Daten
Kommune
Kreuzau
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10 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 28.04.2006
Vorlagen-Nr.:
31/2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.05.2006
06.06.2006
20.06.2006
TOP: Verwendung der Sportpauschale
hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum
I. Sach- und Rechtslage:
Die Spielvereinigung Boich/Thum hat mit Datum vom 09.02.2006, bei der Verwaltung eingegangen
am 23.02.2006, einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Sportpauschale
gestellt. Der Zuschuss soll für Renovierungsarbeiten im Innenbereich und für die Anschaffung
neuer Bänke für die Umkleidekabinen verwendet werden.
Die Kosten für beide Maßnahmen werden mit 6.711,81 EUR beziffert. Seitens des Vereins wird ein
Materialkostenzuschuss von 3.200,00 EUR beantragt. Der Restbetrag von 3.500 EUR bezieht sich
auf die Eigenleistung des Vereins. Begründet wird der Antrag damit, dass durch den Einbau neuer
Fenster Beiputzarbeiten erforderlich geworden sind. In diesem Zusammenhang soll der gesamte
Innenbereich nun renoviert werden. Hierfür soll nur das Material zur Verfügung gestellt werden.
Die Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt.
Weiterhin sollen die alten Bänke ersetzt werden, da sie in einem sehr schlechten Zustand sind.
Bezüglich der Renovierung liegen zwei Angebote vor. Das günstigere Angebot der Firma Ralf
Becker beläuft sich auf 1.181,81 EUR (nur Materialkosten). Ebenfalls liegen zwei Angebote für die
neuen Bänke vor. Hier beläuft sich das günstigere Angebot von der Firma Wollschläger auf 2.030
EUR.
Wie bereits durch die Mitteilung für den Sportausschuss vom 06.03.2006 dargestellt wurde,
müsste nach den Richtlinien über die Verwendung von Mitteln aus der Sportpauschale ein solcher
Antrag bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden, um im darauf folgenden Jahr
berücksichtigt werden zu können. (Nr. 3.5). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Nach
Ziffer 3.4 der Richtlinien könnte allenfalls einer vorzeitigen Durchführung der Maßnahme durch
Beschluss des Rates zugestimmt werden.
Fraglich ist, ob man bei dem gestellten Antrag von einer Maßnahme ausgehen kann. Nach den
Richtlinien könnte der Verein ansonsten erst wieder nach Ablauf von drei Jahren einen neuen
Antrag stellen. Seitens der Verwaltung wird aber vorgeschlagen, diesen Antrag als Einheit zu
sehen.
Die erforderliche Negativbescheinigung des LSB wurde vorgelegt. Zudem wurde der
Gemeindesportverband um Stellungnahme gebeten. Diese liegt bisher nicht in schriftlicher Form
vor. Die Vorsitzende des Gemeindesportverbandes, Frau Körner, hat aber mündlich bestätigt, dass
-2man dem Antrag zustimmen wolle. Gegebenenfalls kann sie diese Erklärung in der Sitzung
bestätigen.
Es wird vorgeschlagen, dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zuzustimmen, jedoch mit der
Einschränkung, dass sich hieraus keine Zahlungsverpflichtung der Gemeinde ergibt. Eine
abschließende Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn alle Anträge und Maßnahmen für
das Jahr 2007 bekannt sind und wenn feststeht, dass die Sportpauschale auch weiterhin gezahlt
wird. Eine endgültige Zusage würde somit erst im kommenden Jahr erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Jahr 2006 ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Sofern der Maßnahme in
2007 zugestimmt wird, sind hierfür Mittel aus der Sportpauschale einzuplanen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Spielvereinigung Boich/Thum hat einen Zuschussantrag zur Gewährung von Mitteln aus der
Sportpauschale für Renovierungsarbeiten im Sportheim Boich sowie die Anschaffung neuer Bänke
im Umkleidebereich des Sportheimes gestellt. Über den Antrag kann erst entschieden werden,
wenn alle Anträge für das Jahr 2007 vorliegen. Die Abgabefrist nach den Richtlinien der Gemeinde
Kreuzau über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellten Sportpauschale (30. November eines Jahres) ist einzuhalten.
Dem Verein wird genehmigt, mit der Maßnahme bereits in diesem Jahr zu beginnen. Dies soll für
eine spätere Bezuschussung unschädlich sein. Aus dieser Zusage ergibt sich allerdings kein
Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses seitens der Gemeinde Kreuzau an den Verein.“
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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