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Beschlussvorlage (Gutachten Gereonsweiler_UVS_Teil 2 von 4)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
5,6 MB
Datum
14.11.2017
Erstellt
30.10.17, 09:27
Aktualisiert
30.10.17, 09:27

Inhalt der Datei

! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) Auftraggeberin: Stadt Linnich 7 A { } z | ! Karte 4.3 Biotoptypen im Umkreis von 250 m um die Standorte der geplanten WEA (Südostteil) 6 { } z | A Standort einer geplanten WEA { } z | A Untersuchungsraum Umkreis von 250 m um die Standorte der geplanten WEA Biotoptypen (nach LANUV 2008) Nutzungs-/Biotoptyp (Code) 3 Biotopwert Feldgehölz, lebensraumtyp.Baumarten <30%, (BA30, ta1-2, g) 4 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci) 2 Streuobstwiese mit Baumbestand (HK2, ta15) 6 Bankett (VA, mr3) 1 Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand (VA, mr9) 4 { } z | A unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden (VB7, stb3) 3 versiegelte Fläche (VF0) 0 teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1) 1 4 A { } z | { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK5) { } z | A Bearbeiterin: Marina Jentsch, 16. September 2016 A { } z | { } z | A 0 { } z | A 1:50.000 55 Maßstab 1:5.500 275 m @ DIN A3 ´ ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) { } z | A Auftraggeberin: Stadt Linnich ! Karte 4.4 Biotoptypen im Umkreis von 250 m um die Standorte der geplanten WEA (Nordostteil) 11 { } z | A { } z | A { } z | A Standort einer geplanten WEA { } z | A Standort einer bestehenden WEA Untersuchungsraum Umkreis von 250 m um die Standorte der geplanten WEA 9 { } z | A Biotoptypen (nach LANUV 2008) Nutzungs-/Biotoptyp (Code) Biotopwert Feldgehölz, lebensraumtyp.Baumarten 90<100% 8 (BA100, ta1-2, g) 10 { } z | A { } z | A Intensivwiese, mäßig artenreich 4 (EA, xd5) 4 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci) 2 Ziergarten mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (HJ, ka4) 2 Bankett (VA, mr3) 1 unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden (VB7, stb3) 3 versiegelte Fläche (VF0) 0 teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1) 1 { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A 7 { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A A { } z | { } z | A ! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK5) { } z | A Bearbeiterin: Marina Jentsch, 16. September 2016 0 55 275 m { } z | A 1:50.000 Maßstab 1:5.500 @ DIN A3 ´ Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.5 Fauna 4.5.1 Säugetiere 24 Für die relevanten Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich sind beim Fachinformationsdienst „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2014) insgesamt Vorkommen von elf Säugetierarten aufgeführt, darunter neun Fledermausarten (vgl. Tabelle 4.1). Tabelle 4.1: Planungsrelevante Säugetierarten für die MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach LANUV (2014) (G: günstig U: ungünstig; S: schlecht) Art Erhaltungszustand deutsch wissenschaftlich atl Europäischer Biber Castor fiber G Feldhamster Cricetus cricetus S Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G- Wasserfledermaus Myotis daubentonii G Teichfledermaus Myotis dasycneme G Wimpernfledermaus Myotis emarginatus S Großer Abendsegler Nyctalus noctula G Kleinabensegler Nyctalus leisleri U Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G Braunes Langohr Plecotus auritus G Europäischer Biber Nach LANUV (2014) sind Biber charakteristische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften mit ausgedehnten Weichholzauen. Geeignete Lebensräume sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes Nahrungsangebot (v. a. Wasserpflanzen, Kräuter, Weichhölzer), eine ständige Wasserführung sowie störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue. Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären. Die Datenabfrage im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung beim Fundortkataster des LANUV (2015b, Abfrage vom 14.01.2015) wies auf Bibervorkommen in der Wurm- und Rur-Niederung, die weiter als 1.000 m zu den geplanten WEA-Standorten entfernt sind. Ein relevantes Vorkommen des Bibers auf den Bauflächen an den geplanten WEA-Standorten ist ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 25 Feldhamster Nach LANUV (2014) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). Grundsätzlich erfüllt der Landschaftsraum die Lebensraumbedingungen der Art. In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur 3 nennenswerte Populationen bekannt (je eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren nicht bekannt (LANUV 2014). Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären. Die Datenabfrage im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung beim Fundortkataster des LANUV (2015b, Abfrage vom 14.01.2015) wies ebenfalls auf keine Feldhamstervorkommen im Raum. Im Jahr 2013 wurden die zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Bauflächen (sowie eines Pufferbereichs von 50 m) nach der Ernte systematisch abgegangen und auf Vorkommen von Feldhamster bzw. auf Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern (Feldhamsterbaue) überprüft. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf ein Vorkommen. Auch die Begehungen zur Erfassung der Vogel- und Fledermausfauna ergaben keine Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern im Untersuchungsraum um die geplanten Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird ein Vorkommen der Art im Umfeld der geplanten WEA als sehr unwahrscheinlich erachtet. Die Art wird im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet. Fledermäuse Gemäß der großräumigen Datenabfrage im Rahmen der ASP I (ECODA 2016b) im Umfeld von bis zu 6 km um die Konzentrationszone ergaben sich Hinweise auf Vorkommen der WEA-empfindlichen Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Das Fundortkataster des LANUV (2015b, Abfrage vom 14.01.2015) weist im Umfeld von 1.000 m zur Planung auf insgesamt 13 Fundorte zu Vorkommen von Fledermäusen. Ein Nachweis zur Zwergfledermaus befindet sich innerhalb des Plangebiets (vgl. Tabelle 4.2). Der zum Plangebiet nächstgelegene Fundpunkt vom Großen Abendsegler beträgt etwa 450 m, der nächste bekannte Fundpunkt der Rauhautfledermaus liegt in einer Entfernung von etwa 640 m zum Plangebiet (vgl. Tabelle 4.2). ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Tabelle 4.2: 26 Vorkommen WEA-empfindlicher Fledermausarten aus dem Fundortkataster des LANUV mit Angabe der minimalen Entfernung der Fundpunkte zum Plangebiet geplanten Windkraftkonzentrationszone und der Untersuchungsgebiets-Empfehlung nach MKULNV & LANUV (2013) WEA-empfindliche Art Untersuchungsraumminimale Entfernung Empfehlung für eine zum Plangebiet [m] vertiefende Prüfung nach MKULNV & LANUV [m] Großer 450 Abendsegler Zwergfledermaus 0 Rauhautfledermaus 640 UntersuchungsraumEmpfehlung (erweitert) nach MKULNV & LANUV [m] 1.000 1.000 1.000 Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen sind im Jahr 2012 Felderhebungen durchgeführt worden. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 500 m um die geplanten Anlagenstandorte. Die Ergebnisse sind in einem Gutachten dargestellt, auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016c). Im Untersuchungsraum wurden drei Fledermausarten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus) und Individuen einer weiteren Gattung (Myotis spec.) festgestellt. 4.5.2 Vögel Für die relevanten Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich sind beim Fachinformationsdienst „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2014) insgesamt Vorkommen von 43 Vogelarten aufgeführt (vgl. Tabelle 4.3). ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Tabelle 4.3: 27 Planungsrelevante Vogelarten für die MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach LANUV (2014) (G: günstig U: ungünstig; S: schlecht) Art MTB 4 0 0 9 MTB 5 0 0 3 Quadrant Quadrant E rh altu n g szu stan d deutsch wissenschaftlich 1 2 3 4 1 2 3 4 atlantisch Habicht Accipiter gentilis x x x x - x - - G- Sperber Accipiter nisus x x x x x x x - G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus x - x x - x - - G Feldlerche Alauda arvensis x x x x x x x x U- Eisvogel Alcedo atthis x - x x x x - x G Wiesenpieper Anthus pratensis x - x x - x x - S Baumpieper Anthus trivialis - x - x - x x - U Graureiher Ardea cinerea x - - - - - - - G Waldohreule Asio otus x x x x - x - - U Steinkauz Athene noctua x x x x x x x x G- Uhu Bubo bubo x - - - - - - - G Mäusebussard Buteo buteo x x x x x x x x G Flussregenpfeifer Charadrius dubius x - x x - x - - U Wachtel Coturnix coturnix x x x x - x - - U Kuckuck Cuculus canorus x x x x x x - x U- Mehlschwalbe Delichon urbica x x x x x x x x U Mittelspecht Dendrocopos medius - - x - - - - - G Kleinspecht Dryobates minor x x x x - x - - U Schwarzspecht Dryocopus martius x x x x - - x - G Grauammer Emberiza calandra - x - - - x - x S Wanderfalke Falco peregrinus - x - - - - - - G ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 28 Fortsetzung Tabelle 4.3: Art MTB 4 0 0 9 MTB 5 0 0 3 Quadrant Quadrant E rh altu n g szu stan d deutsch wissenschaftlich 1 2 3 4 1 2 3 4 atlantisch Baumfalke Falco subbuteo - - x x - x - - U Turmfalke Falco tinnunculus x x x x x x x x G Orpheusspötter Hippolais polyglotta - - - - - x - - U+ Rauchschwalbe Hirundo rustica x x x x x x x x U Neuntöter Lanius collurio x - x - - x x - U Feldschwirl Locustella naevia x - x x - x - - U Heidelerche Lullula arborea x - - - - - - - U Nachtigall Luscinia megarhynchos x - x x - x x x G Pirol Oriolus oriolus x - x x - x - x U- Feldsperling Passer montanus x x x x x x x x U Rebhuhn Perdix perdix x x x x x x x x S Wespenbussard Pernis apivorus x x x - - x - - U Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix x x x x - x - - U Wasserralle Rallus aquaticus - - - - - x - - U Uferschwalbe Riparia riparia - x x - - - - - U Schwarzkehlchen Saxicola rubicola x - x x - x - - G Waldschnepfe Scolopax rusticola - - - - - x - - G Turteltaube Streptopelia turtur x x x x - x - - S Waldkauz Strix aluco x x x x - x x x G Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis - - - - - x - - G Schleiereule Tyto alba x x x x - x x - G Kiebitz Vanellus vanellus x x x x x x x x U- Hiervon gelten sechs Arten nach MKULNV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich: Uhu, Wachtel, Grauammer, Wanderfalke, Baumfalke und Kiebitz. Gemäß der großräumigen Datenabfrage im Umfeld von bis zu 6 km um die Konzentrationszone und der vollzogenen Auswertung im Rahmen der ASP I (ECODA 2016b) ergaben sich Hinweise auf Vorkommen der WEA-empfindlichen Arten Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Blässgans, Saatgans, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtel, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenweihe. Zum tatsächlichen räumlichen Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln im Umfeld der Konzentrationszone sind Felderhebungen durchgeführt worden. Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurden in den Jahren 2011 bis 2015 die ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 29 Brut- (inkl. Nahrungsgäste), Rast- und Zugvögel erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis 2000 m (Brutsaison) bzw. bis zu 3.000 m (Rastsaison) um die geplanten Anlagenstandorte. Die Ergebnisse sind in einem Gutachten dargestellt, auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016a). Brutvögel Im UR2000 wurden während der Begehungen in den Brutzeiträumen 2011 und 2013 insgesamt 74 Brutvogel- / Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei Arten bestand ein Brutverdacht. Fünf Arten wurden als Nahrungsgäste festgestellt und weitere acht Arten traten im UR2000 als Rastvögel auf dem Durchzug bzw. als Durchzügler auf. Eine Art (Kornweihe) war (noch) als Wintergast bei den Begehungen bis April im UR2000 anwesend. Insgesamt ergaben sich für den UR2000 29 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden (vgl. Tabelle 3.4). Davon werden zehn Arten nach MKULNV & LANUV (2013) in NRW als WEA-empfindlich eingestuft: - Wachtel, Kornweihe, Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Kranich, Kiebitz, Möwen (Lach-, Sturm- und Heringsmöwe) Rastvögel Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 76 Vogelarten registriert, davon gelten 35 Arten als planungsrelevant. 15 Arten werden nach MKULNV & LANUV (2013) in NRW als WEA-empfindlich eingestuft. - Saatgans, Blässgans, Kormoran, Weißstorch, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Baumfalke, Wanderfalke, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Möwen (Lach-, Sturm-, Silber-, Heringsmöwe). Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten WEA wurden sechs Arten detailliert betrachtet. Bei Saatgans, Blässgans, Kornweihe, Rohrweihe, Kranich, Kiebitz handelte es sich um Arten, - die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine allgemeine Bedeutung zukommt und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können. 4.5.3 Weitere planungsrelevante Arten Für die Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich existieren laut LANUV (2014) Nachweise zu Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten (vgl. Tabelle 4.4): ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Tabelle 4.4: 30 Weitere planungsrelevante Arten der MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach LANUV (2014) (A. v.: Art vorhanden; G: günstig U: ungünstig; S: schlecht) Art deutsch Erhaltungszustand wissenschaftlich atl Bufo calamita S Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia S+ Amphibien Kreuzkröte Libellen Kreuzkröte Die Kreuzkröte ist nach LANUV eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In Nordrhein-Westfalen sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen in den Flussauen konzentriert (z. B. Braunkohle-, Locker- und Festgesteinabgrabungen). Darüber hinaus werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher aufgesucht. Die Gewässer führen oftmals nur temporär Wasser, sind häufig vegetationslos und fischfrei. Tagsüber verbergen sich die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere unter Steinen oder in Erdhöhlen. Als Winterquartiere werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt, die oberhalb der Hochwasserlinie gelegen sind. Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären. Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art wird nicht erwartet. Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet. Asiatische Keiljungfer Nach LANUV (2014) Ursprünglich kommt die Asiatische Keiljungfer ursprünglich an den Mittel- und Unterläufen von großen, mäandrierenden Flüssen vor. Seit einigen Jahren erscheint sie auch in Buhnenfeldern und Hafenbecken sowie an Kanälen. Geeignete Standorte liegen meist in strömungsarmen Buchten oder Gleithangzonen, mit strandähnlichen Uferbereichen und weisen ein sauberes Wasser auf. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 31 Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären. Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art kann ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet. Grüne Keiljungfer Die Grüne Flussjungfer besiedelt eine weite Spanne kleinerer bis größerer Fließgewässer. Dabei ist sie weniger sensibel gegenüber Wasserverschmutzung und kann eine Reihe unterschiedlicher Substrate nutzen. Gewässerabschnitte mit hoher Strukturvielfalt und unterschiedlichen Strömungsverhältnissen werden bevorzugt besiedelt. Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären. Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art kann ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet. 4.6 Landschaft Der Begriff Landschaft ist eng mit der Erholungsnutzung durch den Menschen und damit mit der Wahrnehmung des Landschaftsbildes verknüpft. Nach § 1 des BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Im Folgenden wird das Landschaftsbild im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA beschrieben. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R. nicht mehr landschaftsprägend. 4.6.1 Landschaftsästhetische Raumeinheiten Um eine differenzierte Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes sowie eine nachfolgende Konfliktanalyse vornehmen zu können, wird der betroffene Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt. Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz (PAFFEN et al. 1963) und Blatt 122/123 Köln-Aachen (GLÄSSER 1978) sowie an der Einteilung der Landschaftsräume ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 32 des LANUV (2015a). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um die Standorte der geplanten WEA wurden sechs landschaftsästhetische Raumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 4.3 und Karte 4.5) die nachfolgend kurz dargestellt werden. Tabelle 4.5: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im 10 km - Umkreis Landschaftsästhetische Raumeinheit Fläche in ha in % Jülicher Börde 23.090,25 61,30 Rurniederung 3.291,47 8,74 948,99 2,52 Wurmniederung Heinsberger Ruraue 3.017,01 8,01 Geilenkirchener Lehmplatte Baaler Riedelland 4.871,64 12,93 6,51 2.450,47 1 Jülicher Börde Westlich und östlich der Rur erstrecken sich Lössplatten der Jülicher Börde. Westlich der Rur fällt die großflächige Aldenhovener Lössplatte von 120 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach Norden bzw. Nordosten ab. Östlich der Rur dacht sich die Rödinger Lössplatte von Westen nach Osten von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern aus. Großflächige, intensiv genutzte Ackerflächen (Getreide, Zuckerrüben) bestimmen das Landschaftsbild der Jülicher Börde. Landschaftsgliedernde Einzelelemente fehlen weitgehend. In dieser offenen Landschaft sind Hochspannungsleitungen weithin sichtbare technogene Elemente. In den letzten Jahren wurden zudem zahlreiche Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 4.5). Der Landschaftsraum bietet keine überregional bedeutenden Erholungsqualitäten. Er enthält lärmarme Erholungsräume mit unterschiedlichen Lärmwerten (LANUV 2014). Schützenswerte Bereiche treten nur vereinzelt und meist kleinflächig auf 2 Rurniederung Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich auf maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten (Anstiege zur Hauptterrasse) markant hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der breiten Flussaue noch die angrenzende Niederterrassenleiste. Als stark mäandrierender, heute überwiegend regulierter Fluss hat die Rur eine Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen. An der linken Terrassenkante der Rur liegt die Stadt Linnich. Die rechte Terrassenkante wird von der Stadt Jülich geprägt. Die Rur weist hier streckenweise eine Uferbefestigung auf, im Wechsel mit Röhrichtbeständen, Brennnesselfluren und Uferhochstauden. In diesem Teilabschnitt ist die Rur großräumig von Acker- und Grünlandflächen umgeben. Die Ruraue ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 33 zwischen Floßdorf und Broich wird von der historischen "Pappelweidennutzung" geprägt (Drieschlandschaft). Als in kulturhistorischer Hinsicht bedeutsam können die zur Viehweide genutzten Pappelforste (Drieschnutzung) eingestuft werden, die stellenweise in NRW gefährdete Feuchtweidenvegetation aufweisen. Westlich dieses Rur-Abschnittes liegt die Schlossanlage Kellenberg mit Restbeständen des Hartholz-Auenwaldes. Bei Brachelen ist mit dem Teichbach noch ein relativ naturnahes Fließgewässer des Tieflandes erhalten. Dieser ist ebenso wie die Ruraue bei Brachelen streckenweise mit Kopfweiden umsäumt. Viele weitere, zum Teil begradigte Fließgewässer begleiten die Rur und unterstreichen somit den Gewässerreichtum des Raumes. Von ästhetischem Wert ist die Ruraue nördlich von Jülich. Vor allem der im Naturschutzgebiet "Kellenberger Wald" liegende natürliche Rur-Abschnitt rund um Schloss Kellenberg in Jülich-Barmen eignet sich gut für die Naherholung, ebenso der Schlosspark Rurich im Norden des Landschaftsraumes mit seinen naturnahen Eichen- und Buchenwaldbeständen, welche teilweise als Wildgehege genutzt werden. Der Landschaftsraum enthält lärmarme Erholungsräume mit unterschiedlichen Lärmwerten (LANUV 2014). 3 Wurmniederung Zwischen den steilen Terrassenrändern der Geilenkirchener Lehmplatte und der Aldenhovener Platte liegt das rund 20 m tief eingeschnittene und etwa 1 km breite Wurmtal. Die feuchte Wiesenaue ist geprägt von Grünlandnutzung und Pappel- und Korbweidenpflanzungen. Entlang der Wurm treten schutzwürdige Biotope auf. Am Fuß des rund 15 m hohen Steilanstiegs der Wurmniederung zur Geilenkirchener Platte zieht sich eine bis 200 m breite Niederterrassenleiste entlang, die in trockener Lage eine Reihe von Siedlungen auf der Grenze zwischen zwei agrarischen Wirtschaftsbereichen, nämlich der feuchten Grünlandniederung und der trockenen Ackerplatte trägt. Die Terrassenleiste ist eine gegenüber der feuchten Aue bevorzugte Verkehrs- und Standortzone großer, geschlossener Siedlungen. Besonders geeignet für die Naherholung ist der naturnahe Wurm-Abschnitt südlich Übach-Palenberg, wo der Besucher Einblick in eine natürliche Auenlandschaft erhält (weitgehend außerhalb des Untersuchungsraums). 4 Heinsberger Ruraue Der Landschaftsraum umfasst die weit ausgedehnte ca. 17 km lange Ruraue, die von Brachelen im Südosten bis zur niederländischen Grenze im Nordwesten reicht (außerhalb des Untersuchungsraums). Die 3 bis 5 km breite Auenniederung (30 bis 55 m ü. NN) wird von der stark mäandrierenden Rur durchflossen. Die Ruraue ist durch zeitweilige Abflusshemmung und Rückstau, aufgrund einer verengten Aue vor der Rurtalmündung, von Natur aus stark vernässt und sumpfig, ohne dass es jedoch zur Bildung ausgedehnter Flachmoore gekommen wäre. Heute sorgen zahlreiche Gräben für einen regulierten Abfluss, so dass die Auenböden Grünland mit ausgedehnten Pappel- und vor allem ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 34 Korbweidenkulturen tragen. Zum Teil erheben sich aus der feuchten Talebene flache trockene etwa 2 m höhere Inseln, die infolge des tieferen Grundwasserspiegels, der stärkeren Verlehmung und der Bodenbildung brauchbare Ackerböden tragen. In der Ruraue treten großflächig schutzwürdige Biotope auf. Durch Kiesabgrabung ist in der Ruraue südwestlich von Ratheim mit dem Adolfosee ein großes Abgrabungsgewässer entstanden, dass heute intensiv zur Naherholung von einer Segelschule, Anglern und Badenden genutzt wird. Gut geeignet ist der wenig verbaute Rur-Abschnitt zwischen Porselen und Brachelen mit dem größeren Waldgebiet "Kapbusch", wo ein südlich gelegener, ehemaliger Baggersee heute für die Naherholung (Angeln, Baden, Surfen) genutzt wird (LANUV 2014). 5 Geilenkirchener Lehmplatte Die leicht nach Norden geneigte Geilenkirchener Lehmplatte (85 - 55 m) stellt den zentralen Bereich der weitgehend ebenen Schotterlehmlandschaft der Hauptterrassenplatten des zwischen Wurm-, Rurund Maastal gelegenen Landschaftsraums Selfkant dar. Mit streckenweise steilen, um 15 m hohen zerschlitzten Terrassenrändern fällt die Platte zur Wurm- und zur Rurniederung ab. Das Landschaftsbild wird hauptsächlich durch großflächigen Ackerbau bestimmt. Dieser Bereich ist weitgehend offen und ausgeräumt, nur vereinzelt sind Strukturen der traditionellen Agrarlandschaft vorhanden. Einen reizvollen Kontrast bilden die grünlanddominierten, eingeschnittenen Bachtäler, die strukturreiche Leitlinien innerhalb des Landschaftsraumes darstellen. Sie sind durch naturbetonte Biotope und Elemente der bäuerlichen Kulturlandschaft geprägt; sie enthalten noch Feuchtgrünland, Feucht- und Bruchwaldkomplexe. Den Ost-West-orientierten Talzügen folgen die langgestreckten Straßendörfer, in deren Ortsbild niederländische Einflüsse unübersehbar sind. An den meist gut strukturierten Ortsrandlagen mit Hecken-Grünland-Obstwiesenkomplexen sind noch Reste der ländlich geprägten Kulturlandschaft erlebbar. Die kleinen Restwaldflächen auf etwas exponierten, ärmeren sandigen Standorten sind belebende Elemente und weisen mit ihren Heiderelikten auf ehemalige historische Heide- und Magertriftennutzung hin. Von den etwas herausgehobenen Lagen im Südosten reicht die Sicht in die offene Landschaft der Westlichen Jülicher Börde, bei klarem Wetter auch in größere Ferne bis zum Venn-Rand. In dieser offenen Landschaft sind Hochspannungsleitungen weithin sichtbare technogene Elemente. In den letzten Jahren wurden zudem mehrere Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 4.5). Der Raum weist nur eine geringe Bedeutung für die Naherholung auf, die sich auf die Bachtäler und einige Waldbestände beschränkt (vgl. LANUV 2014). 6 Baaler Riedelland Der Landschaftsraum liegt auf der Randzone der Hauptterrassenebene (85-90 m) zwischen Baal und Myhl (außerhalb des Untersuchungsraums) entlang des unteren Rurtales, welches hier um etwa 30 m ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 35 abfällt. Das Gebiet ist durch kurze tiefe, z. T. asymmetrische Täler und Trockenrinnen stark in schmale Riedel zerschnitten. Das Landschaftsbild ist durch das ausgeprägte Relief und die vielen, wenn auch kleinen Waldbestände an den Hanglagen und Höhenzügen sehr belebt. Der reliefbegünstigte Raum grenzt sich durch seinen vergleichsweise höheren Waldanteil und Reste der traditionellen Kulturlandschaft von der sich anschließenden, eintönigen Landschaft der östlichen Jülicher Börde ab. Durch seine Vielfalt an naturbetonten Biotopen, wie grundwasserabhängigen Bachtälchen mit Bruchwald- und Feuchtvegetation und Hangwaldflächen stellt er einen Kontrast zu der umgebenden, intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft dar. Die für die ansonsten waldarme Lössbörde vergleichsweise hohe Waldbedeckung und der größere Grünlandanteil bedingen einen hohen Biotopwert und eine gute Erholungseignung. Strukturreiche Grünland-Kleingehölzkomplexe in hof- und siedlungsnahen Bereichen, z. T. mit Obstweiden, Hecken und einigen Kopfweiden sind als Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft erlebbar. Die strukturreichen Ortsrandlagen tragen zum ländlichen Gepräge des Baaler Riedellandes bei. Die Höhenlage des Terrassenrandes zur Rur ermöglicht einen Blick in das weite Rurtal und die offene Landschaft der westlichen Jülicher Börde, bei klarer Sicht auch in größere Ferne bis zum Venn-Rand. Die offene, über die Landschaft herausragende Hückelhovener Halde stellt einen Fremdkörper in der Landschaft dar. Der Raum wird von der Autobahn A 46, der Bundesstraße B 57 sowie einer Bahntrasse zerschnitten. Die größeren Waldgebiete sind wichtig als Naherholungsgebiete der Städte Hückelhoven und Erkelenz in der sonst ausgeräumten Landschaft. Am südlichen Rand enthält der Landschaftsraum laut LANUV (2013) einen lärmarmen Erholungsraum mit dem Lärmwert < 50 dB (A). 4.6.2 Landschaftsästhetische Vorbelastungen Bei dem Untersuchungsraum handelt es sich um ein überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutztes, sehr strukturarmes Gebiet. Die ursprünglich vorhandenen Wälder bestehen heute nur noch in den Niederungsbereichen der Bachauen. Weite Teile des Untersuchungsraums sind durch Verkehrsund Versorgungsinfrastruktur landschaftsästhetisch Windenergieanlagen, Fernverkehrsstraßen). vorbelastet (Hochspannungsfreileitungen, ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Abbildung 4.1: 36 Blick von der L 228 ca. 1 km nordwestlich von Linnich in westliche Richtung auf das Plangebiet Im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA befinden sich bereits 120 WEA in Betrieb bzw. derzeit in Bau (vgl. Karte 4.5). Davon befinden sich 17 bestehende WEA in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit den in der Konzentrationszone Gereonsweiler geplanten WEA. Weitere fünf WEA älteren Typs mit einer Gesamthöhe von jeweils 85 m sowie eine kleine WEA mit ca. 25 m Gesamthöhe WEA liegen in einer Entfernung von 1,9 bis 2,9 km von der geplanten Konzentrationszone entfernt. Etwa 4 km südöstlich von Gereonsweiler sind zwischen Freialdenhoven, Merzenhausen und Engelsdorf 21 WEA in Betrieb. Nordwestlich von Linnich-Körrenzig sind 30 WEA in Betrieb sowie vier weitere Anlagen geplant. Konsequenzen dieser Veränderungen sind u. a. die Herabsetzung der Naherholungsfunktion des die Siedlungen umgebenden Landschaftsraums sowie ein Verlust an Naturnähe und Eigenart der vorgefundenen Landschaft. 4.6.3 Bewertung der Qualität des Landschaftsbildes Im Anschluss an die Darstellung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten und der bestehenden Vorbelastungen werden nachfolgend der ästhetische Eigenwert und die Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheit ermittelt. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 37 Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der Methode nach NOHL (1993). Unter Beachtung der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993) vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst. Landschaftsästhetische Vorbelastungen (vgl. Kapitel 4.7.2) werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 4.5). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Naturund Denkmalschutzwerten) ist. Abbildung 4.2: Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993) Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 4.4 angegebenen Ausdrücke verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Tabelle 4.6: 38 Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte bezogen auf die visuelle Verletzlichkeit ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit) Stufe Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt, Eigenart, Schutzwürdigkeit 1 sehr gering 2 gering – sehr gering 3 gering 4 gering bis durchschnittlich 5 durchschnittlich 6 überdurchschnittlich 7 überdurchschnittlich bis hoch 8 hoch 9 hoch bis sehr hoch 10 sehr hoch In Karte 4.5 sind die Empfindlichkeitsstufen für jede landschaftsästhetische Raumeinheit dargestellt. Die Ergebnisse der Einzelbewertungen sind für die einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten in Tabelle 4.5 zusammengefasst. Es folgt eine kurze Erläuterung. 1 Jülicher Börde Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen). Durch die Überformung infolge der technischen Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der Landschaft verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer bis sehr geringer ästhetischer Eigenwert. Die visuelle Verletzlichkeit der teils ebenen Landschaft ist aufgrund weitgehend fehlender Gehölzstrukturen hoch. Die Schutzwürdigkeit ist angesichts des geringen Anteils schutzwürdiger Bereiche als gering bis durchschnittlich einzustufen. Es resultiert eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 2 Rurniederung Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und gliedernde Gehölzstrukturen insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen bis hohen Vielfalt. Die Naturnähe wird zwar durch die Siedlungsflächen - insbesondere der Stadt Linnich mit Gewerbeflächen in der Ruraue in Teilen herabgesetzt, insgesamt aber als überdurchschnittlich eingestuft. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 39 Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und der Verkehrsinfrastruktur teils in durchschnittlichem Maße verändert. Zwischen Barmen und Tetz sowie nördlich von Linnich ist die Eigenart in überdurchschnittlichem bis hohem Maße erhalten geblieben. Insgesamt wird der Eigenartserhalt als überdurchschnittlich eingestuft. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch Gehölzstrukturen und Siedlungsflächen vermindert und insgesamt als durchschnittlich eingestuft. FFH- und Naturschutzgebiete nehmen vergleichsweise große Flächenanteile ein. Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LWL & LVR 2007) kann die Einheit dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Mittlere Rur – Nideggen“ zugeordnet werden (v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen und Mühlengräben sowie Burganlagen und Motten). Die Stadt Linnich, die im Übergangsbereich zur Aldenhovener Platte gelegen ist, weist einen kulturlandschaftlich bedeutenden Stadtkern auf. Die Schutzwürdigkeit ist vor diesem Hintergrund als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche bis hohe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 3 Wurmniederung Die Naturnähe wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, gliedernde Gehölzstrukturen) führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt. Der Eigenartserhalt der Einheit ist als überdurchschnittlich zu bewerten. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich eingestuft. Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LWL & LVR 2007) kann die Einheit dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Untere Wurm“ zugeordnet werden (v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, mittelalterliche Mühlen und Burganlagen). Die Schutzwürdigkeit wird als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 4 Heinsberger Ruraue Der Raum ist bezüglich seiner Naturnähe und Eigenart überdurchschnittlich zu bewerten. Auch die Vielfalt an Strukturen und Nutzungen ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Die visuelle Verletzlichkeit der ebenen Landschaft mit hohem Grünlandanteil wird durch Waldflächen in Teilen herabgesetzt und wird insgesamt als überdurchschnittlich bewertet. Die Schutzwürdigkeit ist in Anbetracht des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope überdurchschnittlich bis hoch. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche bis hohe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 40 5 Geilenkirchener Lehmplatte Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit höherer Naturnähe treten im Übergang zur Wurmniederung auf. Der Raum kann als ausgeräumt und strukturarm bezeichnet werden, weswegen die Vielfalt als gering eingestuft wird. Durch die Überformung infolge der technischen Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen, Verkehrsinfrastruktur) wurde die Eigenart der Landschaft verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer bis sehr geringer ästhetischer Eigenwert. Aufgrund fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit der schwach reliefierten Landschaft hoch. Die Schutzwürdigkeit der Landschaft (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten) wird als gering eingestuft. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 6 Baaler Riedelland Die Vielfalt ist angesichts des bewegten Reliefs, der unterschiedlichen Nutzungen (Grünland, Acker, Wald, Siedlungsflächen) und gliedernden Gehölzstrukturen überdurchschnittlich. Die Naturnähe wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und der Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch Gehölzstrukturen vermindert und als durchschnittlich eingestuft. Auch der Anteil schutzwürdiger Bereiche wird als durchschnittlich bewertet. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. In Karte 4.5 sind die Empfindlichkeitsstufen für jede landschaftsästhetische Raumeinheit dargestellt. Die entsprechenden Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in Tabelle 4.5. Insgesamt weisen ca. 74,5 % des Raums eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen auf (Stufen 1 bis 3). Weiteren 6,4 % wird eine allenfalls durchschnittliche Empfindlichkeit zugesprochen (Stufen 4 und 5). Lediglich den Einheiten Rurniederung, Wurmniederung, sowie Heinsberger Ruraue, die zusammen ca. 19,1 % des Untersuchungsraums umfassen, kann eine überdurchschnittliche bzw. überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit zugesprochen werden (Stufen 6 bzw. 7). Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens (vgl. Kapitel 6.7). ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Ru rn ie d e ru n g Wu rm n ie d e ru n g H e in sb e rg e r Ru rau e G e ile n kirch e n e r Le h m p latte Baale r Rie d e llan d Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Jü lich e r Bö rd e Tabelle 4.7: 41 Naturnähe 3 6 5 6 3 5 Vielfalt 3 7 6 6 3 6 Eigenart 3 6 6 6 3 5 Ästh e tisch e r E ig e n we rt 12 25 23 24 12 21 Stu fe 2 7 6 6 2 5 Grobrelief 8 7 6 7 8 6 Strukturvielfalt 8 4 5 5 8 4 Vegetationsdichte 8 4 5 6 8 6 V isu e lle V e rle tzlich ke it 24 15 16 18 24 16 Stu fe 8 5 5 6 8 5 Sch u tzwü rd ig ke it 4 7 7 7 3 5 E m p fin d lich ke it 16 26 24 25 15 20 Stu fe 3 7 6 7 3 4 ecoda ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) { } z | A { } z | A {A } z | A { } z | ¬ « 3 Auftraggeberin: Stadt Linnich ¬ « 4 { } z | A {A } z | {| } z | A { } z A {| } z | A { } z A {| } z | A { } z { A } z | A { } z | {A } z | A ¬ « 7 { } z | A ! Karte 4.5 Empfindlichkeit der landschaftsästhetischen Raumeinheiten sowie Vorbelastungen im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen Standorte von Windenergieanlagen (WEA) { A } z | {| } z | A { } z {| } z | A {A } z A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ¬ «A3|z}{ A}|{z { } z | A { A } z | A { A } z | { A } z | {| } z | { } z A {| } z | { A } z | {A } z | {A } z {A } z | A { } z | {A } z | A {A } z | {A } z | { } z | { } z | AA AA {A } z | {| } z | {A } z | A { } z | { } z | { } z { } z | AA {| } z | {A } z { A } z | { } z | A A { } z | A { } z | A {A } z | { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | A {| } z | { } z {| } z | A { A } z A ¬ « 6 { } z | { } z | A { A } z | A Standort einer geplanten WEA { } z | A Standort einer geplanten WEA anderer Vorhabenträger Standort einer bestehenden bzw. im Bau befindlichen WEA Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA { } z | {A } z | A { } z | { A } z | A { A } z | { } z | { } z | A A { } z | A { } z | { } z | A { } z | A A { | } z | { } z | A { } z {A A } z | A { } z | A { } z | A { | } z | { } z | A { A } z { } z | A { A } z | A { } z | A| { } z | A { A } z A { } z | { } z | A { } z | {A } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ¬ « 3 Landschaftsästhetische Raumeinheiten !1 Jülicher Börde ( (2 Rurniederung ! (3 Wurmniederung ! (4 Heinsberger Ruraue ! (5 Geilenkirchener Lehmplatte ! (6 Baaler Riedelland ! ¬ « 7 A { } z | Landschaftsästhetische Bewertung Empfindlichkeitsstufen nach der Methode von Nohl (1993) { A } z | { | } z | { } z A { } z | {AA } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ¬ « 3 - gering 3 { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | A { } z | { } z | A {A } z | A {| } z | {| } z {A } z {A } z | A A { } z | { } z | { A } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | { } z | A 4 - gering bis durchschnittlich 6 - überdurchschnittlich 7 - überdurchschnittlich bis hoch { } z | A { } z | A { } z | A { | } z | { } z | A { A } z A { } z | A ! Darstellung auf Basis der Topographischen Karte 1: 50.000 (DTK50) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016 0 Maßstab 1:80.000 @ DIN A3 4.250 Meter ´ Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.7 43 Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft Nachfolgend werden die im Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA vorkommenden relevanten geschützten und schutzwürdigen Bereiche von Natur und Landschaft basierend auf den Darstellungen des Landschaftsplans 5 Aldenhoven / Linnich-West (KREIS DÜREN 2014), des Landschaftsplans Ruraue (KREIS DÜREN 1984) und des Landschaftsplans Geilenkirchener Wurmtal (KREIS HEINSBERG 1979) sowie auf Informationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2015) aufgeführt. 4.7.1 Gebiete und Bestandteile zum Schutz von Natur und Landschaft Schutzgebiete von europäischer Bedeutung – Natura 2000 (§ 32 BNatSchG) Natura 2000-Gebiete treten im Untersuchungsraum nicht auf. Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) Naturschutzgebiete treten im Untersuchungsraum nicht auf. Nationalparke (§ 24 BNatSchG) Nationalparke existieren nicht im Untersuchungsgebiet. Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) Biosphärenreservate treten im Untersuchungsraum nicht auf. Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) Die geplanten WEA-Standorte liegen nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes. Am westlichen Rand des Untersuchungsraumes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Wurmtal mit Tal des Beeckfließ, Immendorfer Fließ, Gereonsweiler Fließ und Kötteler Schar“ (KREIS HEINSBERG 1979), das sich südlich als Landschaftsschutzgebiet Gereonsweiler Fließ (KREIS DÜREN 2014) fortsetzt und am östlichen Rand das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal nördlich der Autobahn A 44“ (KREIS DÜREN 1984). Die Landschaftsschutzgebiete befinden sich in über 800 m Entfernung zu den geplanten WEA. Der Landschaftsplan 5 des Kreises Düren nennt für diese Landschaftsschutzgebiete folgende Schutzziele: - die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässers und der angrenzenden, teilweise grünlandgeprägten Auebereiche für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG); - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gewässerlaufes mit seiner Aue und des hohen Anteils gliedernder und belebender Landschaftselemente (§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG); ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter - 44 wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft als Ergebnis des Landschaftswandels und der erkennbaren Landschaftsstrukturen als Zeugen dieser kulturhistorischen Entwicklung (§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG); - die Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässerstrukturen mit Ihren Auenbereichen sowie der Gehölzstrukturen und Landschaftselemente in einer offenen, agrarisch geprägten Kulturlandschaft für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG); - die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG); - wegen der besonderen Bedeutung für die ortsnahe, ruhige, landschaftsbezogene Erholung (§ 26 (1) Nr. 3 BNatSchG). Naturparke (§ 27 BNatSchG ) Naturparke sind Gebiete, die sich aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnen und sich besonders für die Erholung eignen. Der Untersuchungsraum berührt keinen Naturpark. Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG ) Im Umkreis von 1.000 m um die Standorte der geplanten WEA treten einige im Landschaftsplan 5 Aldenhoven/ Linnich West des Kreises Düren als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesene Objekte auf (vgl. Karte 4.6): - Feldgehölz ca. 1 km nordwestlich von Linnich (2.4.3-1) - Feldgehölz nordwestlich von Linnich (2.4.3-2) - Feldgehölz nordwestlich von Linnich (2.4.3-3) - Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-4) - Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-5) - Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-6) - Feldgehölz nördlich von Gereonsweiler (2.4.3-7) - Biotopkomplexe an der Ortsrandlage von Gereonsweiler (2.4.5-1) - Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (2.4.6) Der Landschaftsplan nennt folgende Schutzziele: Feldgehölze (Festsetzungsnummern 2.4.3-1 bis 2.4.3-24) - die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 29 (1) Nr. 1 BNatSchG); - der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2 BNatSchG); ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter - 45 wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 29 (1) Nr. 4 BNatSchG). Strukturreiche, grünlandgeprägte Biotopkomplexe in den Ortsrandlagen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz und das kulturhistorisch geprägte Orts- und Landschaftsbild (Festsetzungsnummern 2.4.5-1 bis 2.4.5-26) - die Sicherung einer für das Landschaftsbild des Plangebietes typischen Kulturlandschaft (§ 29 (1) Nr. 1 BNatSchG); - der Erhalt und die Pflege der charakteristischen, das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden Strukturen (§ 29(1) Nr. 2 BNatSchG); - der Erhalt der Funktion als Reservoir für die biologische Schädlingsbekämpfung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 (1) Nr. 3 BNatSchG); - der Erhalt der Obstwiesen und –weiden als Lebensstätte bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten wie insbesondere den Steinkauz sowie seltener Obstsorten (§ 29 (1) Nr. 4 BNatSchG. Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (Festsetzungsnummer 2.4.6) - der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und gliedernden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2 BNatSchG); - der Erhalt, Entwicklung und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Biotopverbundes (§ 29 (1) Nr. 1 BNatSchG); - wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 29 (1) Nr. 4 BNatSchG). - der Erhalt und die Wiederherstellung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 (1) Nr. 3 BNatSchG). Im Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA treten im Landschaftsplan „Geilenkirchener Wurmtal“ zwei geschützte Landschaftsbestandteile auf. Dabei handelt es sich um einen Hohlweg südlich von Brachelen und um Gebüschstreifen auf Geländekanten südlich von Brachelen. Die geschützten Landschaftsbestandteile liegen im Nordosten des Untersuchungsgebietes. Sie sind ebenfalls als schutzwürdige Biotope im Biotopkataster des LANUV erfasst (siehe Kapitel 4.8.2). Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG & § 62 LG NW) Im Untersuchungsgebiet tritt ein geschütztes Biotop auf. Der geschützte Tieflandsbach (yFM5) „Mühlenteich zwischen Linnich und Brachelen“ (GB-5003-0018) befindet sich am nordöstlichen Rand des Untersuchungsraumes. ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 46 Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG & § 22 LG NW) Innerhalb des Untersuchungsraums existieren keine Naturdenkmale. Geschützte Alleen (§ 47a LG NW) Im Norden des Untersuchungsraumes liegt eine gesetzlich geschützte Allee. Dabei handelt es sich um die „Lindenallee an der Linnicher Straße (L 228)“ (AL-HS-0009). 4.7.2 Schutzwürdige Biotope Im Untersuchungsraum existieren fünf im Biotopkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erfasste Objekte. Bei dem Biotopkataster handelt es sich um eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die betreffenden Biotope sind in Karte 4.6 dargestellt und werden im Folgenden kurz beschrieben. Hecken- Grünlandkomplex bei Gereonsweiler (BK-5003-011) Schutzziel: Erhalt und Pflege eines Hecken- Grünlandkomplexes mit Abgrabungen in der strukturarmen Bördenlandschaft. Hohlweg südlich von Brachelen (BK-5003-060) Erhalt von Flurgehölzen in der gehölzarmen, intensiv agrarisch genutzten Bördenlandschaft. Gebüschstreifen auf Geländekanten südlich von Brachelen (BK-5003-061) Schutzziel: Erhaltung von Flurgehölzen als Vernetzungsbiotope in der gehölzarmen, intensiv agrarisch genutzten Börde. Feldgehölze westlich Linnich (BK-5003-069) Schutzziel: Schutz und Optimierung von Feldgehölzen und Gebüsch in einer ansonsten agrarwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft. Linnicher Mühlenteich (BK-5003-091) Schutzziel: Erhaltung und Optimierung eines Wasserlaufes mit altem Ufergehölzsaum und Grünlandresten als vernetzender Biotop in ausgeräumter Agrarlandschaft. ecoda ââ ââ ââ 1B ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) ââ A { } z | Auftraggeberin: Stadt Linnich âââââ â â âALâHâSâ-009 âââ â 18B 15B A 4B { } z | A 12B { } z | A 16B { } z | A 17B P ! 9 { } z | A { } z | A { } z | A 3B { } z | A 21B { } z | A P ! { } z | A 5 7 { } z | A 23B 2.4.6 6 A Untersuchungsraum von 1.000 m 2.4.1-1 2.2-2 Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft 2.4-13 2.4.3-6 { } z | A { } z | A 2.4.3-4 2.4.3-5 1 22B Standort einer bestehenden WEA Potenzialfläche Gereonsweiler { } z | A { } z | A { } z | Standort einer geplanten WEA Abgrenzung des Plangebiets 2.4.3-3 2.4.13 { } z | A 20B 2.4.3-2 { } z | A 8 { } z | A Standorte von Windenergieanlagen (WEA) 2.4.6 10 A { } z | 9B P ! { } z | A 10B P ! P ! 11 2.4.3-1 { } z | A { } z | { } z | A Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft im Umkreis von 1.000 um die Standorte der geplanten WEA { } z | A { } z | A â â14Bâ {13B } z | A â ââ 11B ! Karte 4.6 P P P! ! ! P P ! P ! ! P ! P P! ! P ! P ! 2.4.2-1 â â ââ 2 { } z | A 3 { } z | A 2.4.3-7 Naturdenkmal Gesetzlich geschützte Alleen Naturschutzgebiet 4 { } z | A Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsbestandteil 2.2-1 Gesetzlich geschützte Biotope 2.4.6 2.4.6 2.4.6 2.4.5-1 schutzwürdiges Biotop 2.4.6 2.4.5-2 2.2-2 2.4.2-2 2.4.5-6 P2.4.13 ! 2.4.5-3 2.4.2-3 2.4.5-5 2.4.9-1 Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016 2.4.1-3 2.4.3-8 2.4.5-4 2.4.4-1 ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 2.2-2 2.4.1-3 2.4.3-9 0 2.2-2 Maßstab 1:20.000 @ DIN A3 2.1-1 1.000 Meter ´ Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.8 48 Mensch Zur Beurteilung der Auswirkungen des Windparks auf den Menschen werden die umweltrelevanten Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Wohnumfeld sowie die Funktion des Raums für die Erholungsnutzung ermittelt und beschrieben. Für die Beschreibung des Wohnumfeldes wird der Untersuchungsraum auf den Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA begrenzt. Im Hinblick auf die Erholungsnutzung wird der Untersuchungsraum auf einen Umkreis von 3 km um das Plangebiet begrenzt, da davon ausgegangen wird, dass es über diese Entfernung hinaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der landschaftsgebundenen Erholung kommen wird (vgl. BREUER 2001, STMUG 2011, HESSISCHER LANDTAG 2012, NLT 2014). 4.8.1 Wohnumfeld Der Untersuchungsraum besitzt vor allem eine Funktion für die Landwirtschaft und wird überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Die Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Wohnumfeld finden sich im Betrachtungsgebiet in Form einiger Hoflagen im Osten des Untersuchungsraums. Eine ca. 1 km nordwestlich der Stadt Linnich bzw. 120 m südlich der L 228 gelegene Hoflage wurde aufgegeben. Die Nutzungsänderung wurde bei der Stadt Linnich beantragt. Weitere Hoflagen sind an der B 57 westlich von Linnich vorzufinden. Die minimale Entfernung zwischen einer Hoflage und dem nächstgelegenen WEA-Standort beträgt ca. 850 m (Abstand zwischen dem Grundstück auf den Flurstücken 140 und 45, Flur 12, Gemarkung Linnich und dem Standort der geplanten WEA 7). Weitere Hoflagen befinden sich in einer Entfernung von mehr als 950 m zu den Standorten der geplanten WEA. Die Wohnbebauung der umliegenden Ortschaften Linnich, Welz, Gereonsweiler, Beeck, Lindern und Brachelen befindet sich in einer Entfernung von mindestens 1.000 zu den Standorten der geplanten WEA. 4.8.2 Naherholung Das nähere Umfeld der geplanten WEA ist in Bezug auf die Erholungsnutzung wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. In den Wintermonaten, in denen insbesondere die landwirtschaftlich genutzten Flächen völlig vegetationslos sind, ist der Erlebnis- und Erholungswert als gering einzustufen. In den wärmeren Monaten hingegen, also zu Zeiten vorhandener Feldfrucht, ist der kleinräumige Landschaftseindruck als vergleichsweise gut zu bewerten, abhängig von der Nutzungsintensität sowie der Ackerbegleitflora. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der vorhandenen Wirtschaftswege und Wegeverbindungen kann dem Freiraum eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zugesprochen werden. Im Umkreis von 3 km um das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Gereonsweiler Fließ, das sich zwischen Gereonsweiler und Beek erstreckt. Im Vergleich zu der ackerbaulich geprägten ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 49 Kulturlandschaft im Plangebiet ist das Potenzial für die landschaftsgebundene Erholung in diesem Bereich mit seinen Hangkanten sowie einzelne landschaftsbildprägendes Gehölzbeständen höher zu bewerten. Mit Ausnahme des entlang der Rur verlaufenden Wanderwegs x8 treten im Untersuchungsraum keine ausgewiesenen Wander- oder Radwanderwege auf. Im Untersuchungsraum existieren einige Baudenkmäler, die in der Freizeitkarte NRW 1:50.000 Aachen, Jülicher Börde (LANDESVERMESSUNGSAMT NRW 2003) als Sehenswürdigkeiten dargestellt sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kirchen, Kapellen bzw. Heiligenhäuschen, Wege- und Hochkreuze, Gutshöfe und Herrensitze (Haus Beeck, Haus Blumenthal). Legende zu den Darstellungen des Freizeitkatasters NRW in Karte 4.7: ecoda ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) { A } z | { } z | A { } z | A { } z | A Auftraggeberin: Stadt Linnich ! Karte 4.7 Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung im weiteren Umfeld des Plangebiets { } z | A Standorte von Windenergieanlagen (WEA) { A } z | { } z | A { } z | A { } z | A { } z | { } z | A A { } z | A 9 { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A A Abgrenzung des Plangebiets Potenzialfläche Gereonsweiler 7 { } z | A 6 { } z | A 1 Standort einer bestehenden WEA { } z | A 10 { } z | A Standort einer geplanten WEA 11 { } z | A 8 5 { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A Darstellungen des Freizeitkatasters NRW (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_fzk?) siehe separate Legende { } z | 2 A { } z | 3 A { } z | 4 A { } z | ! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016 0 Maßstab 1:30.000 @ DIN A3 1.500 Meter ´ Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.9 Kulturgüter 4.9.1 Bodendenkmäler 51 Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen sind über die Bauflächen hinaus nicht zu erwarten. Der Untersuchungsraum für Bodendenkmale wird daher auf einen Umkreis von 200 m um die Standorte der geplanten WEA begrenzt. Das LVR - AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND - AMT BODENDENKMALPFLEGE IM FÜR RHEINLAND 2012) führt bezüglich Bodendenkmäler in dem Landschaftsraum aus, dass „die fruchtbaren Böden der Jülicher Lössbörde in Verbindung mit der im Gebiet vorhandenen ausreichenden Wasserversorgung seit der Frühen Jungsteinzeit (ca. 5.500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen boten, wie die zahlreichen Fundstellen in dieser Landschaft belegen. Hierbei handelt es sich jedoch um Zufallsfunde, systematische archäologische Untersuchungen haben bislang noch nicht stattgefunden, die eine genauere Aussage über den tatsächlichen Bestand an Bodendenkmälern und deren Abgrenzungen ermöglichen.“ 4.9.2 Baudenkmäler Die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf Baudenkmäler werden im Rahmen eines separaten Gutachtens beschrieben und bewertet (ECODA 2016d). Der Untersuchungsumfang orientiert sich an den Forderungen des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“. Demnach sind raumprägende Baudenkmäler wie Pfarrkirchen, alleinstehende Hofanlagen, Herrenhäuser, Windmühlen etc. in einem Radius von bis zu 5 km Entfernung zu berücksichtigen. Kleinere Denkmäler wie Wegekreuze oder auch Wohnhäuser in Siedlungsbereichen werden aufgrund der nicht zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigung nicht berücksichtigt. Für die Erfassung wurden amtliche Topographischen Karten und Freizeitkarten (Sehenswürdigkeiten) sowie die Denkmallisten der betreffenden Kommunen herangezogen. Auf dieser Grundlage wurden zunächst Baudenkmäler mit potenziell raumprägender Wirkung in einer Arbeitskarte dargestellt. Vor Ort fand am 31. März 2015 eine Dokumentation der Objekte anhand von Fotos, welche auch weitgehend als Vorlagen für die Fotosimulationen der geplanten WEA genutzt wurden (ECODA 2016d) statt. Die potenziell raumprägenden Baudenkmäler sind in der Karte 4.8 dargestellt. Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmäler bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“ zuzuordnen (UVP-GESELLSCHAFT 2014). Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LWL & LVR 2007) befinden sich Brachelen und Linnich, das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkern aufweist, im bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Mittlere Rur – Nideggen“ (KLB 24.02, ecoda Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 52 v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen und Mühlengräben sowie Burganlagen und Motten). Die Ortslagen Süggerath, Leerodt, Würm, Kraudorf und Honsdorf können dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Untere Wurm“ (KLB 24.01, mit vorgeschichtlichen und römischen Siedlungsplätzen, dem römischen Marktort Rimburg, dem Wurmübergang der römischen Straße KölnHeerlen sowie mittelalterlichen Mühlen und Burganlagen und einem Abschnitt des Westwalls) zugeordnet werden. Der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt im Untersuchungsraum keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LWL & LVR 2007). ecoda ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) 18a 0 # 18b 0 # Erkelenz Heinsberg Hückelhoven 17f 0 # { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | { } z | A { } z | A { } z | A 15 14 0 # 0 # { } z | A { } z | A { } z | A 1a 17e #1b 0 0 # 17d 0 # 0 # 17c 0 # Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH ! Karte 4.8 { } z | A { } z | A { | } z | {A } z | A A { } z | { } z | { | } z A A { } z A { } z | A {| } z | A { A } z | { A } z | { } z A A { } z | { } z | A { } z | A { } z | AA { } z | Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie der Lage der potenziell raumprägenden Baudenkmale und der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen 17b # 0 17a 0 # Standorte von Windenergieanlagen (WEA) 2 0 # 16 0 # 13 3 0 # 0 # 11 12 0 # 0 # { } z | { A } z | A Geilenkirchen 10 0 # 9 0 # { } z | { A } z | A { } z | A { } z | A { } z | { } z | { } z | A A A { } z | A { } z | { A A } z | A { } z | { } z | { } z | A A A { } z | { } z | A { } z | A { } z | A { } z | { } z | A A { } z | { } z | A A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A Standort einer geplanten WEA { } z | A Standort einer bestehenden bzw. im Bau befindlichen WEA Abgrenzung des Plangebiets geplante Konzentrationszone Gereonsweiler 4a 4b Abgrenzung des Untersuchungsraums 0 0 # # Umkreis von 5 km um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen Linnich Baudenkmäler { } z | A # 0 potenziell raumprägende Baudenkmäler im Umkreis von 5.000 m um die Standorte der geplanten WEA (Nummern beziehen sich auf Anhang III) 8b 8a 0 # 0 # 6 5 0 # 0 # Gemeindegrenzen 7 { } z | A { } z | A { } z | A 0 # { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A Übach-Palenberg Baesweiler Aldenhoven { | } z | A { } z A { } z | A { | } z | { } z | A A { } z A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | A { } z | Jülich ! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 50.000 Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016 0 A { } z | { } z | A { } z | A Maßstab 1:50.000 @ DIN A3 2.500 Meter ´ Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.10 54 Zusammenhang mit anderen Projekten Insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild können sich kumulative Auswirkungen zusammen mit bestehenden, genehmigten und weiteren geplanten Windenergieanlagen im Umfeld ergeben. Im Umfeld des Plangebiets existieren zahlreiche Windenergieanlagen (vgl. Kapitel 4.7.2). Darüber hinaus befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Linnich vier Windenergieanlagen innerhalb der östlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Linnich „Windpark Körrenzig-Kofferen, Hottorf“ in Planung. Etwa 6,5 km ost-südöstlich befindet sich bei Boslar eine weitere Fläche, die als Konzentrationszone mit fünf Windenergieanlagen ausgewiesen werden soll. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 5 55 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Die Wirkungen eines Windenergieprojekts auf die verschiedenen Schutzgüter können, ausgehend von dem Vorhaben, in anlagenbedingte, baubedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren gegliedert werden. 5.1 Anlagenbedingte Wirkfaktoren Als mögliche anlagenbedingte Wirkfaktoren lassen sich hinsichtlich des Schutzguts Boden die Versiegelung und Überformung von Böden sowie der Entzug der Fläche für die derzeitige bzw. für eine zukünftig andere Bodennutzung darstellen. Eine Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser ist durch die Bodenversiegelung denkbar, die eine Verringerung der Grundwasserregeneration bewirken kann. Für Pflanzen kommt es zu einem unmittelbaren Verlust von Lebensräumen. Negative Einflüsse auf die Lebensraumfunktionen von Flächen für wildlebende Tiere können insbesondere bei den Arten angenommen werden, die den Luftraum nutzen. Mögliche Auswirkungen werden für die Tiergruppen bzw. -arten „Vögel“ und „Fledermäuse“ gesondert in Kapitel 6.5 diskutiert. Die Schutzgüter Mensch und Landschaft können durch eine optische Störwirkung der WEA auf die landschaftsgebundene Erholung sowie durch mögliche Sichtbeziehungen zwischen den WEA und Kulturdenkmälern beeinträchtigt werden. Darüber hinaus kann es zur Beeinträchtigung naturraumtypischer Besonderheiten und des Landschaftsbildes kommen. 5.2 Baubedingte Wirkfaktoren Als baubedingte Wirkfaktoren sind Beeinträchtigungen der gewachsenen Bodenstruktur durch Umschichtung, Abtrag, Umlagerung und Überdeckung sowie der Verlust von Vegetation im Arbeitsbereich der Baufahrzeuge und auf Bodenlagerflächen möglich. Für die Errichtung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen ist ein Bodenaushub erforderlich. Die Ablagerung von Bodenaushub in der freien Landschaft kann zu Konflikten mit dem Natur- und Landschaftsschutz führen. Die Ablagerung von Bodenaushub im Bereich schützenswerter Biotoptypen verursacht auch in geringfügigen Mengen eine Veränderung des Bodengefüges und des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose. Ablagerungen in Tallagen können zudem den Rückhalteraum für Hochwässer reduzieren. Darüber hinaus können auch direkte Störungen von lärmempfindlichen Tieren, z. B. Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch die Errichtung der Windenergieanlagen sowie durch sogenannte Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind bzw. in geringem Maße auftreten. Als baubedingter Wirkfaktor im Hinblick auf das Schutzgut Mensch kann eine temporäre Lärmbelästigung z. B. durch Baufahrzeuge auftreten, die zeitweise zu einer möglichen Störung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie der landschaftlichen Erholungsfunktion führen kann. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 5.3 56 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Durch den Verlust von Betriebsmitteln ist ein Schadstoffeintrag in den Boden und das Grundwasser theoretisch möglich (wenn auch sehr unwahrscheinlich, vgl. Kapitel 5.4.2). Das Charakteristische an Windenergieanlagen ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variieren kann. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Die Gesamthöhe der geplanten WEA liegt über 100 m. Damit besteht für die WEA im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung (vgl. Kapitel 2). Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Tageskennzeichnung mit einem roten Streifen an den Rotorblättern in Verbindung mit einem weißen Blinklicht an der Gondel auszuführen (vgl. Abbildung 2.1 Alternativ). Neben diesen visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die die Umwelt verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Potenzielle betriebsbedingte Wirkfaktoren für den Menschen sind Störungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen und der landschaftsgebundenen Erholungseignung eines Gebiets durch Schallemissionen, Lichtreflexionen und / oder Schattenwurf. Darüber hinaus kann es theoretisch durch die Rotation der Rotorblätter zu Eiswurf kommen. Durch den Betrieb der Anlagen können naturraumtypische Besonderheiten und Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. 5.4 Auswirkungen bei Störungen 5.4.1 Blitzeinschlag Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Blitzschlag wird über die durchgängige Verbindung von der Rotorblattspitze bzw. von der Gondeloberseite bis zur Fundamentgründung abgeleitet. 5.4.2 Grundwasserverschmutzung Innerhalb der WEA befinden sich Schmiermittel unterschiedlicher Wassergefährdungsklassen. Nach Angaben der Anlagenhersteller verfügen die WEA über verschiedene Schutzvorrichtungen, die im Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Im Fall einer Leckage werden austretende Stoffe in speziellen Schutzvorrichtungen innerhalb der Windenergieanlagen aufgefangen. Die Auffangwannen werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Wartungen kontrolliert und bei Bedarf geleert. Die Entsorgung von Schmiermitteln erfolgt über dafür zugelassene Fachbetriebe. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 5.4.3 57 Erdbeben und Bodenbewegungen Das Umfeld der geplanten WEA fällt nach der Darstellung der Erdbebenzonen für die DIN 4149 (Erdbebenbaunorm) in die Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Nach Angaben des GEOLOGISCHEN LANDESAMTES NRW (1990) dauern die tektonischen Senkungsbewegungen im Bereich der Erft-Scholle bis in die heutige Zeit an. Es sind die Bauvorschriften der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“, DIN 1054 „Baugrund – Standsicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. ecoda Konfliktanalyse 6 58 Konfliktanalyse Die Analyse der potenziellen Konfliktfelder zwischen dem geplanten Vorhaben und den zu bewertenden Schutzgütern erfolgt für diese getrennt auf der Grundlage der bisherigen Ausführungen. Die Reihenfolge orientiert sich dabei an der des Kapitels „Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter“ (Kapitel 4). 6.1 Klima / Luft Luft Von Windenergieanlagen gehen keine negativen Wirkungen durch Schadstoffemissionen aus. Luftverunreinigungen treten nur während der Bauphase auf (Abgase der Fahrzeuge). Beim Betrieb der Anlagen werden keine Luftschadstoffe freigesetzt. Klima Auf ehemals unversiegelten Flächen werden Fundamente, Kranstellflächen und Stichwege angelegt. Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Kurzfristig stellen sich jedoch auf den geschotterten Flächen sowie auf den mit Bodenmaterial überdeckten Fundamentflächen ruderale Pflanzengesellschaften ein, die das mikroklimatische Milieu wiederum positiv beeinflussen. Angesichts der kleinräumigen Veränderungen und der relativ großen Abstände der WEA des Windparks untereinander ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen der zu berücksichtigenden WEA auf das Klima. Durch die Rotorendrehung wird ein Teil der Energie des Windes absorbiert und damit die Windgeschwindigkeit im Nachlaufbereich der WEA reduziert. Als Konsequenz entstehen in diesem Bereich stärkere Luftverwirbelungen. Die Reichweite dieser Nachlaufströmung ist von der Größe der Anlage abhängig und ist nach etwa 300 – 500 m auf eine unbedeutende Stärke gesunken. Allerdings ist der Rotorenbereich auch bei größeren Windparks verschwindend gering im Verhältnis zu den bewegten Luftmassen, so dass keine nennenswerten kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten sind (DNR 2012). Auf das Globalklima kann sich die Nutzung der Windenergie bei gleichzeitiger Einsparung fossiler Energieträger positiv auswirken. Fazit Die negativen Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf das Schutzgut Klima / Luft werden als sehr gering und damit vernachlässigbar beurteilt. Wertvolle Kaltluftentstehungsbereiche werden durch das Bauvorhaben nicht nennenswert verändert. Durch die Überbauung von Flächen werden zwar mikroklimatische Veränderungen erwartet, die jedoch lokal sehr beschränkt sind und ecoda Konfliktanalyse 59 aufgrund der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung vernachlässigbar sind. Luftverunreinigungen treten nur während der Bauphase auf (Abgase der Fahrzeuge), beim Betrieb der Anlagen werden keine Luftschadstoffe freigesetzt. Demgegenüber stehen positive Auswirkungen durch Einsparung fossiler Rohstoffe bei der Energiebereitstellung. Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft werden durch das geplante Vorhaben nicht verursacht. 6.2 Boden Der Einfluss des Vorhabens auf das Schutzgut Boden beschränkt sich auf die unmittelbar durch den Bau der Anlagen und die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen beanspruchten Flächen. Bei der Baudurchführung werden - soweit möglich - die im Untersuchungsraum vorhandenen Straßen und landwirtschaftlichen Wege genutzt. Unbefestigte Feldwege und die Zufahrtsbereiche zu den Anlagen müssen dauerhaft mit Schottermaterial befestigt werden. Zur Errichtung und für den späteren Betrieb der Anlagen sind Fundamente und Kranstellflächen anzulegen. Insgesamt beträgt der für das Bauvorhaben erforderliche Flächenanspruch 59.688 m2. wobei hiervon 41.441 m² dauerhaft, 18.247 m² lediglich für die Dauer der Bauphase beansprucht werden (vgl. Tabelle 6.1). Die durch Versiegelung und Bodenabtrag betroffenen Böden stellen aufgrund der regional hohen natürlichen Ertragsfähigkeit und ihrer Regelungs- und Pufferfunktion besonders schutzwürdige und sicherungsbedürftige Böden dar (vgl. Kapitel 4.2). 6.2.1 Bodenversiegelung Der Boden wird auf der dauerhaft überbauten Fläche der aktuellen Nutzung langfristig entzogen und teil- bzw. vollversiegelt. Vollversiegelte Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Wasserhaushalt des Bodens wird gestört, die Grundwasserneubildung behindert. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die 2 bis 3 m tiefen Fundamente der WEA werden auf einer Fläche von insgesamt 4.851 m² unterirdisch angelegt (vgl. Tabelle 6.1). Ein Großteil des Bodenaushubs wird am Mastfuß gegenüber dem umgebenden Gelände leicht überhöht angeschüttet. Der Bodenverbrauch wird dadurch auf ein Minimum reduziert. Durch die Anschüttung von Bodenmaterial am Mastfuß werden die Bodenfunktionen nach Errichtung der WEA im Bereich des Fundaments mit Ausnahme der vom Turm eingenommen Fläche sowie der geschotterten Verbindungsflächen teilweise wieder aufgenommen. Das vorgefundene Relief wird durch das Vorhaben allenfalls kleinräumig verändert. Durch die Übergabestation wird eine Fläche von ca. 370 m² versiegelt. ecoda Konfliktanalyse 60 ecoda Die anzulegenden Kranstell- und Zuwegungsflächen werden nicht vollständig versiegelt und somit teildurchlässig sein (vgl. Kapitel 2). Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden. Durch die erforderlichen Zuwegungen und dauerhaft angelegten Kranstellflächen der geplanten WEA kommt es auf einer Fläche von insgesamt 36.220 m² zu einer dauerhaften Teilversiegelung. Insgesamt werden durch das Vorhaben 41.441 m² zuvor unversiegelter Fläche teil- oder vollversiegelt. Während der Bauphase werden zudem 18.247 m² vorübergehend für die Anlage einer Logistikfläche, als Lager- und Montageflächen, einen PKW-Stellplatz sowie für Kurvenausbauten teilversiegelt (vgl. Tabelle 6.1). Tabelle 6.1: Übersicht über die Art der Beeinträchtigung sowie die vom Vorhaben beeinträchtigte Flächengröße In frastru ktu rm aßn ah m e Art d e r Be e in träch tig u n g G e sam tfläch e [m ² ] d au e rh aft Fundamente Vollversiegelung Übergabestation Vollversiegelung Verschotterung, Teilversiegelung der Oberfläche Kranstellflächen und Zuwegung Su m m e 4.851 370 36.220 4 1 .4 4 1 te m p o rär Verschotterung, Teilversiegelung der Oberfläche Verschotterung, Teilversiegelung der Kurvenausbauten Oberfläche PKW-Stellplatz, Montage- und Lagerfläche Verschotterung, Teilversiegelung der (temporär) (WEA 7) Oberfläche Su m m e 1 8 .2 4 7 G e sam t (d au e rh aft & te m p o rär) 5 9 .6 8 8 Logistikfläche 6.2.2 14.000 885 3.362 Bodenverdichtung Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden befestigten und / oder auf den neu anzulegenden Schotterflächen bewegen. Somit entfallen Bodenverdichtungen über die Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch Baufahrzeuge findet nicht statt. 6.2.3 Bodenabtrag Durch Fundamentbau und Anlegen der Kranstellflächen und Wege fallen ca. 22.000 m3 Bodenaushub an. Nach Bauende soll ein Teil des Bodenaushubs gemäß der ursprünglichen Lagerung im Bereich der Fundamente wieder angefüllt werden oder - soweit möglich - zum Wegeausbau verwendet werden. Der Wiedereinbau des Bodenmaterials sollte mit minimaler Planierarbeit vorgenommen werden. Die Lagerung des Bodens soll flächensparend auf geeigneten Flächen erfolgen, wobei der humusreichere Konfliktanalyse 61 Oberboden („Mutterboden“) vom Unterboden getrennt gelagert werden soll. Der Mutterboden ist einer Verwertung zuzuführen. Die Ablagerung von Bodenaushub in der freien Landschaft kann zu Konflikten mit dem Natur- und Landschaftsschutz führen. So ist es zum Beispiel grundsätzlich verboten, bestimmte Pflanzengesellschaften zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu verändern. Dazu zählen beispielsweise binsen-, seggen- oder hochstaudenreiche Feuchtwiesen, Trockenrasen oder Quellbereiche. Es sollte grundsätzlich vor Ausführung der Maßnahmen die Genehmigungspflicht sowie die Natur- und Landschaftsverträglichkeit der Verwendung des verbleibenden Bodenaushubs mit der Kreisbehörde abgestimmt werden. 6.2.4 Fazit Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden durch Bodenabtrag und Versiegelung sind kleinräumig als erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden zu bewerten. Die Beeinträchtigungen können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen (Entfernung von bestehenden Versiegelungen) oder ersetzt werden (Wiederherstellung oder Optimierung von Bodenfunktionen auf intensiv genutzten Flächen). 6.3 Wasser 6.3.1 Veränderung der Gewässerstruktur Innerhalb des Untersuchungsraumes finden sich keine Oberflächengewässer. 6.3.2 Veränderungen der Grundwasserfunktionen Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau und / oder den Betrieb der geplanten WEA in Verbindung mit den im räumlichen Zusammenhang stehenden WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten. Die notwendige Versiegelung für die Anlagenfundamente wird auf ein Minimum reduziert und beträgt insgesamt rund 4.851 m². Für die Übergabestation werden ca. 370 m² versiegelt Die Kranstellflächen und Zuwegungen werden ebenfalls auf das notwendige Maß beschränkt und darüber hinaus verschottert ausgebildet, so dass sie für anfallendes Oberflächenwasser durchlässig bleiben. 6.3.3 Schadstoffbelastung Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht erwartet. Alle unter Einsatz wassergefährdender Stoffe betriebenen Komponenten der WEA sind mit ecoda Konfliktanalyse 62 Schutzvorrichtungen gegen das Austreten von festen oder flüssigen Schmierstoffen versehen. Durch die Verwendung von nicht kontaminierten Substraten für die Tragschichten von Wegen bzw. Kranstellflächen werden stoffliche Beeinträchtigungen vermieden. Wie bereits in Kapitel 6.3.1 dargelegt, werden die Bauarbeiten nicht in der Nähe von Oberflächengewässern durchgeführt, daher ist keine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern zu erwarten. 6.3.4 Wasserschutzgebiet Wasserschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht betroffen. 6.3.5 Fazit Die geplanten WEA werden sich nicht in nennenswertem Maße negativ auf das Schutzgut Wasser auswirken. 6.4 Flora Die Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt, die von dem Vorhaben ausgehen, sind im Wesentlichen Lebensraumverluste und –veränderungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Geschützte und schutzwürdige Florenelemente werden durch das Vorhaben nicht in nennenswertem Maße beeinträchtigt. Fundamente und Kranstellflächen werden auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen errichtet (Biotoptyp nach LANUV (2008): „Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend“). Die Zuwegung wird über Feldwege (Biotoptyp: „Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden“) erfolgen, die für die Befahrung größtenteils befestigt und um einen Meter verbreitert werden müssen. Durch die Verbreiterung werden angrenzende Wegraine (Saum mit Nitropyhten > 75 %) betroffen. Durch Kurvenausbauten sowie die Zufahrtsbereiche zu den Anlagen werden ebenfalls überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen, in geringem Maße auch nitrophytenreiche Säume sowie Straßenränder (Biotoptypen: „Bankett“) beansprucht. Die Kurvenausbauten werden nach Errichtung der geplanten WEA wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die nur temporär bestehenden Vormontageflächen liegen vollständig auf intensiv bewirtschafteten Äckern. Auch die während der Bauphase durch Kranausleger und zur Lagerung von Anlagenanteilen genutzten Bereiche werden auf Acker angelegt. Der Flächenbedarf der Baumaßnahmen bezogen auf die beanspruchten Biotoptypen ist in Tabelle 6.2 aufgeführt. ecoda Konfliktanalyse Tabelle 6.2: 63 Übersicht über Flächengrößen der beeinträchtigten Biotoptypen Bio to p typ vo r d e m E in g riff Acker, intensiv, WildkrautFundamente (dauerhaft) arten weitgehend fehlend Acker, intensiv, WildkrautÜbergabestation (dauerhaft) arten weitgehend fehlend Acker, intensiv, WildkrautKranstellflächen (dauerhaft) arten weitgehend fehlend unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden Acker, intensiv, Zuwegung inkl. Zufahrtsbereiche (dauerhaft) Wildkrautarten weitgehend fehlend Art d e r Be an sp ru ch u n g Co d e HA, aci 4.851 HA, aci 370 HA, aci 12.757 VB7,stb3 14.070 HA, aci Saum mit Nitrophyten >75% K, neo5 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Acker, intensiv, Kurvenausbauten (temporär) Wildkrautarten weitgehend fehlend PKW-Stellplatz, MontageAcker, intensiv, und Lagerfläche (temporär) Wildkrautarten weitgehend (WEA 7) fehlend Logistikfläche (temporär) ü b e rb au te F läch e (m ² ) 1.955 7.438 HA, aci 14.000 HA, aci 885 HA, aci 3.362 Su m m e 5 9 .6 8 8 Im Folgenden werden die Auswirkungen auf das Schutzgut beschrieben. 6.4.1 Lebensraumverlust Lediglich die vollständige Versiegelung von Flächen führt zu einem dauerhaften Lebensraumverlust für Pflanzen. Im Bereich der Fundamente wird zwar der Boden im Untergrund vollständig versiegelt, aber durch das Anschütten von Bodenmaterial auf dem Bauwerk können Pflanzenarten die Fläche bis nahe an den Mast der Windenergieanlage wiederbesiedeln. Der Lebensraumverlust beschränkt sich somit auf die von den Masten eingenommene Fläche. 6.4.2 Lebensraumveränderung Im Anschüttungsbereich des Fundaments einer WEA kommt es durch die Veränderung der Bodenstruktur und des Wasserhaushalts (unterirdische Versiegelung) zu einer Lebensraumveränderung. Inwieweit es aus floristischer Sicht sogar zu einer Aufwertung des Lebensraums kommen kann, hängt davon ab, ob der Bereich wie bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt werden wird, oder ob sich eine Spontanvegetation einstellen kann. Im vorliegenden Fall wird von einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung ausgegangen. ecoda Konfliktanalyse 64 Der Wegeausbau sowie das Anlegen von Zufahrtsbereichen, Kranstellflächen und WEA-Einstiegen führen zu Lebensraumveränderungen für die Vegetation. Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben und auf einem Geotextil wird eine Tragschicht aus Schottermaterial aufgebracht. Die Schotterflächen können von widerstandsfähigen Ruderalfluren wieder besiedelt werden. Durch die Anlage von Montageflächen erfolgt eine bauzeitliche, d. h. temporäre Flächeninanspruchnahme. Diese temporär beanspruchten Flächen können nach Abschluss der Bauphase wieder in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen und damit vor allem von Kulturpflanzen besiedelt werden. Eine ebenfalls nur während der Bauphase bestehende Lebensraumveränderung tritt in den für die Kranausleger und als Lagerflächen benötigten Bereichen auf. Eine Bilanzierung der ökologischen Wertverluste (= Biotopwertverluste) erfolgt in Kapitel 7.2.1. 6.4.3 Direkte Beschädigung oder Zerstörung von einzelnen Elementen Durch die Baumaßnahmen werden die Pflanzen der betroffenen Säume und bewachsenen Feldwege sowie eventuell Kulturpflanzen auf den Ackerflächen vernichtet. Zur Schaffung der erforderlichen hindernisfreien Durchfahrtsbreite von 6,5 m sind ggf. einzelne Gehölze entlang der Zuwegung zurückzuschneiden. Bei Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist nicht von einer erheblichen Beschädigung randlich stehender Gehölze auszugehen. Bodenverunreinigungen durch Schmiermittelverluste, die sich toxisch auf das Wachstum von Pflanzen auswirken, sind nicht zu erwarten. Für alle für den Betrieb der WEA notwendigen Schmiermittel sind spezielle Auffangvorrichtungen vorhanden, die im Falle eines unplanmäßigen Verlustes von Schmiermitteln diese komplett aufnehmen (vgl. Kapitel 5.4.2). 6.4.4 Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG Mit dem Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten ist in der näheren Umgebung der geplanten WEA und in der Umgebung der Bauflächen nicht zu rechnen. Eine Beeinträchtigung von streng geschützten Pflanzenarten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG wird somit nicht erwartet. 6.4.5 Fazit Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen als gering bewertet. Es werden vorwiegend Biotope mit geringer ökologischer Wertigkeit zerstört bzw. verändert. Der Flächenbedarf (dauerhaft: 41.441 m², temporär: 18.247 m²) wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Die Beeinträchtigungen sind als kleinräumig erheblich (i .S .d. Eingriffsregelung) einzustufen und können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden (Aufwertung von Flächen mit geringer ökologischer Wertigkeit). ecoda Konfliktanalyse 6.5 65 Fauna - Artenschutzrechtliche Bewertung Für die Planung wurde eine Artenschutz-Vorprüfung (ASP I) durchgeführt auf die an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016b). Die Prüfung konzentrierte sich auf betriebsbedingte Auswirkungen und ergab, dass innerhalb des Abfrageraums (6 km-Umfeld der Konzentrationszone) ernst zu nehmende Hinweise auf Vorkommen von 19 WEA-empfindlichen Tierarten vorliegen: • Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus • Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Blässgans, Saatgans, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtel, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenweihe. Die existierende Datenlage wurde als nicht ausreichend erachtet, um belastbare Prognosen und Bewertungen zu den Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von WEA im Plangebiet zu treffen. Im Folgenden wird daher vertiefend (im Sinne der ASP II) geprüft, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG verwirklicht werden könnte. Die Protokolle zur vollständigen Artenschutzprüfung befinden sich in Anhang V. 6.5.1 Fledermäuse Eine detaillierte Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen der Planung erfolgte im Fachgutachten Fledermäuse auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016c). Im Folgenden werden die Prognosen und Bewertungen bezüglich des Artenschutzrechts (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zusammengefasst. a) Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen an den geplanten WEA-Standorten befinden sich auf Ackerflächen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind dort nicht vorhanden. Auch für den Verlauf der Zuwegung wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass Gehölze entfernt werden müssen. Bau- und anlagenbedingt kommt es zu keiner Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und damit einhergehenden Individuenverlusten. Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Es wird nicht erwartet, dass die zeitlich und räumlich begrenzten baubedingten Auswirkungen zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Fledermauspopulationen führen. Eventuell gestörte jagende Individuen finden im Umfeld genügend ähnlich strukturierte Bereiche, in die sie ausweichen können. ecoda Konfliktanalyse 66 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen an den geplanten WEA-Standorten befinden sich auf Ackerflächen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind dort nicht vorhanden. Auch für den Verlauf der Zuwegung wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass Gehölze entfernt werden müssen. Bau- und anlagenbedingt kommt es zu keiner Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. b) Betriebsbedingte Auswirkungen Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Fledermäuse können an Windenergieanlagen verunfallen (Kollisionsrisiko). In der vorliegenden Untersuchung konnte an einzelnen Stellen eine erhöhte Jagdaktivität der Zwergfledermaus festgestellt werden. Da es sich hierbei um Offenlandbereiche bzw. das Umfeld von kleinflächigen Feldgehölzen handelt, wird nicht davon ausgegangen, dass Zwergfledermäuse in diesen Bereichen von einem bodennahen Flugverhalten abweichen. Der minimale Abstand einer geplanten WEA zu einem Gehölzbestand beträgt ca. 100 m. Somit wird ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko in diesen Bereichen ausgeschlossen. Für die weiteren vorkommenden Arten (bzw. Artengruppen) wurden so wenige Nachweise erbracht bzw. die festgestellten Aktivitäten waren so gering, dass dem Untersuchungsraum für diese Arten (bzw. Artengruppen) eine geringe Bedeutung beigemessen wurde. Insgesamt ist für Fledermäuse nicht von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko an Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationszone auszugehen. Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Es liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten von Fledermäusen gegenüber Windenergieanlagen nachgewiesen wurde. Insbesondere für die Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011) sind Hinweise auf Störungen und Verdrängungen von Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001), die auf eine kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011). Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008). Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone könnte betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Jahr 2012 festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme von WEA in gleichem Maße genutzt werden. ecoda Konfliktanalyse 67 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideverhaltens von Fledermäusen gegenüber WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt. 6.5.2 Vögel Eine detaillierte Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen der Planung erfolgte im Avifaunistischen Fachgutachten auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016a). Wird. Im Folgenden werden die Prognosen und Bewertungen bezüglich des Artenschutzrechts (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zusammengefasst. a) Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen) werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Bau- und anlagenbedingt könnten daher vor allem die Arten Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz betroffen sein. Die Möglichkeit, dass Individuen der genannten Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA ein besetztes Nest der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln befindet. Somit kann für den Fall von Bruten dieser Arten im Nahbereich der geplanten WEA und deren Zuwegungen nicht ausgeschlossen werden, dass es zur Verletzung oder Tötung von Tieren kommt. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vermeiden zu können, sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen (Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung bzw. Überprüfung der Bauflächen; vgl. Kapitel 7.1.3). Dagegen sind Eingriffe in Gehölzbestände oder andere Vertikalstrukturen nicht vorgesehen. Es wird deswegen davon ausgegangen, dass es nicht zu einer Beschädigung oder Zerstörung von Horst- und Höhlenbäumen oder Fortpflanzungsstätten von an / in Gebäuden brütenden Arten kommt. Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen) werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG entfalten – im Umfeld genügend vergleichbarer Raum besteht, in den eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird demnach nicht erwartet. ecoda Konfliktanalyse 68 Im Fall der in einem Feldgehölz unmittelbar entlang der auszubauenden Zuwegung brütenden Nachtigall können durch den Wegebau bzw. Nutzung der Wege baubedingte Störungen entstehen. Es wird jedoch nicht erwartet, dass sich durch die zeitlich begrenzten Störreize - sofern sie überhaupt eine Störwirkung entfalten - der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen) werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen) werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Bau- und anlagenbedingt könnten daher vor allem die Arten Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz betroffen sein. Im Untersuchungsraum und dessen Umgebung befinden sich genügend vergleichbare Habitattypen. Sollten baubedingt Niststätten entfernt werden müssen, stehen den betroffenen Arten auf benachbarten Ackerflächen eine Vielzahl vergleichbarer Strukturen zur Verfügung, in die sie ausweichen können. Die ökologische Funktion eventuell wegfallender Niststätten im räumlichen Zusammenhang bliebe auch in diesem Fall erhalten. Durch eine der oben beschriebenen Maßnahme zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird ohnehin ausgeschlossen, dass ein Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt. b) Betriebsbedingte Auswirkungen Das MKUNLV & LANUV (2013) definieren Arten bzw. Artengruppen, für die neben bau- und anlagenbedingten Auswirkungen auch der Betrieb von WEA - zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen oder - zu einer erheblichen Störung und/oder Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten führen könnte. Gemäß des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht als WEAempfindlich aufgeführten Vogelarten„… im Regelfall davon auszugehen, dass die artenschutzrecht- lichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.“ Dementsprechend sind keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA für die Arten Rebhuhn, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Teichhuhn, Flussuferläufer, Grünschenkel, Waldwasserläufer, Kuckuck, Schleiereule, Steinkauz, Waldohreule, Waldkauz, Saatkrähe, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Nachtigall, ecoda Konfliktanalyse 69 Steinschmätzer und Wiesenpieper sowohl im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG als auch im Sinne der Eingriffsregelung zu erwarten. Bei der Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen durch das Vorhaben wurden insgesamt sechs Arten (Saatgans, Blässgans, Kornweihe, Rohrweihe, Kranich und Kiebitz) als Brutoder Rastvögel identifiziert, für die zumindest eine allgemeine Lebensraumbedeutung attestiert werden konnte. Dagegen sind für Kormoran, Weißstorch, Wachtel, Wiesenweihe, Rotmilan, Baumfalke, Wanderfalke und Goldregenpfeifer aufgrund des seltenen Erscheinens bzw. der fehlenden Lebensraumbedeutung keine betriebsbedingten Auswirkungen durch WEA zu erwarten, durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst wird oder die als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung zu erwarten sind. Gemäß Anhang 2 des Leitfadens (MKULNV & LANUV 2013) sind im Fall der Möwenarten (Lach-, Sturm-, Silber- und Heringsmöwe) lediglich Brutkolonien zu berücksichtigen. Da die Möwenarten lediglich als Nahrungsgäste oder Rastvögel im Untersuchungszeitraum auftraten und Brutkolonien im 1000-Umfeld der geplanten WEA-Standorte nicht existieren, sind dementsprechend keine betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten WEA zu erwarten). Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Für die potenziell kollisionsgefährdeten Arten Korn- und Rohrweihe wurde dem Untersuchungsraum eine zumindest allgemeine Lebensraumbedeutung attestiert. Fortpflanzungsstätten der Arten wurden in den von der LAG-VSW (2007) empfohlenen Abstandsradien (Rohrweihe: 1.000 m; Kornweihe: 3.000 m) nicht ermittelt. Die Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Planung im Avifaunistischen Fachgutachen (ECODA 2016a) kommt für beide Arten zu dem Ergebnis, dass keine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos erwartet wird. Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Im Rahmen der Erhebungen wurden Saatgans, Blässgans, Kranich und Kiebitz als Arten identifiziert, die, aufgrund eines potenziellen Meideverhaltens gegenüber WEA ausweisen, detailliert zu prüfen waren. Für Saatgans, Blässgans, Kranich werden nach Prüfung keine erheblichen Störungen erwartet. Brutbereiche des Kiebitzes wurden im weiteren Umfeld der WEA (>100 m Abstand) festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass WEA bis in einer Entfernung von 100 m eine Meidereaktion bei Kiebitzen auslösen können. Da die Brutplatzverteilung bei Kiebitzen einer gewissen Dynamik unterliegt, ist nicht auszuschließen, dass der Betrieb der WEA zu erheblichen Störungen der lokalen Population führen kann. Es wird angenommen, dass diese Störung zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte führen wird, die einen Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG darstellen würde (s. u.). ecoda Konfliktanalyse 70 Für eventuell gestörte Nahrung suchende Kiebitze (sowohl während der Brut wie auch im Rastzeitraum) stehen im Umfeld der Planung eine Vielzahl von Ackerflächen zur Verfügung, in die sie ausweichen können. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist dadurch nicht zu erwarten, so dass etwaige Störungen nahrungssuchender Kiebitze nicht als erheblich im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten sind. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Im Jahr 2012 wurden im weiteren Umfeld bis zu fünf Kiebitz-Reviere registriert. Erhebliche Störungen, die zu einer Beschädigung bzw. zum Verlust einer Fortpflanzungsstätte führen könnten, können nicht ausgeschlossen werden. Um die ökologische Funktion der eventuell beschädigten oder zerstörten Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, ist eine CEF-Maßnahme durchzuführen. Diese wird im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2016a) dargestellt. 6.5.3 Weitere Planungsrelevante Arten Gemäß den Ausführungen in Kapitel 4.5.1 ergeben sich für das nahe bis weitere Umfeld des Vorhabensbereichs keine Hinweise auf das Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten. Ein Tatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie Auswirkungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14ff BNatSchG) durch die Errichtung und den Betriebs der geplanten WEA auf den Europäischen Biber, den Feldhamster, die Kreuzkröte sowie die Grüne und die Asiatische Keiljungfer können daher ausgeschlossen werden. 6.6 Fauna - Bewertung im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14f BNatSchG) 6.6.1 Fledermäuse Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung, die nicht vom biotoptypenbezogenen Ansatz der Eingriffsregelung erfasst wären, werden nicht erwartet. 6.6.2 Vögel Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung, die nicht vom biotoptypenbezogenen Ansatz der Eingriffsregelung erfasst wären, werden nicht erwartet. 6.7 Landschaft Die Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild erfolgt zunächst auf der Basis von Sichtbereichsanalysen (Kapitel 6.7.1). Dazu werden die visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten WEA im Umkreis von 10 km um die geplanten Anlagenstandorte ermittelt und dargestellt. Da der Untersuchungsraum bereits durch die Errichtung von ecoda Konfliktanalyse 71 Windenergieanlagen landschaftsästhetisch vorbelastet ist (vgl. Kapitel 4.7.2), erscheint es zur Konfliktbewertung notwendig, auch die Vorbelastung und die Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Zudem werden Fotos und Fotosimulationen herangezogen, die einen Eindruck der optischen Wirkung der geplanten und bestehenden WEA im Landschaftsraum vermitteln sollen, wobei abweichend zu der seitens des Vorhabenträgers geplanten Tageskennzeichnung zwei rote Streifen an den Rotorblättern dargestellt sind (vgl. Kapitel 6.7.2). In Kapitel 6.7.3 wird das Konfliktpotenzial im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft bewertet. 6.7.1 Sichtbereichsanalysen Die Ermittlung der Sichtbereiche von WEA erfolgt mittels modellhafter Berechnungen, wobei die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine räumliche Darstellung der Bereiche, von denen WEA sichtbar sein werden (Sichtbereiche = visuelle Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die räumliche Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die Sichtbereichsanalysen wurden mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 / Modul ZVI (Zones of Visual Influence) der Fa. EMD (Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodels berechnet, in das neben den Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden Landschaftselemente eingingen. Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis 9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes, dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle 6.3). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint hingegen vernachlässigbar zu sein. Tabelle 6.3: Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen sichtverstellender Landschaftselemente Kategorie Siedlungsflächen Wald sonstige Gehölzstrukturen angenommene durchschnittliche Offset auf die Geländehöhendaten Bau- bzw. Wuchshöhe der Shuttle Radar Topography Mission 12 m 12 m 25 m 10 m 20 m 10 m Bei dieser Vorgehensweise treten im Bereich der erfassten sichtverstellenden Elemente (v. a. Siedlungen und Wälder) per Definition keine Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den Eingriffsobjekten auf. