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Mitteilungsvorlage (Finanzbericht für das III.Quartal 2017)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
294 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.10.17, 19:01
Aktualisiert
05.10.17, 19:01

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Mitteilungsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache M-41/2017 Beratungsfolge Termin Finanz- und Personalausschuss 18.10.2017 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB2 02.10.2017 Herr Hensen TOP Aktenzeichen Finanzbericht für das III.Quartal 2017 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Ergebnis der Mitteilung Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen Ergebnis der Mitteilung: Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Inhalt der Mitteilung: Durch die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses der vorherigen Wahlperiode wurde festgelegt, dass halb- bzw. vierteljährliche Finanzberichte zu erstellen und vorzulegen sind. Die Berichte sollen aus einer Prognose zum Gesamtergebnis und einer Darstellung der wesentlichen Haushaltsabweichungen bestehen. Der Haushalt 2017 wurde in der Ratssitzung am 04.04.2017 verabschiedet. Der Ergebnisplan schließt in 2017 mit einem Defizit von 2,9 Mio. € ab. Das Defizit soll durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Aufgrund der im Finanzplanungszeitraum 2018- 2020 anfallenden Defizite ist die Stadt Linnich nach § 76 GO NRW gezwungen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, da die nach § 76 GO NRW maßgeblichen Schwellenwerte überschritten werden. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Düren und der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 17.05.2017 angezeigt. Mit Verfügung vom 20.07.2017 wurde das Haushaltssicherungskonzept 2017 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren unter Auflagen genehmigt und die Haushaltssatzung veröffentlicht. Der Anlage zu dieser Vorlage ist die vorläufige Gesamtergebnisrechnung beigefügt (Stand 30.09.2017). Die Spalte 3 enthält dabei den Haushaltsansatz des gesamten Haushaltsjahres, während die Spalte 4 den anteiligen Gesamthaushaltsansatz (01.01.2017- 30.09.2017) zugrunde legt. Die dunkel hinterlegten Felder in Spalte 4 entsprechen jedoch dem Gesamthaushaltsansatz, da für diese Ergebniskonten das Ist Ergebnis in Spalte 6 bereits dem Gesamtjahresergebnis entspricht. Einzelne wichtige Haushaltspositionen bzw. wesentlichen Abweichungen in der Gesamtergebnisrechnung werden nachfolgend erläutert: 01 Steuern und ähnliche Abgaben (derzeit Minderertrag 591.274,12 €): Insgesamt weist die Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ derzeit Mindererträge von 591 T€ auf. Hauptgrund für die derzeit noch vorliegende anteilige Verschlechterung sind die noch nicht verbuchten Gemeindenteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese werden erst Ende Oktober für das dritte Quartal verbucht. Nach den Informationen aus der Regionalisierung der Mai Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für 2017 davon auszugehen, dass sich das Ertragsaufkommen für die Stadt Linnich um 66 T€ verschlechtert, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist mit einer leichten Verschlechterung von 3 T€ auszugehen. Das Aufkommen der Gewerbesteuer liegt derzeit mit rd. 1 Mio. € über dem geplanten Ansatz 2017 i.H.v. 10,2 Mio. €. Einhergehend mit Nachveranlagungen kommt es bei den Erträgen aus der Gewerbesteuerverzinsung, s. Sachkonto 4562200, zu anteiligen Verbesserungen i.H.v. 7 T€. Bei der Grundsteuer B kommt es bislang zu Verbesserungen i.H.v. i.H.v. 46 T€. Das Vergnügungssteueraufkommen liegt bereits jetzt mit 8 T€ über dem anteiligen Haushaltsansatz. Auf das Haushaltsjahr bezogen ist mit einer Gesamtverbesserung von rd. 10 T€ zu rechnen. Planmäßig verlaufen die Erträge bei der Hundesteuer. Beim Aufkommen aus dem Familienlastenausgleich werden Mehrerträge von 13 T€ erzielt. 