Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
30.10.08, 21:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 23
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 22.10.2008
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
06.11.2008
Beabsichtigter Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Vorstellung des Entwurfes für das geplante Seniorenzentrum
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 15.02.2005 den Beschluss zur
Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes gefasst. Im Bereich des ca. 40.000 qm großen
Plangebietes soll unter anderem auch das Seniorenzentrum errichtet werden.
Das Planverfahren sollte erst dann eingeleitet werden, wenn ein konkreter Investor feststeht.
In der Sitzung des Rates am 24.09.2008 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Eigentumsverhältnisse
inzwischen geklärt sind und somit der Investor über das Areal verfügen kann. Das
Bebauungsplanverfahren selbst wird zu Beginn des Jahres 2009 eingeleitet.
Da der Investor parallel zu den mehr als zähen Grunderwerbsverhandlungen intensiv
Verhandlungen mit einem Betreiber für das Seniorenzentrum geführt hat, liegen inzwischen bereits
bauantragsreife Unterlagen für dieses Seniorenzentrum vor. Der Investor wird die Planung in der
Sitzung vorstellen. Der Bauantrag soll alsdann kurzfristig eingereicht werden.
Für die Erlangung der Baugenehmigung ist ein rechtskräftiger B-Plan nicht erforderlich, da eine
planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB (Innenbereich) erfolgen kann.
Da der Investor die zukünftigen Bebauungsplanvorgaben gemäß Ratsbeschluss vom 15.02.2005
hinsichtlich der Geschossigkeit und der maximalen Firsthöhe einhalten wird, bedarf es bezüglich
des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB keines Ratsbeschlusses.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -