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Beschlussvorlage (8_Schalltechnische Vorbelastung STN 3276-14-L3_November 2014)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
211 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
14.01.15, 15:54
Aktualisiert
14.01.15, 15:54
Beschlussvorlage (8_Schalltechnische Vorbelastung STN 3276-14-L3_November 2014) Beschlussvorlage (8_Schalltechnische Vorbelastung STN 3276-14-L3_November 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Linnich Herr Reyer Rurdorfer Straße 64 52441 Linnich Aurich, den 04.11.2014 IEL-Projekt Nr. 3276-14-L3 Windenergieanlagen am Standort Linnich-Boslar Hier: Berücksichtigung einer schalltechnischen Vorbelastung Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Linnich am 30.10.2014 in der Realschule Linnich wurde eine „Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema Schallschutz“ (TOP 12) durchgeführt. Hierbei wurde die Frage gestellt, inwieweit die Schallemissionen von Kartoffelhallen berücksichtigt wurden. Im bisherigen Beteiligungsverfahren wurden bisher keine entsprechenden Hinweise gegeben. Gemäß TA-Lärm kann auf die Ermittlung der Vorbelastung verzichtet werden, wenn die Zusatzbelastung (hier: geplante Windenergieanlagen) als „nicht relevant“ eingestuft werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB unterschreitet. In der Ortslage Tetz liegt die Zusatzbelastung bei < 34 dB(A). Sie ist damit „nicht relevant“ im Sinne der TA-Lärm, eine mögliche schalltechnische Vorbelastung muss nicht berücksichtigt werden. In der Ortslage Müntz liegt die Zusatzbelastung bei ≤ 34 dB(A). Sie ist damit „nicht relevant“ im Sinne der TA-Lärm, eine mögliche schalltechnische Vorbelastung muss nicht berücksichtigt werden. In der Ortslage Hompesch gibt es keine „Allgemeinen Wohngebiete (WA). Die Zusatzbelastung liegt hier bei ≤ 39 dB(A). Sie ist damit „nicht relevant“ im Sinne der TALärm, eine mögliche schalltechnische Vorbelastung muss auch hier nicht berücksichtigt werden. IEL GmbH Eine mögliche schalltechnische Vorbelastung (z. B. Kartoffelhallen) wäre u. U. für die Ortslage Boslar zu berücksichtigen. Hierüber benötigen wir weitere Informationen. Vom Bauamt des Kreises Düren wurde uns mitgeteilt, dass Sie als unser Auftraggeber die Informationen vom Bauamt anfordern müssen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen bei der Landwirtschaftskammer abzufragen. Der Vollständigkeit halber sollte die Abfrage auch die Ortslagen Broich und Mersch umfassen. Mit freundlichen Grüßen IEL GmbH i. V. Volker Gemmel (Dipl.-Ing.(FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Bericht-Nr.: 3276-14-L3 Linnich-BoslarSeite Seite 2 von 2