Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Planung des Kita-Jahres 2015/16 Hier: Kindergartenplätze in der Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Erstellt
02.03.15, 16:25
Aktualisiert
02.03.15, 16:25
Sitzungsvorlage (Planung des Kita-Jahres 2015/16
Hier: Kindergartenplätze in der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Planung des Kita-Jahres 2015/16
Hier: Kindergartenplätze in der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Planung des Kita-Jahres 2015/16
Hier: Kindergartenplätze in der Innenstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Lie Jülich, 02.03.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 120/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 02.03.2015 TOP Ergebnisse Planung des Kita-Jahres 2015/16 Hier: Kindergartenplätze in der Innenstadt Anlg.: III V 20/22 23 65 10/11 56 SD.Net Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, im Gebäude der Ehemaligen Realschule eine dreigruppige Kindertageseinrichtung zu schaffen und die Trägerschaft zu übernehmen. Begründung: Das Kreisjugendamt hat die Verwaltung am 04.02.2015 darüber informiert, dass in den Planungsbereichen A, B und C rd. 87 Kindergartenplätze fehlen (Stand 20.02.2015 sind es laut KJA 95 Kinder) und die Stadt Jülich um Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen gebeten. Da die Meldungen an das Land für das kommende Kindergartenjahr bis zum 15.3.2015 erfolgen müssen, handelt es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit. Meldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden bei der Berechnung der Kindpauschalen nicht berücksichtigt. Am 09.02.2015 fand ein Ortstermin in der ehemaligen Realschule statt. An diesem Termin nahmen Vertreter des Kreises, der Landesjugendamts und der Stadt Jülich teil. Die erste Begehung ergab folgende Einschätzung: Grundsätzlich kommen drei Klassenräume im hinteren ebenerdigen Trakt für eine (provisorische) Kitaunterbringung in Frage. Dieser Bereich lässt sich durch die vorhandene Zwischentüre zum Treppenhaus hin abtrennen. Somit könnten VHS-Teilnehmer ungehindert in die oberen Stockwerke gelangen und ein Kindergartenbetrieb würde nicht beeinträchtigt. Zwei der Klassenräume haben eine Größe von je 60,3 qm und der dritte Raum eine Größe von 78,0 qm. Somit könnten in allen 3 Räumen Gruppenraum incl. Nebenraum umgesetzt werden. Zur Schaffung der weiteren Räume würde der Baukörper in das Außengelände erweitert. Der ehemalige Sanitärbereich auf dem Schulhof müsste wegen Baumängeln abgerissen werden. Die hier vorhandenen Anschlüsse könnten in einem Neubau für WC/Wickelräume und Küche verwendet werden. Gleichzeitig müssten in diesem Bereich Schlafräume und ein Wirtschaftsraum geschaffen werden. Personalraum und Büro könnten in dem vorhandenen Glaskubus (35 qm) eingerichtet werden. Da bei drei Gruppen in der Regel ein Turnraum vorgesehen ist, soll dieser alternativ eingeplant werden. Dieser wäre dann mit dem LVR abzustimmen. Als Außengelände würden 600 qm ausreichen. Aufgrund der Unterversorgung sollen 2x Gruppenform I (Kinder im Alter 2 bis 6 Jahre) mit insgesamt 40 Plätzen und 1x Gruppenform II (bis 3 Jahre) mit 10 Plätzen vorgesehen werden. Eine vierte Gruppe lässt sich an diesem Standort, vor allem mit Blick auf die angedachten Nutzungen, nicht realisieren. Somit könnten am Standort Ehemalige Realschule 50 Kinder versorgt werden. Ein erster Entwurf und eine Kostenschätzung durch einen Architekten werden am 2.03.2015 vorliegen. Dazu wird mündlich in der Sitzung vorgetragen. Als weitere Option wurde die Aufstellung von Containern für eine komplette Kita-Lösung auf dem Gelände oder auf dem Gelände der ehemaligen Turnhalle an der Düsseldorfer Straße angedacht. Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass ein fester Baukörper einer Container-Lösung vorzuziehen ist. Zudem ist hier eine Überplanung des Areals vorgesehen. Am 20.02.2015 gab es ein weiteres Gespräch beim Kreis. An diesem Gespräch nahmen Vertreter der Kommunalaufsicht, des Kreisjugendamts und der Stadt Jülich teil. Es sollte grundsätzlich geklärt werden, ob die Stadt Jülich als HSK-Kommune die Trägerschaft einer zusätzlichen Einrichtung übernehmen kann. Da der Kreis als Gewährsträger - vorbehaltlich der Zustimmung seiner politischen Gremien - signalisiert hat, die beim Träger verbleibenden Eigenanteile an den investiven Kosten zu übernehmen, geht es vorrangig um die von der Stadt Jülich aufzubringenden anteiligen Personal- und Betriebskosten. Eine Übernahme des Trägeranteils der Betriebs-/Personalkosten wird vom Kreis grundsätzlich abgelehnt. Würde man eine Ausnahme vornehmen, würden alle anderen kommunalen Träger dies ebenfalls fordern. Die Kommunalaufsicht erklärte, dass sie eine entsprechende Darstellung im Haushalt erwartet. Diese könnte etwa durch die Gegenrechnung der im Fall der Übernahme der Trägerschaft durch einen Dritten zu erwartende Veranlagung über die Jugendamtsumlage in Höhe von 30% sowie die erwartete Einsparung durch die Übertragung der Schulträgeraufgabe Schirmerschule auf den neuen Zweckverband oder Einsparungen an anderer Stelle abgebildet werden. Folgende Optionen stehen zur grundsätzlich Entscheidung: Option 1: Kein Engagement der Stadt Jülich Der Kreis als Gewährsträger hat die Erfüllung des Rechtsanspruchs sicherzustellen. Mit Blick auf den Haushalt der Stadt Jülich und die angespannte Personalsituation wird die Stadt Jülich nicht aktiv. Alternative Lösungen würden die Stadt Jülich über die Jugendamtsumlage anteilig belasten. Option 2: Übernahme der Trägerschaft durch einen Dritten Der Umbau/Ausbau wird realisiert, die Trägerschaft von einem noch zu findenden Dritten übernommen. An diesen werden die Räume vermietet. Es würden für einen noch zu definierenden Zeitraum Einnahmen realisiert. Derzeit zeichnet sich die lange angestrebte ganzheitliche Lösung zur Unterbringung der Institute in der Ehemaligen Realschule ab. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich den Instituten nur schwer vermitteln, dass infolge der Aufnahme externer Nutzer in das Raumkonzept Einschränkungen hingenommen werden müssen. Eine langfristige Steuerung der Immobiliennutzung wird möglicherweise erschwert. Nachrichtlich: Auf der Grundlage des Presseartikels hat die AWO mit Email vom 28.02.2015 ihr Interesse an einer Trägerschaft bekundet. Das Kreisjugendamt hat darauf hingewiesen, dass zunächst die Standortfrage zu klären sei und gleichzeitig um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die AWO ggfls. den gesetzlich vorgesehenen Trägeranteil an den Betriebskosten übernehmen würde. Die AWO verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie als finanzschwacher Träger auf die Kommune angewiesen sei, in diesem Fall auf die Stadt Jülich. Sitzungsvorlage 120/2015 1. Ergänzung Seite 2 Option 3: Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Ein Großteil der unversorgten Kinder steht auf der Warteliste städtischer Einrichtungen. Aus diesem Grund und weil es sich um eine städtische Immobilie handelt, übernimmt die Stadt die Trägerschaft. Der Kreis trägt – vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschuss – die vom Träger aufzubringenden anteiligen Investitionskosten. Die Übernahme der Trägerschaft bedeutet, dass die Stadt voraussichtlich einen Trägeranteil an den Personal- und Betriebskosten in Höhe von 99.000,00.--€ p.a. aufzubringen hat. Abschließende Empfehlung: Die Verwaltung empfiehlt Option 3 zu verfolgen. Zur Gegenfinanzierung wird ein Vorschlag im nichtöffentlichen Teil unterbreitet, da vertragliche Angelegenheiten berührt sind. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 120/2015 1. Ergänzung x nein nein Seite 3