Daten
Kommune
Bedburg
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15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-177/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
25.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2
Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in
der Ortslage Bedburg-Rath.
Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als
Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße.
Ein Vorentwurf des Bebauungsplanes ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.11.2003 wurde durch CDU-Ortsverband Bedburg-Rath, Herrn Ortsvorsteher
Herbert Förster, ein Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BedburgRath für Teilflächen an der Garsdorfer Straße gestellt. Die Flächen sollen als Bauflächen bzw.
Baugrundstücke für den örtlichen Bedarf bereitgestellt werden.
Bei den auf der beigefügten Flurkarte näher bezeichneten Flächen handelt es sich zur Zeit um
Grünflächen gemäß der Ausweisung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath.
Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, die Flächen einer Überplanung zuzuführen
und ein Plankonzept im Vorentwurf zu erstellen. Dieses ist in der Anlage beigefügt.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bedburg und ist als pflege- und
unterhaltungsintensive Grünfläche angelegt.
Eine Realisierung der Planung ist daher kurzfristig denkbar, da der erforderliche Flächenerwerb
entfällt. Ferner können durch die Planung innerörtliche Freiflächen einer Bebauung
bedarfsorientiert für den Ortsteil Bedburg-Rath zugeführt und eine Inanspruchnahme des
Freiraumes vermieden werden.
Die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen auf der Grundlage der übergeordneten
Planung (Gebietsentwicklungsplan) entspricht nicht den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 17.11.2003
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter(
Fachbereichsleiter
Bürgermeister