Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
15.08.14, 17:04
Aktualisiert
26.08.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 14.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 252/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.08.2014
TOP
Ergebnisse
einstimmig
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Sanierung des Schulzentrums
Anlg.:
20/22
65
SD.Net
III
Beschlussentwurf:
Die im Haushalt für 2015 für die Sanierung des Schulzentrums veranschlagten Mittel in Höhe von
300.000 € werden gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeindeordnung in 2014 überplanmäßig bereitgestellt.
Darüber hinaus werden weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 € bereitgestellt. Die
Deckung hierfür erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden Sachkonten:
bauliche Unterhaltung Hauptschule
Unterhaltung Wirtschaftswege
Sanierung Tiefgarage
Verzinsung der Kassenkredite
21 212 001 01 5211400
55 555 001 01 5211600
57 573 012 01 5211002
61 612 001 01 5517100
25.000 €
75.000 €
100.000 €
200.000 €
Begründung:
Die Sanierung des Schulzentrums ist in einer dreieinhalbjährigen Bauzeit mit insgesamt drei Bauabschnitten während eines laufenden Schul- und Sportbetriebs, unter Berücksichtigung von umfangreichen Planungsänderungen für die Unterbringungen von Sekundarschule und Musikschule sowie
Provisorien für die Sporthalle, Real- und Hauptschule, im zeitlich vorgegeben Rahmen durchgeführt
worden.
Aufgrund des Beschlusses zur Realisierung einer Sekundarschule im Schulzentrum und zum Umzug der städtischen Musikschule ins Schulzentrum ergaben sich grundlegende und umfangreiche
Planungsänderungen in der Projektabwicklung.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Sanierungsmaßnahme bereits in der Ausführung des 1. Bauabschnitts, das baurechtliche Genehmigungsverfahren war abgeschlossenen, wesentliche
EU-Ausschreibungsverfahren bereits abgewickelt und die entsprechenden Aufträge erteilt.
Diese Neuorientierung aufgrund des o.g. Beschlusses brachte mit veränderten Raumkonzepten und
neu zu ordnenden Bauabschnitten neue Absprachen bezüglich der Terminabläufe für Planer, Schulen und Sportvereine mit sich als auch eine Neubetrachtung und Neubearbeitung der baurechtlichen
Belange.
In der Gesamtbetrachtung bleibt festzuhalten, dass die Sanierungsmaßnahme, trotz der vielen und
vielschichtigen Zwänge innerhalb der einzelnen Bauabschnitt und während der gesamten Bauzeit
im Wesentlichen reibungslos durchgeführt wurde und nun zum Ende der Sommerferien 2014 fristgerecht fertig gestellt werden kann, sodass das Gebäude mit Beginn des neuen Schuljahres 2014/15
Sekundarschule, Hauptschule, Realschule und Musikschule zur Verfügung stehen wird
Die Baumaßnahme befindet sich in der Schlussphase. Es werden derzeit die letzten Arbeiten fertig
gestellt, parallel dazu haben abschnittweise die Baureinigung und die Umzugsaktivitäten begonnen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres am 20.08.2014 werden Sekundarschule, Hauptschule, Realschule
und Musikschule das sanierte Gebäude in die Nutzung nehmen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt die Bautätigkeiten weitestgehend fertig gestellt sind und somit eine sichere Kostenangabe gemacht werden kann, hat das Hochbauamt gemeinsam mit allen Planungsbeteiligten eine abschließende Budgetbetrachtung vorgenommen.
In den Jahren 2009 bis 2013 wurden für die Maßnahme bisher 17,977 Millionen € ausgegeben. Für
die Jahre 2014 und 2015 sind noch Haushaltsansätze in Höhe von 4,1 Millionen € (2014) und
0,3 Millionen € (2015) veranschlagt, so dass die Maßnahme insgesamt mit einem Volumen von
22,377 Millionen € veranschlagt war/ist.
Aufgrund des zeitlichen Fortschrittes der Maßnahme ist davon auszugehen, dass entgegen der Darstellung im Haushalt sämtliche Rechnungen schon in 2014 eingehen und zu bezahlen sind. Die ursprünglich für 2015 veranschlagten Mittel von 300.000 € sind daher nach 2014 „vorzuziehen“.
Außerdem sind über das o.g. Gesamtvolumen von 22,377 Millionen € hinaus zusätzliche Mittel in
Höhe von 400.000 € bereitzustellen, die sich wie folgt begründen:
Im Zuge der rund 3-jährigen Bauzeit hat es vor dem Hintergrund der bereits oben erwähnten Planungsänderungen sowie der Arbeiten im Bestand, ein Vielzahl von berechtigten Nachträgen gegeben. Vorgefundene Baumängel wie z.B. nicht vorhandener Trittschallschutz in den Estrichflächen
oder freiliegende Bewehrung in tragenden Stahlbetonkonstruktionen konnten erst nach der Entkernung festgestellt werden und hatten Nachträge zur Folge.
Für den Bereich der Musikschule musste baulich ein umfangreiches Schallschutzgutachten umgesetzt werden. Dies brachte Mehrkosten insbesondere im Gewerk Trockenbau.
Viele Erkenntnisse zu endgültigen technischen Ausführungen in den einzelnen Gewerken konnten
erst nach Fertigstellung der vorlaufenden Schadstoffsanierung gewonnen werden. Oftmals war es
notwendig die technische Ausführung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Bauaufträge
mussten entsprechend durch Nachträge geändert bzw. ergänzt werden.
In einem Fall ist zudem noch ein Rechtstreit anhängig, Einzelheiten hierzu werden Gegenstand der
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.10.2014 und der darauf folgenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates sein. Die Verwaltung -beraten von
Sitzungsvorlage 252/2014
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einem Fachanwalt- strebt in diesem Verfahren einen Vergleich an, zu dessen Finanzierung vorsorglich ebenfalls die Mittel hier schon mit zur Verfügung gestellt werden sollen.
Insgesamt sind also in 2014 überplanmäßige Mittel in Höhe von 700.000 € zur Verfügung zu stellen. Davon sind 300.000 € -wie bereits erwähnt- im Haushalt 2015 veranschlagt. Gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeindeordnung können diese im Folgejahr veranschlagten Mittel zur Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe herangezogen werden. Somit sind noch 400.000 € durch Einsparungen
aus dem Haushalt 2014 zu decken.
Die Investitionen 2014 wurden mit dem Nachtragshaushalt aufgrund der in 2014 nicht zu realisierenden Einnahmen aus dem Verkauf des Realschulgrundstückes sehr stark reduziert. Es sind letztlich nur noch Mittel für im Vorjahr begonnene Maßnahmen veranschlagt. Weitere Einsparungen in
diesem Bereich sind nicht möglich.
Die nach dem kameralen Haushaltsrecht vorgegebene strikte Trennung in Verwaltungshaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben) und Vermögenshaushalt (Investitionen) existiert im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in dieser Form nicht mehr. Daher können nun auch Einsparungen bei den Aufwendungen als Deckung von Mehrausgaben bei den Investitionen genutzt werden.
Dies wird auch von der Aufsichtsbehörde so gesehen.
Die in 2014 noch bereitzustellenden 400.000 € können daher aus folgenden Wenigeraufwendungen
finanziert werden:
bauliche Unterhaltung Hauptschule 25.000 €
In Anbetracht der umfangreichen Sanierungsmaßnahme werden derzeit für die allgemeine bauliche
Unterhaltung der Hauptschule (Ansatz 2014 = 45.000 €) deutliche geringere Mittel benötigt.
Unterhaltung Wirtschaftswege 75.000 €
Hier sind für 2014 Mittel in Höhe von 80.000 € veranschlagt. Zur Finanzierung der Mehrausgaben
für die Sanierung des Schulzentrums soll die Unterhaltung in 2014 auf unbedingt Notwendigste
heruntergefahren werden. Gegebenenfalls können auch dringende Maßnahmen über die „allgemeine Straßenunterhaltung“ abgewickelt werden.
Sanierung Tiefgarage 100.000 €
Für die Maßnahme waren in 2014 Planungskosten veranschlagt. Entsprechende Aufträge werden
nun nicht vergeben.
Verzinsung Kassenkredite 200.000 €
Trotz der relativ hohen Kassenkreditsumme von derzeit rund 77 Millionen € können hier wegen der
weiterhin anhaltenden Niedrigzinsphase erhebliche Mittel gegenüber dem Haushaltsansatz von
1.200.000 € eingespart werden.
Eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss konnte nicht erfolgen, da vor der Sitzung des
Stadtrates keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert war. Eine Beratung erst im
Rahmen der nächsten Sitzungsrunde ist nicht möglich, da bereits erste Rechnungen vorliegen, die
nicht beglichen werden können, da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 252/2014
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1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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