Daten
Kommune
Linnich
Größe
5,6 MB
Datum
14.11.2017
Erstellt
30.10.17, 09:27
Aktualisiert
30.10.17, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
7
A
{
}
z
|
! Karte 4.3
Biotoptypen im Umkreis von 250 m um
die Standorte der geplanten WEA (Südostteil)
6
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten WEA
{
}
z
|
A
Untersuchungsraum
Umkreis von 250 m um die Standorte
der geplanten WEA
Biotoptypen (nach LANUV 2008)
Nutzungs-/Biotoptyp (Code)
3
Biotopwert
Feldgehölz, lebensraumtyp.Baumarten <30%,
(BA30, ta1-2, g)
4
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend (HA0, aci)
2
Streuobstwiese mit Baumbestand (HK2, ta15)
6
Bankett (VA, mr3)
1
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand (VA, mr9) 4
{
}
z
|
A
unversiegelter Weg auf nährstoffreichen
Böden (VB7, stb3)
3
versiegelte Fläche (VF0)
0
teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1) 1
4
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der
Deutschen Grundkarte (DGK5)
{
}
z
|
A
Bearbeiterin: Marina Jentsch, 16. September 2016
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
0
{
}
z
|
A
1:50.000
55
Maßstab 1:5.500
275 m
@ DIN A3
´
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
{
}
z
|
A
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
! Karte 4.4
Biotoptypen im Umkreis von 250 m um
die Standorte der geplanten WEA (Nordostteil)
11
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten WEA
{
}
z
|
A
Standort einer bestehenden WEA
Untersuchungsraum
Umkreis von 250 m um die Standorte
der geplanten WEA
9
{
}
z
|
A
Biotoptypen (nach LANUV 2008)
Nutzungs-/Biotoptyp (Code)
Biotopwert
Feldgehölz, lebensraumtyp.Baumarten 90<100%
8
(BA100, ta1-2, g)
10
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Intensivwiese, mäßig artenreich 4 (EA, xd5)
4
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend (HA0, aci)
2
Ziergarten mit überwiegend fremdländischen
Gehölzen (HJ, ka4)
2
Bankett (VA, mr3)
1
unversiegelter Weg auf nährstoffreichen
Böden (VB7, stb3)
3
versiegelte Fläche (VF0)
0
teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1) 1
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
7
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der
Deutschen Grundkarte (DGK5)
{
}
z
|
A
Bearbeiterin: Marina Jentsch, 16. September 2016
0
55
275 m
{
}
z
|
A
1:50.000
Maßstab 1:5.500
@ DIN A3
´
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
4.5
Fauna
4.5.1
Säugetiere
24
Für die relevanten Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich sind beim Fachinformationsdienst „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2014) insgesamt Vorkommen von elf
Säugetierarten aufgeführt, darunter neun Fledermausarten (vgl. Tabelle 4.1).
Tabelle 4.1:
Planungsrelevante Säugetierarten für die MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach
LANUV (2014) (G: günstig U: ungünstig; S: schlecht)
Art
Erhaltungszustand
deutsch
wissenschaftlich
atl
Europäischer Biber
Castor fiber
G
Feldhamster
Cricetus cricetus
S
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
G-
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
G
Teichfledermaus
Myotis dasycneme
G
Wimpernfledermaus
Myotis emarginatus
S
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
G
Kleinabensegler
Nyctalus leisleri
U
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
G
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
G
Braunes Langohr
Plecotus auritus
G
Europäischer Biber
Nach LANUV (2014) sind Biber charakteristische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften mit
ausgedehnten Weichholzauen. Geeignete Lebensräume sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes
Nahrungsangebot (v. a. Wasserpflanzen, Kräuter, Weichhölzer), eine ständige Wasserführung sowie
störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue.
Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich
gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen
sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären.
Die Datenabfrage im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung beim Fundortkataster des LANUV
(2015b, Abfrage vom 14.01.2015) wies auf Bibervorkommen in der Wurm- und Rur-Niederung, die
weiter als 1.000 m zu den geplanten WEA-Standorten entfernt sind. Ein relevantes Vorkommen des
Bibers auf den Bauflächen an den geplanten WEA-Standorten ist ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
25
Feldhamster
Nach LANUV (2014) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften
mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel
(> 120 cm). Grundsätzlich erfüllt der Landschaftsraum die Lebensraumbedingungen der Art.
In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den
Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom
Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in
der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur 3 nennenswerte Populationen bekannt (je eine
im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im
Kreis Düren nicht bekannt (LANUV 2014).
Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich
gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen
sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären.
Die Datenabfrage im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung beim Fundortkataster des LANUV
(2015b, Abfrage vom 14.01.2015) wies ebenfalls auf keine Feldhamstervorkommen im Raum. Im Jahr
2013 wurden die zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Bauflächen (sowie eines Pufferbereichs von
50 m) nach der Ernte systematisch abgegangen und auf Vorkommen von Feldhamster bzw. auf
Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern (Feldhamsterbaue) überprüft. Dabei ergaben sich keine
Hinweise auf ein Vorkommen. Auch die Begehungen zur Erfassung der Vogel- und Fledermausfauna
ergaben keine Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern im Untersuchungsraum um die geplanten
Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird ein Vorkommen der Art im Umfeld der geplanten WEA als sehr
unwahrscheinlich erachtet.
Die Art wird im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet.
Fledermäuse
Gemäß der großräumigen Datenabfrage im Rahmen der ASP I (ECODA 2016b) im Umfeld von bis zu
6 km um die Konzentrationszone ergaben sich Hinweise auf Vorkommen der WEA-empfindlichen
Arten
Breitflügelfledermaus,
Großer
Abendsegler,
Kleinabendsegler,
Rauhautfledermaus,
Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus.
Das Fundortkataster des LANUV (2015b, Abfrage vom 14.01.2015) weist im Umfeld von 1.000 m zur
Planung auf insgesamt 13 Fundorte zu Vorkommen von Fledermäusen. Ein Nachweis zur
Zwergfledermaus befindet sich innerhalb des Plangebiets (vgl. Tabelle 4.2). Der zum Plangebiet
nächstgelegene Fundpunkt vom Großen Abendsegler beträgt etwa 450 m, der nächste bekannte
Fundpunkt der Rauhautfledermaus liegt in einer Entfernung von etwa 640 m zum Plangebiet (vgl.
Tabelle 4.2).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Tabelle 4.2:
26
Vorkommen WEA-empfindlicher Fledermausarten aus dem Fundortkataster des
LANUV mit Angabe der minimalen Entfernung der Fundpunkte zum Plangebiet
geplanten Windkraftkonzentrationszone und der Untersuchungsgebiets-Empfehlung
nach MKULNV & LANUV (2013)
WEA-empfindliche
Art
Untersuchungsraumminimale Entfernung Empfehlung für eine
zum Plangebiet [m] vertiefende Prüfung nach
MKULNV & LANUV [m]
Großer
450
Abendsegler
Zwergfledermaus
0
Rauhautfledermaus 640
UntersuchungsraumEmpfehlung (erweitert) nach
MKULNV & LANUV [m]
1.000
1.000
1.000
Zum räumlichen Auftreten von Fledermäusen sind im Jahr 2012 Felderhebungen durchgeführt worden.
Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 500 m um die geplanten
Anlagenstandorte. Die Ergebnisse sind in einem Gutachten dargestellt, auf das an dieser Stelle
verwiesen wird (vgl. ECODA 2016c). Im Untersuchungsraum wurden drei Fledermausarten
(Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus) und Individuen einer weiteren
Gattung (Myotis spec.) festgestellt.
4.5.2
Vögel
Für die relevanten Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich sind beim Fachinformationsdienst „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2014) insgesamt Vorkommen von 43
Vogelarten aufgeführt (vgl. Tabelle 4.3).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Tabelle 4.3:
27
Planungsrelevante Vogelarten für die MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach
LANUV (2014) (G: günstig U: ungünstig; S: schlecht)
Art
MTB 4 0 0 9
MTB 5 0 0 3
Quadrant
Quadrant
E rh altu n g szu stan d
deutsch
wissenschaftlich
1
2
3
4
1
2
3
4
atlantisch
Habicht
Accipiter gentilis
x
x
x
x
-
x
-
-
G-
Sperber
Accipiter nisus
x
x
x
x
x
x
x
-
G
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
x
-
x
x
-
x
-
-
G
Feldlerche
Alauda arvensis
x
x
x
x
x
x
x
x
U-
Eisvogel
Alcedo atthis
x
-
x
x
x
x
-
x
G
Wiesenpieper
Anthus pratensis
x
-
x
x
-
x
x
-
S
Baumpieper
Anthus trivialis
-
x
-
x
-
x
x
-
U
Graureiher
Ardea cinerea
x
-
-
-
-
-
-
-
G
Waldohreule
Asio otus
x
x
x
x
-
x
-
-
U
Steinkauz
Athene noctua
x
x
x
x
x
x
x
x
G-
Uhu
Bubo bubo
x
-
-
-
-
-
-
-
G
Mäusebussard
Buteo buteo
x
x
x
x
x
x
x
x
G
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
x
-
x
x
-
x
-
-
U
Wachtel
Coturnix coturnix
x
x
x
x
-
x
-
-
U
Kuckuck
Cuculus canorus
x
x
x
x
x
x
-
x
U-
Mehlschwalbe
Delichon urbica
x
x
x
x
x
x
x
x
U
Mittelspecht
Dendrocopos medius
-
-
x
-
-
-
-
-
G
Kleinspecht
Dryobates minor
x
x
x
x
-
x
-
-
U
Schwarzspecht
Dryocopus martius
x
x
x
x
-
-
x
-
G
Grauammer
Emberiza calandra
-
x
-
-
-
x
-
x
S
Wanderfalke
Falco peregrinus
-
x
-
-
-
-
-
-
G
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
28
Fortsetzung Tabelle 4.3:
Art
MTB 4 0 0 9
MTB 5 0 0 3
Quadrant
Quadrant
E rh altu n g szu stan d
deutsch
wissenschaftlich
1
2
3
4
1
2
3
4
atlantisch
Baumfalke
Falco subbuteo
-
-
x
x
-
x
-
-
U
Turmfalke
Falco tinnunculus
x
x
x
x
x
x
x
x
G
Orpheusspötter
Hippolais polyglotta
-
-
-
-
-
x
-
-
U+
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
x
x
x
x
x
x
x
x
U
Neuntöter
Lanius collurio
x
-
x
-
-
x
x
-
U
Feldschwirl
Locustella naevia
x
-
x
x
-
x
-
-
U
Heidelerche
Lullula arborea
x
-
-
-
-
-
-
-
U
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
x
-
x
x
-
x
x
x
G
Pirol
Oriolus oriolus
x
-
x
x
-
x
-
x
U-
Feldsperling
Passer montanus
x
x
x
x
x
x
x
x
U
Rebhuhn
Perdix perdix
x
x
x
x
x
x
x
x
S
Wespenbussard
Pernis apivorus
x
x
x
-
-
x
-
-
U
Waldlaubsänger
Phylloscopus sibilatrix
x
x
x
x
-
x
-
-
U
Wasserralle
Rallus aquaticus
-
-
-
-
-
x
-
-
U
Uferschwalbe
Riparia riparia
-
x
x
-
-
-
-
-
U
Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
x
-
x
x
-
x
-
-
G
Waldschnepfe
Scolopax rusticola
-
-
-
-
-
x
-
-
G
Turteltaube
Streptopelia turtur
x
x
x
x
-
x
-
-
S
Waldkauz
Strix aluco
x
x
x
x
-
x
x
x
G
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
-
-
-
-
-
x
-
-
G
Schleiereule
Tyto alba
x
x
x
x
-
x
x
-
G
Kiebitz
Vanellus vanellus
x
x
x
x
x
x
x
x
U-
Hiervon gelten sechs Arten nach MKULNV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich: Uhu, Wachtel,
Grauammer, Wanderfalke, Baumfalke und Kiebitz.
Gemäß der großräumigen Datenabfrage im Umfeld von bis zu 6 km um die Konzentrationszone und
der vollzogenen Auswertung im Rahmen der ASP I (ECODA 2016b) ergaben sich Hinweise auf
Vorkommen der WEA-empfindlichen Arten Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Blässgans,
Saatgans, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtel, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenweihe.
Zum tatsächlichen räumlichen Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln im Umfeld der
Konzentrationszone sind Felderhebungen durchgeführt worden. Als Datengrundlage zur Prognose und
Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurden in den Jahren 2011 bis 2015 die
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
29
Brut- (inkl. Nahrungsgäste), Rast- und Zugvögel erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum
im Umkreis von bis 2000 m (Brutsaison) bzw. bis zu 3.000 m (Rastsaison) um die geplanten
Anlagenstandorte. Die Ergebnisse sind in einem Gutachten dargestellt, auf das an dieser Stelle
verwiesen wird (vgl. ECODA 2016a).
Brutvögel
Im UR2000 wurden während der Begehungen in den Brutzeiträumen 2011 und 2013 insgesamt 74
Brutvogel- / Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei
Arten bestand ein Brutverdacht. Fünf Arten wurden als Nahrungsgäste festgestellt und weitere acht
Arten traten im UR2000 als Rastvögel auf dem Durchzug bzw. als Durchzügler auf. Eine Art (Kornweihe)
war (noch) als Wintergast bei den Begehungen bis April im UR2000 anwesend.
Insgesamt ergaben sich für den UR2000 29 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden (vgl.
Tabelle 3.4). Davon werden zehn Arten nach MKULNV & LANUV (2013) in NRW als WEA-empfindlich
eingestuft:
-
Wachtel, Kornweihe, Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Kranich, Kiebitz, Möwen (Lach-,
Sturm- und Heringsmöwe)
Rastvögel
Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 76 Vogelarten registriert,
davon gelten 35 Arten als planungsrelevant. 15 Arten werden nach MKULNV & LANUV (2013) in NRW
als WEA-empfindlich eingestuft.
-
Saatgans, Blässgans, Kormoran, Weißstorch, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Baumfalke,
Wanderfalke, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Möwen (Lach-, Sturm-, Silber-, Heringsmöwe).
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten WEA
wurden sechs Arten detailliert betrachtet. Bei Saatgans, Blässgans, Kornweihe, Rohrweihe, Kranich,
Kiebitz handelte es sich um Arten,
-
die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine allgemeine
Bedeutung zukommt und
-
für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können.