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen (derzeit Mindererträge 321.697,63 €) Unter den jetzigen Gegebenheiten sind Mindererträge i.H.v. 322 T€ zu verzeichnen. Hauptgrund ist die fehlende ertragswirksame Verbuchung der Landeszuweisungen nach dem FlüAG. Im jetzigen Rechnungsergebnis bis 30.09.2017 sind lediglich die Zuweisungen bis einschl. Juli 2017 abgerechnet. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Belegungszahlen ist davon auszugehen, dass die veranschlagten 1,2 Mio. € an Landeszuweisungen planmäßig erzielt werden. Weiterer Grund für die derzeitigen Verschlechterungen sind die noch nicht erzielten Erträge aus der Bundeszuweisung für die Umrüstung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen in Haupt- und Realschule auf LED Beleuchtung. Die Maßnahme wird derzeit ausgeschrieben. Der Auftrag soll noch in 2017 vergeben werden. Diesen fehlenden Zuweisungen stehen allerdings auch keine Aufwendungen gegenüber. Bei den Betriebskostenzuschüssen für die städtischen Kindergärten kommt es zu Verbesserungen von rd. 35 T€. Planmäßig vereinnahmt werden konnten die Erstattung aus der Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2015 i.H.v. 445 T€ sowie die Weiterleitung der Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinlandes im Zusammenhang mit der Klärung der Integrationshilfen i.H.v. 304 T€. Die durch das Unternehmen Innogy geförderte Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in städt. Liegenschaften auf LED Beleuchtung i.H.v. 56 T€ wurde im August 2017 ertragswirksam verbucht. 03 Sonstige Transfererträge (derzeit Mindererträge 83.491,06 €) Die sonstigen Transfererträge werden im Haushaltsjahr im Wesentlichen geprägt durch die Transfererträge aus den Zuweisungen des Landesprogramms Gute Schule 2020 i.H.v. 112 T€. Der Zuweisungsantrag, der bei der NRW Bank zu stellen ist, wird im Laufe des letzten Quartals 2017 eingereicht. Im Übrigen handelt es sich bei den sonstigen Transfererträgen um Erträge aus Rückforderungen bzw. Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Entwicklung verläuft planmäßig. 04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte (derzeit Mehrertrag 134.702,35 €) Bei der Schmutzwassergebühr entstehen derzeit Mehrerträge i.H.v. 87 T€. Grund hierfür sind höher ausfallende Wasserverbräuche (+ 23 Tcbm). Bei der Niederschlagswassergebühr entstehen derzeit Mehrerträge i.H.v. 15 T€. Weitere Ertragssteigerungen sind ebenfalls bei der Abfallentsorgung zu verzeichnen. Insgesamt weisen sowohl die Restabfallgebühren (+ 3 T€) als auch die Bioabfallgebühren (+ 9 T€) Mehrerträge auf. Bei den Containergebühren liegen die Erträge mit 3 T€ hinter dem Gesamtansatz von 2017 i.H.v. 127 T€ zurück. Weiterhin werden bei den Grabstättengebühren derzeit zwar Mehrerträge i.H.v. 72 T€ ausgewiesen, diese Ertragsbuchungen enthalten jedoch noch keine Abgrenzung der Erträge über die Dauer des Grabnutzungsrechtes. Die Abgrenzung wird erst am Ende des Haushaltsjahres vorgenommen. Die Grabanfertigungsgebühren liegen mit 11 T€ hinter dem anteiligen Haushaltsansatz zurück. Das Ertragsaufkommen ist hier abhängig von den Bestattungsfallzahlen. Gleichzeitig entstehen bei der Position Aufwendungen für Grabanfertigung, Sachkonto 5237008, derzeit Minderaufwendungen. Die Benutzungsgebühren der Leichenhalle bleiben mit rd. 12 T€, die Benutzungsgebühren der Aufbahrungshallen mit rd. 10 T€ hinter dem anteiligen Haushaltsansatz zurück. Grund hierfür ist die geringe Anzahl an Nutzungen. Die Erträge aus Badegebühren des Hallenbades verlaufen derzeit mit 38 T€ planmäßig. Bei den Beiträgen zur OGS werden unter Berücksichtigung des Ansatzes für das Haushaltsjahr 2017 derzeit Mehrerträge i.H.v. 11 T€ erzielt. Grund ist hier die Beitragserhöhung zum 01.08.2017, die zwar im Haushaltsansatz 2017 anteilig berücksichtigt wurde, deren Aufkommen sich allerdings auch durch die Änderung von Buchungen (höhere Anzahl an Ganztagsbetreuung) erhöht hat. 