Daten
Kommune
Linnich
Größe
294 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.10.17, 19:01
Aktualisiert
05.10.17, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Mitteilungsvorlage
Die Bürgermeisterin
- öffentlich -
Drucksache M-41/2017
Beratungsfolge
Termin
Finanz- und Personalausschuss
18.10.2017
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Fachbereich FB2
02.10.2017
Herr Hensen
TOP
Aktenzeichen
Finanzbericht für das III.Quartal 2017
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Ergebnis der Mitteilung
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen
Ergebnis der Mitteilung:
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Inhalt der Mitteilung:
Durch die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses der vorherigen Wahlperiode wurde
festgelegt, dass halb- bzw. vierteljährliche Finanzberichte zu erstellen und vorzulegen sind. Die
Berichte sollen aus einer Prognose zum Gesamtergebnis und einer Darstellung der wesentlichen
Haushaltsabweichungen bestehen.
Der Haushalt 2017 wurde in der Ratssitzung am 04.04.2017 verabschiedet. Der Ergebnisplan
schließt in 2017 mit einem Defizit von 2,9 Mio. € ab. Das Defizit soll durch die Inanspruchnahme
der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Aufgrund der im Finanzplanungszeitraum 2018- 2020
anfallenden Defizite ist die Stadt Linnich nach § 76 GO NRW gezwungen, ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, da die nach § 76 GO NRW maßgeblichen
Schwellenwerte überschritten werden. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde der
Kommunalaufsicht des Kreises Düren und der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom
17.05.2017 angezeigt. Mit Verfügung vom 20.07.2017 wurde das Haushaltssicherungskonzept
2017 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren unter Auflagen genehmigt und die
Haushaltssatzung veröffentlicht.
Der Anlage zu dieser Vorlage ist die vorläufige Gesamtergebnisrechnung beigefügt (Stand
30.09.2017). Die Spalte 3 enthält dabei den Haushaltsansatz des gesamten Haushaltsjahres,
während die Spalte 4 den anteiligen Gesamthaushaltsansatz (01.01.2017- 30.09.2017) zugrunde
legt.
Die dunkel hinterlegten Felder in Spalte 4 entsprechen jedoch dem Gesamthaushaltsansatz, da
für diese Ergebniskonten das Ist Ergebnis in Spalte 6 bereits dem Gesamtjahresergebnis
entspricht. Einzelne wichtige Haushaltspositionen bzw. wesentlichen Abweichungen in der
Gesamtergebnisrechnung werden nachfolgend erläutert:
01 Steuern und ähnliche Abgaben (derzeit Minderertrag 591.274,12 €):
Insgesamt weist die Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ derzeit Mindererträge von 591 T€
auf. Hauptgrund für die derzeit noch vorliegende anteilige Verschlechterung sind die noch nicht
verbuchten Gemeindenteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese werden erst Ende
Oktober für das dritte Quartal verbucht.
Nach den Informationen aus der Regionalisierung der Mai Steuerschätzung ist beim
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für 2017 davon auszugehen, dass sich das
Ertragsaufkommen für die Stadt Linnich um 66 T€ verschlechtert, beim Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer ist mit einer leichten Verschlechterung von 3 T€ auszugehen.
Das Aufkommen der Gewerbesteuer liegt derzeit mit rd. 1 Mio. € über dem geplanten Ansatz 2017
i.H.v. 10,2 Mio. €. Einhergehend mit Nachveranlagungen kommt es bei den Erträgen aus der
Gewerbesteuerverzinsung, s. Sachkonto 4562200, zu anteiligen Verbesserungen i.H.v. 7 T€.
Bei der Grundsteuer B kommt es bislang zu Verbesserungen i.H.v. i.H.v. 46 T€.
Das Vergnügungssteueraufkommen liegt bereits jetzt mit 8 T€ über dem anteiligen
Haushaltsansatz. Auf das Haushaltsjahr bezogen ist mit einer Gesamtverbesserung von rd. 10 T€
zu rechnen.
Planmäßig verlaufen die Erträge bei der Hundesteuer.
Beim Aufkommen aus dem Familienlastenausgleich werden Mehrerträge von 13 T€ erzielt.
