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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien)

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STADT BEDBURG Zu TOP: 3 Drucksache: WP7-300/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 41 10 20 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 21.06.2005 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Institutionelle Förderung nach Ziffer 5.1 Die Mittel für Förderungen nach den Kulturförderungsrichtlinien sind bei Produkt 250 210 230, Sachkonto 5318100 mit einem Gesamtansatz in Höhe von 8.300,00 Euro veranschlagt. Damit sind erstmalig alle Mittel der drei Förderinstrumente zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2004 – bei getrennten Haushaltstellen – war ein Gesamtansatz von 9.000,00 Euro veranschlagt. Die Verwaltung schlägt – unter Berücksichtigung der Verteilschlüssel der Vorjahre und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln – die folgende Aufteilung der Zuschussmittel vor: Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (Ziff. 5.1) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (Ziff. 5.2) Förderung von Büchereien (Ziff. 6) Förderung der Karnevalsumzüge (Ziff. 7) Gesamt 5.300,00 Euro 400,00 Euro 1.000,00 Euro 1.600,00 Euro 8.300,00 Euro Bis zum Stichtag 31.03.2005 wurden 25 Anträge form- und fristgerecht gestellt. In 2004 waren dies 28 Anträge. Die Verwaltung schlägt vor, je aktivem Mitglied einen Betrag von 5,145 Euro als institutionellen Zuschuss zu gewähren: Name Mitglieder Betrag Arbeitskreis Altstadt Kaster..................................121 ................................. 622,55 EUR Bedburger MGV 1905 ...........................................35 .................................. 180,08 EUR Bedburger Narrenzunft von 1886 Musikzug..........40 .................................. 205,80 EUR Bedburger Ritter „Em Ulk“ Musikzug ....................33 .................................. 169,79 EUR Die Bühne .............................................................35 .................................. 180,08 EUR Familienchor St. Peter ..........................................40 .................................. 205,80 EUR Familienchor St. Ursula.........................................42 .................................. 216,09 EUR Familienchor St. Willibrord ....................................37 .................................. 190,37 EUR Förderverein Grottenhertener Mühle ....................45 .................................. 231,53 EUR Jugendchor/-band „Recovered Dimension“ ..........80 .................................. 411,60 EUR Kinderchor St. Lucia .............................................18 .................................... 92,61 EUR Kirchenchor Cäcilia Kaster....................................43 .................................. 221,24 EUR Kirchenchor Cäcilia Königshoven .........................37 .................................. 190,37 EUR Kirchenchor Cäcilia Bedburg-Rath........................20 .................................. 102,90 EUR Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg ...........................52 .................................. 267,54 EUR Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten ......................42 .................................. 216,09 EUR Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf.................21 .................................. 108,05 EUR Kunstgemeinschaft Bedburg.................................40 .................................. 205,80 EUR Mandolinenorchester 1955 Königshoven..............27 .................................. 138,92 EUR MGV Quartettverein..............................................44 .................................. 226,38 EUR Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord...............40 .................................. 205,80 EUR Schola St. Georg Kaster .......................................40 .................................. 205,80 EUR Shanty-Chor Bedburg ...........................................25 .................................. 128,63 EUR Tambourcorps „Erftklang“ Bedburg.......................35 .................................. 180,08 EUR Tambourcorps “Grün-Weiss” ................................38 .................................. 195,51 EUR Gesamt.............................................................. 1.030 ............................. 5.299,35 EUR STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Gegenüber dem Jahr 2004 haben folgende Institutionen keinen Antrag gestellt: Evangelische Kirchengemeinde Bedburg, Evangelischer Kirchenchor Kirchherten, KG „Kleine Lipper“ – Tanzgruppe, La Tarantella – Gruppo Folcloristico Del Sud. Gegenüber dem Jahr 2004 haben folgende Institutionen erstmalig einen Antrag gestellt: Arbeitskreis Altstadt Kaster, Familienchor St. Ursula. - Der Antrag des Dekanatsjugendchores San Francesco ist – aus Sicht der Verwaltung – nicht zuschussfähig, weil der Antrag leider keine Angaben zu den in 2004 stattgefundenen Aktivitäten enthält und damit nicht der Ziffer 2.2 der Kulturförderungsrichtlinien entspricht. In 2004 wurden aus diesem Grund noch vier Anträge als nicht formgerecht abgelehnt. Aufgrund von Rundungsdifferenzen verbleibt ein Betrag von 0,65 Euro. b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag 31.03.2005 sind zwei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 3,57 Euro. Die Verwaltung schlägt folgende – gerundete – Zuschusszahlungen vor: Name Mitglieder unter 18 Betrag Bürger-Schützenbruderschaft 1200 Morken-Harff ................ 38........................ 136,00 Euro St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1496 Königshoven .. 74........................ 264,00 Euro Gesamt................................................................................ 112.......................400,00 Euro Die St. Sebastianus-Bruderschaft e.V. Bedburg hat die Aufstellung/Dokumentation der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Projekte des Vorjahres leider nicht vorgelegt. Schon aufgrund der Gleichbehandlung aller Antragsteller kann daher in 2005 kein Zuschuss gewährt werden. c) Förderung von Büchereien Bis zum Stichtag 31.03.2005 sind vier Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Bibliotheksstatistik – schlägt die Verwaltung die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen : Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen Medienbestand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also, den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert. Bei Anwendung des Faktors (Summe von 7,87) ergibt sich ein Zuschussbetrag von 127,06 Euro bei Faktor 1,0. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Standort der Bücherei Medien Ausleihe Faktor Betrag Bedburg ..................................5.202 ............ 18.663 ................. 3,59................ 456,16 Euro Kaster .....................................3.839 ............. 5.290 .................. 1,38................ 175,35 Euro Kirdorf, Blerichen ....................3.258 ............. 4.570 .................. 1,40................ 177,89 Euro Königshoven ...........................1.584 ............. 2.377 .................. 1,50................ 190,60 Euro Gesamt...........................................................................................................1.000,00 Euro STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die evangelische Bücherei Kirchherten hat in 2005 leider keinen Antrag gestellt. d) Förderung der Karnevalsumzüge Bis zum Stichtag 31.03.2005 sind vier Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Name Schlüssel Betrag Karnevalsfreunde Bedburg-Rath ....................................22,5 ........................... 360,00 Euro Karnevalsfreunde Blerichen, Kirdorf, Bedburg-West ....... 25 ............................. 400,00 Euro Karnevalsumzug-Aktiv Kirchtroisdorf ..............................22,5 ........................... 360,00 Euro Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten.................... 30 ............................. 480,00 Euro Gesamt........................................................................... 100 .........................1.600,00 Euro Das Festkomitee Bedburger Karneval hat in 2005 leider keinen Antrag gestellt. 50181 Bedburg, den 9. Juni 2005 ----------------------------------Stolzenberger Sachbearbeiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister