Daten
Kommune
Linnich
Größe
469 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
20.11.15, 13:24
Aktualisiert
20.11.15, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
681
682
685
686
12
898
683
798
823
Textliche Festsetzungen
1004
1020
822
623
821
684
270
271
#
820
Allgemeines Wohngebiet
1015
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
Verwiesen wird auf die DIN 18 920
1030
3
1006
Art der baulichen Nutzung
1 bis 11 der
Baunutzungsverordnung -BauNVO-)
1010
269
1011
Im Allgemeinen Wohngebiet gilt die im Planwerk festgesetzte
(GRZ) von 0,4 als unterschreitbares
Die Ausnahme nach
4 BauNVO bleibt bestehen.
1009
418
624
von
und
1013
332
19 Abs.
268
Im
Christinenstift
Allgemeinen
Wohngebiet
gilt
die
im
Planwerk
festgesetzte
Schutz der Fauna
Durch eine gezielte Bauzeitenregelung und einer Festsetzung zum Erhalt soll
verhindert werden, dass die
des
44 BNatSchG
werden.
Kontrolle des Schuppens auf Fledermausbesatz. Wenn dieser
vorhanden ist, Abriss bei Besatz von Anfang April bis
Anfang Oktober.
Freimachen des Baufeldes inkl.
der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar): Rodung der
Abschieben der Krautschicht
Die Ausbildung
Wasserstellen (z.B. in Senken und
Fahrspuren) vermeiden bzw. ein Einwandern von Amphibien in die
Baufelder verhindern.
Erhalt des als
festgesetzten
mit
seinem Baumbestand.
VO
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
#
3
#
673
der
und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990-PlanzV
90)
1008
3
819
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
Schutz des Oberbodens
Vor Baubeginn muss der Oberboden abgeschoben, auf Mieten gelagert und
Vorort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderweitig eingesetzt
werden. Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Lagernde Mieten sind
mit Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen
Es gilt die DIN
19 731
- Verwertung von
und
Bodenarbeiten die DIN 18 915
im Landschaftsbau -
1014
#
679
1021
1031
724
687
Schutz des Landschaftsraums und einzelner Landschaftsfaktoren
Als
zum
Abwenden
von
vermeidbaren
des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren
sind vorgesehen:
1. Art der baulichen Nutzung
1019 1007
1018 1017
Legende
Hinweise
#
3
570
830
859
16 Abs. 3 BauNVO wird die
m festgesetzt.
Als oberer Bezugspunkt gilt die
3
#
470
239
#
#
18
Zahle der
#
6,5
852
847
#
#
3
#
#
3
#
13
3.1
Im gesamten Baugebiet sind
und Garagen nur
wenn sie mit der Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Grenze der
Ebenerdige notwendige
Seitlich und mit der Hinterseite
3
47
4,75
14,25
Garagen und
3.2
Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sowie
Garagen sind in allen
(Definition:
vorderen Baugrenze bzw. der gedachten
11,25
R2
5,2
und
zwischen der
auf die seitlichen
3.3
Auf den
Gartenlauben,
R30
5
oder
sind Nebenanlagen in Form von
mit einer max.
von 2,50 m
#
6
23,25
1
4.
235
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
747
Durch Versickerung von Niederschlagswasser
durch
von Feinbodenmaterial im
Untergrund eintreten
(Suffosion). Der Boden des Plangebietes ist
eine
Versicherung nicht geeignet, anfallendes Niederschlagwasser der
und
5 BauGB)
Der Ausgleich erfolgt extern innerhalb der Ruraue in den Gemarkungen Rurdorf
und Boslar auf folgenden, stadteigenen
im Wert von
privat
Es wird eine Baugrunduntersuchung empfohlen.
248
Geophysik, Erdbebensicherheit
Das Bebauungsplangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der
Unterklasse S
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149, April 2005
R2
0,5
Parkanlage
Sonstige Festsetzungen
R15
469
Bergbauliches Erlaubnisfeld
Der Planbereich befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes
"Rheinland" der Wintershall Holding GmbH zur Aufsuchung und Gewinnung
nach Kohlenwasserstoffen.
den Baugrund sind die Bauvorschriften 1054
Belastung des
und der DIN 18 196
und Grundbau; Bodenklassifikation
748
3,3
und Einrichtungen (Seniorenwohnen / Betreutes Wohnen)
3
5,5
245
Bergbauliche Einwirkungen
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohlebergbau bedingten
Grundwasserabsenkungen. Die Grundwasserabsenkungen werden bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, die noch
einen
Zeitraum wirksam bleiben. Nach Beendigung der bergbaulichen
ist ein Wiederanstieg des Grundwassers zu erwarten.
Bei den
ist ein
Wiederanstieg des
Grundwasserstandes auf das
Niveau zu
Hier sind
#
3
234
Baugrenze
ist das Vorhandensein von
nicht
Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmale oder
Bodenfunde auftreten, ist dies
der Gemeinde als untere
oder dem Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege
anzuzeigen. Die Fundstelle muss mindestens 5 Werktage in
Im gesamten Plangebiet steht unter einer schluffig-tonigen Mutterbodenschicht
stift
236
und
zu
3
Christinen-
der
Sport- und Spielanlagen
5
57,5
244
von
bei gedecktem Dach. Als unterer
die Einzel- und
wird die
Wohnungen auf maximal 2 Wohneinheiten begrenzt.
237
herausgegeben
offene Bauweise
Denkmalpflege
Im Plangebiet
12
238
874
auf 10,00
20
17
471
maximale
3
3
875
Schutz von Ver- und Entsorgungsanlagen
3
Kampfmittel
Der Bebauungsplan liegt im Bereich ehemaliger Kampfhandlungen.
574
des Bebauungsplanes und der
#
3
#
19
468
#
R8
795
745
R8
231
Als
wird die mittlere
der angrenzenden
(Haupteingangsseite)
festgesetzt. Die mittlere
errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der
die
3
#
R3
21
R3
#
3
5,5
#
796
20
R3
3
335
# 9
,3
#
3
6. Gestalterische Festsetzungen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Artikel 6 AsylverfahrensbeschleunigungsG vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 17722)
Dachform und Dachneigung
mit Ausnahme von Garagen,
und
Nebenanlagen sind
die Einzel- und Doppelhausbebauung nur Sattel-,
Verordnung
die
bauliche
Nutzung
der
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt
durch Artikel 2 Gesetz am
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
#
4
#
423
226
#
3
3
#
5,5
3
3
3
Dachaufbauten
746
3
5
#
sind in Bezug auf ihre
und ihre Baustruktur wie
Dachform, Dachneigung und Material- und Farbgestaltung
einheitlich zu gestalten.. Sie sind in der Fassaden- und Dachmaterial
aufeinander abzustimmen. Die Dachfarbe und Dachneigung sollen
974
973
3
95.3
398
3
#
10
421
911
#
#
3
133).
782
3
#
Bauordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000
(GV.NRW.S. 256) zuletzt
(Absatz 7
durch Gesetz vom
21.03.2013 (GV.NRW.S. 142) durch Artikel 2 G zur Modernisierung des
VerwaltungsverfahrensG und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom
20.05.2014 (GV.NRW.S. 294)
(Landeswassergesetz LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV.NRW.S. 926),
#
3
#
Ebenfalls sind bei zweigeschossigen
(Vollgeschosse i.S.d. 2 Abs.
5 BauO NRW) Zelt- und
mit einem Neigungswinkel von 15 bis 25
3
#
1,
5
#5
,
#
3
#
R1
#
3
#
15
3
#
R3
R3
424
#
Rechtsgrundlagen
#
3
3
#
979
661
K
a
gr
c
s
475
6
h
uc
576
581 F
Beschluss des Rates der Stadt Linnich vom 27.06.2013 zur
Aufstellung beschlossen worden.
505
504
Offenlage
783
Satzungsbeschluss
Beschlusses des Rates vom 01.07.2014 in der Zeit vom
22.09.2014 bis
Dieser Bebauungsplan ist durch den Beschluss des Rates der
Stadt Linnich vom
Satzung beschlossen worden.
657
Aufstellungsbeschluss
NRW.URBAN GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Linnich
erarbeitet.
914
ht
B 5
7
575
Planung
R8
6,
#5
913
622
Linnich, den ...................
Inkrafttreten
Plangrundlage
bekannt gemacht worden.
Bestand des Liegenschaftskatasters entspricht.
(Stand 03.06.2014)
nahme gebeten worden.
Linnich, den ................
Linnich, den ................
Linnich, den ................
................................
................................
Linnich, den ................
.........................................
...................................
Baudezernent
"Innenentwicklung Ederener
Entwurf und Bearbeitung:
Duisburg, den ................
Fristsetzung 24.10.2014 an der Planung beteiligt.
Linnich, den ................
Bebauungsplan
Gereonsweiler Nr. 3
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
23.09.2014 durch Aushang bekannt gemacht.
wurden durch Aushang in der Zeit vom 29.11. bis 11.12.2013
Stadt Linnich
NRW.URBAN GmbH
................................
................................
................................
................................
Concepts
Wolfram Reinhardt
Datum: 08.09.2014 / 18.11.2015
Tel.: 0211 / 54238-0
Fax.: 0211 / 54238-292