4.5.3
Weitere planungsrelevante Arten
Für die Messtischblätter 4903 - Erkelenz und 5003 - Linnich existieren laut LANUV (2014) Nachweise
zu Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten (vgl. Tabelle 4.4):
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Tabelle 4.4:
30
Weitere planungsrelevante Arten der MTB 4903-Erkelenz und 5003-Erkelenz nach
LANUV (2014) (A. v.: Art vorhanden; G: günstig U: ungünstig; S: schlecht)
Art
deutsch
Erhaltungszustand
wissenschaftlich
atl
Bufo calamita
S
Asiatische Keiljungfer
Stylurus flavipes
G
Grüne Keiljungfer
Ophiogomphus cecilia
S+
Amphibien
Kreuzkröte
Libellen
Kreuzkröte
Die Kreuzkröte ist nach LANUV eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf
vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In
Nordrhein-Westfalen sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen in den
Flussauen konzentriert (z. B. Braunkohle-, Locker- und Festgesteinabgrabungen). Darüber hinaus
werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Als Laichgewässer werden
sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder
Heideweiher aufgesucht. Die Gewässer führen oftmals nur temporär Wasser, sind häufig
vegetationslos und fischfrei. Tagsüber verbergen sich die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere unter
Steinen oder in Erdhöhlen. Als Winterquartiere werden lockere Sandböden, sonnenexponierte
Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt, die
oberhalb der Hochwasserlinie gelegen sind.
Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich
gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen
sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären.
Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten
Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art wird nicht
erwartet.
Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet.
Asiatische Keiljungfer
Nach LANUV (2014) Ursprünglich kommt die Asiatische Keiljungfer ursprünglich an den Mittel- und
Unterläufen von großen, mäandrierenden Flüssen vor. Seit einigen Jahren erscheint sie auch in
Buhnenfeldern und Hafenbecken sowie an Kanälen. Geeignete Standorte liegen meist in
strömungsarmen Buchten oder Gleithangzonen, mit strandähnlichen Uferbereichen und weisen ein
sauberes Wasser auf.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
31
Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich
gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen
sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären.
Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten
Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art kann
ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet.
Grüne Keiljungfer
Die Grüne Flussjungfer besiedelt eine weite Spanne kleinerer bis größerer Fließgewässer. Dabei ist sie
weniger sensibel gegenüber Wasserverschmutzung und kann eine Reihe unterschiedlicher Substrate
nutzen. Gewässerabschnitte mit hoher Strukturvielfalt und unterschiedlichen Strömungsverhältnissen
werden bevorzugt besiedelt.
Die Art gilt gemäß MKULNV & LANUV (2013) nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht empfindlich
gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen. Bau- und anlagebedingt könnte die Art betroffen
sein, wenn Vorkommen innerhalb der Bauflächen zu erwarten wären.
Lebensräume der Art sind auf den geplanten Bauflächen und auch im Umfeld der geplanten
Konzentrationszone bis 500 m nicht vorhanden. Ein relevantes Vorkommen der Art kann
ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Art im Folgenden (vgl. Kapitel 6.5) nicht weiter betrachtet.
4.6
Landschaft
Der Begriff Landschaft ist eng mit der Erholungsnutzung durch den Menschen und damit mit der Wahrnehmung des Landschaftsbildes verknüpft. Nach § 1 des BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und
Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für
seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.
Im Folgenden wird das Landschaftsbild im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA beschrieben.
Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R.
nicht mehr landschaftsprägend.
4.6.1
Landschaftsästhetische Raumeinheiten
Um eine differenzierte Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes sowie eine nachfolgende
Konfliktanalyse vornehmen zu können, wird der betroffene Raum in landschaftsästhetische
Raumeinheiten unterteilt. Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert
sich an der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz (PAFFEN et al.
1963) und Blatt 122/123 Köln-Aachen (GLÄSSER 1978) sowie an der Einteilung der Landschaftsräume
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
32
des LANUV (2015a). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen
Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um die Standorte
der geplanten WEA wurden sechs landschaftsästhetische Raumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 4.3
und Karte 4.5) die nachfolgend kurz dargestellt werden.
Tabelle 4.5:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im 10 km - Umkreis
Landschaftsästhetische Raumeinheit
Fläche
in ha
in %
Jülicher Börde
23.090,25
61,30
Rurniederung
3.291,47
8,74
948,99
2,52
Wurmniederung
Heinsberger Ruraue
3.017,01
8,01
Geilenkirchener Lehmplatte
Baaler Riedelland
4.871,64
12,93
6,51
2.450,47
1 Jülicher Börde
Westlich und östlich der Rur erstrecken sich Lössplatten der Jülicher Börde. Westlich der Rur fällt die
großflächige Aldenhovener Lössplatte von 120 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach
Norden bzw. Nordosten ab. Östlich der Rur dacht sich die Rödinger Lössplatte von Westen nach Osten
von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m
hohen Steilrändern aus.
Großflächige, intensiv genutzte Ackerflächen (Getreide, Zuckerrüben) bestimmen das Landschaftsbild
der Jülicher Börde. Landschaftsgliedernde Einzelelemente fehlen weitgehend. In dieser offenen
Landschaft sind Hochspannungsleitungen weithin sichtbare technogene Elemente. In den letzten
Jahren wurden zudem zahlreiche Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 4.5).
Der Landschaftsraum bietet keine überregional bedeutenden Erholungsqualitäten. Er enthält lärmarme
Erholungsräume mit unterschiedlichen Lärmwerten (LANUV 2014). Schützenswerte Bereiche treten
nur vereinzelt und meist kleinflächig auf
2 Rurniederung
Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich auf
maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten (Anstiege zur Hauptterrasse) markant
hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der breiten Flussaue noch die angrenzende
Niederterrassenleiste. Als stark mäandrierender, heute überwiegend regulierter Fluss hat die Rur eine
Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen. An der linken Terrassenkante der Rur liegt die Stadt
Linnich. Die rechte Terrassenkante wird von der Stadt Jülich geprägt. Die Rur weist hier streckenweise
eine Uferbefestigung auf, im Wechsel mit Röhrichtbeständen, Brennnesselfluren und Uferhochstauden.
In diesem Teilabschnitt ist die Rur großräumig von Acker- und Grünlandflächen umgeben. Die Ruraue
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
33
zwischen Floßdorf und Broich wird von der historischen "Pappelweidennutzung" geprägt
(Drieschlandschaft). Als in kulturhistorischer Hinsicht bedeutsam können die zur Viehweide genutzten
Pappelforste
(Drieschnutzung)
eingestuft
werden,
die
stellenweise
in
NRW
gefährdete
Feuchtweidenvegetation aufweisen. Westlich dieses Rur-Abschnittes liegt die Schlossanlage
Kellenberg mit Restbeständen des Hartholz-Auenwaldes. Bei Brachelen ist mit dem Teichbach noch
ein relativ naturnahes Fließgewässer des Tieflandes erhalten. Dieser ist ebenso wie die Ruraue bei
Brachelen streckenweise mit Kopfweiden umsäumt. Viele weitere, zum Teil begradigte Fließgewässer
begleiten die Rur und unterstreichen somit den Gewässerreichtum des Raumes.
Von ästhetischem Wert ist die Ruraue nördlich von Jülich. Vor allem der im Naturschutzgebiet
"Kellenberger Wald" liegende natürliche Rur-Abschnitt rund um Schloss Kellenberg in Jülich-Barmen
eignet sich gut für die Naherholung, ebenso der Schlosspark Rurich im Norden des Landschaftsraumes
mit seinen naturnahen Eichen- und Buchenwaldbeständen, welche teilweise als Wildgehege genutzt
werden. Der Landschaftsraum enthält lärmarme Erholungsräume mit unterschiedlichen Lärmwerten
(LANUV 2014).
3 Wurmniederung
Zwischen den steilen Terrassenrändern der Geilenkirchener Lehmplatte und der Aldenhovener Platte
liegt das rund 20 m tief eingeschnittene und etwa 1 km breite Wurmtal. Die feuchte Wiesenaue ist
geprägt von Grünlandnutzung und Pappel- und Korbweidenpflanzungen. Entlang der Wurm treten
schutzwürdige Biotope auf. Am Fuß des rund 15 m hohen Steilanstiegs der Wurmniederung zur
Geilenkirchener Platte zieht sich eine bis 200 m breite Niederterrassenleiste entlang, die in trockener
Lage eine Reihe von Siedlungen auf der Grenze zwischen zwei agrarischen Wirtschaftsbereichen,
nämlich der feuchten Grünlandniederung und der trockenen Ackerplatte trägt. Die Terrassenleiste ist
eine gegenüber der feuchten Aue bevorzugte Verkehrs- und Standortzone großer, geschlossener
Siedlungen.
Besonders geeignet für die Naherholung ist der naturnahe Wurm-Abschnitt südlich Übach-Palenberg,
wo der Besucher Einblick in eine natürliche Auenlandschaft erhält (weitgehend außerhalb des
Untersuchungsraums).
4 Heinsberger Ruraue
Der Landschaftsraum umfasst die weit ausgedehnte ca. 17 km lange Ruraue, die von Brachelen im
Südosten bis zur niederländischen Grenze im Nordwesten reicht (außerhalb des Untersuchungsraums).
Die 3 bis 5 km breite Auenniederung (30 bis 55 m ü. NN) wird von der stark mäandrierenden Rur
durchflossen. Die Ruraue ist durch zeitweilige Abflusshemmung und Rückstau, aufgrund einer
verengten Aue vor der Rurtalmündung, von Natur aus stark vernässt und sumpfig, ohne dass es
jedoch zur Bildung ausgedehnter Flachmoore gekommen wäre. Heute sorgen zahlreiche Gräben für
einen regulierten Abfluss, so dass die Auenböden Grünland mit ausgedehnten Pappel- und vor allem
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
34
Korbweidenkulturen tragen. Zum Teil erheben sich aus der feuchten Talebene flache trockene etwa
2 m höhere Inseln, die infolge des tieferen Grundwasserspiegels, der stärkeren Verlehmung und der
Bodenbildung brauchbare Ackerböden tragen. In der Ruraue treten großflächig schutzwürdige Biotope
auf.
Durch Kiesabgrabung ist in der Ruraue südwestlich von Ratheim mit dem Adolfosee ein großes
Abgrabungsgewässer entstanden, dass heute intensiv zur Naherholung von einer Segelschule, Anglern
und Badenden genutzt wird. Gut geeignet ist der wenig verbaute Rur-Abschnitt zwischen Porselen
und Brachelen mit dem größeren Waldgebiet "Kapbusch", wo ein südlich gelegener, ehemaliger
Baggersee heute für die Naherholung (Angeln, Baden, Surfen) genutzt wird (LANUV 2014).
5 Geilenkirchener Lehmplatte
Die leicht nach Norden geneigte Geilenkirchener Lehmplatte (85 - 55 m) stellt den zentralen Bereich
der weitgehend ebenen Schotterlehmlandschaft der Hauptterrassenplatten des zwischen Wurm-, Rurund Maastal gelegenen Landschaftsraums Selfkant dar. Mit streckenweise steilen, um 15 m hohen
zerschlitzten Terrassenrändern fällt die Platte zur Wurm- und zur Rurniederung ab.
Das Landschaftsbild wird hauptsächlich durch großflächigen Ackerbau bestimmt. Dieser Bereich ist
weitgehend offen und ausgeräumt, nur vereinzelt sind Strukturen der traditionellen Agrarlandschaft
vorhanden. Einen reizvollen Kontrast bilden die grünlanddominierten, eingeschnittenen Bachtäler, die
strukturreiche Leitlinien innerhalb des Landschaftsraumes darstellen. Sie sind durch naturbetonte
Biotope und Elemente der bäuerlichen Kulturlandschaft geprägt; sie enthalten noch Feuchtgrünland,
Feucht- und Bruchwaldkomplexe. Den Ost-West-orientierten Talzügen folgen die langgestreckten
Straßendörfer, in deren Ortsbild niederländische Einflüsse unübersehbar sind. An den meist gut
strukturierten Ortsrandlagen mit Hecken-Grünland-Obstwiesenkomplexen sind noch Reste der ländlich
geprägten Kulturlandschaft erlebbar. Die kleinen Restwaldflächen auf etwas exponierten, ärmeren
sandigen Standorten sind belebende Elemente und weisen mit ihren Heiderelikten auf ehemalige
historische Heide- und Magertriftennutzung hin.
Von den etwas herausgehobenen Lagen im Südosten reicht die Sicht in die offene Landschaft der
Westlichen Jülicher Börde, bei klarem Wetter auch in größere Ferne bis zum Venn-Rand. In dieser
offenen Landschaft sind Hochspannungsleitungen weithin sichtbare technogene Elemente. In den
letzten Jahren wurden zudem mehrere Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 4.5).
Der Raum weist nur eine geringe Bedeutung für die Naherholung auf, die sich auf die Bachtäler und
einige Waldbestände beschränkt (vgl. LANUV 2014).
6 Baaler Riedelland
Der Landschaftsraum liegt auf der Randzone der Hauptterrassenebene (85-90 m) zwischen Baal und
Myhl (außerhalb des Untersuchungsraums) entlang des unteren Rurtales, welches hier um etwa 30 m
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
35
abfällt. Das Gebiet ist durch kurze tiefe, z. T. asymmetrische Täler und Trockenrinnen stark in schmale
Riedel zerschnitten.
Das Landschaftsbild ist durch das ausgeprägte Relief und die vielen, wenn auch kleinen Waldbestände
an den Hanglagen und Höhenzügen sehr belebt. Der reliefbegünstigte Raum grenzt sich durch seinen
vergleichsweise höheren Waldanteil und Reste der traditionellen Kulturlandschaft von der sich
anschließenden, eintönigen Landschaft der östlichen Jülicher Börde ab. Durch seine Vielfalt an
naturbetonten
Biotopen,
wie
grundwasserabhängigen
Bachtälchen
mit
Bruchwald-
und
Feuchtvegetation und Hangwaldflächen stellt er einen Kontrast zu der umgebenden, intensiv
landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft dar. Die für die ansonsten waldarme Lössbörde
vergleichsweise hohe Waldbedeckung und der größere Grünlandanteil bedingen einen hohen
Biotopwert und eine gute Erholungseignung. Strukturreiche Grünland-Kleingehölzkomplexe in hof- und
siedlungsnahen Bereichen, z. T. mit Obstweiden, Hecken und einigen Kopfweiden sind als Reste der
bäuerlichen Kulturlandschaft erlebbar. Die strukturreichen Ortsrandlagen tragen zum ländlichen
Gepräge des Baaler Riedellandes bei. Die Höhenlage des Terrassenrandes zur Rur ermöglicht einen
Blick in das weite Rurtal und die offene Landschaft der westlichen Jülicher Börde, bei klarer Sicht auch
in größere Ferne bis zum Venn-Rand. Die offene, über die Landschaft herausragende Hückelhovener
Halde stellt einen Fremdkörper in der Landschaft dar. Der Raum wird von der Autobahn A 46, der
Bundesstraße B 57 sowie einer Bahntrasse zerschnitten. Die größeren Waldgebiete sind wichtig als
Naherholungsgebiete der Städte Hückelhoven und Erkelenz in der sonst ausgeräumten Landschaft. Am
südlichen Rand enthält der Landschaftsraum laut LANUV (2013) einen lärmarmen Erholungsraum mit
dem Lärmwert < 50 dB (A).
