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Sitzungsvorlage (Antrag 19/2014 (SPD) - Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
15.08.14, 17:04
Aktualisiert
26.08.14, 17:06
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr. Jülich, 15.08.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 258/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.08.2014 TOP Ergebnisse einstimmig Antrag 19/2014 (SPD) - Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses Anlg.: -130 SD.Net Beschlussentwurf: Als Vorsitzender für den Rechnungsprüfungsausschuss wird in Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2014 Herr StV Helmut Lohn bestellt. Begründung: Mit Schreiben vom 13.08.2014 beantragt die SPD Fraktion Herrn StV Helmut Lohn als Ausschussvorsitzenden für die bislang benannte Ausschussvorsitzende Frau StVe Helma Duerholz zu bestellen. Frau StVe Duerholz übernimmt vertretungsweise den Vorsitz des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport. Das Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden ist in § 58 Abs. 5 GO NRW normiert. Demnach bestimmt die Fraktion , derer der ausgeschiedene Ausschussvorsitzende angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. In Betracht kommt nur ein Ratsmitglied, das dem Ausschuss bereits angehört, da für die Ersatzbenennung insoweit nichts anderes gelten kann als für die Erstbenennung. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 258/2014 X nein nein Seite 2