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen (derzeit Mindererträge 321.697,63 €)
Unter den jetzigen Gegebenheiten sind Mindererträge i.H.v. 322 T€ zu verzeichnen. Hauptgrund
ist die fehlende ertragswirksame Verbuchung der Landeszuweisungen nach dem FlüAG. Im
jetzigen Rechnungsergebnis bis 30.09.2017 sind lediglich die Zuweisungen bis einschl. Juli 2017
abgerechnet. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Belegungszahlen ist davon auszugehen, dass
die veranschlagten 1,2 Mio. € an Landeszuweisungen planmäßig erzielt werden.
Weiterer Grund für die derzeitigen Verschlechterungen sind die noch nicht erzielten Erträge aus
der Bundeszuweisung für die Umrüstung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen in Haupt- und
Realschule auf LED Beleuchtung. Die Maßnahme wird derzeit ausgeschrieben. Der Auftrag soll
noch in 2017 vergeben werden. Diesen fehlenden Zuweisungen stehen allerdings auch keine
Aufwendungen gegenüber.
Bei den Betriebskostenzuschüssen für die städtischen Kindergärten kommt es zu Verbesserungen
von rd. 35 T€.
Planmäßig vereinnahmt werden konnten die Erstattung aus der Abrechnung der Einheitslasten für
das Jahr 2015 i.H.v. 445 T€ sowie die Weiterleitung der Sonderauskehrung des
Landschaftsverbandes Rheinlandes im Zusammenhang mit der Klärung der Integrationshilfen
i.H.v. 304 T€.
Die durch das Unternehmen Innogy geförderte Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in städt.
Liegenschaften auf LED Beleuchtung i.H.v. 56 T€ wurde im August 2017 ertragswirksam verbucht.
03 Sonstige Transfererträge (derzeit Mindererträge 83.491,06 €)
Die sonstigen Transfererträge werden im Haushaltsjahr im Wesentlichen geprägt durch die
Transfererträge aus den Zuweisungen des Landesprogramms Gute Schule 2020 i.H.v. 112 T€.
Der Zuweisungsantrag, der bei der NRW Bank zu stellen ist, wird im Laufe des letzten Quartals
2017 eingereicht.
Im Übrigen handelt es sich bei den sonstigen Transfererträgen um Erträge aus Rückforderungen
bzw. Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Entwicklung verläuft planmäßig.
04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte (derzeit Mehrertrag 134.702,35 €)
Bei der Schmutzwassergebühr entstehen derzeit Mehrerträge i.H.v. 87 T€. Grund hierfür sind
höher ausfallende Wasserverbräuche (+ 23 Tcbm). Bei der Niederschlagswassergebühr
entstehen derzeit Mehrerträge i.H.v. 15 T€.
Weitere Ertragssteigerungen sind ebenfalls bei der Abfallentsorgung zu verzeichnen. Insgesamt
weisen sowohl die Restabfallgebühren (+ 3 T€) als auch die Bioabfallgebühren (+ 9 T€)
Mehrerträge auf. Bei den Containergebühren liegen die Erträge mit 3 T€ hinter dem
Gesamtansatz von 2017 i.H.v. 127 T€ zurück.
Weiterhin werden bei den Grabstättengebühren derzeit zwar Mehrerträge i.H.v. 72 T€
ausgewiesen, diese Ertragsbuchungen enthalten jedoch noch keine Abgrenzung der Erträge über
die Dauer des Grabnutzungsrechtes. Die Abgrenzung wird erst am Ende des Haushaltsjahres
vorgenommen. Die Grabanfertigungsgebühren liegen mit 11 T€ hinter dem anteiligen
Haushaltsansatz zurück. Das Ertragsaufkommen ist hier abhängig von den Bestattungsfallzahlen.
Gleichzeitig entstehen bei der Position Aufwendungen für Grabanfertigung, Sachkonto 5237008,
derzeit Minderaufwendungen.
Die Benutzungsgebühren der Leichenhalle bleiben mit rd. 12 T€, die Benutzungsgebühren der
Aufbahrungshallen mit rd. 10 T€ hinter dem anteiligen Haushaltsansatz zurück. Grund hierfür ist
die geringe Anzahl an Nutzungen.
Die Erträge aus Badegebühren des Hallenbades verlaufen derzeit mit 38 T€ planmäßig.