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte (derzeit Mehrerträge 48.495,04 €) Die privatrechtlichen Leistungsentgelte übersteigen mit rd. 48 T€ die anteiligen Plansätze bis 30.09.2017. Hauptgrund für die Verbesserung sind Mehrerträge aus der Abrechnung der Baugebiete mit NRW Urban (Sachkonto 4421000). Die im Haushalt 2017 eingeplanten Erträge i.H.v. 384 T€ wurden zwar um 53 T€ übertroffen, in der Abrechnung nicht enthalten ist aber das Ergebnis des Baugebietes Gevenich. Sofern eine Abrechnung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 nicht erfolgt, ist im Wege des Jahresabschlusses 2017 eine Rückstellung zu bilden. Sowohl die Ertragsaufkommen aus Mieten (Sachkonto 4411000) als auch Pacht vom Grundbesitz (Sachkonto 4411300) verlaufen planmäßig. Die Erträge aus Schadensfällen bleiben ebenfalls mit 7 T€ hinter dem anteiligen Planansatz zurück. Hierdurch werden jedoch auch Minderaufwendungen bei der Unterhaltung verursacht. 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (derzeit Mindererträge 369.479,27 €) Die Erträge aus Kostenerstattungen bleiben mir rd. 369 T€ hinter den anteiligen Planzahlen zurück. Hauptgrund sind noch nicht erhobene Kostenerstattungen für Kanalhausanschlüsse im Sanierungsbereich Rurstraße, Mäusgasse, Bendenweg und Welzer Straße (153 T€). Weiterhin fehlt anteilig die Erzielung der Erträge aus einer Kostenerstattung des Bundes für die Erneuerung der Heizungsanlage des ehem. Warnamtes Welz. Hier steht die Stadt Linnich kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die eine Kostenerstattung seitens der Bundesanstalt zu 100 Prozent vorsieht. Mehrerträge i.H.v. 78 T€ wurden durch Entschädigungszahlungen der Windkraftvorhabenträger für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie für die Übernahme von Abstandsflächenbaulasten im Rahmen des Windenergieprojektes Boslar erzielt. Weiterhin erfolgte im dritten Quartal 2017 die Kostenerstattung seitens der RWE zum Schaden am Kanalsammler Boslar/Tetz i.H.v. 88 T€ und somit um 28 T€ über dem eingeplanten Ansatz. 07 Sonstige ordentliche Erträge (derzeit Mehrerträge 95.476,51 €) Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen sind bislang anteilig bis zum 30.09.2017 Mehrerträge i.H.v. 95 T€ entstanden. Hauptgrund sind Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (Veräußerung Grundstück Baugebiet Glimbach, Verkauf alte Toilettenanlage Boslar, Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes) i.H.v. 74 T€. Diesen Erträgen stehen allerdings auch Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Anlagevermögens i.H.v. 87 T€ gegenüber. Die Erträge aus Verwarnungsgeldern liegen derzeit mit rd. 26 Prozent hinter dem anteiligen Planansatz zurück. Die Konzessionsabgaben für Gas, Wasser und Strom wurden wie eingeplant ertragswirksam erzielt. Bei den Erträgen aus der Verzinsung von Gewerbesteuerforderungen werden derzeit anteilige Mehrerträge i.H.v. 7 T€ verbucht. Erträge aus Zuschreibungen i.H.v. 21 T€ entstanden im Jahr 2017 durch die notwendigen Korrekturen, die sich aus den Inventurergebnissen zum 01.01.2017 ergaben. Diesen Zuschreibungen stehen allerdings auch Aufwendungen aus der Wertveränderung des Anlagevermögens infolge der Inventur i.H.v. rd. 67 T€ gegenüber. 