4.6.2
Landschaftsästhetische Vorbelastungen
Bei dem Untersuchungsraum handelt es sich um ein überwiegend intensiv landwirtschaftlich
genutztes, sehr strukturarmes Gebiet. Die ursprünglich vorhandenen Wälder bestehen heute nur noch
in den Niederungsbereichen der Bachauen. Weite Teile des Untersuchungsraums sind durch Verkehrsund
Versorgungsinfrastruktur
landschaftsästhetisch
Windenergieanlagen, Fernverkehrsstraßen).
vorbelastet
(Hochspannungsfreileitungen,
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Abbildung 4.1:
36
Blick von der L 228 ca. 1 km nordwestlich von Linnich in westliche Richtung auf das
Plangebiet
Im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA befinden sich bereits 120 WEA in Betrieb
bzw. derzeit in Bau (vgl. Karte 4.5). Davon befinden sich 17 bestehende WEA in einem unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit den in der Konzentrationszone Gereonsweiler geplanten WEA.
Weitere fünf WEA älteren Typs mit einer Gesamthöhe von jeweils 85 m sowie eine kleine WEA mit ca.
25 m Gesamthöhe WEA liegen in einer Entfernung von 1,9 bis 2,9 km von der geplanten
Konzentrationszone entfernt.
Etwa 4 km südöstlich von Gereonsweiler sind zwischen Freialdenhoven, Merzenhausen und Engelsdorf
21 WEA in Betrieb. Nordwestlich von Linnich-Körrenzig sind 30 WEA in Betrieb sowie vier weitere
Anlagen geplant.
Konsequenzen dieser Veränderungen sind u. a. die Herabsetzung der Naherholungsfunktion des die
Siedlungen umgebenden Landschaftsraums sowie ein Verlust an Naturnähe und Eigenart der
vorgefundenen Landschaft.
4.6.3
Bewertung der Qualität des Landschaftsbildes
Im Anschluss an die Darstellung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten und der bestehenden
Vorbelastungen werden nachfolgend der ästhetische Eigenwert und die Empfindlichkeit der einzelnen
landschaftsästhetischen Raumeinheit ermittelt.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
37
Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der
Methode nach NOHL (1993). Unter Beachtung der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL
(1993) vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die
Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter
doppelter Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst. Landschaftsästhetische Vorbelastungen (vgl. Kapitel 4.7.2) werden als die Naturnähe und den
Eigenartserhalt
vermindernd
berücksichtigt.
Die
Kriterien
Reliefierung,
Strukturvielfalt
und
Vegetationsdichte ergeben die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder
Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem
ästhetischen Eigenwert und der visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 4.5). Die Sensitivität
als Ausdruck für die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist
umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle
Verletzlichkeit (wegen ihrer Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Naturund Denkmalschutzwerten) ist.
Abbildung 4.2:
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993)
Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden
Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 4.4 angegebenen Ausdrücke
verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als
Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Tabelle 4.6:
38
Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte bezogen auf die visuelle Verletzlichkeit ist der
Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und
damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit)
Stufe
Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart, Schutzwürdigkeit
1
sehr gering
2
gering – sehr gering
3
gering
4
gering bis durchschnittlich
5
durchschnittlich
6
überdurchschnittlich
7
überdurchschnittlich bis hoch
8
hoch
9
hoch bis sehr hoch
10
sehr hoch
In Karte 4.5 sind die Empfindlichkeitsstufen für jede landschaftsästhetische Raumeinheit dargestellt.
Die Ergebnisse der Einzelbewertungen sind für die einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
in Tabelle 4.5 zusammengefasst. Es folgt eine kurze Erläuterung.
1 Jülicher Börde
Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv
genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen). Durch die Überformung infolge der technischen
Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der Landschaft
verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer bis sehr geringer ästhetischer Eigenwert.
Die visuelle Verletzlichkeit der teils ebenen Landschaft ist aufgrund weitgehend fehlender
Gehölzstrukturen hoch. Die Schutzwürdigkeit ist angesichts des geringen Anteils schutzwürdiger
Bereiche als gering bis durchschnittlich einzustufen. Es resultiert eine geringe landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
2 Rurniederung
Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und gliedernde Gehölzstrukturen
insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen bis hohen Vielfalt. Die Naturnähe wird
zwar durch die Siedlungsflächen - insbesondere der Stadt Linnich mit Gewerbeflächen in der Ruraue in Teilen herabgesetzt, insgesamt aber als überdurchschnittlich eingestuft.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
39
Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und
der Verkehrsinfrastruktur teils in durchschnittlichem Maße verändert. Zwischen Barmen und Tetz sowie
nördlich von Linnich ist die Eigenart in überdurchschnittlichem bis hohem Maße erhalten geblieben.
Insgesamt wird der Eigenartserhalt als überdurchschnittlich eingestuft.
Die visuelle Verletzlichkeit wird durch Gehölzstrukturen und Siedlungsflächen vermindert und
insgesamt als durchschnittlich eingestuft.
FFH- und Naturschutzgebiete nehmen vergleichsweise große Flächenanteile ein. Nach Darstellung des
Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LWL & LVR 2007) kann
die Einheit dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Mittlere Rur – Nideggen“ zugeordnet werden
(v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen
und Mühlengräben sowie Burganlagen und Motten). Die Stadt Linnich, die im Übergangsbereich zur
Aldenhovener Platte gelegen ist, weist einen kulturlandschaftlich bedeutenden Stadtkern auf. Die
Schutzwürdigkeit ist vor diesem Hintergrund als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche bis hohe landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
3 Wurmniederung
Die Naturnähe wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland,
gliedernde Gehölzstrukturen) führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt. Der Eigenartserhalt der
Einheit ist als überdurchschnittlich zu bewerten. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die höher
gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich eingestuft.
Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen
(LWL & LVR 2007) kann die Einheit dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Untere Wurm“
zugeordnet werden (v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, mittelalterliche Mühlen und
Burganlagen). Die Schutzwürdigkeit wird als überdurchschnittlich bis hoch bewertet.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
4 Heinsberger Ruraue
Der Raum ist bezüglich seiner Naturnähe und Eigenart überdurchschnittlich zu bewerten. Auch die
Vielfalt an Strukturen und Nutzungen ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Die visuelle
Verletzlichkeit der ebenen Landschaft mit hohem Grünlandanteil wird durch Waldflächen in Teilen
herabgesetzt und wird insgesamt als überdurchschnittlich bewertet. Die Schutzwürdigkeit ist in
Anbetracht des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope überdurchschnittlich bis hoch. Insgesamt ergibt
sich für die Einheit eine überdurchschnittliche bis hohe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
40
5 Geilenkirchener Lehmplatte
Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit
höherer Naturnähe treten im Übergang zur Wurmniederung auf. Der Raum kann als ausgeräumt und
strukturarm bezeichnet werden, weswegen die Vielfalt als gering eingestuft wird. Durch die
Überformung infolge der technischen Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen,
Verkehrsinfrastruktur) wurde die Eigenart der Landschaft verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein
geringer bis sehr geringer ästhetischer Eigenwert.
Aufgrund fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit der schwach reliefierten
Landschaft
hoch.
Die
Schutzwürdigkeit
der
Landschaft
(aufgrund
von
Natur-
und
Denkmalschutzwerten) wird als gering eingestuft. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe
landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
6 Baaler Riedelland
Die Vielfalt ist angesichts des bewegten Reliefs, der unterschiedlichen Nutzungen (Grünland, Acker,
Wald, Siedlungsflächen) und gliedernden Gehölzstrukturen überdurchschnittlich. Die Naturnähe wird
insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten
durch Ausweitung der Siedlungsflächen und der Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße
verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch Gehölzstrukturen vermindert und als durchschnittlich
eingestuft. Auch der Anteil schutzwürdiger Bereiche wird als durchschnittlich bewertet.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
In Karte 4.5 sind die Empfindlichkeitsstufen für jede landschaftsästhetische Raumeinheit dargestellt.
Die entsprechenden Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in Tabelle 4.5.
Insgesamt weisen ca. 74,5 % des Raums eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen
Eingriffen auf (Stufen 1 bis 3). Weiteren 6,4 % wird eine allenfalls durchschnittliche Empfindlichkeit
zugesprochen (Stufen 4 und 5). Lediglich den Einheiten Rurniederung, Wurmniederung, sowie
Heinsberger Ruraue, die zusammen ca. 19,1 % des Untersuchungsraums umfassen, kann eine
überdurchschnittliche bzw. überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit zugesprochen werden
(Stufen 6 bzw. 7).
Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer
Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen des
Vorhabens (vgl. Kapitel 6.7).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
Ru rn ie d e ru n g
Wu rm n ie d e ru n g
H e in sb e rg e r
Ru rau e
G e ile n kirch e n e r
Le h m p latte
Baale r
Rie d e llan d
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Jü lich e r Bö rd e
Tabelle 4.7:
41
Naturnähe
3
6
5
6
3
5
Vielfalt
3
7
6
6
3
6
Eigenart
3
6
6
6
3
5
Ästh e tisch e r
E ig e n we rt
12
25
23
24
12
21
Stu fe
2
7
6
6
2
5
Grobrelief
8
7
6
7
8
6
Strukturvielfalt
8
4
5
5
8
4
Vegetationsdichte
8
4
5
6
8
6
V isu e lle
V e rle tzlich ke it
24
15
16
18
24
16
Stu fe
8
5
5
6
8
5
Sch u tzwü rd ig ke it
4
7
7
7
3
5
E m p fin d lich ke it
16
26
24
25
15
20
Stu fe
3
7
6
7
3
4
ecoda
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
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A
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«
3
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
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4
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A
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7
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|
A
! Karte 4.5
Empfindlichkeit der landschaftsästhetischen
Raumeinheiten sowie Vorbelastungen im Umkreis
von 10 km um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
{ A
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AA
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6
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A
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|
A
Standort einer geplanten WEA
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|
A
Standort einer geplanten
WEA anderer Vorhabenträger
Standort einer bestehenden
bzw. im Bau befindlichen WEA
Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km
um die Standorte der geplanten WEA
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{A
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A
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A
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3
Landschaftsästhetische Raumeinheiten
!1 Jülicher Börde
(
(2 Rurniederung
!
(3 Wurmniederung
!
(4 Heinsberger Ruraue
!
(5 Geilenkirchener Lehmplatte
!
(6 Baaler Riedelland
!
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«
7
A
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Landschaftsästhetische Bewertung
Empfindlichkeitsstufen nach der Methode von Nohl (1993)
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A
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3 - gering
3
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{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{A
}
z
|
A
{|
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z
|
{|
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{A
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{A
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|
A
A
{
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|
{
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|
{ A
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|
A
{
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|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
{
}
z
|
A
4 - gering bis durchschnittlich
6 - überdurchschnittlich
7 - überdurchschnittlich bis hoch
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ |
}
z
|
{
}
z
|
A
{ A
}
z
A
{
}
z
|
A
! Darstellung auf Basis der
Topographischen Karte 1: 50.000 (DTK50)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016
0
Maßstab 1:80.000 @ DIN A3
4.250 Meter
´
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
4.7
43
Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft
Nachfolgend werden die im Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA vorkommenden relevanten
geschützten und schutzwürdigen Bereiche von Natur und Landschaft basierend auf den Darstellungen
des Landschaftsplans 5 Aldenhoven / Linnich-West (KREIS DÜREN 2014), des Landschaftsplans Ruraue
(KREIS DÜREN 1984) und des Landschaftsplans Geilenkirchener Wurmtal (KREIS HEINSBERG 1979) sowie auf
Informationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV
2015) aufgeführt.
4.7.1
Gebiete und Bestandteile zum Schutz von Natur und Landschaft
Schutzgebiete von europäischer Bedeutung – Natura 2000 (§ 32 BNatSchG)
Natura 2000-Gebiete treten im Untersuchungsraum nicht auf.
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG)
Naturschutzgebiete treten im Untersuchungsraum nicht auf.
Nationalparke (§ 24 BNatSchG)
Nationalparke existieren nicht im Untersuchungsgebiet.
Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG)
Biosphärenreservate treten im Untersuchungsraum nicht auf.
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
Die geplanten WEA-Standorte liegen nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes. Am
westlichen Rand des Untersuchungsraumes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Wurmtal mit Tal des
Beeckfließ, Immendorfer Fließ, Gereonsweiler Fließ und Kötteler Schar“ (KREIS HEINSBERG 1979), das sich
südlich als Landschaftsschutzgebiet Gereonsweiler Fließ (KREIS DÜREN 2014) fortsetzt und am östlichen
Rand das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal nördlich der Autobahn A 44“ (KREIS DÜREN 1984). Die
Landschaftsschutzgebiete befinden sich in über 800 m Entfernung zu den geplanten WEA.
Der Landschaftsplan 5 des Kreises Düren nennt für diese Landschaftsschutzgebiete folgende
Schutzziele:
-
die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässers und der angrenzenden, teilweise
grünlandgeprägten Auebereiche für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz
(§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gewässerlaufes mit seiner Aue und des
hohen Anteils gliedernder und belebender Landschaftselemente (§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG);
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
-
44
wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft als Ergebnis des Landschaftswandels
und der erkennbaren Landschaftsstrukturen als Zeugen dieser kulturhistorischen Entwicklung
(§ 26 (1) Nr. 2 BNatSchG);
-
die Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässerstrukturen mit Ihren Auenbereichen sowie
der Gehölzstrukturen und Landschaftselemente in einer offenen, agrarisch geprägten
Kulturlandschaft für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 26 (1) Nr. 1
BNatSchG);
-
die
Erhaltung
und
Wiederherstellung
der
Leistungs-
und
Funktionsfähigkeit
des
Naturhaushaltes (§ 26 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
wegen der besonderen Bedeutung für die ortsnahe, ruhige, landschaftsbezogene Erholung (§
26 (1) Nr. 3 BNatSchG).
Naturparke (§ 27 BNatSchG )
Naturparke sind Gebiete, die sich aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und
Landschaft auszeichnen und sich besonders für die Erholung eignen.
Der Untersuchungsraum berührt keinen Naturpark.
