Daten
Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
03.07.14, 17:04
Aktualisiert
03.07.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Len
Jülich, 09.04.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 174/2014
Mitteilung
Beratungsfolge
Integrationsrat
Termin
09.04.2014
TOP
Ergebnisse
Integrationsratswahl am 25. Mai 2014
Einreichung von Kandidatenvorschlägen gemäß Wahlordnung
Anlg.:
V
56
SD.Net
Mitteilungstext:
Am 25. Mai 2014 wird in Jülich der neue Integrationsrat gewählt werden. Die Wahlordnung wurde
erlassen und im öffentlichen Amtsblatt im Jülich Magazin vom 21.03.14 veröffentlicht. Gleichzeitig
wurde der Aufruf zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen für die Integrationsratswahlen im
öffentlichen Amtsblatt der Stadt veröffentlicht.
Alle Informationen zur Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 sind zu finden auf der homepage der
Stadt Jülich unter www.juelich.de.
Für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen ist Folgendes zu beachten:
Die Frist für die Einreichung der Vorschläge endet am 17. April 2014 um 18 Uhr.
Die Kandidatenvorschläge können als Einzelkandidatur oder als Listenkandidatur eingereicht werden.
In beiden Fällen sind die erforderlichen Vordrucke zur Einreichung des Wahlvorschlages im Wahlamt der Stadt Jülich, Neues Rathaus im 1. Stock, Große Rurstr. 17 bei Herrn Muckel oder Herrn
Mersch zu erhalten.
Das Wahlamt empfiehlt, diese Vordrucke persönlich dort abzuholen zu den Öffnungszeiten, um
eventuell bestehende Fragen unmittelbar klären zu können. Die Einreichung der Kandidatenvorschläge, sollte möglichst bald erfolgen, damit gegebenenfalls fehlerhaft ausgefüllte Formulare korrigiert werden können.
Kandidatenvorschläge können von allen Wahlberechtigten (Mindestalter 16 Jahre, Hauptwohnsitz
in Jülich und Migrationsbiografie, aktives Wahlrecht gemäß Kommunalwahlgesetz) eingereicht
werden. Es können Fremdvorschläge und Eigenvorschläge eingereicht werden. Kandidieren können
Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, Hauptwohnsitz in Jülich haben und egal welcher Nationalität, sie müssen das passive Wahlrecht im Sinne des Kommunalwahlgesetzes besitzen.
Kandidatenvorschläge mit Deutschen o h n e Migrationshintergrund müssen unterstützt werden von
einem Wahlberechtigten m i t Migrationshintergrund, d.h., in diesem Falle reicht der Eigenvorschlag nicht aus.
Laut Wahlordnung besteht die Möglichkeit der Einzelkandidatur und der Listenkandidatur. Zu beachten ist, dass bei Einreichung eines Listenvorschlages dieser als e i n Wahlvorschlag gewertet
wird. Da im neuen Integrationsrat 12 Sitze durch gewählte Migrantenvertreter belegt werden können, empfiehlt es sich, bei Einreichung eines Listenvorschlages diesen mit bis zu 12 Namen zu versehen. Somit ist gewährleistet, dass in jedem Falle ausreichend Wahlvorschläge vorliegen werden
und zu einer Wahl am 25. Mai 2014 kommen wird.
Laut Wahlordnung ist eine Benennung eines Stellvertreters möglich. Dieser muss mit dem Wahlvorschlag des Kandidaten benannt werden. Die Nennung eines Stellvertreters wird empfohlen aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Integrationsrat.
Bei Fragen hinsichtlich der Integrationsratswahl 2014 und der Einreichung von Kandidatenvorschlägen steht das Wahlamt der Stadt zur Verfügung (Herrn Muckel, Tel. 63 375 FMuckel@juelich.de oder Herrn Mersch, Tel.: 63 376 SMersch@juelich.de).
Mitteilung 174/2014
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