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Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Zum Sportplatz" im Ortsteil Winden; hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf und Festlegung des Ausbauzeitpunktes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Zum Sportplatz" im Ortsteil Winden;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf und Festlegung des Ausbauzeitpunktes) Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Zum Sportplatz" im Ortsteil Winden;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf und Festlegung des Ausbauzeitpunktes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-08BE: Herr Schmühl Kreuzau, 10.12.2009 Vorlagen-Nr.: 95/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Ausbau der Straße "Zum Sportplatz" im Ortsteil Winden; hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf und Festlegung des Ausbauzeitpunktes I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 folgenden Beschluss gefasst: „Der endgültige Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ wird für notwendig erachtet. Die voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.“ Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Ingenieurbüro IVA, Jülich, mit der Ausbauplanung beauftragt. Der Ausbauplan liegt inzwischen vor und wird in der Sitzung gegebenenfalls noch näher erläutert. Vorab gebe ich Ihnen hierzu folgende Informationen: Das Ausbauteilstück bezieht sich auf den Einmündungsbereich der Urbanusstraße bis zum Vereinsheim der Waldjugend. Hier beginnt auch planungsrechtlich der Außenbereich, so dass im weiteren Verlauf keine Beiträge nach BauGB erhoben werden könnten. Die Ausbaubreite beträgt durchgehend 5,46 m. Der Ausbau soll höhengleich in Betonsteinpflaster erfolgen. Die Straße erhält ein Einseitneigung mit 2,5 % Gefälle. Da ein Regenwasserkanal in dieser Straße bisher nicht vorhanden ist, muss ein gesonderter Straßenentwässerungskanal verlegt werden. Da aus topografischen Gründen ein Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal in der Urbanusstraße leider jedoch nicht möglich ist, hat das Ingenieurbüro den Einbau einer „RaincleanSickermulde“ vorgeschlagen. Diese soll auf einer Länge von ca. 70 m auf der den Wohnhäusern gegenüber liegenden Straßenseite eingebaut werden. Die Planungs- und Baukosten werden sich voraussichtlich auf 113.000,00 € belaufen. Hiervon enfallen alleine rund 40.000,00 € auf die Straßenentwässerung. Da es sich um eine Ersterschließung handelt, müssen Erschließungsbeiträge nach BauGB erhoben werden. Zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke gehören jedoch nicht nur die 4 Wohnhausgrundstücke, sondern auch die gemeindlichen Grundstücke (Sportheim, Tennisplatz, Waldjugend). Die Gesamtbeitragsfläche beläuft sich auf 4.353 qm. Hiervon entfallen auf die gemeindlichen Grundstücke 2.519 qm. Der zu zahlende Erschließungsbeitrag errechnet sich wie folgt: Gesamtkosten: ./. 10 % Gemeindeanteil nach Satzung: 113.000,00 € 13.500,00 € Verbleibender Aufwand gerundet: 100.000,00 € Beitragssatz pro qm: 100.000,00 € : 4.353 qm = 22,97 €, gerundet: 23,00 €. Der Anteil der Privatgrundstücke beläuft sich auf 42.200,00 €. In dieser Höhe können auch Erschließungsbeitragseinnahmen veranschlagt werden. Der gemeindliche Erschließungsanteil beläuft sich somit auf 57.800,00 €. Hierfür können jedoch keine Beiträge erhoben werden. Unter Hinzurechnung des 10 %igen Pflichtanteils der Gemeinde erhöht sich der nicht durch Beiträge gedeckte Aufwand um 13.500,00 € und beträgt letztendlich 71.300,00 €. Der Ausbauplan wurde inzwischen auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern in einem Informationsgespräch am 07.12.2009 erörtert. Die Anlieger haben sich zwar mit der Ausbauplanung einverstanden erklärt, bitten jedoch aus finanziellen Gründen darum, den endgültigen Ausbau um einige Jahre zu verschieben. Die Beitragsbelastung für jeden einzelnen Anlieger beläuft sich aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksgrößen auf 7.800,00 € bis 12.200,00 €. Ich habe die Anlieger im Informationsgespräch darauf hingewiesen, dass allerdings ohne endgültigen Ausbau die bestehenden Wasserprobleme nicht gelöst werden können. Trotz dieser Tatsache haben sie um Verschiebung des endgültigen Ausbauzeitpunktes gebeten. Ich habe den Anliegern diesbezüglich keine Zusage gemacht, sondern darauf verwiesen, dass diese Entscheidung nur durch die politischen Gremien getroffen werden kann. Unter Abwägung aller Belange (erhebliche finanzielle Belastung der Gemeinde und Wunsch der Anlieger) schlage ich Ihnen vor, dem Ausbauentwurf zwar zuzustimmen, den tatsächlichen Ausbau aber auf Anliegerwunsch um 4 bis 5 Jahre zu verschieben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Jahre 2009 wurden Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Planungskosten haben sich tatsächlich auf rund 7.000,00 € belaufen. Sofern der Ausbau im Jahre 2010 durchgeführt werden sollte, müssten in der Ausgabe noch 106.000,00 € bereitgestellt werden. An Erschließungsbeitragseinnahmen sind jedoch nur rund 42.000,00 € zu erzielen. Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, würde die Veranschlagung erst im Jahre 2014 erforderlich. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Ausbauentwurf für den endgültigen Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ im Ortsteil Winden wird zugestimmt. 2. Auf Wunsch der betroffenen Anlieger wird der Ausbauzeitpunkt jedoch bis auf weiteres zurückgestellt. Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-