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m ecoda Konfliktanalyse 72 Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse wird nicht unterschieden, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Einwirkungsbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGis 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Visuelle Einwirkungsbereiche der bestehenden WEA (Vorbelastung) Für die 21 bestehenden WEA im räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben umfassen die ermittelten visuellen Einwirkungsbereiche eine Fläche von 20.077,4 ha. Dies entspricht einem Anteil von ca. 53,3 % des Untersuchungsraums (vgl. Tabelle 6.4). Die visuellen Einwirkungsbereiche treten im Wesentlichen in der Einheit Jülicher Börde auf. Tabelle 6.4: Visuelle Einwirkungsbereiche der im räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben bestehenden 21 WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten (UR Untersuchungsraum) Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in he it F läch e im UR (h a) Sichtb e re ich e im UR (h a) An te il d e r An te il d e r Sich tb e re ich e Sich tb e re ich e am UR an d e r E in h e it Jülicher Börde 23.090,2 14.621,2 38,8% 63,3% Rurniederung 3.291,5 1.035,7 2,7% 31,5% 949,0 287,9 0,8% 30,3% Heinsberger Ruraue 3.017,0 1.193,9 3,2% 39,6% Geilenkirchener Lehmplatte 4.871,6 2.369,8 6,3% 48,6% 23,2% Wurmniederung Baaler Riedelland Su m m e n 2.450,5 568,9 1,5% 3 7 .6 6 9 ,8 2 0 .0 77 ,4 5 3 ,3 % Auf dem Großteil der ermittelten Einwirkungsbereiche ist davon auszugehen, dass die 21 bestehenden WEA zumindest teilweise zu sehen sind. In größerer Entfernung wurden großflächige Bereiche ermittelt, in denen deutlich weniger Anlagen zu sehen sind. Visuelle Einwirkungsbereiche der 32 relevanten WEA (Vorbelastung & Planung) Die geplanten WEA 1 bis 11 werden zusammen mit den 21 im unmittelbaren Umfeld bestehenden WEA auf 22.477,7 ha sichtbar sein. Dies entspricht einem Anteil von 57,0 % am Untersuchungsraum (vgl. Tabelle 6.5). ecoda Konfliktanalyse Tabelle 6.5: 73 Visuelle Einwirkungsbereiche der geplanten WEA 1 bis 11 sowie der 21 bestehenden WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten (UR - Untersuchungsraum) Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in h e it F läch e im UR (h a) Sich tb e re ich e im UR (h a) An te il d e r An te il d e r Sich tb e re ich e Sich tb e re ich e am UR an d e r E in h e it Jülicher Börde 23.090,2 15.541,1 41,3% 67,3% Rurniederung 3.291,5 1.289,3 3,4% 39,2% 949,0 265,5 0,7% 28,0% Heinsberger Ruraue 3.017,0 1.253,2 3,3% 41,5% Geilenkirchener Lehmplatte 4.871,6 2.436,9 6,5% 50,0% Baaler Riedelland 2.450,5 691,7 1,8% 28,2% 3 7 .6 6 9 ,8 2 1 .4 7 7 ,7 5 7 ,0 % Wurmniederung Su m m e n Auf dem weit überwiegenden Anteil der ermittelten Sichtbereiche werden alle elf geplanten WEA zumindest teilweise zu sehen sein. Lediglich in Randbereichen wird die Anzahl der sichtbaren WEA signifikant abnehmen. Der Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu dem Windpark wird in Folge der Erweiterung durch die elf geplanten WEA von 53,3 % auf 57,0 % ansteigen. Der Zuwachs an Flächen mit Sichtbeziehungen zu den WEA im Plangebiet verteilt sich relativ gleichmäßig über den Untersuchungsraum. Großflächige Zuwächse sind allenfalls in weiterer Entfernung zu verzeichnen (vgl. Karte 6.1). Dieser Aspekt kann angesichts der Verdoppelung der Anzahl sichtbarer WEA als nachrangig angesehen werden. Die Massierung von Windenergieanlagen im Umfeld des Plangebiets wird anhand der Fotosimulationen in Kapitel 6.6.2 deutlich. Das Kriterium „Ausmaß der visuellen Einwirkungsbereiche“ beschreibt lediglich die quantitative Komponente der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Es liegt auf der Hand, dass ein Windpark mit einer Vielzahl von Anlagen das landschaftliche Empfinden wesentlich stärker dominieren kann als ein Windpark mit wenigen WEA. Zur weiteren Beurteilung der optischen Wirkung der zu berücksichtigenden WEA werden im nachfolgenden Kapitel Fotos bzw. Fotosimulationen herangezogen. ecoda ! Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Eingriffsbilanzierung und ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen in der Konzentrationszone Gereonsweiler (Stadt Linnich, Kreis Düren) { } z | A { } z | A {A } z | A { } z | ¬ « 1 Auftraggeberin: Stadt Linnich ¬ « 6 A { } z | {A } z | { } z | A { } z | { A } z | A { } z | {| } z | A A { } z { A } z | A { } z | {A } z | A ¬ « 4 { } z | A ! Karte 6.1 Visuelle Einwirkungsbereiche der geplanten sowie der bestehenden Windenergieanlagen Standorte von Windenergieanlagen (WEA) { A } z | {| } z | A { } z {| } z | A {A } z A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A ¬ «5A|z}{ A}|{z { } z | A { A } z | A { A } z | { A } z | {| } z | { } z A {| } z | { A } z | {A } z | {A } z {A } z | A {A } z | A { } z | {A } z | {A } z | { } z | { } z | A AA { } z | {| } z | { } z | { } z | A A { } z | A { } z A { } z | A| {| } z | {A } z { AA } z { } z | A A { } z | A { } z | A {A } z | { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | { } z | A { } z | { A } z | A | } z { A ¬ « 3 AA Standort einer geplanten WEA { } z | A Standort einer geplanten WEA anderer Vorhabenträger Standort einer bestehenden bzw. im Bau befindlichen WEA Wirkzonen im Umkreis von 200 m, 1.500 m und 10.000 m um die geplanten WEA {A } z | { } z | A {| } z | { A } z | A { A } z { } z | { } z | A A { } z | A { } z | A { } z | { } z | A A { | } z | { } z | A { } z {A A } z | A { } z | A { } z | A { | } z | { } z | A { A } z { } z | A { A } z | A { } z | A| { } z | A { | } z A { } z A { } z | A { } z { | } z | { } z | { } z | A { A } z | A A { } z | { } z | A { } z | A ¬ « Landschaftsästhetische Raumeinheiten 1 !1 Jülicher Börde ( (2 Rurniederung ! (3 Wurmniederung ! (4 Heinsberger Ruraue ! (5 Geilenkirchener Lehmplatte ! (6 Baaler Riedelland ! ¬ « 2 A { } z | Ergebnisse der Sichtbereichsanalyse { A } z | { | } z | { } z { } z | A {AA } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A A A A A A { } z | | { } z { } z | { } z | { } z | Bereiche mit Sichtbeziehung zu einer oder mehreren Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Geilenkirchen sowie des geplanten Windparks Gereonsweiler ¬ « 1 { } z | A { } z | {A } z | A { A } z | A { } z | { } z | A zusätzliche Sichtbereiche durch die geplanten WEA des Windparks Geronsweiler {A } z | A {| } z | {| } z {A } z | {A } z A A { } z | { } z | { A } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { A } z | { } z | A Bereiche, von denen auf Grund sichtverstellender Elemente und/oder des Reliefs keine Sichtbeziehungen zu den WEA bestehen werden { } z | A { } z | A { } z | A { } z | { } z | A { A } z | A { } z | A ! Darstellung auf Basis der Topographischen Karte 1: 50.000 (DTK50) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016 0 Maßstab 1:80.000 @ DIN A3 4.250 Meter ´ Konfliktanalyse 6.7.2 75 Visuelle Wirkung der Windenergieanlagen Zur Veranschaulichung der optischen Wirkung der geplanten WEA wurden insbesondere von den angrenzenden Ortsrändern sowie teils über die umliegenden Ortslagen hinweg Fotosimulationen der geplanten Windenergieanlagen angefertigt. Als Grundlage dienen Fotos der Standorte der geplanten WEA, die am 22. Oktober 2013 von verschiedenen Blickrichtungen und Entfernungen aus aufgenommen wurden, wobei schwerpunktmäßig der potenziell erheblich beeinträchtigte Raum betrachtet wurde, der in Anlehnung an BREUER (2001) den Raum im Umkreis der 15-fachen Gesamthöhe der WEA umfasst (ca. 3 km). Der jeweilige Bildausschnitt wurde so gewählt wurde, dass möglichst viele WEA abgebildet werden können (vgl. Tabelle 6.6). Die Aufnahmen wurden mit der Kamera EOS 600D der Firma Canon erstellt. Die gewählte Brennweite entspricht einem 35 mm-Äquivalent von ca. 44 mm, was annähernd der realistischen Wahrnehmung des menschlichen Auges entspricht. Die Betrachtungspunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte im Anhang I zu entnehmen. Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGI- OG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Dieses Programm ermittelt unter Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation bietet das Programm WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. einzelnen Bäumen, Masten von Hochspannungsleitungen, Sendemasten, bestehende Windenergieanlagen), die als Kontrollpunkte definiert werden können. Die Anlagen werden in einem WEA-CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung und die geometrischen Abmessungen der geplanten WEA-Typen wieder. Für die Simulation des optischen Eindrucks der einzelnen WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der am Tag der Aufnahme vorherrschenden Windrichtung ausgerichtet (Süd-Südost). Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Tageskennzeichnung mit einem roten Streifen an den Rotorblättern in Verbindung mit einem weißen Blinklicht an der Gondel auszuführen (vgl. Abbildung 2.1 Alternativ). In den Fotosimulationen werden abweichend zwei rote Streifen an den Rotorblättern dargestellt (worst-case Betrachtung). Für jeden Betrachtungspunkt findet sich im Anhang II zunächst eine Darstellung des Bestands, wobei die zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen genehmigte, aber noch nicht errichtete WEA 23 B in den Fotos simuliert ist. Dem Bestand wird die Situation nach Errichtung der geplanten WEA gegenübergestellt (Gesamtbelastung). Anschließend folgt eine verbal-argumentative Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA. ecoda Konfliktanalyse Tabelle 6.6: NrKarte 1 2 3 4 4 5 5 6 7 76 Angaben zu den Betrachtungspunkten Lage Westlich von Rurich Rurradweg südwestlich von Körrenzig Südöstlicher Ortsrand von Brachelen Südlicher Ortsrand von Lindern Südlicher Ortsrand von Lindern Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen Nördlich von Gereonsweiler Südlich von Gereonsweiler Koordinaten (UTM/ETRS1989) Entfernungen zu den Blickrichtung simulerten WEA (km) (°) Ostwert Nordwert 32308159 5654641 2,8 bis 5,2 214 32308481 5652835 1,8 bis 4,3 229 32306802 5653245 1,8 bis 3,3 207 32304324 5652682 1,8 bis 2,5 120 32304324 5652682 1,8 bis 3,0 152 32304250 5654756 3,4 bis 4,9 151 32304250 5654756 3,4 bis 4,9 167 32304705 5649675 0,9 bis 3,3 32 32304526 5648427 2,1 bis 4,4 9 8 östl. Apweiler 32303143 5648282 2,9 bis 4,5 17 8 östl. Apweiler 32303143 5648282 2,9 bis 5,3 39 9 Hilferter Höfe nördlich von Welz 32307165 5649386 1,4 bis 2,6 309 10 Floßdorf 32309094 5648643 3,4 bis 4,8 306 11 Gevenicher Berg 32311634 5650195 5,2 bis 6,9 279 (zur Blickrichtung: 0° = Norden, 90° = Osten) ecoda Konfliktanalyse 77 Betrachtungspunkt 1: Westlich von Rurich Der Betrachtungspunkt 1 befindet sich an einem Feldweg ca. 150 m westlich von Rurich. Die Abbildung 6.1 zeigt den Blick in südwestliche Richtung über die von Gehölzen gesäumte Rur hinweg auf das Plangebiet. In dem Bildausschnitt sind einige der bestehenden WEA zu erkennen (rechte Bildhälfte). In Abbildung 6.2 sind die geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 2,8 bis 5,2 km befinden. Abbildung 6.1: Foto westlich von Rurich in südwestliche Richtung (Betrachtungspunkt 1) Abbildung 6.2: Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 1 ecoda Konfliktanalyse 78 Betrachtungspunkt 2: Rurradweg südwestlich von Körrenzig Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Rurradweg etwa 400 m südwestlich von Körrenzig. Die Abbildung 6.3 zeigt den Blick in südwestliche Richtung. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten sowie einige der bestehenden WEA zu erkennen (rechte Bildhälfte). In Abbildung 6.4 sind die geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 1,8 bis 4,3 km befinden. Abbildung 6.3: Foto vom Rurradweg südwestlich von Körrenzig in südwestliche Richtung (Betrachtungspunkt 2; die WEA 23 B ist simuliert) Abbildung 6.4: Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 2 ecoda Konfliktanalyse 79 Betrachtungspunkt 3: Südöstlicher Ortsrand von Brachelen Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Brachelen. Die Abbildung 6.5 zeigt den Blick in südwestliche Richtung. In dem Bildausschnitt sind Hochspannungsmasten sowie einige der bestehenden WEA zu sehen, die sich in einer Entfernung von 1,2 bis 2,9 km befinden. In Abbildung 6.7 sind zehn der elf geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 1,7 bis 3,3 km befinden. Die geplante WEA 11 befindet sich außerhalb des Bildausschnittes. Abbildung 6.5: Foto vom südöstlichen Ortsrand von Brachelen in südwestliche Richtung (Betrachtungspunkt 3; die WEA 23 B ist simuliert) Abbildung 6.6: Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 3 ecoda Konfliktanalyse 80 Betrachtungspunkt 4: Südlicher Ortsrand von Lindern Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich an einem Feldweg am südlichen Ortsrand von Lindern. Die Abbildungen 6.7 und 6.9 zeigen den Blick in südöstliche Richtung. In Abbildung 6.8 sind zwölf geplante WEA simuliert (WEA 7 bis 11), die sich in einer Entfernung von 1,8 bis 2,5 km befinden. In Abbildung 6.10 sind die geplanten WEA 1 bis 8 simuliert. Abbildung 6.7: Foto 1 vom südlichen Ortsrand von Lindern (Betrachtungspunkt 4) Abbildung 6.8: Fotosimulation 1 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 4 ecoda Konfliktanalyse Abbildung 6.9: 81 Foto 2 vom südlichen Ortsrand von Lindern (Betrachtungspunkt 4; die WEA 23 B ist simuliert) Abbildung 6.10: Fotosimulation 2 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 4 ecoda Konfliktanalyse 82 Betrachtungspunkt 5: Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich an dem Wegekreuz bzw. Naturdenkmal am Feldweg zwischen Randerath und Brachelen. Die Abbildungen 6.11 und 6.13 zeigen den Blick in südliche Richtung. In der Abbildung 6.12 sind die WEA 1 bis 11 simuliert, die sich in einer Entfernung von 3,4 bis 4,9 km befinden. In der Abbildung 6.14 sind die geplanten WEA 1 bis 9 simuliert. Abbildung 6.11: Foto 1 vom Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen in südliche Richtung (Betrachtungspunkt 5; die WEA 23 B ist simuliert) Abbildung 6.12: Fotosimulation 1 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 5 ecoda Konfliktanalyse 83 Abbildung 6.13: Foto 2 vom Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen in südliche Richtung (Betrachtungspunkt 5; die WEA 23 B ist simuliert) Abbildung 6.14: Fotosimulation 2 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 5 ecoda