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Mitteilung (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 27.12.2007 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 19.02.2008 Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter Mit Schreiben vom 22.01.2007 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Aufwandsentschädigungen auf Grund der Eingruppierungsverordnung sowohl an den Bürgermeister als auch an den allgemeinen Vertreter bis zur Vorlage des Haushaltes 2010 nicht mehr zu zahlen. Die Verwaltung hat dazu mit Vorlage Nr. 46/2007 vom 16.04.2007 festgestellt, dass die entsprechende Rechtsverordnung bis zum 31.12.2007 befristet ist, eine Weiterzahlung sehe die Verordnung nicht vor. Daraufhin hat die SPD-Fraktion den Antrag in der Sitzung des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 zurück gezogen. Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandstentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände vom 20. November 2007 (berichtigt durch Verordnung vom 07. Dezember 2007) ist § 12 Satz 3 allerdings gestrichen worden. Das bedeutet, dass die Befristung der Zahlung der Aufwandsentschädigungen aufgehoben wurde und diese somit auch über den 31.12.2007 hinaus gewährt werden kann. Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis. Die angesprochene Verordnung sowie die dazu ergangene Berichtigung sind als Anlage beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i. A. - Decker Anlagen