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Beschlussvorlage (Planwerk B-Plan)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
469 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
20.11.15, 13:24
Aktualisiert
20.11.15, 13:24
Beschlussvorlage (Planwerk B-Plan)

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Inhalt der Datei

681 682 685 686 12 898 683 798 823 Textliche Festsetzungen 1004 1020 822 623 821 684 270 271 # 820 Allgemeines Wohngebiet 1015 Gartenbaubetriebe Tankstellen Verwiesen wird auf die DIN 18 920 1030 3 1006 Art der baulichen Nutzung 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO-) 1010 269 1011 Im Allgemeinen Wohngebiet gilt die im Planwerk festgesetzte (GRZ) von 0,4 als unterschreitbares Die Ausnahme nach 4 BauNVO bleibt bestehen. 1009 418 624 von und 1013 332 19 Abs. 268 Im Christinenstift Allgemeinen Wohngebiet gilt die im Planwerk festgesetzte Schutz der Fauna Durch eine gezielte Bauzeitenregelung und einer Festsetzung zum Erhalt soll verhindert werden, dass die des 44 BNatSchG werden. Kontrolle des Schuppens auf Fledermausbesatz. Wenn dieser vorhanden ist, Abriss bei Besatz von Anfang April bis Anfang Oktober. Freimachen des Baufeldes inkl. der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar): Rodung der Abschieben der Krautschicht Die Ausbildung Wasserstellen (z.B. in Senken und Fahrspuren) vermeiden bzw. ein Einwandern von Amphibien in die Baufelder verhindern. Erhalt des als festgesetzten mit seinem Baumbestand. VO Bauweise, Baulinie, Baugrenze # 3 # 673 der und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990-PlanzV 90) 1008 3 819 Betriebe des Beherbergungsgewerbes Schutz des Oberbodens Vor Baubeginn muss der Oberboden abgeschoben, auf Mieten gelagert und Vorort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Lagernde Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen Es gilt die DIN 19 731 - Verwertung von und Bodenarbeiten die DIN 18 915 im Landschaftsbau - 1014 # 679 1021 1031 724 687 Schutz des Landschaftsraums und einzelner Landschaftsfaktoren Als zum Abwenden von vermeidbaren des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen: 1. Art der baulichen Nutzung 1019 1007 1018 1017 Legende Hinweise # 3 570 830 859 16 Abs. 3 BauNVO wird die m festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt die 3 # 470 239 # # 18 Zahle der # 6,5 852 847 # # 3 # # 3 # 13 3.1 Im gesamten Baugebiet sind und Garagen nur wenn sie mit der Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Grenze der Ebenerdige notwendige Seitlich und mit der Hinterseite 3 47 4,75 14,25 Garagen und 3.2 Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sowie Garagen sind in allen (Definition: vorderen Baugrenze bzw. der gedachten 11,25 R2 5,2 und zwischen der auf die seitlichen 3.3 Auf den Gartenlauben, R30 5 oder sind Nebenanlagen in Form von mit einer max. von 2,50 m # 6 23,25 1 4. 235 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 747 Durch Versickerung von Niederschlagswasser durch von Feinbodenmaterial im Untergrund eintreten (Suffosion). Der Boden des Plangebietes ist eine Versicherung nicht geeignet, anfallendes Niederschlagwasser der und 5 BauGB) Der Ausgleich erfolgt extern innerhalb der Ruraue in den Gemarkungen Rurdorf und Boslar auf folgenden, stadteigenen im Wert von privat Es wird eine Baugrunduntersuchung empfohlen. 248 Geophysik, Erdbebensicherheit Das Bebauungsplangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Unterklasse S der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149, April 2005 R2 0,5 Parkanlage Sonstige Festsetzungen R15 469 Bergbauliches Erlaubnisfeld Der Planbereich befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes "Rheinland" der Wintershall Holding GmbH zur Aufsuchung und Gewinnung nach Kohlenwasserstoffen. den Baugrund sind die Bauvorschriften 1054 Belastung des und der DIN 18 196 und Grundbau; Bodenklassifikation 748 3,3 und Einrichtungen (Seniorenwohnen / Betreutes Wohnen) 3 5,5 245 Bergbauliche Einwirkungen Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohlebergbau bedingten Grundwasserabsenkungen. Die Grundwasserabsenkungen werden bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, die