08 Aktivierte Eigenleistung (derzeit Mehrerträge 98,73 €) Erträge aus aktivierter Eigenleistung entstanden bislang durch Arbeits-, Fahrzeug- und Gerätestunden des Bauhofes infolge des Aufbaus von Spielgeräten auf dem Spielplatz Gevenich, dem OGS Außengelände und dem Außengelände des Kindergartens Linnich. 11 und 12 Personal- und Versorgungsaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen 349.062,34 €) Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bleiben mit rd. 349 T€ hinter den anteiligen Plansätzen bis 30.09.2017 zurück. Der anteilige Planansatz der Dienstbezüge für Beamte ist bis zum 31.10.2017 berechnet, da das Ist Ergebnis bereits die Aufwendungen für den Monat Oktober enthält. Anteilig berücksichtigt sind die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger. Die endgültige Bezifferung dieser Zuführungen kann erst nach Vorlage des Versorgungsgutachtens durch die Versorgungskasse im Wege des Jahresabschlusses erfolgen. Berücksichtigt sind ebenfalls Aufwendungen für die Zahlung von Weihnachtsgeld, da diese anteilig mit dem monatlichen Entgelt erfolgt. Bei den Dienstbezügen der Beamten ergeben sich derzeit Minderaufwendungen i.H.v. 5 T€, bei den tarifl. Beschäftigten i.H.v. 260 T€. Die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse der tariflich Beschäftigten sowie die Sozialversicherungsbeiträge liegen mit 72 T€ unter dem anteiligen Haushaltsansatz für 2017. Die Minderaufwendungen beim Personalaufwand entstehen im Moment auch dadurch, dass die im Haushalt 2017 eingeplanten Stellenbesetzungen von zwei Ingenieuren noch nicht vollzogen sind. Die Beihilfeaufwendungen für die Beamten liegen derzeit mit rd. 11 T€ hinter dem anteiligen Haushaltsansatz für 2017 zurück. Überschreitungen ergeben sich bei den Beiträgen zur Versorgungskasse der Beamten i.H.v. 45 T€ sowie anteilig bei den Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger i.H.v. 6 T€. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (derzeit Minderaufwendungen 1.268.033,63 €) Auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bleiben anteilig hinter den Planansätzen bis zum 30.09.2017 zurück. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit größeren Unterhaltungsmaßnahmen (Erneuerung Heizungsanlage Asylunterkunft ehem. Warnamt Welz 220 T€, Erneuerung Heizungsanlage Asylunterkunft Haus 7 50 T€, Beleuchtungssanierung Hauptund Realschule 230 T€, Sanierung von Wirtschaftswegen 102 T€, Instandhaltungsmaßnahmen in Bürgerhallen 85 T€, Austausch Glasbausteinfenster Turnhalle Grundschule 80 T€) noch nicht begonnen wurde bzw. noch keine Aufwendungen abgerechnet wurden. Die lfd. Unterhaltungsaufwendungen für städt. Gebäude liegen derzeit mit 45 T€ über dem anteiligen Haushaltsansatz bis 30.09.2017. Im Ist Ergebnis sind allerdings bereits einige laufenden Unterhaltungsmaßnahmen abgewickelt, so dass der Gesamtansatz des Haushaltsjahres ausreichen wird. Zur Position der Sach- und Dienstleistungen zählen auch die Bewirtschaftungskosten (Heizung, Strom, Wasser) aller städt. Gebäude. Diese sind für das Jahr 2017 noch nicht endgültig erhoben oder abgerechnet. Die Abrechnung der Wärmecontractingkosten steht für den November 2017 an. Derzeit liegen die entstandenen Bewirtschaftungsaufwendungen aller städt. Liegenschaften deutlich unter den anteiligen Haushaltsansätzen. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Betriebskosten von Fahrzeugen (insbesondere Bauhof und Feuerwehr) liegen mit 21 Prozent bei der Unterhaltung und mit 14 Prozent bei den Betriebskosten über den anteiligen Haushaltsansätzen. Insbesondere im Bereich der Unterhaltung von Feuerwehrfahrzeugen haben sich Aufwendungen mit 29.849 € im Vergleich zum Gesamtansatz für das Haushaltsjahr 2017 (14.200 €) aufgrund von notwendigen Reparaturen an Einsatzfahrzeugen verdoppelt. Die Mehraufwendungen werden über den Deckungskreis „Feuerschutz“ gedeckt. Die Aufwendungen für Schülerbeförderung liegen derzeit mit 40 T€ unter dem ant. Haushaltsansatz bis einschl. August 2017. Bei den Aufwendungen für ordnungsbehördliche Maßnahmen ergibt sich eine Überschreitung des anteiligen Haushaltsansatzes i.H.v. 3 T€. Der Gesamtansatz (16.100 €) wurde an die durchschnittlichen Aufwendungen der letzten acht Jahre angepasst. Derzeit stehen zur Deckung noch rd. 5.100 € aus Mehrerträgen infolge von Kostenersatz zur Verfügung. 