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG )
Im Umkreis von 1.000 m um die Standorte der geplanten WEA treten einige im Landschaftsplan 5
Aldenhoven/ Linnich West des Kreises Düren als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesene
Objekte auf (vgl. Karte 4.6):
-
Feldgehölz ca. 1 km nordwestlich von Linnich (2.4.3-1)
-
Feldgehölz nordwestlich von Linnich (2.4.3-2)
-
Feldgehölz nordwestlich von Linnich (2.4.3-3)
-
Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-4)
-
Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-5)
-
Feldgehölz westlich von Linnich (2.4.3-6)
-
Feldgehölz nördlich von Gereonsweiler (2.4.3-7)
-
Biotopkomplexe an der Ortsrandlage von Gereonsweiler (2.4.5-1)
-
Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (2.4.6)
Der Landschaftsplan nennt folgende Schutzziele:
Feldgehölze (Festsetzungsnummern 2.4.3-1 bis 2.4.3-24)
-
die
Erhaltung
und
Wiederherstellung
der
Leistungs-
und
Funktionsfähigkeit
des
Naturhaushaltes (§ 29 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und
belebenden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2 BNatSchG);
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
-
45
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
(§ 29 (1) Nr. 4 BNatSchG).
Strukturreiche, grünlandgeprägte Biotopkomplexe in den Ortsrandlagen mit besonderer Bedeutung für
den Artenschutz und das kulturhistorisch geprägte Orts- und Landschaftsbild (Festsetzungsnummern
2.4.5-1 bis 2.4.5-26)
-
die Sicherung einer für das Landschaftsbild des Plangebietes typischen Kulturlandschaft (§ 29
(1) Nr. 1 BNatSchG);
-
der Erhalt und die Pflege der charakteristischen, das Orts- und Landschaftsbild gliedernden
und belebenden Strukturen (§ 29(1) Nr. 2 BNatSchG);
-
der Erhalt der Funktion als Reservoir für die biologische Schädlingsbekämpfung zur Abwehr
schädlicher Einwirkungen (§ 29 (1) Nr. 3 BNatSchG);
-
der Erhalt der Obstwiesen und –weiden als Lebensstätte bestimmter wild lebender Tier- und
Pflanzenarten wie insbesondere den Steinkauz sowie seltener Obstsorten (§ 29 (1) Nr. 4
BNatSchG.
Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen (Festsetzungsnummer 2.4.6)
-
der Erhalt und die Wiederherstellung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und
belebenden und gliedernden Strukturen (§ 29 (1) Nr. 2 BNatSchG);
-
der Erhalt, Entwicklung und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Biotopverbundes (§ 29 (1) Nr. 1 BNatSchG);
-
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
(§ 29 (1) Nr. 4 BNatSchG).
-
der Erhalt und die Wiederherstellung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 (1) Nr. 3
BNatSchG).
Im Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA treten im Landschaftsplan „Geilenkirchener Wurmtal“
zwei geschützte Landschaftsbestandteile auf. Dabei handelt es sich um einen Hohlweg südlich von
Brachelen und um Gebüschstreifen auf Geländekanten südlich von Brachelen. Die geschützten
Landschaftsbestandteile liegen im Nordosten des Untersuchungsgebietes. Sie sind ebenfalls als
schutzwürdige Biotope im Biotopkataster des LANUV erfasst (siehe Kapitel 4.8.2).
Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG & § 62 LG NW)
Im Untersuchungsgebiet tritt ein geschütztes Biotop auf. Der geschützte Tieflandsbach (yFM5)
„Mühlenteich zwischen Linnich und Brachelen“ (GB-5003-0018) befindet sich am nordöstlichen Rand
des Untersuchungsraumes.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
46
Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG & § 22 LG NW)
Innerhalb des Untersuchungsraums existieren keine Naturdenkmale.
Geschützte Alleen (§ 47a LG NW)
Im Norden des Untersuchungsraumes liegt eine gesetzlich geschützte Allee. Dabei handelt es sich um
die „Lindenallee an der Linnicher Straße (L 228)“ (AL-HS-0009).
4.7.2
Schutzwürdige Biotope
Im Untersuchungsraum existieren fünf im Biotopkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW erfasste Objekte. Bei dem Biotopkataster handelt es sich um eine
Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere, die für den Biotop- und
Artenschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die betreffenden Biotope sind in Karte 4.6 dargestellt
und werden im Folgenden kurz beschrieben.
Hecken- Grünlandkomplex bei Gereonsweiler (BK-5003-011)
Schutzziel: Erhalt und Pflege eines Hecken- Grünlandkomplexes mit Abgrabungen in der strukturarmen
Bördenlandschaft.
Hohlweg südlich von Brachelen (BK-5003-060)
Erhalt von Flurgehölzen in der gehölzarmen, intensiv agrarisch genutzten Bördenlandschaft.
Gebüschstreifen auf Geländekanten südlich von Brachelen (BK-5003-061)
Schutzziel: Erhaltung von Flurgehölzen als Vernetzungsbiotope in der gehölzarmen, intensiv agrarisch
genutzten Börde.
Feldgehölze westlich Linnich (BK-5003-069)
Schutzziel: Schutz und Optimierung von Feldgehölzen und Gebüsch in einer ansonsten
agrarwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft.
Linnicher Mühlenteich (BK-5003-091)
Schutzziel: Erhaltung und Optimierung eines Wasserlaufes mit altem Ufergehölzsaum und
Grünlandresten als vernetzender Biotop in ausgeräumter Agrarlandschaft.
ecoda
ââ
ââ
ââ
1B
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
ââ
A
{
}
z
|
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
âââââ
â â âALâHâSâ-009
âââ
â
18B
15B
A 4B
{
}
z
|
A
12B
{
}
z
|
A
16B
{
}
z
|
A
17B
P
!
9
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
3B
{
}
z
|
A
21B
{
}
z
|
A
P
!
{
}
z
|
A
5
7
{
}
z
|
A
23B
2.4.6
6
A
Untersuchungsraum von 1.000 m
2.4.1-1
2.2-2
Geschützte und schutzwürdige Teile von
Natur und Landschaft
2.4-13
2.4.3-6
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
2.4.3-4
2.4.3-5
1
22B
Standort einer bestehenden WEA
Potenzialfläche Gereonsweiler
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
Standort einer geplanten WEA
Abgrenzung des Plangebiets
2.4.3-3
2.4.13
{
}
z
|
A
20B
2.4.3-2
{
}
z
|
A
8
{
}
z
|
A
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
2.4.6
10
A
{
}
z
|
9B
P
!
{
}
z
|
A
10B
P
!
P
!
11
2.4.3-1
{
}
z
|
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
Geschützte und schutzwürdige Bereiche von
Natur und Landschaft im Umkreis von 1.000
um die Standorte der geplanten WEA
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
â â14Bâ
{13B
}
z
|
A
â ââ
11B
! Karte 4.6
P
P
P!
!
!
P
P
!
P
!
!
P
!
P
P!
!
P
!
P
!
2.4.2-1
â â ââ
2
{
}
z
|
A
3
{
}
z
|
A
2.4.3-7
Naturdenkmal
Gesetzlich geschützte Alleen
Naturschutzgebiet
4
{
}
z
|
A
Landschaftsschutzgebiet
Geschützter Landschaftsbestandteil
2.2-1
Gesetzlich geschützte Biotope
2.4.6
2.4.6
2.4.6
2.4.5-1
schutzwürdiges Biotop
2.4.6
2.4.5-2
2.2-2
2.4.2-2
2.4.5-6
P2.4.13
!
2.4.5-3
2.4.2-3
2.4.5-5
2.4.9-1
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016
2.4.1-3
2.4.3-8
2.4.5-4
2.4.4-1
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000
2.2-2
2.4.1-3
2.4.3-9
0
2.2-2
Maßstab 1:20.000 @ DIN A3
2.1-1
1.000 Meter
´
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
4.8
48
Mensch
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Windparks auf den Menschen werden die umweltrelevanten
Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Wohnumfeld sowie die Funktion des Raums für die
Erholungsnutzung ermittelt und beschrieben.
Für die Beschreibung des Wohnumfeldes wird der Untersuchungsraum auf den Umkreis von 1.000 m
um die geplanten WEA begrenzt. Im Hinblick auf die Erholungsnutzung wird der Untersuchungsraum
auf einen Umkreis von 3 km um das Plangebiet begrenzt, da davon ausgegangen wird, dass es über
diese Entfernung hinaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der landschaftsgebundenen Erholung
kommen wird (vgl. BREUER 2001, STMUG 2011, HESSISCHER LANDTAG 2012, NLT 2014).
4.8.1
Wohnumfeld
Der Untersuchungsraum besitzt vor allem eine Funktion für die Landwirtschaft und wird überwiegend
intensiv ackerbaulich genutzt. Die Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Wohnumfeld finden sich im
Betrachtungsgebiet in Form einiger Hoflagen im Osten des Untersuchungsraums. Eine ca. 1 km
nordwestlich der Stadt Linnich bzw. 120 m südlich der L 228 gelegene Hoflage wurde aufgegeben. Die
Nutzungsänderung wurde bei der Stadt Linnich beantragt. Weitere Hoflagen sind an der B 57 westlich
von Linnich vorzufinden. Die minimale Entfernung zwischen einer Hoflage und dem nächstgelegenen
WEA-Standort beträgt ca. 850 m (Abstand zwischen dem Grundstück auf den Flurstücken 140 und 45,
Flur 12, Gemarkung Linnich und dem Standort der geplanten WEA 7). Weitere Hoflagen befinden sich
in einer Entfernung von mehr als 950 m zu den Standorten der geplanten WEA.
Die Wohnbebauung der umliegenden Ortschaften Linnich, Welz, Gereonsweiler, Beeck, Lindern und
Brachelen befindet sich in einer Entfernung von mindestens 1.000 zu den Standorten der geplanten
WEA.
4.8.2
Naherholung
Das nähere Umfeld der geplanten WEA ist in Bezug auf die Erholungsnutzung wegen seiner
Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. In den Wintermonaten, in denen insbesondere die
landwirtschaftlich genutzten Flächen völlig vegetationslos sind, ist der Erlebnis- und Erholungswert als
gering einzustufen. In den wärmeren Monaten hingegen, also zu Zeiten vorhandener Feldfrucht, ist
der kleinräumige Landschaftseindruck als vergleichsweise gut zu bewerten, abhängig von der
Nutzungsintensität sowie der Ackerbegleitflora. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der
vorhandenen Wirtschaftswege und Wegeverbindungen kann dem Freiraum eine gewisse Bedeutung
für die Naherholung zugesprochen werden.
Im Umkreis von 3 km um das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Gereonsweiler
Fließ, das sich zwischen Gereonsweiler und Beek erstreckt. Im Vergleich zu der ackerbaulich geprägten
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
49
Kulturlandschaft im Plangebiet ist das Potenzial für die landschaftsgebundene Erholung in diesem
Bereich mit seinen Hangkanten sowie einzelne landschaftsbildprägendes Gehölzbeständen höher zu
bewerten. Mit Ausnahme des entlang der Rur verlaufenden Wanderwegs x8 treten im
Untersuchungsraum keine ausgewiesenen Wander- oder Radwanderwege auf.
Im Untersuchungsraum existieren einige Baudenkmäler, die in der Freizeitkarte NRW 1:50.000 Aachen,
Jülicher Börde (LANDESVERMESSUNGSAMT NRW 2003) als Sehenswürdigkeiten dargestellt sind. Dabei
handelt es sich im Wesentlichen um Kirchen, Kapellen bzw. Heiligenhäuschen, Wege- und
Hochkreuze, Gutshöfe und Herrensitze (Haus Beeck, Haus Blumenthal).
Legende zu den Darstellungen des Freizeitkatasters NRW in Karte 4.7:
ecoda
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
{ A
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
! Karte 4.7
Infrastruktur für die landschaftsgebundene
Erholung im weiteren Umfeld des Plangebiets
{
}
z
|
A
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
{ A
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
A
{
}
z
|
A
9
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
A
Abgrenzung des Plangebiets
Potenzialfläche Gereonsweiler
7
{
}
z
|
A
6
{
}
z
|
A
1
Standort einer bestehenden WEA
{
}
z
|
A
10
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten WEA
11
{
}
z
|
A
8
5
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Darstellungen des Freizeitkatasters NRW
(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_fzk?)
siehe separate Legende
{
}
z
|
2
A
{
}
z
|
3
A
{
}
z
|
4
A
{
}
z
|
! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016
0
Maßstab 1:30.000 @ DIN A3
1.500 Meter
´
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
4.9
Kulturgüter
4.9.1
Bodendenkmäler
51
Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen sind über die Bauflächen hinaus nicht zu erwarten. Der
Untersuchungsraum für Bodendenkmale wird daher auf einen Umkreis von 200 m um die Standorte
der geplanten WEA begrenzt.
Das LVR - AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND - AMT
BODENDENKMALPFLEGE
IM
FÜR
RHEINLAND 2012) führt bezüglich Bodendenkmäler in dem Landschaftsraum aus,
dass „die fruchtbaren Böden der Jülicher Lössbörde in Verbindung mit der im Gebiet vorhandenen
ausreichenden Wasserversorgung seit der Frühen Jungsteinzeit (ca. 5.500 v.u.Z.) ideale
Siedlungsvoraussetzungen boten, wie die zahlreichen Fundstellen in dieser Landschaft belegen.
Hierbei handelt es sich jedoch um Zufallsfunde, systematische archäologische Untersuchungen haben
bislang noch nicht stattgefunden, die eine genauere Aussage über den tatsächlichen Bestand an
Bodendenkmälern und deren Abgrenzungen ermöglichen.“
4.9.2
Baudenkmäler
Die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf Baudenkmäler werden im
Rahmen
eines
separaten
Gutachtens
beschrieben
und
bewertet
(ECODA
2016d).
Der
Untersuchungsumfang orientiert sich an den Forderungen des LVR-Amts für Denkmalpflege im
Rheinland im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“. Demnach sind raumprägende Baudenkmäler wie
Pfarrkirchen, alleinstehende Hofanlagen, Herrenhäuser, Windmühlen etc. in einem Radius von bis zu
5 km Entfernung zu berücksichtigen. Kleinere Denkmäler wie Wegekreuze oder auch Wohnhäuser in
Siedlungsbereichen werden aufgrund der nicht zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigung nicht
berücksichtigt.
Für die Erfassung wurden amtliche Topographischen Karten und Freizeitkarten (Sehenswürdigkeiten)
sowie die Denkmallisten der betreffenden Kommunen herangezogen. Auf dieser Grundlage wurden
zunächst Baudenkmäler mit potenziell raumprägender Wirkung in einer Arbeitskarte dargestellt. Vor
Ort fand am 31. März 2015 eine Dokumentation der Objekte anhand von Fotos, welche auch
weitgehend als Vorlagen für die Fotosimulationen der geplanten WEA genutzt wurden (ECODA 2016d)
statt. Die potenziell raumprägenden Baudenkmäler sind in der Karte 4.8 dargestellt.
Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmäler bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit
regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“
zuzuordnen (UVP-GESELLSCHAFT 2014).
Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen
(LWL & LVR 2007) befinden sich Brachelen und Linnich, das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen
Stadtkern aufweist, im bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Mittlere Rur – Nideggen“ (KLB 24.02,
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
52
v. a. vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen
und Mühlengräben sowie Burganlagen und Motten).
Die Ortslagen Süggerath, Leerodt, Würm, Kraudorf und Honsdorf können dem bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereich „Untere Wurm“ (KLB 24.01, mit vorgeschichtlichen und römischen
Siedlungsplätzen, dem römischen Marktort Rimburg, dem Wurmübergang der römischen Straße KölnHeerlen sowie mittelalterlichen Mühlen und Burganlagen und einem Abschnitt des Westwalls)
zugeordnet werden.
Der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt im
Untersuchungsraum keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LWL & LVR 2007).
ecoda
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
18a
0
#
18b
0
#
Erkelenz
Heinsberg
Hückelhoven
17f
0
#
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
15
14
0
#
0
#
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
1a
17e
#1b
0
0
#
17d
0
#
0
#
17c
0
#
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH
! Karte 4.8
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ |
}
z
|
{A
}
z
|
A
A
{
}
z
|
{
}
z
|
{ |
}
z
A
A
{
}
z
A
{
}
z
|
A
{|
}
z
|
A
{ A
}
z
|
{ A
}
z
|
{
}
z
A
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
AA
{
}
z
|
Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten
Windenergieanlagen sowie der Lage der potenziell
raumprägenden Baudenkmale und der
Betrachtungspunkte der Fotosimulationen
17b
#
0
17a
0
#
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
2
0
#
16
0
#
13
3
0
#
0
#
11
12
0
#
0
#
{
}
z
|
{ A
}
z
|
A
Geilenkirchen
10
0
#
9
0
#
{
}
z
|
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
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z
|
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z
|
{
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z
|
A
A
A
{
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|
A
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|
{ A A
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|
A
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|
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|
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|
A A
A
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|
A
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|
A
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|
A
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|
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|
A
A
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|
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|
A
A
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|
A
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|
A
{
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z
|
A
{
}
z
|
A
{
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z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten WEA
{
}
z
|
A
Standort einer bestehenden
bzw. im Bau befindlichen WEA
Abgrenzung des Plangebiets
geplante Konzentrationszone Gereonsweiler
4a 4b
Abgrenzung des Untersuchungsraums
0
0 #
#
Umkreis von 5 km um die Standorte
der geplanten Windenergieanlagen
Linnich
Baudenkmäler
{
}
z
|
A
#
0
potenziell raumprägende Baudenkmäler im
Umkreis von 5.000 m um die Standorte der
geplanten WEA
(Nummern beziehen sich auf Anhang III)
8b
8a
0
#
0
#
6
5
0
#
0
#
Gemeindegrenzen
7
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
0
#
{
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z
|
A
{
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z
|
A
{
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|
A
{
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|
A
{
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z
|
A
{
}
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|
A
Übach-Palenberg
Baesweiler
Aldenhoven
{ |
}
z
|
A
{
}
z
A
{
}
z
|
A
{ |
}
z
|
{
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z
|
A
A
{
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z
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
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z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
Jülich
! bearbeiteter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 50.000
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016
0
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Maßstab 1:50.000 @ DIN A3
2.500 Meter
´
Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
4.10
54
Zusammenhang mit anderen Projekten
Insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild können sich kumulative Auswirkungen zusammen
mit bestehenden, genehmigten und weiteren geplanten Windenergieanlagen im Umfeld ergeben.
Im Umfeld des Plangebiets existieren zahlreiche Windenergieanlagen (vgl. Kapitel 4.7.2). Darüber
hinaus befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Linnich vier Windenergieanlagen innerhalb der
östlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Linnich „Windpark Körrenzig-Kofferen, Hottorf“
in Planung.
Etwa 6,5 km ost-südöstlich befindet sich bei Boslar eine weitere Fläche, die als Konzentrationszone
mit fünf Windenergieanlagen ausgewiesen werden soll.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
5
55
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Die Wirkungen eines Windenergieprojekts auf die verschiedenen Schutzgüter können, ausgehend von
dem Vorhaben, in anlagenbedingte, baubedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren gegliedert
werden.
5.1
Anlagenbedingte Wirkfaktoren
Als mögliche anlagenbedingte Wirkfaktoren lassen sich hinsichtlich des Schutzguts Boden die Versiegelung und Überformung von Böden sowie der Entzug der Fläche für die derzeitige bzw. für eine
zukünftig andere Bodennutzung darstellen.
Eine Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser ist durch die Bodenversiegelung denkbar, die eine
Verringerung der Grundwasserregeneration bewirken kann.
Für Pflanzen kommt es zu einem unmittelbaren Verlust von Lebensräumen.
Negative Einflüsse auf die Lebensraumfunktionen von Flächen für wildlebende Tiere können insbesondere bei den Arten angenommen werden, die den Luftraum nutzen. Mögliche Auswirkungen
werden für die Tiergruppen bzw. -arten „Vögel“ und „Fledermäuse“ gesondert in Kapitel 6.5 diskutiert.
Die Schutzgüter Mensch und Landschaft können durch eine optische Störwirkung der WEA auf die
landschaftsgebundene Erholung sowie durch mögliche Sichtbeziehungen zwischen den WEA und
Kulturdenkmälern beeinträchtigt werden. Darüber hinaus kann es zur Beeinträchtigung naturraumtypischer Besonderheiten und des Landschaftsbildes kommen.
5.2
Baubedingte Wirkfaktoren
Als baubedingte Wirkfaktoren sind Beeinträchtigungen der gewachsenen Bodenstruktur durch Umschichtung, Abtrag, Umlagerung und Überdeckung sowie der Verlust von Vegetation im Arbeitsbereich
der Baufahrzeuge und auf Bodenlagerflächen möglich. Für die Errichtung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen ist ein Bodenaushub erforderlich. Die Ablagerung von Bodenaushub in der freien
Landschaft kann zu Konflikten mit dem Natur- und Landschaftsschutz führen. Die Ablagerung von
Bodenaushub im Bereich schützenswerter Biotoptypen verursacht auch in geringfügigen Mengen eine
Veränderung des Bodengefüges und des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der
Biozönose. Ablagerungen in Tallagen können zudem den Rückhalteraum für Hochwässer reduzieren.
Darüber hinaus können auch direkte Störungen von lärmempfindlichen Tieren, z. B. Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch die Errichtung der Windenergieanlagen sowie durch sogenannte
Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von
kurzer Dauer sind bzw. in geringem Maße auftreten.
Als baubedingter Wirkfaktor im Hinblick auf das Schutzgut Mensch kann eine temporäre
Lärmbelästigung z. B. durch Baufahrzeuge auftreten, die zeitweise zu einer möglichen Störung der
Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie der landschaftlichen Erholungsfunktion führen kann.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
5.3
56
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Durch den Verlust von Betriebsmitteln ist ein Schadstoffeintrag in den Boden und das Grundwasser
theoretisch möglich (wenn auch sehr unwahrscheinlich, vgl. Kapitel 5.4.2).
Das Charakteristische an Windenergieanlagen ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz
erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variieren kann. Im
von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Die
Gesamthöhe der geplanten WEA liegt über 100 m. Damit besteht für die WEA im Hinblick auf die
Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung (vgl. Kapitel 2). Der Vorhabenträger beabsichtigt, die
Tageskennzeichnung mit einem roten Streifen an den Rotorblättern in Verbindung mit einem weißen
Blinklicht an der Gondel auszuführen (vgl. Abbildung 2.1 Alternativ).
Neben diesen visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die die
Umwelt verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und
durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996,
WAGNER et al. 1996). Potenzielle betriebsbedingte Wirkfaktoren für den Menschen sind Störungen der
Wohn- und Wohnumfeldfunktionen und der landschaftsgebundenen Erholungseignung eines Gebiets
durch Schallemissionen, Lichtreflexionen und / oder Schattenwurf. Darüber hinaus kann es theoretisch
durch die Rotation der Rotorblätter zu Eiswurf kommen. Durch den Betrieb der Anlagen können
naturraumtypische Besonderheiten und Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden.
5.4
Auswirkungen bei Störungen
5.4.1
Blitzeinschlag
Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Blitzschlag wird über die durchgängige
Verbindung von der Rotorblattspitze bzw. von der Gondeloberseite bis zur Fundamentgründung
abgeleitet.
5.4.2
Grundwasserverschmutzung
Innerhalb der WEA befinden sich Schmiermittel unterschiedlicher Wassergefährdungsklassen. Nach
Angaben der Anlagenhersteller verfügen die WEA über verschiedene Schutzvorrichtungen, die im
Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Im Fall einer Leckage werden
austretende Stoffe in speziellen Schutzvorrichtungen innerhalb der Windenergieanlagen aufgefangen.
Die Auffangwannen werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Wartungen kontrolliert und
bei Bedarf geleert. Die Entsorgung von Schmiermitteln erfolgt über dafür zugelassene Fachbetriebe.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
5.4.3
57
Erdbeben und Bodenbewegungen
Das Umfeld der geplanten WEA fällt nach der Darstellung der Erdbebenzonen für die DIN 4149
(Erdbebenbaunorm) in die Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung).
Nach
Angaben
des
GEOLOGISCHEN
LANDESAMTES
NRW
(1990)
dauern
die
tektonischen
Senkungsbewegungen im Bereich der Erft-Scholle bis in die heutige Zeit an.
Es sind die Bauvorschriften der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen,
Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“, DIN 1054 „Baugrund – Standsicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau“, DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
ecoda
Konfliktanalyse
6
58
Konfliktanalyse
Die Analyse der potenziellen Konfliktfelder zwischen dem geplanten Vorhaben und den zu
bewertenden Schutzgütern erfolgt für diese getrennt auf der Grundlage der bisherigen Ausführungen.
Die Reihenfolge orientiert sich dabei an der des Kapitels „Beschreibung und Bewertung der
Schutzgüter“ (Kapitel 4).
6.1
Klima / Luft
Luft
Von Windenergieanlagen gehen keine negativen Wirkungen durch Schadstoffemissionen aus.
Luftverunreinigungen treten nur während der Bauphase auf (Abgase der Fahrzeuge). Beim Betrieb der
Anlagen werden keine Luftschadstoffe freigesetzt.
Klima
Auf ehemals unversiegelten Flächen werden Fundamente, Kranstellflächen und Stichwege angelegt.
Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter
Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Kurzfristig
stellen sich jedoch auf den geschotterten Flächen sowie auf den mit Bodenmaterial überdeckten
Fundamentflächen ruderale Pflanzengesellschaften ein, die das mikroklimatische Milieu wiederum
positiv beeinflussen. Angesichts der kleinräumigen Veränderungen und der relativ großen Abstände
der WEA des Windparks untereinander ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen der
zu berücksichtigenden WEA auf das Klima.
Durch die Rotorendrehung wird ein Teil der Energie des Windes absorbiert und damit die
Windgeschwindigkeit im Nachlaufbereich der WEA reduziert. Als Konsequenz entstehen in diesem
Bereich stärkere Luftverwirbelungen. Die Reichweite dieser Nachlaufströmung ist von der Größe der
Anlage abhängig und ist nach etwa 300 – 500 m auf eine unbedeutende Stärke gesunken. Allerdings
ist der Rotorenbereich auch bei größeren Windparks verschwindend gering im Verhältnis zu den
bewegten Luftmassen, so dass keine nennenswerten kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten
sind (DNR 2012).
Auf das Globalklima kann sich die Nutzung der Windenergie bei gleichzeitiger Einsparung fossiler
Energieträger positiv auswirken.
Fazit
Die negativen Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf das Schutzgut Klima / Luft
werden als sehr gering und damit vernachlässigbar beurteilt. Wertvolle Kaltluftentstehungsbereiche
werden durch das Bauvorhaben nicht nennenswert verändert. Durch die Überbauung von Flächen
werden zwar mikroklimatische Veränderungen erwartet, die jedoch lokal sehr beschränkt sind und
ecoda
Konfliktanalyse
59
aufgrund der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung vernachlässigbar sind. Luftverunreinigungen
treten nur während der Bauphase auf (Abgase der Fahrzeuge), beim Betrieb der Anlagen werden
keine Luftschadstoffe freigesetzt. Demgegenüber stehen positive Auswirkungen durch Einsparung
fossiler Rohstoffe bei der Energiebereitstellung.
Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft werden durch das geplante
Vorhaben nicht verursacht.
6.2
Boden
Der Einfluss des Vorhabens auf das Schutzgut Boden beschränkt sich auf die unmittelbar durch den
Bau der Anlagen und die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen beanspruchten Flächen. Bei der
Baudurchführung werden - soweit möglich - die im Untersuchungsraum vorhandenen Straßen und
landwirtschaftlichen Wege genutzt. Unbefestigte Feldwege und die Zufahrtsbereiche zu den Anlagen
müssen dauerhaft mit Schottermaterial befestigt werden.
Zur Errichtung und für den späteren Betrieb der Anlagen sind Fundamente und Kranstellflächen
anzulegen. Insgesamt beträgt der für das Bauvorhaben erforderliche Flächenanspruch 59.688 m2.
wobei hiervon 41.441 m² dauerhaft, 18.247 m² lediglich für die Dauer der Bauphase beansprucht
werden (vgl. Tabelle 6.1). Die durch Versiegelung und Bodenabtrag betroffenen Böden stellen
aufgrund der regional hohen natürlichen Ertragsfähigkeit und ihrer Regelungs- und Pufferfunktion
besonders schutzwürdige und sicherungsbedürftige Böden dar (vgl. Kapitel 4.2).
6.2.1
Bodenversiegelung
Der Boden wird auf der dauerhaft überbauten Fläche der aktuellen Nutzung langfristig entzogen und
teil- bzw. vollversiegelt. Vollversiegelte Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und
Bodenorganismen sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Wasserhaushalt des Bodens wird
gestört, die Grundwasserneubildung behindert. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die
Intensität der Beeinträchtigung ab.
Die 2 bis 3 m tiefen Fundamente der WEA werden auf einer Fläche von insgesamt 4.851 m²
unterirdisch angelegt (vgl. Tabelle 6.1). Ein Großteil des Bodenaushubs wird am Mastfuß gegenüber
dem umgebenden Gelände leicht überhöht angeschüttet. Der Bodenverbrauch wird dadurch auf ein
Minimum reduziert. Durch die Anschüttung von Bodenmaterial am Mastfuß werden die
Bodenfunktionen nach Errichtung der WEA im Bereich des Fundaments mit Ausnahme der vom Turm
eingenommen Fläche sowie der geschotterten Verbindungsflächen teilweise wieder aufgenommen.
