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Sitzungsvorlage (NKF-Befragung MIK zu den Jahresabschluessen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
113 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
15.08.14, 17:04
Aktualisiert
15.08.14, 17:04
Sitzungsvorlage (NKF-Befragung MIK zu den Jahresabschluessen) Sitzungsvorlage (NKF-Befragung MIK zu den Jahresabschluessen) Sitzungsvorlage (NKF-Befragung MIK zu den Jahresabschluessen) Sitzungsvorlage (NKF-Befragung MIK zu den Jahresabschluessen)

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Inhalt der Datei

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) in Nordrhein-Westfalen Umfrage 2014 zu Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Seit dem NKF-Gesetz NRW (2005) werden die Aufsichtsbehörden der Kommunen regelmäßig zum aktuellen Sachstand bei den Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen befragt. Aus der aktuellen Umfrage zum Stichtag 1. Januar 2014 ergibt sich folgender Stand: 1. Sachstand bei den Eröffnungsbilanzen Nach dem NKF hatten die Kommunen ihre Geschäftsvorfälle spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und daher spätestens zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und entsprechend den Zeitvorgaben für den Jahresabschluss festzustellen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen nunmehr - mit Ausnahme einer Gemeinde - allesamt über eine festgestellte Eröffnungsbilanz. Bei der betroffenen Gemeinde Brüggen soll die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Rat voraussichtlich bis Mai 2014 erfolgen. 2. Sachstand bei den kommunalen Jahresabschlüssen 1.1 Allgemeines Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31. Dezember einen Jahresabschluss aufzustellen (vgl. § 95 Absatz 1 GO NRW). Dieser Abschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und vom Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen (vgl. § 96 Absatz 1 GO NRW). Der festgestellte Jahresabschluss ist dann von der Kommune der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, zu veröffentlichen und zur Einsichtnahme verfügbar zu halten (vgl. § 96 Absatz 2 Satz 1 GO NRW). Nach diesen Vorgaben hätte zum Stichtag der Umfrage 2014 das Verfahren für die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2012 beendet sein müssen. Alle bisherigen Umfragen hatten hier deutliche Verzögerungen aufgezeigt, mittlerweile hat sich die Situation aber verbessert: Viele Kommunen konnten mit Hilfe der Erleichterungsregelung aus dem ersten NKFWeiterentwicklungsgesetz zumindest ihre Jahresabschlüsse bis einschließlich 2011 vorlegen. Im November 2012 - also kurz nach Verabschiedung der Erleichterungsregelung im September 2012 - lagen lediglich 15% der Jahresabschlüsse 2011 vor. Die aktuelle Umfrage hat ergeben, dass mittlerweile 2/3 der Kommunen (66%) über einen vom Rat festgestellten Abschluss des Jahres 2011 und der Vorjahre verfügen. Das Ergebnis der Umfrage für den Jahresabschluss 2012 zeigt, dass die ganz überwiegende Zahl der Kommunen diese Rückstände aus der Vergangenheit abgearbeitet haben oder sie im Laufe des Jahres 2014 abarbeiten werden. Lediglich 15% der Kommunen planen nicht mit der Feststellung des Jahresabschlusses im laufenden Jahr: 1 Jahresabschluss 2012 5% 10% 40% Jahresabschluss 2012 festgestellt Feststellung für 2014 geplant Feststellung nach 2014 45% Termin unbestimmt oder n.b. Obwohl insgesamt eine positive Entwicklung bei den Jahresabschlüssen in Gang gekommen ist, kann der aktuelle Stand nicht befriedigen: Immerhin 145 Kommunen verfügen trotz Erleichterungsregelung immer noch nicht über einen festgestellten Jahresabschluss 2011. Besonders alarmierend ist die Lage in den 23 Kommunen, die in der nachfolgenden Abbildung aufgeführt sind. Keine von ihnen verfügt über einen festgestellten Jahresabschluss für 2008 (!) und die Folgejahre. Es ist davon auszugehen, dass diese Kommunen ihre Haushaltswirtschaft führen, ohne sich auf belastbare Ist-Daten stützen zu können. BR Köln BR Arnsberg BR Münster BR Düsseldorf BR Detmold Euskirchen Hattingen Dülmen Erkrath Höxter Bergneustadt Herdecke Monheim a. R. Gummersbach Sprockhövel Datteln Kreis Recklinghausen Kerpen Witten Rösrath Unna Wermelskirchen Neunkirchen Alfter Herzogenrath Würselen Bonn Köln 1.2 Stärkungspaktkommunen Aus der Umfrage ergibt sich zu den Stärkungspaktkommunen, dass zum Stichtag 1. Januar 2014 noch eine erhebliche Zahl weder den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 noch die vom Rat festgestellten Jahresabschlüsse der Vorjahre ihrer Aufsichtsbehörde vorgelegt haben. Um die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft der Stärkungspaktkommunen zu sichern und diese zur Erfüllung ihrer Pflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben anzuhalten, ist als Auszahlungsvoraussetzung für die Auszahlung der Landesmittel zum 1. Oktober 2013 verlangt worden, dass bis zu diesem Datum der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Jahresabschlusses 2012 der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. In den Fällen, in denen sich eine Stärkungspaktkommune