14 Bilanzielle Abschreibungen (derzeit Minderaufwand 1.997,54 €) Die Aufwendungen für Abschreibungen werden unterjährig verbucht und verhalten sich planmäßig zum anteiligen Haushaltsansatz. 15 Transferaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen 152.110,50 €) Der Deckungskreis für die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im Zeitpunkt der Anfertigung dieses Finanzberichtes bereits zu 91 Prozent (= 723 T€) in Anspruch genommen. Hierin berücksichtigt sind Vorschusszahlungen an den Kreis Düren, der die Leistungen für die Flüchtlinge zahlbar stellt, bis einschl. September 2017. Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Vorschusszahlungen an den Kreis Düren i.H.v. monatl. 100 T€ steht bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass die Mittel des Deckungskreises nicht ausreichen werden. Hinzu kommen noch Abrechnungen, die unmittelbar mit den Krankenkassen vorzunehmen sind. Der Stadtrat wird daher im letzten Quartal über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung Beschluss fassen müssen. Derzeit wird das Volumen der überplanmäßig benötigten Mittel ermittelt. Die an die Zweckverbände zu zahlenden Umlagen für das Haushaltsjahr 2017 verlaufen planmäßig. Die Umlagevorauszahlung an die KDVZ berücksichtigt im vorläufigen Ist Ergebnis noch nicht die Zentralisierung der EDV. Die Gesellschafterumlage an die Indeland GmbH ist für das Jahr 2017 noch nicht abgerufen, so dass derzeit Minderaufwendungen i.H.v. 44 T€ entstehen. Durch die insgesamt entstehenden Gewerbesteuermehrerträge wird es auf das Jahr 2017 gesehen zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage einschl. Erhöhung i.H.v. 162 T€ kommen. Die anteiligen Planansätze werden derzeit bereits um 64 T€ überschritten. Die Aufwendungen zur Kreisumlage verlaufen planmäßig. Der Ansatz der Jugendamtsumlage wird zwar derzeit um 190 T€ unterschritten, der Nachzahlungsbetrag an den Kreis Düren aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015 ist bis zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Vorlage noch nicht angefordert worden. 16 Sonstige Aufwendungen (derzeit Minderaufwendungen 257.438,41 €) Die sonstigen Aufwendungen verzeichnen anteilig bis zum 30.09.2017 Minderaufwendungen i.H.v. 257 T€. Die wesentlichsten Verbesserungen ergeben sich durch Minderaufwendungen bei den Gerichts-, Verfahrens- und Honoraren i.H.v. 210 T€. Grund hierfür sind die noch nicht in vollem Umfang angefallenen Aufwendungen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes. Weitere Minderaufwendungen entstehen derzeit bei der Durchführung des Fortwirtschaftsplans, der für das Jahr 2017 derzeit erstellt wird und im Fachausschuss noch einzubringen ist. Bei den Abgaben, Steuern, Versicherungen und Beiträgen für städtische Liegenschaften bleiben die Aufwendungen mit rd. 77 T€ hinter dem Planansatz 2017 zurück. Aus der Wertveränderung bei unbeweglichen Vermögensgegenständen entstanden bislang 89 T€. Hierbei handelt es sich um das Ausbuchen von Buchwerten von verkauften Grundstücken (s. 07 sonstige ordentliche Erträge) sowie um Inventurkorrekturen. 