Das vorgefundene Relief wird durch das Vorhaben allenfalls kleinräumig verändert.
Durch die Übergabestation wird eine Fläche von ca. 370 m² versiegelt.
ecoda
Konfliktanalyse
60
ecoda
Die anzulegenden Kranstell- und Zuwegungsflächen werden nicht vollständig versiegelt und somit
teildurchlässig sein (vgl. Kapitel 2). Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die
Beeinträchtigung minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden.
Durch die erforderlichen Zuwegungen und dauerhaft angelegten Kranstellflächen der geplanten WEA
kommt es auf einer Fläche von insgesamt 36.220 m² zu einer dauerhaften Teilversiegelung.
Insgesamt werden durch das Vorhaben 41.441 m² zuvor unversiegelter Fläche teil- oder vollversiegelt.
Während der Bauphase werden zudem 18.247 m² vorübergehend für die Anlage einer Logistikfläche,
als Lager- und Montageflächen, einen PKW-Stellplatz sowie für Kurvenausbauten teilversiegelt (vgl.
Tabelle 6.1).
Tabelle 6.1:
Übersicht über die Art der Beeinträchtigung sowie die vom Vorhaben beeinträchtigte
Flächengröße
In frastru ktu rm aßn ah m e
Art d e r Be e in träch tig u n g
G e sam tfläch e [m ² ]
d au e rh aft
Fundamente
Vollversiegelung
Übergabestation
Vollversiegelung
Verschotterung, Teilversiegelung der
Oberfläche
Kranstellflächen und Zuwegung
Su m m e
4.851
370
36.220
4 1 .4 4 1
te m p o rär
Verschotterung, Teilversiegelung der
Oberfläche
Verschotterung, Teilversiegelung der
Kurvenausbauten
Oberfläche
PKW-Stellplatz, Montage- und Lagerfläche Verschotterung, Teilversiegelung der
(temporär) (WEA 7)
Oberfläche
Su m m e
1 8 .2 4 7
G e sam t (d au e rh aft & te m p o rär)
5 9 .6 8 8
Logistikfläche
6.2.2
14.000
885
3.362
Bodenverdichtung
Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden
befestigten und / oder auf den neu anzulegenden Schotterflächen bewegen. Somit entfallen Bodenverdichtungen über die Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung
des Bodens durch Baufahrzeuge findet nicht statt.
6.2.3
Bodenabtrag
Durch Fundamentbau und Anlegen der Kranstellflächen und Wege fallen ca. 22.000 m3 Bodenaushub
an. Nach Bauende soll ein Teil des Bodenaushubs gemäß der ursprünglichen Lagerung im Bereich der
Fundamente wieder angefüllt werden oder - soweit möglich - zum Wegeausbau verwendet werden.
Der Wiedereinbau des Bodenmaterials sollte mit minimaler Planierarbeit vorgenommen werden. Die
Lagerung des Bodens soll flächensparend auf geeigneten Flächen erfolgen, wobei der humusreichere
Konfliktanalyse
61
Oberboden („Mutterboden“) vom Unterboden getrennt gelagert werden soll. Der Mutterboden ist
einer Verwertung zuzuführen.
Die Ablagerung von Bodenaushub in der freien Landschaft kann zu Konflikten mit dem Natur- und
Landschaftsschutz führen. So ist es zum Beispiel grundsätzlich verboten, bestimmte Pflanzengesellschaften zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu
verändern. Dazu zählen beispielsweise binsen-, seggen- oder hochstaudenreiche Feuchtwiesen,
Trockenrasen oder Quellbereiche.
Es sollte grundsätzlich vor Ausführung der Maßnahmen die Genehmigungspflicht sowie die Natur- und
Landschaftsverträglichkeit der Verwendung des verbleibenden Bodenaushubs mit der Kreisbehörde
abgestimmt werden.
6.2.4
Fazit
Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden durch Bodenabtrag und Versiegelung sind
kleinräumig
als
erhebliche
Beeinträchtigungen
des
Schutzguts
Boden
zu
bewerten.
Die
Beeinträchtigungen können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen (Entfernung von bestehenden
Versiegelungen) oder ersetzt werden (Wiederherstellung oder Optimierung von Bodenfunktionen auf
intensiv genutzten Flächen).
6.3
Wasser
6.3.1
Veränderung der Gewässerstruktur
Innerhalb des Untersuchungsraumes finden sich keine Oberflächengewässer.
6.3.2
Veränderungen der Grundwasserfunktionen
Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau
und / oder den Betrieb der geplanten WEA in Verbindung mit den im räumlichen Zusammenhang
stehenden WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten. Die notwendige Versiegelung für die
Anlagenfundamente wird auf ein Minimum reduziert und beträgt insgesamt rund 4.851 m². Für die
Übergabestation werden ca. 370 m² versiegelt
Die Kranstellflächen und Zuwegungen werden ebenfalls auf das notwendige Maß beschränkt und
darüber hinaus verschottert ausgebildet, so dass sie für anfallendes Oberflächenwasser durchlässig
bleiben.
6.3.3
Schadstoffbelastung
Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht
erwartet. Alle unter Einsatz wassergefährdender Stoffe betriebenen Komponenten der WEA sind mit
ecoda
Konfliktanalyse
62
Schutzvorrichtungen gegen das Austreten von festen oder flüssigen Schmierstoffen versehen. Durch
die Verwendung von nicht kontaminierten Substraten für die Tragschichten von Wegen bzw.
Kranstellflächen werden stoffliche Beeinträchtigungen vermieden.
Wie bereits in Kapitel 6.3.1 dargelegt, werden die Bauarbeiten nicht in der Nähe von
Oberflächengewässern durchgeführt, daher ist keine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern zu
erwarten.
6.3.4
Wasserschutzgebiet
Wasserschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht betroffen.
6.3.5
Fazit
Die geplanten WEA werden sich nicht in nennenswertem Maße negativ auf das Schutzgut Wasser
auswirken.
6.4
Flora
Die Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt, die von dem Vorhaben ausgehen, sind im Wesentlichen
Lebensraumverluste und –veränderungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Geschützte und
schutzwürdige Florenelemente werden durch das Vorhaben nicht in nennenswertem Maße
beeinträchtigt. Fundamente und Kranstellflächen werden auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen
errichtet (Biotoptyp nach LANUV (2008): „Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend“). Die
Zuwegung wird über Feldwege (Biotoptyp: „Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden“)
erfolgen, die für die Befahrung größtenteils befestigt und um einen Meter verbreitert werden müssen.
Durch die Verbreiterung werden angrenzende Wegraine (Saum mit Nitropyhten > 75 %) betroffen.
Durch Kurvenausbauten sowie die Zufahrtsbereiche zu den Anlagen werden ebenfalls überwiegend
intensiv genutzte Ackerflächen, in geringem Maße auch nitrophytenreiche Säume sowie
Straßenränder (Biotoptypen: „Bankett“) beansprucht. Die Kurvenausbauten werden nach Errichtung
der geplanten WEA wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Die nur temporär bestehenden Vormontageflächen liegen vollständig auf intensiv bewirtschafteten
Äckern. Auch die während der Bauphase durch Kranausleger und zur Lagerung von Anlagenanteilen
genutzten Bereiche werden auf Acker angelegt.
Der Flächenbedarf der Baumaßnahmen bezogen auf die beanspruchten Biotoptypen ist in Tabelle 6.2
aufgeführt.
ecoda
Konfliktanalyse
Tabelle 6.2:
63
Übersicht über Flächengrößen der beeinträchtigten Biotoptypen
Bio to p typ vo r d e m
E in g riff
Acker, intensiv, WildkrautFundamente (dauerhaft)
arten weitgehend fehlend
Acker, intensiv, WildkrautÜbergabestation (dauerhaft)
arten weitgehend fehlend
Acker, intensiv, WildkrautKranstellflächen (dauerhaft)
arten weitgehend fehlend
unversiegelter Weg auf
nährstoffreichen Böden
Acker, intensiv,
Zuwegung inkl.
Zufahrtsbereiche (dauerhaft) Wildkrautarten weitgehend
fehlend
Art d e r Be an sp ru ch u n g
Co d e
HA, aci
4.851
HA, aci
370
HA, aci
12.757
VB7,stb3
14.070
HA, aci
Saum mit Nitrophyten >75% K, neo5
Acker, intensiv,
Wildkrautarten weitgehend
fehlend
Acker, intensiv,
Kurvenausbauten (temporär) Wildkrautarten weitgehend
fehlend
PKW-Stellplatz, MontageAcker, intensiv,
und Lagerfläche (temporär) Wildkrautarten weitgehend
(WEA 7)
fehlend
Logistikfläche (temporär)
ü b e rb au te
F läch e (m ² )
1.955
7.438
HA, aci
14.000
HA, aci
885
HA, aci
3.362
Su m m e
5 9 .6 8 8
Im Folgenden werden die Auswirkungen auf das Schutzgut beschrieben.
6.4.1
Lebensraumverlust
Lediglich die vollständige Versiegelung von Flächen führt zu einem dauerhaften Lebensraumverlust für
Pflanzen. Im Bereich der Fundamente wird zwar der Boden im Untergrund vollständig versiegelt, aber
durch das Anschütten von Bodenmaterial auf dem Bauwerk können Pflanzenarten die Fläche bis nahe
an den Mast der Windenergieanlage wiederbesiedeln. Der Lebensraumverlust beschränkt sich somit
auf die von den Masten eingenommene Fläche.
6.4.2
Lebensraumveränderung
Im Anschüttungsbereich des Fundaments einer WEA kommt es durch die Veränderung der Bodenstruktur und des Wasserhaushalts (unterirdische Versiegelung) zu einer Lebensraumveränderung.
Inwieweit es aus floristischer Sicht sogar zu einer Aufwertung des Lebensraums kommen kann, hängt
davon ab, ob der Bereich wie bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt werden wird, oder ob sich
eine Spontanvegetation einstellen kann. Im vorliegenden Fall wird von einer weiteren
landwirtschaftlichen Nutzung ausgegangen.
ecoda
Konfliktanalyse
64
Der Wegeausbau sowie das Anlegen von Zufahrtsbereichen, Kranstellflächen und WEA-Einstiegen
führen zu Lebensraumveränderungen für die Vegetation. Der Oberboden wird auf diesen Flächen
abgeschoben und auf einem Geotextil wird eine Tragschicht aus Schottermaterial aufgebracht. Die
Schotterflächen können von widerstandsfähigen Ruderalfluren wieder besiedelt werden.
Durch
die
Anlage
von
Montageflächen
erfolgt
eine
bauzeitliche,
d. h.
temporäre
Flächeninanspruchnahme. Diese temporär beanspruchten Flächen können nach Abschluss der
Bauphase wieder in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen und damit vor allem von
Kulturpflanzen besiedelt werden. Eine ebenfalls nur während der Bauphase bestehende
Lebensraumveränderung tritt in den für die Kranausleger und als Lagerflächen benötigten Bereichen
auf.
Eine Bilanzierung der ökologischen Wertverluste (= Biotopwertverluste) erfolgt in Kapitel 7.2.1.
6.4.3
Direkte Beschädigung oder Zerstörung von einzelnen Elementen
Durch die Baumaßnahmen werden die Pflanzen der betroffenen Säume und bewachsenen Feldwege
sowie eventuell Kulturpflanzen auf den Ackerflächen vernichtet. Zur Schaffung der erforderlichen
hindernisfreien Durchfahrtsbreite von 6,5 m sind ggf. einzelne Gehölze entlang der Zuwegung
zurückzuschneiden. Bei Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist nicht von einer erheblichen Beschädigung randlich
stehender Gehölze auszugehen.
Bodenverunreinigungen durch Schmiermittelverluste, die sich toxisch auf das Wachstum von Pflanzen
auswirken, sind nicht zu erwarten. Für alle für den Betrieb der WEA notwendigen Schmiermittel sind
spezielle Auffangvorrichtungen vorhanden, die im Falle eines unplanmäßigen Verlustes von Schmiermitteln diese komplett aufnehmen (vgl. Kapitel 5.4.2).
6.4.4
Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG
Mit dem Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten ist in der näheren Umgebung der
geplanten WEA und in der Umgebung der Bauflächen nicht zu rechnen. Eine Beeinträchtigung von
streng geschützten Pflanzenarten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG wird somit nicht erwartet.
6.4.5
Fazit
Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen als gering bewertet. Es werden
vorwiegend Biotope mit geringer ökologischer Wertigkeit zerstört bzw. verändert. Der Flächenbedarf
(dauerhaft: 41.441 m², temporär: 18.247 m²) wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Die
Beeinträchtigungen sind als kleinräumig erheblich (i .S .d. Eingriffsregelung) einzustufen und können
durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden (Aufwertung von Flächen mit
geringer ökologischer Wertigkeit).
ecoda
Konfliktanalyse
6.5
65
Fauna - Artenschutzrechtliche Bewertung
Für die Planung wurde eine Artenschutz-Vorprüfung (ASP I) durchgeführt auf die an dieser Stelle
verwiesen wird (vgl. ECODA 2016b). Die Prüfung konzentrierte sich auf betriebsbedingte Auswirkungen
und ergab, dass innerhalb des Abfrageraums (6 km-Umfeld der Konzentrationszone) ernst zu
nehmende Hinweise auf Vorkommen von 19 WEA-empfindlichen Tierarten vorliegen:
•
Breitflügelfledermaus,
Großer
Abendsegler,
Kleinabendsegler,
Rauhautfledermaus,
Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus
•
Baumfalke, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Blässgans, Saatgans, Rohrweihe, Rotmilan,
Schwarzmilan, Wachtel, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenweihe.
Die existierende Datenlage wurde als nicht ausreichend erachtet, um belastbare Prognosen und
Bewertungen zu den Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von WEA im Plangebiet zu treffen.
Im Folgenden wird daher vertiefend (im Sinne der ASP II) geprüft, ob durch das Vorhaben ein
Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG verwirklicht werden könnte. Die Protokolle zur
vollständigen Artenschutzprüfung befinden sich in Anhang V.
6.5.1
Fledermäuse
Eine detaillierte Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen der Planung erfolgte
im Fachgutachten Fledermäuse auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016c). Im
Folgenden
werden
die
Prognosen
und
Bewertungen
bezüglich
des
Artenschutzrechts
(§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zusammengefasst.
a) Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen an den geplanten WEA-Standorten
befinden sich auf Ackerflächen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind dort nicht
vorhanden. Auch für den Verlauf der Zuwegung wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass Gehölze
entfernt werden müssen.
Bau- und anlagenbedingt kommt es zu keiner Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und
damit einhergehenden Individuenverlusten.