Bei den Beiträgen zur OGS werden unter Berücksichtigung des Ansatzes für das Haushaltsjahr
2017 derzeit Mehrerträge i.H.v. 11 T€ erzielt. Grund ist hier die Beitragserhöhung zum 01.08.2017,
die zwar im Haushaltsansatz 2017 anteilig berücksichtigt wurde, deren Aufkommen sich allerdings
auch durch die Änderung von Buchungen (höhere Anzahl an Ganztagsbetreuung) erhöht hat.
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte (derzeit Mehrerträge 48.495,04 €)
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte übersteigen mit rd. 48 T€ die anteiligen Plansätze bis
30.09.2017. Hauptgrund für die Verbesserung sind Mehrerträge aus der Abrechnung der
Baugebiete mit NRW Urban (Sachkonto 4421000). Die im Haushalt 2017 eingeplanten Erträge
i.H.v. 384 T€ wurden zwar um 53 T€ übertroffen, in der Abrechnung nicht enthalten ist aber das
Ergebnis des Baugebietes Gevenich. Sofern eine Abrechnung bis zum Ende des Haushaltsjahres
2017 nicht erfolgt, ist im Wege des Jahresabschlusses 2017 eine Rückstellung zu bilden.
Sowohl die Ertragsaufkommen aus Mieten (Sachkonto 4411000) als auch Pacht vom Grundbesitz
(Sachkonto 4411300) verlaufen planmäßig.
Die Erträge aus Schadensfällen bleiben ebenfalls mit 7 T€ hinter dem anteiligen Planansatz
zurück. Hierdurch werden jedoch auch Minderaufwendungen bei der Unterhaltung verursacht.
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (derzeit Mindererträge 369.479,27 €)
Die Erträge aus Kostenerstattungen bleiben mir rd. 369 T€ hinter den anteiligen Planzahlen
zurück. Hauptgrund sind noch nicht erhobene Kostenerstattungen für Kanalhausanschlüsse im
Sanierungsbereich Rurstraße, Mäusgasse, Bendenweg und Welzer Straße (153 T€).
Weiterhin fehlt anteilig die Erzielung der Erträge aus einer Kostenerstattung des Bundes für die
Erneuerung der Heizungsanlage des ehem. Warnamtes Welz. Hier steht die Stadt Linnich kurz
vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die eine
Kostenerstattung seitens der Bundesanstalt zu 100 Prozent vorsieht.
Mehrerträge i.H.v. 78 T€ wurden durch Entschädigungszahlungen der Windkraftvorhabenträger
für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie für die Übernahme von Abstandsflächenbaulasten im
Rahmen des Windenergieprojektes Boslar erzielt.
Weiterhin erfolgte im dritten Quartal 2017 die Kostenerstattung seitens der RWE zum Schaden
am Kanalsammler Boslar/Tetz i.H.v. 88 T€ und somit um 28 T€ über dem eingeplanten Ansatz.
07 Sonstige ordentliche Erträge (derzeit Mehrerträge 95.476,51 €)
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen sind bislang anteilig bis zum 30.09.2017 Mehrerträge
i.H.v. 95 T€ entstanden. Hauptgrund sind Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken
(Veräußerung Grundstück Baugebiet Glimbach, Verkauf alte Toilettenanlage Boslar, Verkauf
eines Erbbaurechtsgrundstückes) i.H.v. 74 T€. Diesen Erträgen stehen allerdings auch
Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Anlagevermögens i.H.v. 87 T€ gegenüber.
Die Erträge aus Verwarnungsgeldern liegen derzeit mit rd. 26 Prozent hinter dem anteiligen
Planansatz zurück.
Die Konzessionsabgaben für Gas, Wasser und Strom wurden wie eingeplant ertragswirksam
erzielt.
Bei den Erträgen aus der Verzinsung von Gewerbesteuerforderungen werden derzeit anteilige
Mehrerträge i.H.v. 7 T€ verbucht.
Erträge aus Zuschreibungen i.H.v. 21 T€ entstanden im Jahr 2017 durch die notwendigen
Korrekturen, die sich aus den Inventurergebnissen zum 01.01.2017 ergaben. Diesen
Zuschreibungen stehen allerdings auch Aufwendungen aus der Wertveränderung des
Anlagevermögens infolge der Inventur i.H.v. rd. 67 T€ gegenüber.
08 Aktivierte Eigenleistung (derzeit Mehrerträge 98,73 €)
Erträge aus aktivierter Eigenleistung entstanden bislang durch Arbeits-, Fahrzeug- und
Gerätestunden des Bauhofes infolge des Aufbaus von Spielgeräten auf dem Spielplatz Gevenich,
dem OGS Außengelände und dem Außengelände des Kindergartens Linnich.
