Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern III"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern III";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern III";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 27 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.12.2009 Vorlagen-Nr.: 87/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern III"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Auch hier verweise ich zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine allgemeinen Ausführungen zu Vorlage-Nr. 85/2009 vom heutigen Tage. Dieses Plangebiet umfasst lediglich die Grundstücke, auf denen sich der ehemalige REWE Markt, jetzt Getränkemarkt mit Parkplatz und der ehemalige Getränkemarkt, jetzt leerstehend, mit Parkplatz befinden. Der räumliche Umfang des Plangebietes sollte wie folgt abgegrenzt werden: Im Norden durch die Grundstücksgrenze des Wohnhausgrundstückes Teichstraße 20, im Süden durch den „Windener Weg“ entsprechend der Plangrenzen des Bebauungsplanes E 19, im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Hausgrundstücke „Im Wassergarten“, im Osten durch die Teichstraße. Die genaue Kartenunterlage wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung am Smartboard vorgestellt. Welche Ziele sollen mit diesem Bebauungsplan verfolgt werden? Hierzu folgende Ausführungen: - Sicherung der Einzelhandelsnutzung auch in den kommenden Jahren auf beiden Grundstücken, - Sicherung von Parkplatzflächen, - Sicherung der Getränkemarktes. öffentlich-rechtlichen Erschließung des derzeit leerstehenden Da die Pachtverträge nach meinem Kenntnisstand für beide Objekte Ende 2011 auslaufen und derzeit nicht bekannt ist, welche Absichten seitens der Eigentümer dann bestehen, halte ich es für zwingend erforderlich, die zukünftige Nutzung der Grundstücke durch B-Plan festzuschreiben. In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt werden, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Planverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine sonstigen Gutachten erforderlich, sodass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen wird. Die entsprechenden Planungskosten werden im Haushalt 2010 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 27, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern III“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Grundstücksgrenze des Wohnhausgrundstückes Teichstraße 20, im Süden durch den „Windener Weg“ entsprechend der Plangrenzen des Bebauungsplanes E 19, im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Hausgrundstücke „Im Wassergarten“, im Osten durch die Teichstraße. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-