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Allgemeine Vorlage (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010; hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010;
hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes) Allgemeine Vorlage (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010;
hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes) Allgemeine Vorlage (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010;
hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl Kreuzau, 03.11.2008 Vorlagen-Nr.: 75/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010; hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 wie folgt beschlossen: Teilanschluss Schmutzwasser Teilanschluss Regenwasser Vollanschluss 2,49 €/cbm 0,44 €/cbm 2,93 €/cbm Wie Ihnen ja bereits ausführlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 mitgeteilt, ist durch Rechtsprechung des OVG NRW der Wasserverbrauch nicht mehr als geeigneter Maßstab zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr zulässig. Als geeigneter Maßstab gilt nunmehr ausschließlich die versiegelte Fläche. Insofern ist somit für den restlichen Kalkulationsraum 2009 und 2010 der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühren neu festzusetzen. Der Teilanschluss Schmutzwasser bleibt hiervon völlig unberührt. Die Vollanschlussgebühr entfällt automatisch, da beide Gebührenarten ja nunmehr nach einem unterschiedlichen Schlüssel berechnet werden. Nachdem inzwischen die Erfassung sowohl der privaten versiegelten Grundstücksflächen als auch der versiegelten Straßenflächen abgeschlossen ist, können der Gebührensatz und auch der Anteil an der Straßenentwässerung neu berechnet werden. Hierzu nunmehr nachstehend folgende Ausführungen: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung Der Anteil an der Straßenentwässerung wurde bis einschließlich des Jahres 1993 mit 25 % der Gesamtausgaben (also Schmutz- und Regenwasser) festgesetzt. Nach den Bestimmungen des KAG war es jedoch seinerzeit erforderlich, den Anteil an der Straßenentwässerung ausschließlich von den tatsächlichen Kosten, die für den Regenwasserkanal entstehen, zu berechnen. Basierend auf dem Wasserverbrauch war seinerzeit nach ständiger Rechtsprechung dieser Anteil jedoch nicht mit 25 %, sondern mit bis zu 50 % der Kosten des Regenwasserkanals anzusetzen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat von daher im Zuge der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.1994 den Anteil an der Straßenentwässerung gebührenfreundlich mit 50 % festgesetzt. Dieser Prozentsatz war jedoch kein errechneter Prozentsatz, weil die Gebühr ja auch nach Kubikmeter Wasserverbrauch und nicht nach versiegelten Flächen berechnet wurde. In meiner Mitteilungsvorlage vom 12.02.2008 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in Zukunft der Anteil rechnerisch ermittelbar ist und dies in der Gemeinde Niederzier, die die Gebühr ja bereits zum 01.01.2008 eingeführt hatte, zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 200.000,00 € geführt hat, weil der Anteil der Straßenentwässerung niedriger ausgefallen ist als bisher. Für die Gemeinde Kreuzau ergibt sich konkret nunmehr folgende Berechnung: Versiegelte Straßenflächen: Versiegelte Privatflächen: Insgesamt: 690.043 qm 1.361.224 qm 2.051.267 qm Der Anteil an der Straßenentwässerung beträgt somit: 690.043 qm x 100 : 2.051.267 qm = 33,64 % Da sich der Prozentsatz durch Zu- oder Abgänge bei den versiegelten Flächen laufend, wenn auch nur minimal, verändern wird, schlage ich Ihnen vor, den Prozentsatz (gebührenmindernd) auf 35 % festzusetzen. Dieser Prozentsatz führt ab dem Jahre 2009 zu Mehreinnahmen bei den Niederschlagswassergebühren von rund 93.000,00 €. Niederschlagswassergebührenkalkulation 2009/2010 Die der Kalkulation zugrunde liegenden Zahlen wollen Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Die Ausgabenansätze wurden unverändert aus der am 11.12.2007 beschlossenen Kalkulation übernommen. Hier besteht auch durch die Umstellung keine Veranlassung, diese Ausgabenansätze zu ändern. Da sich der Anteil an der Straßenentwässerung jedoch um 15 % verringert, erhöht sich der zu verteilende Aufwand entsprechend und liegt nunmehr nicht mehr bei 300.000,00 €/Jahr, sondern bei rund 400.000,00 €/Jahr. Aufgrund der versiegelten Privatflächen ergibt sich ein Gebührensatz von 0,30 €/qm versiegelter Fläche sowohl für das Jahr 2009 als auch für das Jahr 2010. Im Zusammenhang mit der Gebührenhöhe weise ich noch auf zwei gebührenrelevate Dinge hin. Die bisherige Gebührenkalkulation beinhaltete auch einen Betrag in Höhe von jährlich 5.320,00 € (Ergebnis der Kostenunterdeckung der Jahre 2005 bis 2007). Aus diesem Grunde wurde auch die Gebühr von 0,43 €/cbm um 0,01 €/cbm erhöht. Dieser verschwindend geringe Betrag wirkt sich nunmehr beim Verteilungsmaßstab der versiegelten Fläche nicht gebührenerhöhend aus und liegt bei 0,0039 €/qm. Der Betrag wird selbstverständlich bei der internen Gebührenabrechnung der Jahre 2009 und 2010 mit berücksichtigt. Wie Ihnen ebenfalls bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 mitgeteilt, können die Kosten der Ersterfassung in den Gebührenaufwand einbezogen werden. Ich habe diesen Aufwand seinerzeit mit ca. 35.000,00 bis 40.000,00 € geschätzt, weil die Ermittlung ohne Einschaltung von Ingenieurbüros durchgeführt werden sollte. Dies ist auch geschehen. Zahlreiche andere Kommunen haben die Ermittlungen durch externe Büros durchführen lassen. Hier sind Kosten in einer Bandbreite von 80-120.000,00 €, teilweise 150.000,00 €, entstanden. Die zusätzlichen Kosten der Ersterfassung belaufen sich in der Gemeinde Kreuzau wie folgt: Portokosten rund Personalkosten (bis 31.12.2008 berechnet) 2.500,00 € 21.365,70 € Abzüglich Personalkostenzuschuss der ab 01. Mai eingestellten Zusatzkraft Verbleiben 8.709,68 € 15.156,02 € Ich habe diese Kosten in die neue Gebührenbedarfsberechnung nicht mit aufgenommen. Sie werden auf 2 Jahre verteilt, somit jährlich mit 7.578,00 €. Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag -2- jährlich bei anderen Positionen eingespart werden kann, so dass sich auf jeden Fall keine zusätzlichen Belastungen für die Gebührenzahler ergeben. In die jährlich durchzuführende Abschlussrechnung werden sie selbstverständlich ebenso wie der o.g. Fehlbetrag aus der Vergangenheit mit berücksichtigt. Nachstehend nunmehr noch ein Beispiel, wie sich die neue Gebühr auf die meisten Gebührenzahler auswirken dürfte. Für dieses Beispiel wird gegenübergestellt der 2 Personen-, bzw. 5 Personenhaushalt im Einfamilienhaus bei einer gleich großen versiegelten Fläche von 220 qm. Bisher 2 Personen x 40 cbm = 80 cbm x 0,44 € = 35,20 € 5 Personen x 40 cbm = 200 cbm x 0,44 € = 88,00 € Neu - unabhängig von der Personenzahl 220 qm x 0,30 € = 66,00 € Der 2-Personen-Haushalt zahlt somit zukünftig 30,80 € mehr. Der 5-Personen-Haushalt zahlt zukünftig 22,00 € weniger. Unter III. werde ich Ihnen auf der Grundlage meiner vorstehenden Ausführungen vorschlagen, den Anteil der Straßenentwässerung auf 35 % und die Höhe der Gebühr für die Jahre 2009 und 2010 auf 0,30 €/qm festzusetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ohne Veränderung der bisher für 2009 und 2010 vorgesehenen Ausgabenansätze ergeben sich im Jahre 2009 und 2010 Gebühreneinnahmen in Höhe von jeweils rund 400.000,00 €. Aufgrund des geringeren Anteils an der Straßenentwässerung erhöht sich das Gebührenaufkommen gegenüber der bisherigen Planung um jährlich rund 93.000,00 € und trägt somit zu einer Verbesserung der Haushaltssituation bei. III. Beschlussvorschlag: 1. Der Anteil an der Straßenentwässerung wird ab dem 01.01.2009 auf 35 % festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2009 und 2010 werden die Niederschlagswassergebühren für diesen Zeitraum auf 0,30 €/qm Fläche und Jahr festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -3-