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Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
11.01.2011
Erstellt
05.01.11, 07:57
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 15.12.2010 Vorlagen-Nr.: 4/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 10.01.2011 11.01.2011 11.01.2011 Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 27.09.2010 hat die CDU-Fraktion zum Thema „zukünftige Entwicklung der Schulsituation“ einen Antrag vorgelegt (s. Vorlagen-Nr. 72/2010). Unmittelbar vor der Ratssitzung am 07.12.2010 ist zu diesem Thema auch ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingegangen, der als Anlage beigefügt ist. Die CDU spricht sich dafür aus, die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen kreisweiten Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen, im Vorfeld jedoch mit den Schulleitern, den Nachbarkommunen, Eltern und Schülervertretern Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen breiten Konsens in der Bürgerschaft über ein künftiges Konzept zu erhalten. Man solle sich nicht vorschnell entscheiden, am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ teilnehmen zu wollen. In dem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, die Vorbereitungen zur Teilnahme am Modellversuch schnellstmöglich einzuleiten. Damit soll verhindert werden, dass nur aus zeitlichen Gründen die Teilnahme scheitert. Begründet wird die Einberufung von Sondersitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und des Rates unter anderem damit, dass bis zum 31.01.2011 ein solcher Antrag gestellt sein müsse und dass andere Kommunen ihre schulpolitischen Entscheidungen ebenfalls schon vor Vorliegen des Schulentwicklungsplanes treffen würden. Zunächst ist festzustellen, dass der „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ derzeit nur beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 möglich ist und dass hierfür bis Mitte Dezember 2010 ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Köln hätte vorliegen müssen. Dies war aus zeitlichen Gründen nicht möglich, zumal die Eckpunkte des Schulministeriums für den Schulversuch erst am 17.09.2010 bekannt gegeben worden sind. Einen „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ ab dem Schuljahr 2012/2013, wie er im Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen benannt worden ist, gibt es derzeit nicht. Auf Nachfrage bestätigten die zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung Köln und beim Schulministerium, dass über eine eventuelle Verlängerung um ein Jahr erst nach Abschluss des jetzt laufenden Verfahrens entschieden werde. Zu möglichen Antragsfristen könne man heute noch nichts sagen. Einen Bewerbungsschluss zum 31.01.2011 gebe es insofern definitiv nicht. Die bloße Absichtsbekundung zur Teilnahme am Schulversuch sei sehr sinnvoll, diene dem Ministerium aber lediglich der besseren Übersicht, wie viele Schulträger noch über das Einrichten einer Gemeinschaftsschule nachdächten. Die Aussage der SPD-Fraktion in der Ratssitzung, besondere Eile sei deshalb geboten, weil andere kreisangehörige Kommunen schon Entscheidungen treffen würden, bevor der Schulentwicklungsplan auf dem Tisch sei, ist ebenfalls unrichtig. Eine Nachfrage bei den Städten und Gemeinden des Südkreises hat ergeben, dass keine Kommune dies beabsichtigt, was natürlich nicht daran hindert, das Thema öffentlich zu diskutieren. Bereits mit Vorlage 72/2010 wurden die verschiedenen Schultypen, die am Schulzentrum Kreuzau grundsätzlich möglich wären, dargestellt. Zur besseren Übersicht habe ich dies im Folgenden noch einmal zusammengefasst: 1. Organisatorischer Zusammenschluss Beim organisatorischen Zusammenschluss würden Hauptschule und Realschule unter einer Führung weiter bestehen bleiben. Die Schulformen an sich würden sich hierdurch nicht ändern. Aus Sicht der Bezirksregierung Köln ist ein solcher organisatorischer Zusammenschluss am Schulzentrum Kreuzau nicht umsetzbar, da die für den Hauptschulzweig erforderlichen Anmeldezahlen von 18 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse nicht dauerhaft nachgewiesen werden können. Auch aus Sicht der Schulleitungen von Hauptschule und Realschule wäre es nicht sinnvoll, dieses System weiter in Betracht zu ziehen, da die Bedenken der Eltern gegenüber der Hauptschule weiterhin bestehen blieben. 2. Verband von Schulen Da bei einem Verband von Schulen lediglich zwischen den einzelnen Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen würde, aber die jeweiligen Schulen selbständig blieben, würde sich an der derzeitigen Situation im Schulzentrum nichts Wesentliches ändern. Auch hierbei wäre nicht zu erwarten, dass die Hauptschule dauerhaft ausreichende Anmeldezahlen zu verzeichnen hätte. Auch dies ist aus Sicht der Verwaltung keine Variante, über die weiter diskutiert werden sollte. 3. Dreigliedriges Schulsystem Dieses ist das Schulsystem, welches seit vielen Jahren und an vielen Standorten aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium besteht und welches derzeit auch am Schulzentrum Kreuzau praktiziert wird. Hauptschule: An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der Versetzung in Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralem Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird über den mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. Realschule: In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. -2- In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform. Gymnasium Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und die für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012/2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen. Will man weiter hier in Kreuzau an diesem dreigliederigen Schulsystem festhalten, ist eine Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen unumgänglich. 4. Gesamtschule Die Gesamtschule ist ebenfalls ein Schulsystem, das seit vielen Jahren praktiziert wird; es gibt mehrere derartige Schulen im Kreisgebiet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Bestehende Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt; bei einer Neuerrichtung kann der Ganztag derzeit nicht eingerichtet werden. Vorrangig wird der Ganztag aktuell den Schulformen gewährt, die diesen in der Vergangenheit nur begrenzt zugestanden erhielten, also den Hauptschulen, und dann den Realschulen, Gymnasien sowie weiteren Förderschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung. Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an. Eine Gesamtschule würde voraussetzen, dass das eigenständige Gymnasium in Kreuzau auf jeden Fall aufgegeben werden müsste. 5. Gemeinschaftsschule -3- Das Schulministerium ermöglicht erstmals seit 2010 zunächst im Rahmen eines Schulversuches nach § 25 Abs. 1 und 4 SchulG, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Gemeinschaftsschulen entstehen durch die Zusammenführung bereits bestehender Schulen. Alle Schulformen des gegliederten Systems können sich daran beteiligen. Für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule sind vier oder mehr parallele Züge wünschenswert. Mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. Gemeinschaftsschulen verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können. Die Mindestklassengröße bei Errichtung beträgt 23 Schülerinnen und Schüler. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25. In der kooperativen Form ab Klasse 7 beträgt der Klassenfrequenzhöchstwert 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Auf dieser Basis wird auch die Stellenzuweisung berechnet. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen. Bezogen auf Kreuzau würde dies bedeuten, dass zwei Möglichkeiten gegeben wären, eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Bei der ersten Variante würden alle drei Schulformen (HS, RS und GY) aufgelöst und eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe gebildet. Die Eigenständigkeit des Gymnasiums ginge dabei verloren. Bei der zweiten Variante würde aus Hauptschule und Realschule eine neue Gemeinschaftsschule als Schule der Sekundarstufe I gebildet. In diesem Fall wäre eine Kooperation mit dem benachbarten Gymnasium geeignet und erforderlich, um die gymnasiale Oberstufe gewährleisten zu können. Eine Gemeinschaftsschule wird in der Regel als gebundene Ganztagsschule geführt, ausnahmsweise können aber auch offene, flexible Ganztagsangebote eingerichtet werden. In den Klassen 5 und 6 erfolgt der Unterricht in integrierter Form, ab der 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden. Fazit Aus Sicht der Verwaltung ist die Bildung einer Gemeinschaftsschule eine sinnvolle Alternative, um den Schulstandort Kreuzau und das differenzierte Bildungsangebot langfristig sichern zu können. Ich halte es jedoch für zwingend erforderlich, die kreisweite Schulentwicklungsplanung abzuwarten, um eine abgestimmte Regelung zu erreichen, da die Zukunft verstärkt gemeindeübergreifende Lösungen erfordern wird. Diese Schulentwicklungsplanung soll vor allem vor dem Hintergrund der sinkenden Schülerzahlen und dem Wunschverhalten der Eltern, ggf. auch eine andere als die am Ort vorhandene Schule für die Beschulung ihres Kindes aussuchen zu können, Aufschluss darüber geben, wo kreisweit langfristig gesichert welche Schultypen erhalten bleiben können, und welche Folgen dies für die anderen heute noch existierenden Standorte hätte. Hierin könnte für den Schulstandort Kreuzau auch ein Hinweis enthalten sein, ob und ggf. welche Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen sinnvoller Weise in Kreuzau beschult werden könnten und sollten, was natürlich wiederum Folgen für den Schülertransport und die sich daraus ergebenden Kosten hat. Dem Schulministerium gegenüber sollte ein positives Signal gegeben werden, dass die Gemeinde Kreuzau an der Einführung einer Gemeinschaftsschule interessiert ist. Die Verwaltung sollte -4- beauftragt werden, gemeinsam mit den Schulleitungen des Schulzentrums und unter Beratung des Schulministeriums ein erstes Konzept für eine solche Gemeinschaftsschule zu entwickeln und dem Schulausschuss vorzulegen. Danach kann über das Thema endgültig entschieden werden, sofern das Land eine Teilnahme am Schulversuch überhaupt weiterhin ermöglicht, was sich frühestens zum Jahresanfang 2011 entscheiden wird. Da es sich um eine sehr wichtige politische Entscheidung für die zukünftige Schullandschaft in der Gemeinde handelt, sollte es möglich sein, die Beratungen ohne Zeitdruck zu führen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ ab dem Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellstmöglich getroffen werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum Kreuzau die Grundlagen einer Konzeption für den „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ zu erarbeiten und zur nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen. Das Beratungsangebot des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch genommen werden. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -5-