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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.12.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Lützler/Herr Wolfram Kreuzau, 20.10.2008 Vorlagen-Nr.: 67/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 05.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Erlass einer Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In den letzten Jahren hat es im Bereich der Abfallentsorgung zahlreiche Änderungen in den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen gegeben. Die Abfallentsorgungssatzung ist nunmehr den derzeitigen Bestimmungen anzupassen. Insbesondere wurden folgende Änderungen aufgenommen: Zum 01.01.2005 hat der Kreis Düren die Aufgabe der Beseitigung und Verwertung von Abfällen auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen. Infolgedessen sind Verweise auf die Abfallsatzung des Kreises entsprechend anzupassen. Zum 01.01.2005 hat die Gemeinde Kreuzau die Aufgabe der Schadstoffsammlung auf den ZEW übertragen. Die Regelungen in der Abfallentsorgungssatzung sowie in der Anlage 1 sind entsprechend anzupassen. Nach Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum 24.03.2006 hat die Gemeinde Kreuzau die AWA-Entsorgung mit dem Betrieb von Übergabe und Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie der Sammlung von Elektro- und Elektronikkleingeräte im Rahmen der Schadstoffsammlung beauftragt. Auch diese Regelungen sind in die Abfallentsorgungssatzung aufzunehmen. Schließlich wird zum 01.01.2009 die Blaue Tonne für Altpapier wahlweise in der Gemeinde Kreuzau eingeführt. Auch wenn hierfür keine Gebühr gefordert wird, ist das Gefäß als solches als zugelassener Abfallbehälter zu deklarieren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Abfallentsorgung sind durch die Abfallgebühren gedeckt. III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-