11 und 12 Personal- und Versorgungsaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen
349.062,34 €)
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bleiben mit rd. 349 T€ hinter den anteiligen
Plansätzen bis 30.09.2017 zurück. Der anteilige Planansatz der Dienstbezüge für Beamte ist bis
zum 31.10.2017 berechnet, da das Ist Ergebnis bereits die Aufwendungen für den Monat Oktober
enthält.
Anteilig berücksichtigt sind die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für
aktive Beamte und Versorgungsempfänger. Die endgültige Bezifferung dieser Zuführungen kann
erst nach Vorlage des Versorgungsgutachtens durch die Versorgungskasse im Wege des
Jahresabschlusses erfolgen. Berücksichtigt sind ebenfalls Aufwendungen für die Zahlung von
Weihnachtsgeld, da diese anteilig mit dem monatlichen Entgelt erfolgt.
Bei den Dienstbezügen der Beamten ergeben sich derzeit Minderaufwendungen i.H.v. 5 T€, bei
den tarifl. Beschäftigten i.H.v. 260 T€.
Die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse der tariflich Beschäftigten sowie die
Sozialversicherungsbeiträge liegen mit 72 T€ unter dem anteiligen Haushaltsansatz für 2017.
Die Minderaufwendungen beim Personalaufwand entstehen im Moment auch dadurch, dass die im
Haushalt 2017 eingeplanten Stellenbesetzungen von zwei Ingenieuren noch nicht vollzogen sind.
Die Beihilfeaufwendungen für die Beamten liegen derzeit mit rd. 11 T€ hinter dem anteiligen
Haushaltsansatz für 2017 zurück.
Überschreitungen ergeben sich bei den Beiträgen zur Versorgungskasse der Beamten i.H.v. 45
T€ sowie anteilig bei den Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger i.H.v. 6 T€.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (derzeit Minderaufwendungen
1.268.033,63 €)
Auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bleiben anteilig hinter den Planansätzen
bis zum 30.09.2017 zurück. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit größeren
Unterhaltungsmaßnahmen (Erneuerung Heizungsanlage Asylunterkunft ehem. Warnamt Welz
220 T€, Erneuerung Heizungsanlage Asylunterkunft Haus 7 50 T€, Beleuchtungssanierung Hauptund Realschule 230 T€, Sanierung von Wirtschaftswegen 102 T€, Instandhaltungsmaßnahmen in
Bürgerhallen 85 T€, Austausch Glasbausteinfenster Turnhalle Grundschule 80 T€) noch nicht
begonnen wurde bzw. noch keine Aufwendungen abgerechnet wurden.
Die lfd. Unterhaltungsaufwendungen für städt. Gebäude liegen derzeit mit 45 T€ über dem anteiligen Haushaltsansatz bis 30.09.2017. Im Ist Ergebnis sind allerdings bereits einige laufenden
Unterhaltungsmaßnahmen abgewickelt, so dass der Gesamtansatz des Haushaltsjahres
ausreichen wird.
Zur Position der Sach- und Dienstleistungen zählen auch die Bewirtschaftungskosten (Heizung,
Strom, Wasser) aller städt. Gebäude. Diese sind für das Jahr 2017 noch nicht endgültig erhoben
oder abgerechnet. Die Abrechnung der Wärmecontractingkosten steht für den November 2017 an.
Derzeit liegen die entstandenen Bewirtschaftungsaufwendungen aller städt. Liegenschaften
deutlich unter den anteiligen Haushaltsansätzen.
Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Betriebskosten von Fahrzeugen (insbesondere
Bauhof und Feuerwehr) liegen mit 21 Prozent bei der Unterhaltung und mit 14 Prozent bei den
Betriebskosten über den anteiligen Haushaltsansätzen. Insbesondere im Bereich der Unterhaltung
von Feuerwehrfahrzeugen haben sich Aufwendungen mit 29.849 € im Vergleich zum
Gesamtansatz für das Haushaltsjahr 2017 (14.200 €) aufgrund von notwendigen Reparaturen an
Einsatzfahrzeugen verdoppelt. Die Mehraufwendungen werden über den Deckungskreis
„Feuerschutz“ gedeckt.
