Daten
Kommune
Linnich
Größe
98 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
18.01.17, 16:13
Aktualisiert
18.01.17, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Die Bürgermeisterin
- öffentlich -
Drucksache B-10/2017
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
31.01.2017
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Fachbereich FB2
17.01.2017
Herr Corsten
TOP
Aktenzeichen
IHK, Place de Lesquin, Mittelbereitstellung
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt den Etat Haushalt 2017 ff.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
X
Mittel stehen zur Verfügung,
HH-Planentwurf 2017
X
Produktsachkonto
054 541 001 7852000- Ansatz 2.672.000 €
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
X
Investitionsnr.
I-15-00006
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Im Vorgriff auf den Haushalt der Stadt Linnich für das Jahr 2017 erklärt der Stadtrat, für den
Ausbau des Place de Lesquin im Rahmen des IHK Haushaltsmittel in Höhe von rund 1.460.000
Euro für das laufende Jahr bereitzustellen. Über die vorgezogene Mittelverwendung entscheidet
der Bau- und Liegenschaftsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung im Rahmen seiner
Zuständigkeit im Einzelfall.
Problembeschreibung/Begründung:
Der zuletzt gestellte Förderantrag zum IHK für das Jahr 2017 beinhaltet unter anderem unter
Maßnahme-Ziffer 3.4.20 die Umgestaltung des Place de Lesquin mit einem Kostenvolumen von
insgesamt 2,1 Mio. Euro über 2 Jahre und sieht hierbei einen Mittelansatz von rund 1,5 Mio. Euro
für das Jahr 2017 vor. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden insgesamt mit 1,3 Mio. Euro
angenommen und hierauf eine Zuweisung in Höhe von 60 % erwartet.
Es ist bekannt, dass der Stadt neben der Förderzusage zum IHK ein Förderbescheid für den
Neubau einer integrativen Kultur- und Begegnungsstätte vorliegt, die auf dem Place de Lesquin
entstehen soll. Nach dem Förderbescheid muss die Maßnahme bis zum 31.12.2018
abgeschlossen sein.
Ferner ist bekannt, dass verschiedene Investoren bekundet haben, auf dem Place de Lesquin im
Sinne des beschlossenen B-Planes Linnich Nr. 41 „Neue Mitte Nord“ Gebäude zu errichten. Die
Gespräche zur Errichtung eines Hotels sind hierbei schon weit fortgeschritten.
Vorgenannte Planungen bedingen eine Neugestaltung der Straßen und des Ver- und
Entsorgungssystems auf dem Place de Lesquin. Gespräche mit den Versorgungsunternehmen
haben ergeben, dass diese bereit sind, den Planungen der Stadt zu folgen, hierfür aber eine
gewisse Vorlaufzeit benötigen.
Diese Situation führt insgesamt dazu, dass die Beauftragung von Ing.-Leistungen zum Ausbau
des Platzes nun zeitnah erfolgen muss. Deshalb wurde im Zusammenhang mit dem Antrag zum
IHK für das Jahr 2017 bezogen auf den Place de Lesquin auch die Genehmigung zu einem
förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beantragt.
Es muss aber auch eine verbindliche Aussage zur Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel im
Vorgriff auf den Haushalt 2017 vorliegen.
Im investiven Bereich wird der Haushaltsentwurf, der in der nächsten Sitzung des Rates
eingebracht werden soll, neben den genannten Mitteln für den Place de Lesquin einen
Mittelansatz in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro (Rest Folgejahre) für den Ausbau der Rurstraße
enthalten und zudem rund 1,3 Mio Euro (Rest Folgejahre) für den Bau der integrativen Kultur- und
Begegnungsstätte vorsehen. Für städtebauliche Maßnahmen entsteht somit in 2017 aus heutiger
Sicht ein Mittelbedarf in Höhe von rund 4 Mio. Euro. An Zuweisungen hierzu können insgesamt
800.000 Euro erwartet werden, so dass sich ein Kreditbedarf von rund 3,2 Mio. Euro für
Städtebaumaßnahmen ergeben wird.
Dies ist deutlich höher als noch im Jahr 2016 für das Folgejahr angenommen wurde, da der
Mittelabfluss anzupassen war (siehe Förderantrag 2017) und aufgrund des nun vorliegenden
Bewilligungbescheides 2016 davon ausgegangen werden muss, dass die Fördermittel deutlich
länger gestreckt zur Verfügung gestellt werden.
In welcher Höhe für sonstige investive Maßnahmen des Jahres 2017 ein Kreditbedarf entsteht,
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Damit die notwendigen Verpflichtungen zur Umgestaltung des Platzes aber zeitnah eingegangen
werden können, ist eine Festlegung bezogen auf den Haushalt 2017 schon jetzt erforderlich.
Ferner die Zustimmung, dass der zuständige Fachausschuss über die Mittelverwendung im
Vorgriff auf den Haushalt im Einzelfall entscheiden kann.
i. V.
(Corsten)