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Es wird nicht erwartet, dass die zeitlich und räumlich begrenzten baubedingten Auswirkungen zu
Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Fledermauspopulationen führen. Eventuell
gestörte jagende Individuen finden im Umfeld genügend ähnlich strukturierte Bereiche, in die sie
ausweichen können.
ecoda
Konfliktanalyse
66
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Die Standorte der geplanten WEA sowie die Baunebenflächen an den geplanten WEA-Standorten
befinden sich auf Ackerflächen. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind dort nicht
vorhanden. Auch für den Verlauf der Zuwegung wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass Gehölze
entfernt werden müssen.
Bau- und anlagenbedingt kommt es zu keiner Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
b) Betriebsbedingte Auswirkungen
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Fledermäuse können an Windenergieanlagen verunfallen (Kollisionsrisiko).
In der vorliegenden Untersuchung konnte an einzelnen Stellen eine erhöhte Jagdaktivität der
Zwergfledermaus festgestellt werden. Da es sich hierbei um Offenlandbereiche bzw. das Umfeld von
kleinflächigen Feldgehölzen handelt, wird nicht davon ausgegangen, dass Zwergfledermäuse in diesen
Bereichen von einem bodennahen Flugverhalten abweichen. Der minimale Abstand einer geplanten
WEA zu einem Gehölzbestand beträgt ca. 100 m. Somit wird ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko in
diesen Bereichen ausgeschlossen. Für die weiteren vorkommenden Arten (bzw. Artengruppen)
wurden so wenige Nachweise erbracht bzw. die festgestellten Aktivitäten waren so gering, dass dem
Untersuchungsraum für diese Arten (bzw. Artengruppen) eine geringe Bedeutung beigemessen
wurde. Insgesamt ist für Fledermäuse nicht von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko an
Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationszone auszugehen.
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Es liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten von Fledermäusen
gegenüber Windenergieanlagen nachgewiesen wurde. Insbesondere für die Zwergfledermaus
existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach
BRINKMANN et al. (2011) sind Hinweise auf Störungen und Verdrängungen von Fledermäusen durch
WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001), die auf eine kleinräumige Meidung von WEA
durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr
errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar
(vgl. BRINKMANN et al. 2011).
Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe
Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb
von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone könnte betriebsbedingt zu erheblichen
Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Jahr 2012
festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme von WEA in
gleichem Maße genutzt werden.
ecoda
Konfliktanalyse
67
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideverhaltens von Fledermäusen gegenüber
WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt.
6.5.2
Vögel
Eine detaillierte Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen der Planung erfolgte
im Avifaunistischen Fachgutachten auf das an dieser Stelle verwiesen wird (vgl. ECODA 2016a). Wird.
Im Folgenden werden die Prognosen und Bewertungen bezüglich des Artenschutzrechts
(§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zusammengefasst.
a) Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl.
Zuwegungen) werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Bau- und
anlagenbedingt könnten daher vor allem die Arten Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz betroffen sein.
Die Möglichkeit, dass Individuen der genannten Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt
sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA ein besetztes Nest der Arten mit nicht flüggen
Jungvögeln befindet. Somit kann für den Fall von Bruten dieser Arten im Nahbereich der geplanten
WEA und deren Zuwegungen nicht ausgeschlossen werden, dass es zur Verletzung oder Tötung von
Tieren kommt.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vermeiden zu können, sind geeignete
Maßnahmen vorzunehmen (Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung bzw. Überprüfung der
Bauflächen; vgl. Kapitel 7.1.3).
Dagegen sind Eingriffe in Gehölzbestände oder andere Vertikalstrukturen nicht vorgesehen. Es wird
deswegen davon ausgegangen, dass es nicht zu einer Beschädigung oder Zerstörung von Horst- und
Höhlenbäumen oder Fortpflanzungsstätten von an / in Gebäuden brütenden Arten kommt.
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen)
werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht.
Es wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung
im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG entfalten – im Umfeld genügend vergleichbarer Raum
besteht, in den eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der
Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird demnach nicht erwartet.
ecoda
Konfliktanalyse
68
Im Fall der in einem Feldgehölz unmittelbar entlang der auszubauenden Zuwegung brütenden
Nachtigall können durch den Wegebau bzw. Nutzung der Wege baubedingte Störungen entstehen. Es
wird jedoch nicht erwartet, dass sich durch die zeitlich begrenzten Störreize - sofern sie überhaupt
eine Störwirkung entfalten - der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird.
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Die Standorte der geplanten WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen)
werden hauptsächlich Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Die Standorte der geplanten
WEA liegen auf Ackerflächen. Von den Bauflächen (inkl. Zuwegungen) werden hauptsächlich
Ackerflächen und Straßenbegleitgrün beansprucht. Bau- und anlagenbedingt könnten daher vor allem
die Arten Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz betroffen sein.
Im Untersuchungsraum und dessen Umgebung befinden sich genügend vergleichbare Habitattypen.
Sollten baubedingt Niststätten entfernt werden müssen, stehen den betroffenen Arten auf
benachbarten Ackerflächen eine Vielzahl vergleichbarer Strukturen zur Verfügung, in die sie
ausweichen können. Die ökologische Funktion eventuell wegfallender Niststätten im räumlichen
Zusammenhang bliebe auch in diesem Fall erhalten.
Durch eine der oben beschriebenen Maßnahme zur Vermeidung eines Tatbestandes nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird ohnehin ausgeschlossen, dass ein Tatbestand im Sinne des
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt.
b) Betriebsbedingte Auswirkungen
Das MKUNLV & LANUV (2013) definieren Arten bzw. Artengruppen, für die neben bau- und
anlagenbedingten Auswirkungen auch der Betrieb von WEA
-
zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen
oder
-
zu einer erheblichen Störung und/oder Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten
führen könnte.
Gemäß des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht als WEAempfindlich aufgeführten Vogelarten„… im Regelfall davon auszugehen, dass die artenschutzrecht-
lichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht
ausgelöst werden.“ Dementsprechend sind keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA für die
Arten Rebhuhn, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Teichhuhn, Flussuferläufer,
Grünschenkel, Waldwasserläufer, Kuckuck, Schleiereule, Steinkauz, Waldohreule, Waldkauz, Saatkrähe,
Feldlerche,
Rauchschwalbe,
Mehlschwalbe,
Braunkehlchen,
Schwarzkehlchen,
Nachtigall,
ecoda
Konfliktanalyse
69
Steinschmätzer und Wiesenpieper sowohl im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG als auch im Sinne der
Eingriffsregelung zu erwarten.
Bei der Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen durch das Vorhaben wurden
insgesamt sechs Arten (Saatgans, Blässgans, Kornweihe, Rohrweihe, Kranich und Kiebitz) als Brutoder Rastvögel identifiziert, für die zumindest eine allgemeine Lebensraumbedeutung attestiert
werden konnte. Dagegen sind für Kormoran, Weißstorch, Wachtel, Wiesenweihe, Rotmilan,
Baumfalke, Wanderfalke und Goldregenpfeifer aufgrund des seltenen Erscheinens bzw. der fehlenden
Lebensraumbedeutung keine betriebsbedingten Auswirkungen durch WEA zu erwarten, durch die ein
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst wird oder die als erheblich im Sinne der
Eingriffsregelung zu erwarten sind. Gemäß Anhang 2 des Leitfadens (MKULNV & LANUV 2013) sind im
Fall der Möwenarten (Lach-, Sturm-, Silber- und Heringsmöwe) lediglich Brutkolonien zu
berücksichtigen.
Da
die
Möwenarten
lediglich
als
Nahrungsgäste
oder
Rastvögel
im
Untersuchungszeitraum auftraten und Brutkolonien im 1000-Umfeld der geplanten WEA-Standorte
nicht existieren, sind dementsprechend keine betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten WEA zu
erwarten).
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Für die potenziell kollisionsgefährdeten Arten Korn- und Rohrweihe wurde dem Untersuchungsraum
eine zumindest allgemeine Lebensraumbedeutung attestiert. Fortpflanzungsstätten der Arten wurden
in den von der LAG-VSW (2007) empfohlenen Abstandsradien (Rohrweihe: 1.000 m; Kornweihe:
3.000 m) nicht ermittelt. Die Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Planung im
Avifaunistischen Fachgutachen (ECODA 2016a) kommt für beide Arten zu dem Ergebnis, dass keine
signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos erwartet wird.
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Im Rahmen der Erhebungen wurden Saatgans, Blässgans, Kranich und Kiebitz als Arten identifiziert,
die, aufgrund eines potenziellen Meideverhaltens gegenüber WEA ausweisen, detailliert zu prüfen
waren. Für Saatgans, Blässgans, Kranich werden nach Prüfung keine erheblichen Störungen erwartet.
Brutbereiche des Kiebitzes wurden im weiteren Umfeld der WEA (>100 m Abstand) festgestellt. Es
wird davon ausgegangen, dass WEA bis in einer Entfernung von 100 m eine Meidereaktion bei
Kiebitzen auslösen können. Da die Brutplatzverteilung bei Kiebitzen einer gewissen Dynamik
unterliegt, ist nicht auszuschließen, dass der Betrieb der WEA zu erheblichen Störungen der lokalen
Population führen kann. Es wird angenommen, dass diese Störung zu einer Beschädigung oder
Zerstörung einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte führen wird, die einen Tatbestand im Sinne des
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG darstellen würde (s. u.).
ecoda
Konfliktanalyse
70
Für eventuell gestörte Nahrung suchende Kiebitze (sowohl während der Brut wie auch im
Rastzeitraum) stehen im Umfeld der Planung eine Vielzahl von Ackerflächen zur Verfügung, in die sie
ausweichen können. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist dadurch
nicht zu erwarten, so dass etwaige Störungen nahrungssuchender Kiebitze nicht als erheblich im Sinne
des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten sind.
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Im Jahr 2012 wurden im weiteren Umfeld bis zu fünf Kiebitz-Reviere registriert. Erhebliche Störungen,
die zu einer Beschädigung bzw. zum Verlust einer Fortpflanzungsstätte führen könnten, können nicht
ausgeschlossen werden.
Um die ökologische Funktion der eventuell beschädigten oder zerstörten Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, ist eine CEF-Maßnahme
durchzuführen. Diese wird im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2016a) dargestellt.
6.5.3
Weitere Planungsrelevante Arten
Gemäß den Ausführungen in Kapitel 4.5.1 ergeben sich für das nahe bis weitere Umfeld des
Vorhabensbereichs keine Hinweise auf das Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten.
Ein Tatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie Auswirkungen im Sinne der Eingriffsregelung
(§ 14ff BNatSchG) durch die Errichtung und den Betriebs der geplanten WEA auf den Europäischen
Biber, den Feldhamster, die Kreuzkröte sowie die Grüne und die Asiatische Keiljungfer können daher
ausgeschlossen werden.
6.6
Fauna - Bewertung im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14f BNatSchG)
6.6.1
Fledermäuse
Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung, die nicht vom biotoptypenbezogenen
Ansatz der Eingriffsregelung erfasst wären, werden nicht erwartet.
6.6.2
Vögel
Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung, die nicht vom biotoptypenbezogenen
Ansatz der Eingriffsregelung erfasst wären, werden nicht erwartet.
6.7
Landschaft
Die Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild erfolgt
zunächst auf der Basis von Sichtbereichsanalysen (Kapitel 6.7.1). Dazu werden die visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten WEA im Umkreis von 10 km um die geplanten Anlagenstandorte
ermittelt
und
dargestellt.
Da
der
Untersuchungsraum
bereits
durch die Errichtung
von
ecoda
Konfliktanalyse
71
Windenergieanlagen landschaftsästhetisch vorbelastet ist (vgl. Kapitel 4.7.2), erscheint es zur
Konfliktbewertung notwendig, auch die Vorbelastung und die Gesamtbelastung zu berücksichtigen.
Zudem werden Fotos und Fotosimulationen herangezogen, die einen Eindruck der optischen Wirkung
der geplanten und bestehenden WEA im Landschaftsraum vermitteln sollen, wobei abweichend zu der
seitens des Vorhabenträgers geplanten Tageskennzeichnung zwei rote Streifen an den Rotorblättern
dargestellt sind (vgl. Kapitel 6.7.2).
In Kapitel 6.7.3 wird das Konfliktpotenzial im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft bewertet.
6.7.1
Sichtbereichsanalysen
Die Ermittlung der Sichtbereiche von WEA erfolgt mittels modellhafter Berechnungen, wobei die
Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von
sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen)
abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine räumliche Darstellung der Bereiche, von
denen WEA sichtbar sein werden (Sichtbereiche = visuelle Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt
sich die räumliche Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen.
Die Sichtbereichsanalysen wurden mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 / Modul ZVI (Zones of Visual
Influence) der Fa. EMD (Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodels
berechnet, in das neben den Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden
Landschaftselemente eingingen. Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle
Radar Topography Mission (SRTM). Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell,
das die Strukturhöhen der Objekte auf der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit
beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in
Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis 9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur
hinreichenden Berücksichtigung des Waldes, dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird,
vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle 6.3). Die
Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint hingegen vernachlässigbar zu sein.
Tabelle 6.3:
Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen
sichtverstellender Landschaftselemente
Kategorie
Siedlungsflächen
Wald
sonstige Gehölzstrukturen
angenommene durchschnittliche Offset auf die Geländehöhendaten
Bau- bzw. Wuchshöhe
der Shuttle Radar Topography Mission
12 m
12 m
25 m
10 m
20 m
10 m
Bei dieser Vorgehensweise treten im Bereich der erfassten sichtverstellenden Elemente (v. a.
Siedlungen und Wälder) per Definition keine Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den Eingriffsobjekten
auf. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m
ecoda
Konfliktanalyse
72
Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse wird nicht
unterschieden, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den
Einwirkungsbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im
oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird.
Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen
Darstellungen wurden mit der Software ArcGis 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Visuelle Einwirkungsbereiche der bestehenden WEA (Vorbelastung)
Für die 21 bestehenden WEA im räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben umfassen die
ermittelten visuellen Einwirkungsbereiche eine Fläche von 20.077,4 ha. Dies entspricht einem Anteil
von ca. 53,3 % des Untersuchungsraums (vgl. Tabelle 6.4). Die visuellen Einwirkungsbereiche treten
im Wesentlichen in der Einheit Jülicher Börde auf.
