Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
19.06.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Schröder
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 16.06.2009
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
16.06.2009
Übernahme von Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler aus Drove ab dem Schuljahr
2009/2010
Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung werden Fahrkosten durch den
Schulträger übernommen, wenn
- der Schulweg besonders gefährlich ist,
- ein Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen benutzt werden muss,
- der Schulweg in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Ist ein Schulweg als besonders gefährlich eingestuft, müssen die Fahrkosten unabhängig von
der Länge des Schulweges übernommen werden. Dies traf bisher auf die Schülerinnen und
Schüler aus Drove, die weiterführende Schulen besuchen, zu.
Nunmehr hat sich die Situation durch den Neubau des Kreisverkehrs mit angeschlossenem,
durchgängigem Radweg bis Kreuzau, entscheidend verändert.
Das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit liegt jetzt nicht mehr vor. Dies ist auch auf Anfrage
von der Kreispolizeibehörde Düren bestätigt worden.
Das hat zur Folge, dass ab dem kommenden Schuljahr Fahrkosten nur noch für diejenigen
Schülerinnen und Schüler aus Drove übernommen werden können, deren Schulweg länger als 3,5
km ist (Oberer Teil der Wehrstraße ab Nr. 31C, südlich der Drovestraße mit der Hausnummer 88 /
91 und für den Kommweg ab Nr. 68).
Damit erhalten rund 100 Schülerinnen und Schüler keine Fahrkosten mehr, die Einsparung im
laufenden Haushaltsjahr beläuft sich auf rund 8.000 € und im kommenden Haushaltsjahr auf rund
32.000 €.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage