Dies soll für eine spätere Bezuschussung unschädlich sein. Aus dieser Zusage ergibt sich allerdings kein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses seitens der Gemeinde Kreuzau an den Verein.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________