Tabelle 6.4:
Visuelle Einwirkungsbereiche der im räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben
bestehenden 21 WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten (UR Untersuchungsraum)
Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in he it
F läch e im UR
(h a)
Sichtb e re ich e
im UR
(h a)
An te il d e r
An te il d e r
Sich tb e re ich e Sich tb e re ich e
am UR
an d e r E in h e it
Jülicher Börde
23.090,2
14.621,2
38,8%
63,3%
Rurniederung
3.291,5
1.035,7
2,7%
31,5%
949,0
287,9
0,8%
30,3%
Heinsberger Ruraue
3.017,0
1.193,9
3,2%
39,6%
Geilenkirchener Lehmplatte
4.871,6
2.369,8
6,3%
48,6%
23,2%
Wurmniederung
Baaler Riedelland
Su m m e n
2.450,5
568,9
1,5%
3 7 .6 6 9 ,8
2 0 .0 77 ,4
5 3 ,3 %
Auf dem Großteil der ermittelten Einwirkungsbereiche ist davon auszugehen, dass die 21 bestehenden
WEA zumindest teilweise zu sehen sind. In größerer Entfernung wurden großflächige Bereiche
ermittelt, in denen deutlich weniger Anlagen zu sehen sind.
Visuelle Einwirkungsbereiche der 32 relevanten WEA (Vorbelastung & Planung)
Die geplanten WEA 1 bis 11 werden zusammen mit den 21 im unmittelbaren Umfeld bestehenden
WEA auf 22.477,7 ha sichtbar sein. Dies entspricht einem Anteil von 57,0 % am Untersuchungsraum
(vgl. Tabelle 6.5).
ecoda
Konfliktanalyse
Tabelle 6.5:
73
Visuelle Einwirkungsbereiche der geplanten WEA 1 bis 11 sowie der 21 bestehenden
WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten (UR - Untersuchungsraum)
Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in h e it
F läch e im UR
(h a)
Sich tb e re ich e
im UR
(h a)
An te il d e r
An te il d e r
Sich tb e re ich e Sich tb e re ich e
am UR
an d e r E in h e it
Jülicher Börde
23.090,2
15.541,1
41,3%
67,3%
Rurniederung
3.291,5
1.289,3
3,4%
39,2%
949,0
265,5
0,7%
28,0%
Heinsberger Ruraue
3.017,0
1.253,2
3,3%
41,5%
Geilenkirchener Lehmplatte
4.871,6
2.436,9
6,5%
50,0%
Baaler Riedelland
2.450,5
691,7
1,8%
28,2%
3 7 .6 6 9 ,8
2 1 .4 7 7 ,7
5 7 ,0 %
Wurmniederung
Su m m e n
Auf dem weit überwiegenden Anteil der ermittelten Sichtbereiche werden alle elf geplanten WEA
zumindest teilweise zu sehen sein. Lediglich in Randbereichen wird die Anzahl der sichtbaren WEA
signifikant abnehmen.
Der Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu dem Windpark wird in Folge der Erweiterung durch
die elf geplanten WEA von 53,3 % auf 57,0 % ansteigen. Der Zuwachs an Flächen mit
Sichtbeziehungen zu den WEA im Plangebiet verteilt sich relativ gleichmäßig über den
Untersuchungsraum. Großflächige Zuwächse sind allenfalls in weiterer Entfernung zu verzeichnen (vgl.
Karte 6.1). Dieser Aspekt kann angesichts der Verdoppelung der Anzahl sichtbarer WEA als nachrangig
angesehen werden. Die Massierung von Windenergieanlagen im Umfeld des Plangebiets wird anhand
der Fotosimulationen in Kapitel 6.6.2 deutlich.
Das Kriterium „Ausmaß der visuellen Einwirkungsbereiche“ beschreibt lediglich die quantitative
Komponente der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Es liegt auf der Hand, dass ein Windpark mit
einer Vielzahl von Anlagen das landschaftliche Empfinden wesentlich stärker dominieren kann als ein
Windpark mit wenigen WEA.
Zur weiteren Beurteilung der optischen Wirkung der zu berücksichtigenden WEA werden im
nachfolgenden Kapitel Fotos bzw. Fotosimulationen herangezogen.
ecoda
! Umweltverträglichkeitsstudie
mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
ASP zu elf geplanten Windenergieanlagen
in der Konzentrationszone Gereonsweiler
(Stadt Linnich, Kreis Düren)
{
}
z
|
A
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}
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|
A
{A
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|
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|
¬
«
1
Auftraggeberin:
Stadt Linnich
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«
6
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«
4
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|
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! Karte 6.1
Visuelle Einwirkungsbereiche der geplanten sowie
der bestehenden Windenergieanlagen
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
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«5A|z}{ A}|{z
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{ A
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|
{ A
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|
A
|
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{
A
¬
«
3
AA
Standort einer geplanten WEA
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten
WEA anderer Vorhabenträger
Standort einer bestehenden
bzw. im Bau befindlichen WEA
Wirkzonen im Umkreis von 200 m, 1.500 m
und 10.000 m um die geplanten WEA
{A
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z
|
{
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Landschaftsästhetische Raumeinheiten
1
!1 Jülicher Börde
(
(2 Rurniederung
!
(3 Wurmniederung
!
(4 Heinsberger Ruraue
!
(5 Geilenkirchener Lehmplatte
!
(6 Baaler Riedelland
!
¬
«
2
A
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|
Ergebnisse der Sichtbereichsanalyse
{ A
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{
}
z
|
{
}
z
|
Bereiche mit Sichtbeziehung zu einer oder
mehreren Windenergieanlagen (WEA) auf dem
Gebiet der Stadt Geilenkirchen sowie des
geplanten Windparks Gereonsweiler
¬
«
1
{
}
z
|
A
{
}
z
|
{A
}
z
|
A
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
zusätzliche Sichtbereiche durch die geplanten WEA
des Windparks Geronsweiler
{A
}
z
|
A
{|
}
z
|
{|
}
z
{A
}
z
|
{A
}
z
A
A
{
}
z
|
{
}
z
|
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
{
}
z
|
A
Bereiche, von denen auf Grund sichtverstellender
Elemente und/oder des Reliefs keine Sichtbeziehungen zu den WEA bestehen werden
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
A
{
}
z
|
A
! Darstellung auf Basis der
Topographischen Karte 1: 50.000 (DTK50)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 16. September 2016
0
Maßstab 1:80.000 @ DIN A3
4.250 Meter
´
Konfliktanalyse
6.7.2
75
Visuelle Wirkung der Windenergieanlagen
Zur Veranschaulichung der optischen Wirkung der geplanten WEA wurden insbesondere von den
angrenzenden Ortsrändern sowie teils über die umliegenden Ortslagen hinweg Fotosimulationen der
geplanten Windenergieanlagen angefertigt. Als Grundlage dienen Fotos der Standorte der geplanten
WEA, die am 22. Oktober 2013 von verschiedenen Blickrichtungen und Entfernungen aus
aufgenommen wurden, wobei schwerpunktmäßig der potenziell erheblich beeinträchtigte Raum
betrachtet wurde, der in Anlehnung an BREUER (2001) den Raum im Umkreis der 15-fachen
Gesamthöhe der WEA umfasst (ca. 3 km). Der jeweilige Bildausschnitt wurde so gewählt wurde, dass
möglichst viele WEA abgebildet werden können (vgl. Tabelle 6.6).
Die Aufnahmen wurden mit der Kamera EOS 600D der Firma Canon erstellt. Die gewählte Brennweite
entspricht einem 35 mm-Äquivalent von ca. 44 mm, was annähernd der realistischen Wahrnehmung
des menschlichen Auges entspricht. Die Betrachtungspunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts
(GPS 60 der Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte im
Anhang I zu entnehmen. Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul
VISUAL der Firma ENERGI- OG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges
Werkzeug, das mit Unterstützung des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Dieses
Programm ermittelt unter Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten
sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den
angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation
bietet das Programm WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. einzelnen
Bäumen, Masten von Hochspannungsleitungen, Sendemasten, bestehende Windenergieanlagen), die
als Kontrollpunkte definiert werden können. Die Anlagen werden in einem WEA-CAD-Modell (auf Basis
der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die
wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung und die geometrischen Abmessungen der geplanten
WEA-Typen wieder. Für die Simulation des optischen Eindrucks der einzelnen WEA wird ferner der
Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der
WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der am Tag der Aufnahme vorherrschenden
Windrichtung ausgerichtet (Süd-Südost).
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Tageskennzeichnung mit einem roten Streifen an den
Rotorblättern in Verbindung mit einem weißen Blinklicht an der Gondel auszuführen (vgl. Abbildung
2.1 Alternativ). In den Fotosimulationen werden abweichend zwei rote Streifen an den Rotorblättern
dargestellt (worst-case Betrachtung).
Für jeden Betrachtungspunkt findet sich im Anhang II zunächst eine Darstellung des Bestands, wobei
die zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen genehmigte, aber noch nicht errichtete WEA 23 B in den Fotos
simuliert ist. Dem Bestand wird die Situation nach Errichtung der geplanten WEA gegenübergestellt
(Gesamtbelastung). Anschließend folgt eine verbal-argumentative Bewertung der optischen Wirkung
der geplanten WEA.
ecoda
Konfliktanalyse
Tabelle 6.6:
NrKarte
1
2
3
4
4
5
5
6
7
76
Angaben zu den Betrachtungspunkten
Lage
Westlich von Rurich
Rurradweg südwestlich
von Körrenzig
Südöstlicher Ortsrand von
Brachelen
Südlicher Ortsrand von
Lindern
Südlicher Ortsrand von
Lindern
Wegekreuz zwischen
Randerath und Brachelen
Wegekreuz zwischen
Randerath und Brachelen
Nördlich von
Gereonsweiler
Südlich von
Gereonsweiler
Koordinaten (UTM/ETRS1989) Entfernungen zu den Blickrichtung
simulerten WEA (km)
(°)
Ostwert
Nordwert
32308159
5654641
2,8 bis 5,2
214
32308481
5652835
1,8 bis 4,3
229
32306802
5653245
1,8 bis 3,3
207
32304324
5652682
1,8 bis 2,5
120
32304324
5652682
1,8 bis 3,0
152
32304250
5654756
3,4 bis 4,9
151
32304250
5654756
3,4 bis 4,9
167
32304705
5649675
0,9 bis 3,3
32
32304526
5648427
2,1 bis 4,4
9
8
östl. Apweiler
32303143
5648282
2,9 bis 4,5
17
8
östl. Apweiler
32303143
5648282
2,9 bis 5,3
39
9
Hilferter Höfe nördlich
von Welz
32307165
5649386
1,4 bis 2,6
309
10
Floßdorf
32309094
5648643
3,4 bis 4,8
306
11
Gevenicher Berg
32311634
5650195
5,2 bis 6,9
279
(zur Blickrichtung: 0° = Norden, 90° = Osten)
ecoda
Konfliktanalyse
77
Betrachtungspunkt 1: Westlich von Rurich
Der Betrachtungspunkt 1 befindet sich an einem Feldweg ca. 150 m westlich von Rurich. Die
Abbildung 6.1 zeigt den Blick in südwestliche Richtung über die von Gehölzen gesäumte Rur hinweg
auf das Plangebiet. In dem Bildausschnitt sind einige der bestehenden WEA zu erkennen (rechte
Bildhälfte). In Abbildung 6.2 sind die geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 2,8 bis
5,2 km befinden.
Abbildung 6.1:
Foto westlich von Rurich in südwestliche Richtung (Betrachtungspunkt 1)
Abbildung 6.2:
Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 1
ecoda
Konfliktanalyse
78
Betrachtungspunkt 2: Rurradweg südwestlich von Körrenzig
Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Rurradweg etwa 400 m südwestlich von Körrenzig. Die
Abbildung 6.3 zeigt den Blick in südwestliche Richtung. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten
sowie einige der bestehenden WEA zu erkennen (rechte Bildhälfte).
In Abbildung 6.4 sind die geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 1,8 bis 4,3 km
befinden.
Abbildung 6.3:
Foto vom Rurradweg südwestlich von Körrenzig in südwestliche Richtung
(Betrachtungspunkt 2; die WEA 23 B ist simuliert)
Abbildung 6.4:
Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 2
ecoda
Konfliktanalyse
79
Betrachtungspunkt 3: Südöstlicher Ortsrand von Brachelen
Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Brachelen. Die Abbildung 6.5
zeigt den Blick in südwestliche Richtung. In dem Bildausschnitt sind Hochspannungsmasten sowie
einige der bestehenden WEA zu sehen, die sich in einer Entfernung von 1,2 bis 2,9 km befinden. In
Abbildung 6.7 sind zehn der elf geplanten WEA simuliert, die sich in einer Entfernung von 1,7 bis
3,3 km befinden. Die geplante WEA 11 befindet sich außerhalb des Bildausschnittes.
Abbildung 6.5:
Foto vom südöstlichen Ortsrand von Brachelen in südwestliche Richtung
(Betrachtungspunkt 3; die WEA 23 B ist simuliert)
Abbildung 6.6:
Fotosimulation der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 3
ecoda
Konfliktanalyse
80
Betrachtungspunkt 4: Südlicher Ortsrand von Lindern
Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich an einem Feldweg am südlichen Ortsrand von Lindern. Die
Abbildungen 6.7 und 6.9 zeigen den Blick in südöstliche Richtung. In Abbildung 6.8 sind zwölf
geplante WEA simuliert (WEA 7 bis 11), die sich in einer Entfernung von 1,8 bis 2,5 km befinden. In
Abbildung 6.10 sind die geplanten WEA 1 bis 8 simuliert.
Abbildung 6.7:
Foto 1 vom südlichen Ortsrand von Lindern (Betrachtungspunkt 4)
Abbildung 6.8:
Fotosimulation 1 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 4
ecoda
Konfliktanalyse
Abbildung 6.9:
81
Foto 2 vom südlichen Ortsrand von Lindern (Betrachtungspunkt 4; die WEA 23 B ist
simuliert)
Abbildung 6.10: Fotosimulation 2 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 4
ecoda
Konfliktanalyse
82
Betrachtungspunkt 5: Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen
Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich an dem Wegekreuz bzw. Naturdenkmal am Feldweg zwischen
Randerath und Brachelen. Die Abbildungen 6.11 und 6.13 zeigen den Blick in südliche Richtung. In der
Abbildung 6.12 sind die WEA 1 bis 11 simuliert, die sich in einer Entfernung von 3,4 bis 4,9 km
befinden. In der Abbildung 6.14 sind die geplanten WEA 1 bis 9 simuliert.
Abbildung 6.11: Foto 1 vom Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen in südliche Richtung
(Betrachtungspunkt 5; die WEA 23 B ist simuliert)
Abbildung 6.12: Fotosimulation 1 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 5
ecoda
Konfliktanalyse
83
Abbildung 6.13: Foto 2 vom Wegekreuz zwischen Randerath und Brachelen in südliche Richtung
(Betrachtungspunkt 5; die WEA 23 B ist simuliert)
Abbildung 6.14: Fotosimulation 2 der geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 5
ecoda