Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl, 621-00/I 3, 3. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.10.2007
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
14.11.2007
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier: Sachstand
Ratsbeschluss vom 13.02.2007 zu Vorlagen-Nr. 53/06, 1. Ergänzung
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.02.2007 dem Planentwurf zur 3.
Änderung des o. a. Bebauungsplanes zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt,
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Plan beinhaltet, wie Ihnen bekannt, in Teilbereichen die Rücknahme bisheriger überbaubarer
Flächen. Stadtdessen sollen hier nunmehr private Grünflächen ausgewiesen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer Informationsveranstaltung bereits am
21.03.2007 stattgefunden. Hierbei haben sich die Anlieger auch überwiegend mit der
vorgesehenen Planänderung einverstanden erklärt; dennoch gibt es vereinzelt Wünsche auf
Beibehaltung von überbaubaren Flächen.
Ich habe Ihnen das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bisher nicht zur Entscheidung
vorgelegt, weil ich von zwei Eigentümern gebeten worden bin, eine Entscheidung zurückzustellen,
da man die Absicht hat, Eigentumsveränderungen vorzunehmen, die möglicherweise alsdann auf
die noch erforderliche Offenlage des Planes Einfluss haben könnten. Ich habe diesem Wunsch
zunächst bis Ende Oktober 2007 entsprochen und bin nunmehr gebeten worden, eine Beratung
erneut zu verschieben, da bei diesen Verhandlungen Schwierigkeiten aufgetreten sind. Ich habe
eine letztmalige Verlängerung bis Ende des Jahres 2007 zugesagt, sodass eine Beratung über
das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beschluss zur Offenlage auf jeden Fall
nunmehr in der ersten Sitzungsrunde des Jahres 2008 stattfinden wird.
Da mit dem Aufstellungsbeschluss gleichzeitig hier auch eine Veränderungssperre beschlossen
worden ist, die noch bis November 2008 Gültigkeit hat, können in der Zwischenzeit keine
Bauvorhaben beantragt werden, die die Planungsabsichten der Gemeinde Kreuzau beeinflussen
würden.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl -