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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Stolz Kreuzau, 21.04.2008 Vorlagen-Nr.: 37/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Sozialausschuss Schulausschuss Hauptausschuss Rat 14.05.2008 14.05.2008 14.05.2008 03.06.2008 17.06.2008 Nutzungskonzepte für Hort, Bürgerhaus und Festhalle Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der beschlossenen Sanierung der Festhalle wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Halle zu erstellen. Desweiteren besteht seit dem GPA-Bericht das Ziel, die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Daraus ergibt sich, dass die geforderte Konzeption nicht nur auf die Festhalle beschränkt, sondern auch noch auf andere Bereiche ausgedehnt werden sollte, die ich nachstehend erläutern werde. 1. Hortgebäude, Bahnhofstr. 25 Das Hortgebäude in der Bahnhofstr. 25 ist seit vielen Jahren angemietet, ab dem 01.08.2008 werden dort 2 OGS-Gruppen betreut. Aufgrund des insgesamt schlechten Zustandes der Bausubstanz des Gebäudes und erheblicher Kosten für Miete und Betriebskosten ist die Verwaltung der Auffassung, den am 31.05.2009 auslaufenden Mietvertrag nicht mehr zu verlängern. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Kündigung bis spätestens zum 30.11.2008 zu erfolgen hat. Dies bedingt selbstverständlich eine adäquate anderweitige Unterbringung der zwei OGS-Gruppen in Kreuzau. Nach eingehenden Überlegungen und nach einem Vorgespräch mit dem Rektor der KGS Kreuzau, Herrn Schlegel, bietet sich das Bürgerhaus in Kreuzau in nahezu idealer Weise als zukünftiges Domizil der OGS-Gruppen an. Der Weg der Grundschüler wäre kürzer und vor allen Dingen ungefährlicher. Die Unterbringung der OGS im Bürgerhaus bedingt im Gebäude den Einbau von zusätzlichen Kindertoiletten im Obergeschoss und sonstige kleinere Veränderungsmaßnahmen im Erdgeschoss. Das Außengelände müsste völlig neu angelegt und als Spiel- und Bewegungsfläche für Kinder hergerichtet werden. Außerdem ist eine vollständige Einzäunung erforderlich. Die Größe des Außengeländes erscheint durchaus geeignet. Um die Kosten hierzu ermitteln zu können, bedarf es eines Planungsauftrages an einen Architekten. 2. Bürgerhaus Kreuzau, Bahnhofstr. 2a Das Bürgerhaus wurde nach erfolgter Sanierung im Jahr 1994 seiner Bestimmung übergeben und hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Schwerpunkt des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens im Ortsteil Kreuzau entwickelt. Es wird neben der Musikschule durch den Turnclub Kreuzau, die Kreis-VHS, die KG Ahle Schlupp, den Kneipp-Verein Kreuzau, die Seniorengemeinschaft Kreuzau, die Seniorentanzgruppe Kreuzau regelmäßig sowie in weiteren Einzelveranstaltungen in vielfältiger Weise genutzt. Sofern es zu einer Verlagerung der OGS ins Bürgerhaus kommt, muss eine zufriedenstellende Regelung für alle bisherigen Nutzergruppen gefunden werden. Angesichts der Tatsache, dass der Hausmeister der Festhalle, Herr Spieß, nach Eintritt ins Rentenalter aus der Hans-Hoesch-Stiftung auszieht, bieten sich gerade jetzt Lösungsmöglichkeiten zur Umstrukturierung an. In die Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung können fast alle Nutzungen des Bürgerhauses übernommen werden, ggf. wäre noch ein Tausch mit der Kirche Kreuzau bezüglich Aufgabe des Jugendraumes in der „Alten Vikarie“ in Kreuzau und neue Nutzung durch die Senioren zu vereinbaren. Das Haus befindet sich im Eigentum der Pfarrgemeinde Kreuzau und wurde für Zwecke der freien Jugendarbeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Pfarrgemeinde hat bereits die Bereitschaft signalisiert, die Räume der Gemeinde jetzt für andere Zwecke zu überlassen, so dass auch Nutzer des Bürgerhauses hierhin wechseln könnten. Details sollten allerdings erst angegangen werden, wenn der Gesamtkonzeption vom Rat zugestimmt wurde. An dieser Stelle muss allerdings auf einen wichtigen Aspekt hingewiesen werden: Der Umbau des Bürgerhauses wurde seinerzeit mit Landesmitteln gefördert, und zwar hat die Gemeinde hier einen Betrag von 1.009.200 DM erhalten. Die Förderung war mit einer 25-jährigen Zweckbindung bis zum 31.12.2019 verbunden. Eine Änderung der Zweckbindung des Gebäudes hat die anteilige Rückzahlung des Zuschusses zur Folge. Sofern also im Jahre 2009 die OGS ins Bürgerhaus überwechseln würde, müssten anteilige Mittel für ca. 10 Jahre (bis 2019) erstattet werden. In Euro wäre dies ein Betrag von 220.158 €. Auch wenn eine erste Anfrage an das zuständige Ministerium, ob auf eine Rückzahlung verzichtet werden kann, negativ verlaufen ist, werde ich mich an oberster Stelle nochmals dafür einsetzen, diese Entscheidung zu überdenken. Denn die Aktivitäten des Bürgerhauses würden einerseits in vollem Umfange auf ein neues Objekt (Hans-Hoesch-Stiftung) übertragen. Zum anderen würde mit der OGS eine neue Nutzung einziehen, die ebenfalls mit Landesmitteln gefördert wird bzw. wurde. Infolge der geringeren Landesförderung wird es notwendig, die Abschreibungskosten für das Bürgerhaus, die im Jahr 2009 erstmals ausgewiesen sind, anzupassen. Die Gemeinde hätte demnach jährlich eine um ca. 4.542 € höhere Abschreibung aufzubringen als bisher errechnet. Selbst wenn die Rückzahlung der anteiligen Fördermittel unumgänglich wäre, ergäbe sich unter dem Strich jedoch ein finanzieller Nutzen für die Gemeinde: Erwartete Einsparung aus der vollständigen Aufgabe des Hortgebäudes, geschätzt je Jahr 20.000 € Erwartete Einsparung aus der Übergabe der Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung an einer Trägerverein geschätzt je Jahr 20.000 € Auf 10 Jahre gerechnet stünde damit den erwarteten Einsparungen von rd. die Rückforderung des anteiligen Landeszuschusses gegenüber von Auf den Zeitraum von 10 Jahren bezogen wären höhere Abschreibung von 4.542 €/Jahr aufzubringen = Unter dem Strich ergäbe sich jedoch immer noch eine finanzielle Ersparnis von rd. 400.000 € 220.158 € 45.420 € 134.000 € Deshalb vertrete ich die Auffassung, das vorgeschlagene Nutzungskonzept auch dann umzusetzen, wenn die Rückforderung der anteiligen Landesmittel nicht zu verhindern ist. 3. Festhalle, Windener Weg -2- Wie bereits erwähnt, scheidet der langjährige Hausmeister der Kreuzauer Festhalle Ende September 2008 aus dem Dienst der Gemeinde aus und wird seine Wohnung im Erdgeschoss der HansHoesch-Stiftung verlassen. Nach meiner Auffassung sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Verwaltung und den Betrieb der Festhalle einschließlich der Hans-Hoesch-Stiftung in die Hände der Vereine zu übergeben. Hierzu wurde seitens der Vereine auch bereits grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Aus Gründen der Praktikabilität könnte dies in der Form erfolgen, dass ein gemeinnütziger Verein gegründet wird, dem interessierte Vereinsmitglieder etc. beitreten. Dieser Verein wäre bei Zahlung eines angemessenen Zuschusses durch die Gemeinde in der Lage, Festhalle und Hans-HoeschStiftung eigenständig zu betreiben. Diese Regelung – analog des Lehrschwimmbeckens Obermaubach – würde der Gemeinde erhebliche Kosten ersparen. In den noch auszuhandelnden Vertrag müsste auch eine Option aufgenommen werden, dass bei Bedarf die kleine Festhalle als Schulmensa genutzt werden kann. Die gerade erst von der Landesregierung beschlossene „Ganztagsoffensive“ kann zwar von ihren Auswirkungen her noch nicht ganz eingeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass zukünftig Kinder in einer erheblichen Größenordnung über Mittag verpflegt werden müssen. Solange im Schulzentrum selber keine ausreichenden Raumkapazitäten vorhanden sind, dürfte es unausweichlich sein, die kleine Festhalle als Schulmensa zu nutzen. Insofern muss die Inanspruchnahme der kleinen Halle vertraglich abgesichert werden. Ferner könnte noch eine andere wichtige Angelegenheit einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden. In einer ersten Kontaktaufnahme mit der Kreuzauer Pfarrgemeinde wurde angesprochen, ob nicht Nutzungen aus dem Bürgerhaus auch in die „Alte Vikarie“ in der Teichstraße in Kreuzau verlagert werden können. Dieses Gebäude wird heute teilweise für die Offene Jugendarbeit genutzt (siehe auch unter 2.). Damit bestünde die Möglichkeit, die Offene Jugendarbeit in der Hans-Hoesch-Stiftung unterzubringen. In Räumen des Kellergeschosses der Hans-Hoesch-Stiftung, die sich auf dem Niveau des Festhallenparkplatzes befinden, wäre die Einrichtung eines Jugendraumes machbar. Es handelt sich dabei um den bisherigen Lagerraum der Sporthalle für Außensportgeräte. Nach meiner Auffassung ist dies weitaus besser, weil damit auch die Nachbarschaftsbeschwerden wegen Lärmbelästigungen am Standort Teichstraße entfallen würden. Zudem wäre einem Antrag der SPD-Fraktion Rechnung getragen, in dem die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für die Jugend gefordert wird. Auch in der Hans-Hoesch-Stiftung werden bauliche Veränderungen erforderlich, die z.T. von den Vereinen übernommen werden können. Es ist sicherlich nicht möglich, schon heute Detaillösungen für die angesprochenen Bereiche vorzustellen. Dazu bedarf es eines konkreten Auftrages des Rates an die Verwaltung, hieran weiter zu arbeiten. Ich bin jedoch überzeugt davon, dass es sich insgesamt um eine abgerundete Konzeption handelt, die deutliche Vorteile – nicht nur im finanziellen Bereich – mit sich bringt. Die Regelung näherer Einzelheiten sollte späteren Beratungen in den Fachausschüssen vorbehalten bleiben. Zunächst geht es darum, das Gesamtkonzept zu akzeptieren und anschließend die Verwaltung zu beauftragen, die Konzeption näher auszuarbeiten, natürlich auch in Abstimmung mit den Betroffenen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der angesprochenen Vorschläge können derzeit noch nicht genau beziffert werden, es kann aber schon jetzt von deutlichen Einsparungen ausgegangen werden, auch unter Berücksichtigung einer möglichen anteiligen Rückzahlung des Landeszuschusses für den Umbau des Bürgerhauses. -3- III. Beschlussvorschlag: „Dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur Durchführung von Veränderungen im Bereich der OGS, des Bürgerhauses, der Festhalle und der Jugendarbeit wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Konzept weiter auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -4-