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Mitteilung (Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen; hier: Baumallee in der Eifelstraße)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
12.02.10, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen;
hier: Baumallee in der Eifelstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 25.01.2010 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Umweltausschuss 03.03.2010 Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen; hier: Baumallee in der Eifelstraße In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.08.2009 (Sitzungsvorlage Nr. 53/2009) habe ich Sie umfassend über das in Arbeit befindliche Baumkataster für die Liegenschaften der Gemeinde Kreuzau informiert und gleichzeitig auf zwingend notwendige Maßnahmen im Bereich des Friedhofes Kreuzau, der Grundschule Winden und auch in der Eifelstraße hingewiesen. Die Maßnahmen auf dem Friedhof Kreuzau wurden inzwischen realisiert. 2 Bäume im Bereich der Lehrerdienstwohnung der Grundschule Winden werden kritisch beobachtet. Die vorgesehene kurz- bzw. mittelfristige Beseitigung aller 42 Linden in der Eifelstraße hat in der o.a. Sitzung zu sehr unterschiedlichen Auffassungen und Diskussionen geführt. Darüber hinaus wurde auch die Durchführung einer Ortsbesichtigung angeregt. Die Verwaltung hat zugesagt, keine Bäume kurzfristig (also sofort) zu fällen, sondern die vorliegenden Gutachten nochmals einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Dies ist inzwischen auch geschehen. Mit Ausnahme der bereits im Winterhalbjahr 2008/2009 gefällten 2 Bäume wurden an den verbleibenden 40 Bäumen bisher keine weiteren Maßnahmen durchgeführt. Das Schadensbild der Bäume ist sehr unterschiedlich. Ein kurzfristiger Handlungsbedarf zum Fällen weiterer Bäume besteht jedoch absolut nicht. Im Laufe des Jahres 2010 werden die bei der Ersterfassung im Jahre 2008, festgestellten Schäden einer erneuten Überprüfung unterzogen. Danach werden erforderlichenfalls Behandlungen nötig. Unabhängig vom „Gesundheitszustand“ der Bäume muss aber auch die Verkehrssicherungspflicht im Gehwegbereich aufgrund des Wurzelwerkes kritisch überprüft werden. Auch dies wird im Laufe der nächsten Wochen geschehen. Nach Abschluss dieser beiden Überprüfungen sollte alsdann in der Umweltausschusssitzung am 09.06.2010 eine Ortsbesichtigung stattfinden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -