Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 27.12.2007
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
19.02.2008
Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen
Vertreter
Mit Schreiben vom 22.01.2007 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die
Aufwandsentschädigungen auf Grund der Eingruppierungsverordnung sowohl an den
Bürgermeister als auch an den allgemeinen Vertreter bis zur Vorlage des Haushaltes 2010 nicht
mehr zu zahlen. Die Verwaltung hat dazu mit Vorlage Nr. 46/2007 vom 16.04.2007 festgestellt,
dass die entsprechende Rechtsverordnung bis zum 31.12.2007 befristet ist, eine Weiterzahlung
sehe die Verordnung nicht vor. Daraufhin hat die SPD-Fraktion den Antrag in der Sitzung des
Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 zurück gezogen.
Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen
Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandstentschädigungen durch die Gemeinden
und Gemeindeverbände vom 20. November 2007 (berichtigt durch Verordnung vom 07. Dezember
2007) ist § 12 Satz 3 allerdings gestrichen worden. Das bedeutet, dass die Befristung der Zahlung
der Aufwandsentschädigungen aufgehoben wurde und diese somit auch über den 31.12.2007
hinaus gewährt werden kann.
Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis. Die angesprochene Verordnung sowie die dazu ergangene
Berichtigung sind als Anlage beigefügt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i. A.
- Decker Anlagen