Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 03.11.2008
Vorlagen-Nr.: 75/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und
2010;
hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des
Gebührensatzes
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 die Gebührensätze im
Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 wie folgt
beschlossen:
Teilanschluss Schmutzwasser
Teilanschluss Regenwasser
Vollanschluss
2,49 €/cbm
0,44 €/cbm
2,93 €/cbm
Wie Ihnen ja bereits ausführlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 mitgeteilt, ist
durch Rechtsprechung des OVG NRW der Wasserverbrauch nicht mehr als geeigneter Maßstab
zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr zulässig. Als geeigneter Maßstab gilt nunmehr
ausschließlich die versiegelte Fläche. Insofern ist somit für den restlichen Kalkulationsraum 2009
und 2010 der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühren neu festzusetzen. Der
Teilanschluss Schmutzwasser bleibt hiervon völlig unberührt. Die Vollanschlussgebühr entfällt
automatisch, da beide Gebührenarten ja nunmehr nach einem unterschiedlichen Schlüssel
berechnet werden.
Nachdem inzwischen die Erfassung sowohl der privaten versiegelten Grundstücksflächen als auch
der versiegelten Straßenflächen abgeschlossen ist, können der Gebührensatz und auch der Anteil
an der Straßenentwässerung neu berechnet werden. Hierzu nunmehr nachstehend folgende
Ausführungen:
Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung
Der Anteil an der Straßenentwässerung wurde bis einschließlich des Jahres 1993 mit 25 % der
Gesamtausgaben (also Schmutz- und Regenwasser) festgesetzt. Nach den Bestimmungen des
KAG war es jedoch seinerzeit erforderlich, den Anteil an der Straßenentwässerung ausschließlich
von den tatsächlichen Kosten, die für den Regenwasserkanal entstehen, zu berechnen. Basierend
auf dem Wasserverbrauch war seinerzeit nach ständiger Rechtsprechung dieser Anteil jedoch
nicht mit 25 %, sondern mit bis zu 50 % der Kosten des Regenwasserkanals anzusetzen. Der Rat
der Gemeinde Kreuzau hat von daher im Zuge der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.1994 den
Anteil an der Straßenentwässerung gebührenfreundlich mit 50 % festgesetzt. Dieser Prozentsatz
war jedoch kein errechneter Prozentsatz, weil die Gebühr ja auch nach Kubikmeter
Wasserverbrauch und nicht nach versiegelten Flächen berechnet wurde. In meiner
Mitteilungsvorlage vom 12.02.2008 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in Zukunft der Anteil
rechnerisch ermittelbar ist und dies in der Gemeinde Niederzier, die die Gebühr ja bereits zum
01.01.2008 eingeführt hatte, zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 200.000,00 € geführt hat, weil
der Anteil der Straßenentwässerung niedriger ausgefallen ist als bisher. Für die Gemeinde
Kreuzau ergibt sich konkret nunmehr folgende Berechnung:
Versiegelte Straßenflächen:
Versiegelte Privatflächen:
Insgesamt:
690.043 qm
1.361.224 qm
2.051.267 qm
Der Anteil an der Straßenentwässerung beträgt somit:
690.043 qm x 100 : 2.051.267 qm =
33,64 %
Da sich der Prozentsatz durch Zu- oder Abgänge bei den versiegelten Flächen laufend, wenn auch
nur minimal, verändern wird, schlage ich Ihnen vor, den Prozentsatz (gebührenmindernd) auf 35 %
festzusetzen.
Dieser Prozentsatz führt ab dem Jahre 2009 zu Mehreinnahmen bei den
Niederschlagswassergebühren von rund 93.000,00 €.
Niederschlagswassergebührenkalkulation 2009/2010
Die der Kalkulation zugrunde liegenden Zahlen wollen Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Die
Ausgabenansätze wurden unverändert aus der am 11.12.2007 beschlossenen Kalkulation
übernommen. Hier besteht auch durch die Umstellung keine Veranlassung, diese
Ausgabenansätze zu ändern.
Da sich der Anteil an der Straßenentwässerung jedoch um 15 % verringert, erhöht sich der zu
verteilende Aufwand entsprechend und liegt nunmehr nicht mehr bei 300.000,00 €/Jahr, sondern
bei rund 400.000,00 €/Jahr.
