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Beschlussvorlage (IHK, Place de Lesquin, Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
98 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
18.01.17, 16:13
Aktualisiert
18.01.17, 16:13
Beschlussvorlage (IHK, Place de Lesquin, Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (IHK, Place de Lesquin, Mittelbereitstellung)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache B-10/2017 Beratungsfolge Termin Stadtrat 31.01.2017 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB2 17.01.2017 Herr Corsten TOP Aktenzeichen IHK, Place de Lesquin, Mittelbereitstellung Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt den Etat Haushalt 2017 ff. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite X Mittel stehen zur Verfügung, HH-Planentwurf 2017 X Produktsachkonto 054 541 001 7852000- Ansatz 2.672.000 € Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet X Investitionsnr. I-15-00006 Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Im Vorgriff auf den Haushalt der Stadt Linnich für das Jahr 2017 erklärt der Stadtrat, für den Ausbau des Place de Lesquin im Rahmen des IHK Haushaltsmittel in Höhe von rund 1.460.000 Euro für das laufende Jahr bereitzustellen. Über die vorgezogene Mittelverwendung entscheidet der Bau- und Liegenschaftsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit im Einzelfall. Problembeschreibung/Begründung: Der zuletzt gestellte Förderantrag zum IHK für das Jahr 2017 beinhaltet unter anderem unter Maßnahme-Ziffer 3.4.20 die Umgestaltung des Place de Lesquin mit einem Kostenvolumen von insgesamt 2,1 Mio. Euro über 2 Jahre und sieht hierbei einen Mittelansatz von rund 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2017 vor. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden insgesamt mit 1,3 Mio. Euro angenommen und hierauf eine Zuweisung in Höhe von 60 % erwartet. Es ist bekannt, dass der Stadt neben der Förderzusage zum IHK ein Förderbescheid für den Neubau einer integrativen Kultur- und Begegnungsstätte vorliegt, die auf dem Place de Lesquin entstehen soll. Nach dem Förderbescheid muss die Maßnahme bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Ferner ist bekannt, dass verschiedene Investoren bekundet haben, auf dem Place de Lesquin im Sinne des beschlossenen B-Planes Linnich Nr. 41 „Neue Mitte Nord“ Gebäude zu errichten. Die Gespräche zur Errichtung eines Hotels sind hierbei schon weit fortgeschritten. Vorgenannte Planungen bedingen eine Neugestaltung der Straßen und des Ver- und Entsorgungssystems auf dem Place de Lesquin. Gespräche mit den Versorgungsunternehmen haben ergeben, dass diese bereit sind, den Planungen der Stadt zu folgen, hierfür aber eine gewisse Vorlaufzeit benötigen. Diese Situation führt insgesamt dazu, dass die Beauftragung von Ing.-Leistungen zum Ausbau des Platzes nun zeitnah erfolgen muss. Deshalb wurde im Zusammenhang mit dem Antrag zum IHK für das Jahr 2017 bezogen auf den Place de Lesquin auch die Genehmigung zu einem förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beantragt. Es muss aber auch eine verbindliche Aussage zur Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel im Vorgriff auf den Haushalt 2017 vorliegen. Im investiven Bereich wird der Haushaltsentwurf, der in der nächsten Sitzung des Rates eingebracht werden soll, neben den genannten Mitteln für den Place de Lesquin einen Mittelansatz in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro (Rest Folgejahre) für den Ausbau der Rurstraße enthalten und zudem rund 1,3 Mio Euro (Rest Folgejahre) für den Bau der integrativen Kultur- und Begegnungsstätte vorsehen. Für städtebauliche Maßnahmen entsteht somit in 2017 aus heutiger Sicht ein Mittelbedarf in Höhe von rund 4 Mio. Euro. An Zuweisungen hierzu können insgesamt 800.000 Euro erwartet werden, so dass sich ein Kreditbedarf von rund 3,2 Mio. Euro für Städtebaumaßnahmen ergeben wird. Dies ist deutlich höher als noch im Jahr 2016 für das Folgejahr angenommen wurde, da der Mittelabfluss anzupassen war (siehe Förderantrag 2017) und aufgrund des nun vorliegenden Bewilligungbescheides 2016 davon ausgegangen werden muss, dass die Fördermittel deutlich länger gestreckt zur Verfügung gestellt werden. In welcher Höhe für sonstige investive Maßnahmen des Jahres 2017 ein Kreditbedarf entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Damit die notwendigen Verpflichtungen zur Umgestaltung des Platzes aber zeitnah eingegangen werden können, ist eine Festlegung bezogen auf den Haushalt 2017 schon jetzt erforderlich. Ferner die Zustimmung, dass der zuständige Fachausschuss über die Mittelverwendung im Vorgriff auf den Haushalt im Einzelfall entscheiden kann. i. V. (Corsten)