20 Zinsaufwendungen (derzeit Minderaufwendungen: 66.801,57 €) Wie bereits immer wieder beschrieben, wirkt sich das Niedrigzinsniveau weiterhin positiv aus. Der durchschnittliche Zinssatz für Liquiditätskredite im kurzfristigen (Monats-)Bereich liegt im Jahr 2017 bei 0,37 Prozent. Der Entwicklung kommt auch entgegen, dass sich der Liquiditätsbedarf im Vergleich zum 31.12.2016 nicht erhöht hat. Weitere Ausführungen zur Entwicklung der Liquiditätskredite können der Mitteilungsvorlage M-44/2017 entnommen werden. Bei den Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite ergibt sich daher zur Zeit eine Verbesserung von rd. 39 T€. Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite liegen mit 33 T€ unter dem Gesamtansatz für 2017. Schuldenstand zum 30.09.2017: Schuldenstand in Mio. € 30.09.2017 30.06.2017 31.03.2017 31.12.2016 Investitionskredite 12,8 13,0 12,9 13,1 Liquiditätskredite 24,2 25,1 24,93 24,2 Gesamtschuldenstand 37,0 38,1 37,8 37,3 2.939 € 3.026 € 3.002 € 2.962 € Schuldenstand Einwohner* in € pro * Quelle: relevanter Einwohnerwert gem. GFG 2017 (= 12.591 Einwohner) Investitionsbewirtschaftung Auf die beigefügte Aufstellung der Investitionsbewirtschaftung wird verwiesen. Nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes können die geplanten Neuinvestitionen beauftragt werden. Die wesentlichsten Auszahlungen erfolgten bis zur Erstellung dieser Vorlage für die Bauvorhaben Errichtung Regenklärbecken Bendenweg 380 T€, Kanalsanierung SG Körrenzig/Kutschstraße 67 T€, Umsetzung des IHK/Ausbau Rurstraße 187 T€ und Planungsleistungen Neubau Integrative Kultur- und Begegnungsstätte 199 T€. Im Rahmen des Ausbaus der Rurstraße wurde auch die Brückensanierung der Mühlenteichbrücke am Glasmalereimuseum in Auftrag gegeben. Die Sanierungsaufwendungen wurden ursprünglich als konsumtive Aufwendungen veranschlagt. Nachdem der Gutachter nunmehr zum Ergebnis gelangt, dass ein Neubau zwingend erforderlich ist, sind außerplanmäßig investive Mittel bereitzustellen. Hierzu wird der Stadtrat einen Beschluss fassen müssen. Zur Höhe der Herstellungskosten liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Informationen vor. Als eine der wesentlichsten Änderungen im Investitionsplan 2017 ist zudem die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Installation einer Brandmeldeanlage in der Asylunterkunft Haus 7 in der ehem. Polizeischule (75 T€) aufzuführen. Hierzu hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.09.2017 einen Beschluss zur Mittelbereitstellung gefasst. Zur Finanzierung der Investitionen wurde in der Haushaltssatzung 2017 durch den Stadtrat eine Kreditermächtigung von 3.925.200 € festgesetzt und durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Freiwillige Aufwendungen Das Budget der freiwilligen Aufwendungen wurde mit Beschluss über den Haushalt 2017 und das Haushaltssicherungskonzept auf insgesamt 692.670 € festgesetzt. Es teilt sich wie folgt auf: Zuschussbedarf Hallenbad 552.400 € Gutachterkosten 20.000 € Übrige freiwillige Aufwendungen 120.270 € Eine aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftung der freiwilligen Aufwendungen ist dieser Vorlage beigefügt. Prognose zur Gesamthaushaltsentwicklung Die Ertragslage des Haushaltes 2017 entwickelt sich grundsätzlich positiv. Die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer von rd. 1 Mio. € würden das Haushaltsergebnis trotz Mehraufwendungen bei den Gewerbesteuerumlagen (162 T€) und überplanmäßiger Mittelbereitstellung von Gewerbesteuermehrerträgen für Hausanschlussaufwendungen (400 T€) immer noch verbessern. Allerdings kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, wie sich das Aufwandsvolumen (insbesondere der Krankenkosten) im Bereich der Asylbewerberleistungen entwickelt. Es muss daher im Moment davon ausgegangen werden, dass sich das geplante Defizit des Haushaltes 2017 i.H.v. 2,9 Mio. € gering verschlechtern wird. i.V. (Corsten)