Daten
Kommune
Kreuzau
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29.05.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 12.05.2009
Vorlagen-Nr.: 73/2008 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Fortführung der Offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bereits berichtet, hat der Kreis Düren die bisher bestehende „Vereinbarung über Gegenstand
und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“ zum 31.12.2009 gekündigt. Ab dem
01.01.2010 soll eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese wurde nunmehr durch den
Kreis Düren übersandt und ist als Anlage beigefügt. Es ist erforderlich, hierzu einen positiven
Beschluss zu fassen, damit auch über den 31.12.2009 hinaus die Offene Jugendarbeit in Kreuzau
finanziert werden kann.
Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang nach Absprache mit dem Kreisjugendamt das
„Konzept für eine mobile Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde
Kreuzau“ überarbeitet. Als Anlage ist eine Ausfertigung beigefügt, in der die Änderungen kenntlich
gemacht sind. Das geänderte Konzept wurde bereits an den Kreis Düren übersandt mit der
Einschränkung, dass eine Zustimmung des Rates noch erfolgen muss.
Der „Vertrag über die Wahrnehmung der offenen Jugendarbeit in den Ortsteilen Drove, Kreuzau
und Stockheim“ muss nicht erneuert werden, da dieser so lange gültig ist, wie die Finanzierung der
Personalkosten und der anteiligen Sachkosten durch den Kreis Düren sicher gestellt ist. Hierzu
ergeben sich keine Änderungen. Dennoch wurden die Pfarrgemeinden bereits über das geänderte
Konzept unterrichtet. Sie sind grundsätzlich bereit, auch in Zukunft die Offene Kinder- und
Jugendarbeit im bisherigen Umfang zu unterstützen.
Aus Sicht der Verwaltung kann der vorgelegten Vereinbarung des Kreises Düren zugestimmt
werden, da die Personalkosten im bisherigen Umfang erstattet werden (100%) und auch weiterhin
ein Pauschalzuschuss zu den pädagogischen Sachkosten gezahlt wird. Wesentliche Änderungen
ergeben sich in finanzieller Hinsicht nicht.
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es ergeben sich keine Änderungen.
III. Beschlussvorschlag:
a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die vom Kreis Düren vorgeschlagene „Vereinbarung über
Gegenstand und Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ in der als Anlage 1
beigefügten Form abzuschließen.
b) Dem als Anlage 2 beigefügten geänderten „Konzept für eine mobile Einrichtung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau“ wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-