Die Aufwendungen für Schülerbeförderung liegen derzeit mit 40 T€ unter dem ant.
Haushaltsansatz bis einschl. August 2017.
Bei den Aufwendungen für ordnungsbehördliche Maßnahmen ergibt sich eine Überschreitung des
anteiligen Haushaltsansatzes i.H.v. 3 T€. Der Gesamtansatz (16.100 €) wurde an die
durchschnittlichen Aufwendungen der letzten acht Jahre angepasst. Derzeit stehen zur Deckung
noch rd. 5.100 € aus Mehrerträgen infolge von Kostenersatz zur Verfügung.
14 Bilanzielle Abschreibungen (derzeit Minderaufwand 1.997,54 €)
Die Aufwendungen für Abschreibungen werden unterjährig verbucht und verhalten sich planmäßig
zum anteiligen Haushaltsansatz.
15 Transferaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen 152.110,50 €)
Der Deckungskreis für die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im Zeitpunkt
der Anfertigung dieses Finanzberichtes bereits zu 91 Prozent (= 723 T€) in Anspruch genommen.
Hierin berücksichtigt sind Vorschusszahlungen an den Kreis Düren, der die Leistungen für die
Flüchtlinge zahlbar stellt, bis einschl. September 2017. Unter Zugrundelegung der
durchschnittlichen Vorschusszahlungen an den Kreis Düren i.H.v. monatl. 100 T€ steht bereits
zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass die Mittel des Deckungskreises nicht ausreichen werden. Hinzu
kommen noch Abrechnungen, die unmittelbar mit den Krankenkassen vorzunehmen sind. Der
Stadtrat wird daher im letzten Quartal über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung Beschluss
fassen müssen. Derzeit wird das Volumen der überplanmäßig benötigten Mittel ermittelt.
Die an die Zweckverbände zu zahlenden Umlagen für das Haushaltsjahr 2017 verlaufen
planmäßig. Die Umlagevorauszahlung an die KDVZ berücksichtigt im vorläufigen Ist Ergebnis
noch nicht die Zentralisierung der EDV.
Die Gesellschafterumlage an die Indeland GmbH ist für das Jahr 2017 noch nicht abgerufen, so
dass derzeit Minderaufwendungen i.H.v. 44 T€ entstehen.
Durch die insgesamt entstehenden Gewerbesteuermehrerträge wird es auf das Jahr 2017
gesehen zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage einschl. Erhöhung i.H.v. 162 T€
kommen. Die anteiligen Planansätze werden derzeit bereits um 64 T€ überschritten.
Die Aufwendungen zur Kreisumlage verlaufen planmäßig. Der Ansatz der Jugendamtsumlage
wird zwar derzeit um 190 T€ unterschritten, der Nachzahlungsbetrag an den Kreis Düren aus der
Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015 ist bis zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Vorlage noch
nicht angefordert worden.
16 Sonstige Aufwendungen (derzeit Minderaufwendungen 257.438,41 €)
Die sonstigen Aufwendungen verzeichnen anteilig bis zum 30.09.2017 Minderaufwendungen i.H.v.
257 T€. Die wesentlichsten Verbesserungen ergeben sich durch Minderaufwendungen bei den
Gerichts-, Verfahrens- und Honoraren i.H.v. 210 T€. Grund hierfür sind die noch nicht in vollem
Umfang angefallenen Aufwendungen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes.
Weitere Minderaufwendungen entstehen derzeit bei der Durchführung des Fortwirtschaftsplans,
der für das Jahr 2017 derzeit erstellt wird und im Fachausschuss noch einzubringen ist.
Bei den Abgaben, Steuern, Versicherungen und Beiträgen für städtische Liegenschaften bleiben
die Aufwendungen mit rd. 77 T€ hinter dem Planansatz 2017 zurück.
Aus der Wertveränderung bei unbeweglichen Vermögensgegenständen entstanden bislang 89 T€.
Hierbei handelt es sich um das Ausbuchen von Buchwerten von verkauften Grundstücken
(s. 07 sonstige ordentliche Erträge) sowie um Inventurkorrekturen.
20 Zinsaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen: 66.801,57 €)
Wie bereits immer wieder beschrieben, wirkt sich das Niedrigzinsniveau weiterhin positiv aus. Der
durchschnittliche Zinssatz für Liquiditätskredite im kurzfristigen (Monats-)Bereich liegt im Jahr
2017 bei 0,37 Prozent. Der Entwicklung kommt auch entgegen, dass sich der Liquiditätsbedarf im
Vergleich zum 31.12.2016 nicht erhöht hat. Weitere Ausführungen zur Entwicklung der
Liquiditätskredite können der Mitteilungsvorlage M-44/2017 entnommen werden.
Bei den Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite ergibt sich daher zur Zeit eine Verbesserung von
rd. 39 T€.
Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite liegen mit 33 T€ unter dem Gesamtansatz für 2017.
Schuldenstand zum 30.09.2017:
Schuldenstand in Mio. €
30.09.2017
30.06.2017
31.03.2017
31.12.2016
Investitionskredite
12,8
13,0
12,9
13,1
Liquiditätskredite
24,2
25,1
24,93
24,2
Gesamtschuldenstand
37,0
38,1
37,8
37,3
2.939 €
3.026 €
3.002 €
2.962 €
Schuldenstand
Einwohner* in €
pro
* Quelle: relevanter Einwohnerwert gem. GFG 2017 (= 12.591 Einwohner)
Investitionsbewirtschaftung
Auf die beigefügte Aufstellung der Investitionsbewirtschaftung wird verwiesen. Nach der
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes können die geplanten Neuinvestitionen
beauftragt werden. Die wesentlichsten Auszahlungen erfolgten bis zur Erstellung dieser Vorlage
für die Bauvorhaben Errichtung Regenklärbecken Bendenweg 380 T€, Kanalsanierung SG
Körrenzig/Kutschstraße 67 T€, Umsetzung des IHK/Ausbau Rurstraße 187 T€ und
Planungsleistungen Neubau Integrative Kultur- und Begegnungsstätte 199 T€.
Im Rahmen des Ausbaus der Rurstraße wurde auch die Brückensanierung der Mühlenteichbrücke
am Glasmalereimuseum in Auftrag gegeben. Die Sanierungsaufwendungen wurden ursprünglich
als konsumtive Aufwendungen veranschlagt. Nachdem der Gutachter nunmehr zum Ergebnis
gelangt, dass ein Neubau zwingend erforderlich ist, sind außerplanmäßig investive Mittel
bereitzustellen. Hierzu wird der Stadtrat einen Beschluss fassen müssen. Zur Höhe der
Herstellungskosten liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Informationen vor.
Als eine der wesentlichsten Änderungen im Investitionsplan 2017 ist zudem die außerplanmäßige
Mittelbereitstellung zur Installation einer Brandmeldeanlage in der Asylunterkunft Haus 7 in der
ehem. Polizeischule (75 T€) aufzuführen. Hierzu hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.09.2017
einen Beschluss zur Mittelbereitstellung gefasst.
Zur Finanzierung der Investitionen wurde in der Haushaltssatzung 2017 durch den Stadtrat eine
Kreditermächtigung von 3.925.200 € festgesetzt und durch die Kommunalaufsicht genehmigt.
Freiwillige Aufwendungen
Das Budget der freiwilligen Aufwendungen wurde mit Beschluss über den Haushalt 2017 und das
Haushaltssicherungskonzept auf insgesamt 692.670 € festgesetzt. Es teilt sich wie folgt auf:
Zuschussbedarf Hallenbad 552.400 €
Gutachterkosten 20.000 €
Übrige freiwillige Aufwendungen 120.270 €
Eine aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftung der freiwilligen Aufwendungen ist dieser Vorlage
beigefügt.
Prognose zur Gesamthaushaltsentwicklung
Die Ertragslage des Haushaltes 2017 entwickelt sich grundsätzlich positiv. Die Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer von rd. 1 Mio. € würden das Haushaltsergebnis trotz Mehraufwendungen bei
den Gewerbesteuerumlagen (162 T€) und überplanmäßiger Mittelbereitstellung von
Gewerbesteuermehrerträgen für Hausanschlussaufwendungen (400 T€) immer noch verbessern.
Allerdings kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, wie sich das Aufwandsvolumen
(insbesondere der Krankenkosten) im Bereich der Asylbewerberleistungen entwickelt.
Es muss daher im Moment davon ausgegangen werden, dass sich das geplante Defizit des
Haushaltes 2017 i.H.v. 2,9 Mio. € gering verschlechtern wird.
i.V.
(Corsten)