Aufgrund der versiegelten Privatflächen ergibt sich ein Gebührensatz von 0,30 €/qm versiegelter
Fläche sowohl für das Jahr 2009 als auch für das Jahr 2010.
Im Zusammenhang mit der Gebührenhöhe weise ich noch auf zwei gebührenrelevate Dinge hin.
Die bisherige Gebührenkalkulation beinhaltete auch einen Betrag in Höhe von jährlich 5.320,00 €
(Ergebnis der Kostenunterdeckung der Jahre 2005 bis 2007). Aus diesem Grunde wurde auch die
Gebühr von 0,43 €/cbm um 0,01 €/cbm erhöht. Dieser verschwindend geringe Betrag wirkt sich
nunmehr beim Verteilungsmaßstab der versiegelten Fläche nicht gebührenerhöhend aus und liegt
bei 0,0039 €/qm. Der Betrag wird selbstverständlich bei der internen Gebührenabrechnung der
Jahre 2009 und 2010 mit berücksichtigt.
Wie Ihnen ebenfalls bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 mitgeteilt,
können die Kosten der Ersterfassung in den Gebührenaufwand einbezogen werden. Ich habe
diesen Aufwand seinerzeit mit ca. 35.000,00 bis 40.000,00 € geschätzt, weil die Ermittlung ohne
Einschaltung von Ingenieurbüros durchgeführt werden sollte. Dies ist auch geschehen. Zahlreiche
andere Kommunen haben die Ermittlungen durch externe Büros durchführen lassen. Hier sind
Kosten in einer Bandbreite von 80-120.000,00 €, teilweise 150.000,00 €, entstanden. Die
zusätzlichen Kosten der Ersterfassung belaufen sich in der Gemeinde Kreuzau wie folgt:
Portokosten rund
Personalkosten (bis 31.12.2008 berechnet)
2.500,00 €
21.365,70 €
Abzüglich Personalkostenzuschuss
der ab 01. Mai eingestellten Zusatzkraft
Verbleiben
8.709,68 €
15.156,02 €
Ich habe diese Kosten in die neue Gebührenbedarfsberechnung nicht mit aufgenommen. Sie
werden auf 2 Jahre verteilt, somit jährlich mit 7.578,00 €. Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag
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jährlich bei anderen Positionen eingespart werden kann, so dass sich auf jeden Fall keine
zusätzlichen Belastungen für die Gebührenzahler ergeben. In die jährlich durchzuführende
Abschlussrechnung werden sie selbstverständlich ebenso wie der o.g. Fehlbetrag aus der
Vergangenheit mit berücksichtigt.
Nachstehend nunmehr noch ein Beispiel, wie sich die neue Gebühr auf die meisten
Gebührenzahler auswirken dürfte. Für dieses Beispiel wird gegenübergestellt der 2 Personen-,
bzw. 5 Personenhaushalt im Einfamilienhaus bei einer gleich großen versiegelten Fläche von 220
qm.
Bisher
2 Personen x 40 cbm = 80 cbm x 0,44 € = 35,20 €
5 Personen x 40 cbm = 200 cbm x 0,44 € = 88,00 €
Neu - unabhängig von der Personenzahl
220 qm x 0,30 € =
66,00 €
Der 2-Personen-Haushalt zahlt somit zukünftig 30,80 € mehr.
Der 5-Personen-Haushalt zahlt zukünftig 22,00 € weniger.
Unter III. werde ich Ihnen auf der Grundlage meiner vorstehenden Ausführungen vorschlagen, den
Anteil der Straßenentwässerung auf 35 % und die Höhe der Gebühr für die Jahre 2009 und 2010
auf 0,30 €/qm festzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ohne Veränderung der bisher für 2009 und 2010 vorgesehenen Ausgabenansätze ergeben sich
im Jahre 2009 und 2010 Gebühreneinnahmen in Höhe von jeweils rund 400.000,00 €. Aufgrund
des geringeren Anteils an der Straßenentwässerung erhöht sich das Gebührenaufkommen
gegenüber der bisherigen Planung um jährlich rund 93.000,00 € und trägt somit zu einer
Verbesserung der Haushaltssituation bei.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Der Anteil an der Straßenentwässerung wird ab dem 01.01.2009 auf 35 % festgesetzt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2009 und 2010 werden die
Niederschlagswassergebühren für diesen Zeitraum auf 0,30 €/qm Fläche und Jahr
festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
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