Daten
Kommune
Kreuzau
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26.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Stolz
Kreuzau, 19.02.2009
Vorlagen-Nr.: 19/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
11.03.2009
31.03.2009
21.04.2009
Anträge der KGS An der Rur sowie der SPD-Fraktion zum Ausbau des Dachgeschosses im
Grundschulgebäude Winden
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der Unterbringung der 1. OGS-Gruppe am Standort der KGS An der Rur in
Winden zum Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde bereits der mögliche Ausbau des Dachgeschosses in diesem Gebäude diskutiert.
Nunmehr stellt die Schulleitung unter Datum vom 27.01.2009 einen neuen Antrag auf „Ausbau des
Dachgeschosses an der Grundschule Winden“, wobei sich dieser Antrag an den Möglichkeiten des
Konjunkturpaketes II, welches bekanntlich einen Schwerpunkt auch auf den Schul- und Bildungsbereich legt, orientiert. Das Erfordernis eines solchen Ausbaues wird mit dem Fehlen verschiedener Räume, insbesondere auch im Verwaltungsbereich, begründet. Weitere Einzelheiten hierzu
können dem Antrag, der als Kopie beigefügt ist, entnommen werden.
Mit Schreiben vom 04.02.2009 legt die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau ebenfalls einen Antrag vor, der das Ansinnen der Schule ausdrücklich unterstützt. Auch dieser Antrag ist zu
Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.
Festzustellen bleibt hierzu, dass es derzeit noch völlig offen ist, ob die Ausführungsbestimmungen,
die zum sog. Konjunkturpaket II derzeit noch nicht vorliegen, die Finanzierung einer solchen Maßnahme im Rahmen dieses Zukunftsinvestionsprogramms überhaupt erlauben.
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung vom 17.02.2009 beauftragt, die Vorbereitungen im Sinne
einer schnellen Umsetzung des Konjunkturprogramms weiter zu betreiben und dem Rat das Ergebnis schnellstmöglich vorzulegen.
Aus diesem Grunde ist es im Schulausschuss derzeit nur möglich, über die Maßnahme aus schulfachlicher Sicht zu beraten und dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Es wird dann der Ratsentscheidung obliegen, ggf. die Maßnahme in die aufzustellende Prioritätenliste einzuordnen.
Ein Beschlussvorschlag ist seitens der Verwaltung daher nicht erarbeitet worden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund der Kürze der Zeit und der damit verbundenen Arbeiten können Aussagen zu den möglichen Kosten nicht getroffen werden.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________