dazu nicht in der Lage sah und ggf. auch noch Jahresabschlüsse der Vorjahre fehlen, hatte die Kommune der zuständigen Bezirksregierung bis zu diesem Termin einen vom Rat beschlossenen Zeitplan vorzulegen, durch den sie die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten aufzuzeigen hat. Aus diesem Plan musste sich ergeben, dass und wie die Gemeinde bis spätestens zum Auszahlungstermin 1. Oktober 2014 - ggf. unter Ausnutzung der Erleichterungsregelung - den Jahresabschluss 2011 gemeinsam mit evtl. noch offenen Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie den Jahresabschluss 2012 festgestellt und angezeigt haben wird. Bis spätestens zu diesem Datum ist 2 ebenfalls der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Wie der nachstehenden Darstellung zu entnehmen ist, haben 96% der Stärkungspaktkommunen ihren Jahresabschluss 2012 bereits festgestellt oder für das Jahre 2014 geplant. Jahresabschluss 2012 - Stärkungspaktkommunen 1,6% 3,3% Jahresabschluss 2012 festgestellt 39,3% Feststellung für 2014 geplant 55,7% Feststellung nach 2014 Termin unbestimmt oder n. b. Für die Stärkungspaktkommunen, die die genannten Zahlungsvoraussetzungen nicht einhalten können, kann eine Auszahlung der Stärkungspaktmittel dann erst zu dem späteren Zeitpunkt erfolgen (vgl. § 5 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz NRW). Die termingerechte Vorlage der Jahresabschlüsse bleibt auch künftig die Voraussetzung für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe. 3. Sachstand bei den kommunalen Gesamtabschlüssen Die Kommunen haben spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen (vgl. § 2 NKFEG NRW). Der jährliche Gesamtabschluss entsteht aus dem Jahresabschluss der Gemeindeverwaltung (Muttereinheit) und den Jahresabschlüssen der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Betriebe (Tochtereinheiten), denn die Gemeinde stellt eine wirtschaftliche Einheit dar. Mit dem Gesamtabschluss wird daher ein vollständiger Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage bei den Kommunen geschaffen und eine Gesamtsteuerung durch die Verantwortlichen in der Kommune ermöglicht. Nach einer Umfrage aus dem Jahr 2009 hatten viele Kommunen schon frühzeitig mit den Planungen für den Gesamtabschluss begonnen. Allerdings belegten bereits die letzten Umfragen, dass ein fristgerechter Beschluss des Rates über den Gesamtabschluss 2010 (Bestätigung) bei den allermeisten Kommunen nicht gelungen ist. Wie die nachfolgende Abbildung darstellt, hat sich seither der Anteil der angezeigten kommunalen Gesamtabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 (einschl. Verzicht auf Erstellung) stetig erhöht. Ein Verzicht ist möglich, wenn die Kommune über keine Tochtereinheit oder nur über Tochtereinheiten von untergeordneter Bedeutung verfügt. Entwicklung Gesamtabschluss 2010 50,00% 40,00% 30,00% Datenreihen1 20,00% 10,00% 0,00% Nov 12 Mai 13 Jan 14 3 Bei der Aufstellung der kommunalen Gesamtabschlüsse zeigen sich nach wie vor erhebliche Lücken, zumal nicht jede Kommune einen Gesamtabschluss aufzustellen hat. Wie die (nachstehende) Abbildung zeigt, haben sich viele Kommunen um den Gesamtabschluss 2010 weiter bemüht, so dass im Vergleich zur letzten Umfrage im Mai 2013 weitere Aufstellungsverfahren abgeschlossen werden konnten. Es verfügen jedoch erst 41 % der Kommunen über einen vom Rat bestätigten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2010. Zum aktuellen Umfragestichtag fehlen noch die Beschlüsse von 252 Gemeinden (59 %). Knapp ein Drittel der Kommunen hat festgestellt, dass sie auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten können. Gut ein Drittel aller Kommunen (37 %) plant die Fertigstellung des Aufstellungsverfahrens noch im Jahr 2014, jedoch können rd. 18 % der Kommunen überhaupt noch keine Angaben zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses machen. Gesamtabschluss 2010 4% 18% 41% 37% Gesamtabschluss 2010 festgestellt Feststellung für 2014 geplant Feststellung nach 2014 Termin unbestimmt oder n.b. Von einer flächendeckenden Erfüllung der Rechtspflichten sind die Kommunen noch immer weit entfernt, denn diese Pflichten beziehen sich nicht allein auf den ersten Gesamtabschluss, sondern auf die Gesamtabschlüsse aller folgenden Haushaltsjahre. Für das Haushaltsjahr 2011 beträgt der Anteil der erstellten Gesamtabschlüsse lediglich 26 %; für das Haushaltsjahr 2012 beträgt dieser Anteil sogar lediglich 16 %, obwohl die aufstellungspflichtigen Kommunen diesen Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember 2013 hätten durch den Rat bestätigen lassen müssen (vgl. § 116 Absatz 1 GO NRW). 4. Gesamtergebnis Die Umfrage 2014 zum aktuellen Sachstand bei den kommunalen Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen zeigt insgesamt einen deutlichen Entwicklungsschritt hin zu einer zeitnahen Aufstellung der kommunalen Abschlüsse. Das Land wird durch seine Aufsichtsbehörden weitere Unterstützung anbieten und es wird prüfen, auf welche Art und Weise eine weitere Beschleunigung - speziell bei den Gesamtabschlüssen - möglich ist. 4