Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-08BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 10.12.2009
Vorlagen-Nr.: 95/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Ausbau der Straße "Zum Sportplatz" im Ortsteil Winden;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf und Festlegung des Ausbauzeitpunktes
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 folgenden Beschluss gefasst:
„Der endgültige Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ wird für notwendig erachtet. Die
voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € werden außerplanmäßig
bereitgestellt.“
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Ingenieurbüro IVA, Jülich, mit der
Ausbauplanung beauftragt. Der Ausbauplan liegt inzwischen vor und wird in der Sitzung
gegebenenfalls noch näher erläutert. Vorab gebe ich Ihnen hierzu folgende Informationen:
Das Ausbauteilstück bezieht sich auf den Einmündungsbereich der Urbanusstraße bis zum
Vereinsheim der Waldjugend. Hier beginnt auch planungsrechtlich der Außenbereich, so dass im
weiteren Verlauf keine Beiträge nach BauGB erhoben werden könnten. Die Ausbaubreite beträgt
durchgehend 5,46 m. Der Ausbau soll höhengleich in Betonsteinpflaster erfolgen. Die Straße
erhält ein Einseitneigung mit 2,5 % Gefälle. Da ein Regenwasserkanal in dieser Straße bisher
nicht vorhanden ist, muss ein gesonderter Straßenentwässerungskanal verlegt werden. Da aus
topografischen Gründen ein Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal in der
Urbanusstraße leider jedoch nicht möglich ist, hat das Ingenieurbüro den Einbau einer „RaincleanSickermulde“ vorgeschlagen. Diese soll auf einer Länge von ca. 70 m auf der den Wohnhäusern
gegenüber liegenden Straßenseite eingebaut werden.
Die Planungs- und Baukosten werden sich voraussichtlich auf 113.000,00 € belaufen. Hiervon
enfallen alleine rund 40.000,00 € auf die Straßenentwässerung.
Da es sich um eine Ersterschließung handelt, müssen Erschließungsbeiträge nach BauGB
erhoben werden. Zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke gehören jedoch nicht nur die 4
Wohnhausgrundstücke, sondern auch die gemeindlichen Grundstücke (Sportheim, Tennisplatz,
Waldjugend). Die Gesamtbeitragsfläche beläuft sich auf 4.353 qm. Hiervon entfallen auf die
gemeindlichen Grundstücke 2.519 qm.
Der zu zahlende Erschließungsbeitrag errechnet sich wie folgt:
Gesamtkosten:
./. 10 % Gemeindeanteil nach Satzung:
113.000,00 €
13.500,00 €
Verbleibender Aufwand gerundet:
100.000,00 €
Beitragssatz pro qm: 100.000,00 € : 4.353 qm = 22,97 €, gerundet: 23,00 €.
Der Anteil der Privatgrundstücke beläuft sich auf 42.200,00 €. In dieser Höhe können auch
Erschließungsbeitragseinnahmen veranschlagt werden. Der gemeindliche Erschließungsanteil
beläuft sich somit auf 57.800,00 €. Hierfür können jedoch keine Beiträge erhoben werden. Unter
Hinzurechnung des 10 %igen Pflichtanteils der Gemeinde erhöht sich der nicht durch Beiträge
gedeckte Aufwand um 13.500,00 € und beträgt letztendlich 71.300,00 €.
Der Ausbauplan wurde inzwischen auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern in einem
Informationsgespräch am 07.12.2009 erörtert. Die Anlieger haben sich zwar mit der
Ausbauplanung einverstanden erklärt, bitten jedoch aus finanziellen Gründen darum, den
endgültigen Ausbau um einige Jahre zu verschieben. Die Beitragsbelastung für jeden einzelnen
Anlieger beläuft sich aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksgrößen auf 7.800,00 € bis
12.200,00 €.
Ich habe die Anlieger im Informationsgespräch darauf hingewiesen, dass allerdings ohne
endgültigen Ausbau die bestehenden Wasserprobleme nicht gelöst werden können. Trotz dieser
Tatsache haben sie um Verschiebung des endgültigen Ausbauzeitpunktes gebeten.
Ich habe den Anliegern diesbezüglich keine Zusage gemacht, sondern darauf verwiesen, dass
diese Entscheidung nur durch die politischen Gremien getroffen werden kann.
Unter Abwägung aller Belange (erhebliche finanzielle Belastung der Gemeinde und Wunsch der
Anlieger) schlage ich Ihnen vor, dem Ausbauentwurf zwar zuzustimmen, den tatsächlichen Ausbau
aber auf Anliegerwunsch um 4 bis 5 Jahre zu verschieben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Jahre 2009 wurden Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Planungskosten haben sich tatsächlich auf rund 7.000,00 € belaufen. Sofern der Ausbau im
Jahre 2010 durchgeführt werden sollte, müssten in der Ausgabe noch 106.000,00 € bereitgestellt
werden. An Erschließungsbeitragseinnahmen sind jedoch nur rund 42.000,00 € zu erzielen. Sofern
Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, würde die Veranschlagung erst im Jahre 2014
erforderlich.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Ausbauentwurf für den endgültigen Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“
im Ortsteil Winden wird zugestimmt.
2.
Auf Wunsch der betroffenen Anlieger wird der Ausbauzeitpunkt jedoch bis auf weiteres
zurückgestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
-2-