noch einen Zeitraum wirksam bleiben. Nach Beendigung der bergbaulichen ist ein Wiederanstieg des Grundwassers zu erwarten. Bei den ist ein Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das Niveau zu Hier sind # 3 234 Baugrenze ist das Vorhandensein von nicht Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmale oder Bodenfunde auftreten, ist dies der Gemeinde als untere oder dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege anzuzeigen. Die Fundstelle muss mindestens 5 Werktage in Im gesamten Plangebiet steht unter einer schluffig-tonigen Mutterbodenschicht stift 236 und zu 3 Christinen- der Sport- und Spielanlagen 5 57,5 244 von bei gedecktem Dach. Als unterer die Einzel- und wird die Wohnungen auf maximal 2 Wohneinheiten begrenzt. 237 herausgegeben offene Bauweise Denkmalpflege Im Plangebiet 12 238 874 auf 10,00 20 17 471 maximale 3 3 875 Schutz von Ver- und Entsorgungsanlagen 3 Kampfmittel Der Bebauungsplan liegt im Bereich ehemaliger Kampfhandlungen. 574 des Bebauungsplanes und der # 3 # 19 468 # R8 795 745 R8 231 Als wird die mittlere der angrenzenden (Haupteingangsseite) festgesetzt. Die mittlere errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der die 3 # R3 21 R3 # 3 5,5 # 796 20 R3 3 335 # 9 ,3 # 3 6. Gestalterische Festsetzungen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Artikel 6 AsylverfahrensbeschleunigungsG vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 17722) Dachform und Dachneigung mit Ausnahme von Garagen, und Nebenanlagen sind die Einzel- und Doppelhausbebauung nur Sattel-, Verordnung die bauliche Nutzung der (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt durch Artikel 2 Gesetz am 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) # 4 # 423 226 # 3 3 # 5,5 3 3 3 Dachaufbauten 746 3 5 # sind in Bezug auf ihre und ihre Baustruktur wie Dachform, Dachneigung und Material- und Farbgestaltung einheitlich zu gestalten.. Sie sind in der Fassaden- und Dachmaterial aufeinander abzustimmen. Die Dachfarbe und Dachneigung sollen 974 973 3 95.3 398 3 # 10 421 911 # # 3 133). 782 3 # Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW.S. 256) zuletzt (Absatz 7 durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV.NRW.S. 142) durch Artikel 2 G zur Modernisierung des VerwaltungsverfahrensG und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW.S. 294) (Landeswassergesetz LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV.NRW.S. 926), # 3 # Ebenfalls sind bei zweigeschossigen (Vollgeschosse i.S.d. 2 Abs. 5 BauO NRW) Zelt- und mit einem Neigungswinkel von 15 bis 25 3 # 1, 5 #5 , # 3 # R1 # 3 # 15 3 # R3 R3 424 # Rechtsgrundlagen # 3 3 # 979 661 K a gr c s 475 6 h uc 576 581 F Beschluss des Rates der Stadt Linnich vom 27.06.2013 zur Aufstellung beschlossen worden. 505 504 Offenlage 783 Satzungsbeschluss Beschlusses des Rates vom 01.07.2014 in der Zeit vom 22.09.2014 bis Dieser Bebauungsplan ist durch den Beschluss des Rates der Stadt Linnich vom Satzung beschlossen worden. 657 Aufstellungsbeschluss NRW.URBAN GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Linnich erarbeitet. 914 ht B 5 7 575 Planung R8 6, #5 913 622 Linnich, den ................... Inkrafttreten Plangrundlage bekannt gemacht worden. Bestand des Liegenschaftskatasters entspricht. (Stand 03.06.2014) nahme gebeten worden. Linnich, den ................ Linnich, den ................ Linnich, den ................ ................................ ................................ Linnich, den ................ ......................................... ................................... Baudezernent "Innenentwicklung Ederener Entwurf und Bearbeitung: Duisburg, den ................ Fristsetzung 24.10.2014 an der Planung beteiligt. Linnich, den ................ Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 23.09.2014 durch Aushang bekannt gemacht. wurden durch Aushang in der Zeit vom 29.11. bis 11.12.2013 Stadt Linnich NRW.URBAN GmbH ................................ ................................ ................................ ................................ Concepts Wolfram Reinhardt Datum: 08.09.2014 / 18.11.2015 Tel.: 0211 / 54238-0 Fax.: 0211 / 54238-292