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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung; hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
12.09.08, 21:23
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung;
hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 10.09.2008 Vorlagen-Nr.: 56/2008 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 24.09.2008 Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung; hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Der Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 09.09.2008 hinsichtlich der Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW einen Dringlichkeitsbeschluss gefasst. Die Begründung der Dringlichkeit bitte ich dem als Anlage beigefügten Sitzungsausschnitt zu entnehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die pädagogische Übermittagsbetreuung selbst werden Landesmittel von insgesamt 65.000 € gewährt. Für die geplanten Gebäudlichkeiten besteht noch keine Kostenermittlung. Zu baulichen Investitionen werden max. 300.000 € Landeszuschuss gewährt. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den vom Hauptausschuss getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 09.09.2008 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser hat folgenden Wortlaut: „1. Ab dem 01.02.2009 wird am Schulzentrum Kreuzau eine „Pädagogische Übermittagsbetreuung“ angeboten. 2. Die Trägerschaft wird dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2008/09 übertragen. Für das Schuljahr 2009/10 ist über die Trägerschaft neu zu entscheiden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 65.000 € rechtzeitig zu beantragen. 4. Die kleine Festhalle soll für einen provisorischen und funktionellen Mensabetrieb ausgestattet werden. Alternativen hierzu sind vorrangig zu klären. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Errichtung eines Mensaneubaues auf dem Gelände des Schulzentrums durchzuführen. 6. Die erforderlichen Zuschussmittel sind rechtzeitig zu beantragen. 7. Die Einbeziehung der OGS in die Neubauplanungen ist zu prüfen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage