Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 27
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.12.2009
Vorlagen-Nr.: 87/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern III";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Auch hier verweise ich zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine allgemeinen
Ausführungen zu Vorlage-Nr. 85/2009 vom heutigen Tage.
Dieses Plangebiet umfasst lediglich die Grundstücke, auf denen sich der ehemalige REWE Markt,
jetzt Getränkemarkt mit Parkplatz und der ehemalige Getränkemarkt, jetzt leerstehend, mit
Parkplatz befinden. Der räumliche Umfang des Plangebietes sollte wie folgt abgegrenzt werden:
Im Norden durch die Grundstücksgrenze des Wohnhausgrundstückes Teichstraße 20,
im Süden durch den „Windener Weg“ entsprechend der Plangrenzen des Bebauungsplanes E 19,
im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Hausgrundstücke „Im Wassergarten“,
im Osten durch die Teichstraße.
Die genaue Kartenunterlage wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung am Smartboard vorgestellt.
Welche Ziele sollen mit diesem Bebauungsplan verfolgt werden? Hierzu folgende Ausführungen:
-
Sicherung der Einzelhandelsnutzung auch in den kommenden Jahren auf beiden
Grundstücken,
-
Sicherung von Parkplatzflächen,
-
Sicherung
der
Getränkemarktes.
öffentlich-rechtlichen
Erschließung
des
derzeit
leerstehenden
Da die Pachtverträge nach meinem Kenntnisstand für beide Objekte Ende 2011 auslaufen und
derzeit nicht bekannt ist, welche Absichten seitens der Eigentümer dann bestehen, halte ich es für
zwingend erforderlich, die zukünftige Nutzung der Grundstücke durch B-Plan festzuschreiben.
In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und
die Verwaltung beauftragt werden, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Planverfahren in
Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die
Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine
sonstigen Gutachten erforderlich, sodass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen
wird. Die entsprechenden Planungskosten werden im Haushalt 2010 veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern III“, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Grundstücksgrenze des Wohnhausgrundstückes Teichstraße 20,
im Süden durch den „Windener Weg“ entsprechend der Plangrenzen des Bebauungsplanes
E 19,
im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Hausgrundstücke „Im
Wassergarten“,
im Osten durch die Teichstraße.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur
Beratung vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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