Daten
Kommune
Jülich
Größe
144 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
15.08.14, 17:04
Aktualisiert
27.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 06.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 243/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.08.2014
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Ergebnisse
Siehe Hinweis letzte Seite
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
- Neufassung Anlg.: - 1 30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
„Folgt Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich im Wortlaut gem. Anlage!“
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in der konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 beschlossen, als freiwillige Ausschüsse folgende Ausschüsse zu bilden:
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Planungs- und Bauangelegenheiten
- Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss –
Bürgerausschuss.
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung trägt der neuen Ausschussstruktur Rechnung.
Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Verlagerung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung vom Haupt- und Finanzausschuss zum
neuen Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
-
Verlagerung der Aufgabenbereiche Integration und Soziales vom bisherigen Ausschuss für
Kultur, Integration und Soziales in den neuen Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
-
Abgrenzung der Bereiche der Wirtschaftsförderung und der Stadtentwicklung zur SEG und
zum Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
-
Definierung der Aufgaben des Bereichs Stadtmarketing
-
Aktualisierung der Aufgaben des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales,
Schule und Sport in Schulangelegenheiten an die aktuelle Rechtslage
Eine weitere Änderung betrifft die Beschlüsse über das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung,
über das Ergebnis der Träger öffentlicher Belange, über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung.
Mit der bisher geltenden Zuständigkeitsordnung war die Entscheidung in vorgenannten Angelegenheiten auf den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss übertragen.
Mit Urteil des OVG NRW vom 22.11.2007 ist diese Regelung für unzulässig erklärt worden.
Zitat aus dem Urteil:
… Entscheidet der Rat nicht abschließend über die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgebrachten
Anregungen der Bürger, ist das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verletzt. Die Prüfung der
vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden. …
Das schließt zwar nicht aus, dass ein Ausschuss die Beschlussfassung des Rates als des für den Satzungsbeschluss zuständigen Gemeindeorgans vorbereitet. Werden die vorgebrachten Anregungen
jedoch dem Rat vorenthalten oder stellt dieser sie aus anderen Gründen nicht in seine Abwägung
ein, liegt ein Ermittlungsfehler und – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ein Gewichtungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor. …
Seit dem Urteil wird bei der Stadt Jülich entsprechend verfahren; die Regelung in der Zuständigkeitsordnung wurde jedoch nicht angepasst.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 243/2014
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
X
nein
nein
Der Stadtrat beschließt die Zuständigkeitsordnung wie oben genannt mit folgenden Änderungen:
-
Die Angelegenheiten der Musikschule werden nicht wie in § 9 Abs. 1 der Neufassung der
Zuständigkeitsordnung vorgesehen im Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing beraten, sondern werden dem JuFISSS zugeordnet.
-
Im § 7 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung wird der Zusatz „Stadtentwicklung“ gestrichen. Der Ausschuss erhält den Namen „Ausschuss für Umwelt- und Landschaftsschutz,
Planungs- und Bauangelegenheiten – Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss –"
-
Der § 8 Abs. 4 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung behält seine alte Fassung und lautet „ Der Ausschuss berät die Angelegenheiten der Sportförderung und der sonstigen Freizeitgestaltung“
-
Im § 17 Abs. 5 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung wird der Begriff „Arbeitskreis Integration“ durch den Begriff „Arbeitskreis für ein inklusives Jülich“ ersetzt.
Beschluss:
mit großer Mehrheit beschlossen
Gegenstimmen: 7, Enthaltungen: 1
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