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Allgemeine Vorlage (Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
29.05.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 12.05.2009 Vorlagen-Nr.: 73/2008 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 19.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Wie bereits berichtet, hat der Kreis Düren die bisher bestehende „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“ zum 31.12.2009 gekündigt. Ab dem 01.01.2010 soll eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese wurde nunmehr durch den Kreis Düren übersandt und ist als Anlage beigefügt. Es ist erforderlich, hierzu einen positiven Beschluss zu fassen, damit auch über den 31.12.2009 hinaus die Offene Jugendarbeit in Kreuzau finanziert werden kann. Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang nach Absprache mit dem Kreisjugendamt das „Konzept für eine mobile Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau“ überarbeitet. Als Anlage ist eine Ausfertigung beigefügt, in der die Änderungen kenntlich gemacht sind. Das geänderte Konzept wurde bereits an den Kreis Düren übersandt mit der Einschränkung, dass eine Zustimmung des Rates noch erfolgen muss. Der „Vertrag über die Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit in den Ortsteilen Drove, Kreuzau und Stockheim“ muss nicht erneuert werden, da dieser so lange gültig ist, wie die Finanzierung der Personalkosten und der anteiligen Sachkosten durch den Kreis Düren sicher gestellt ist. Hierzu ergeben sich keine Änderungen. Dennoch wurden die Pfarrgemeinden bereits über das geänderte Konzept unterrichtet. Sie sind grundsätzlich bereit, auch in Zukunft die Offene Kinder- und Jugendarbeit im bisherigen Umfang zu unterstützen. Aus Sicht der Verwaltung kann der vorgelegten Vereinbarung des Kreises Düren zugestimmt werden, da die Personalkosten im bisherigen Umfang erstattet werden (100%) und auch weiterhin ein Pauschalzuschuss zu den pädagogischen Sachkosten gezahlt wird. Wesentliche Änderungen ergeben sich in finanzieller Hinsicht nicht. I. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ergeben sich keine Änderungen. III. Beschlussvorschlag: a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die vom Kreis Düren vorgeschlagene „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ in der als Anlage 1 beigefügten Form abzuschließen. b) Dem als Anlage 2 beigefügten geänderten „Konzept für eine mobile Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-