Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
11.01.2011
Erstellt
05.01.11, 07:57
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 15.12.2010
Vorlagen-Nr.: 4/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.01.2011
11.01.2011
11.01.2011
Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur
Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 27.09.2010 hat die CDU-Fraktion zum Thema „zukünftige Entwicklung der
Schulsituation“ einen Antrag vorgelegt (s. Vorlagen-Nr. 72/2010). Unmittelbar vor der Ratssitzung
am 07.12.2010 ist zu diesem Thema auch ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen eingegangen, der als Anlage beigefügt ist.
Die CDU spricht sich dafür aus, die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen kreisweiten
Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen, im Vorfeld jedoch mit den Schulleitern, den
Nachbarkommunen, Eltern und Schülervertretern Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen breiten
Konsens in der Bürgerschaft über ein künftiges Konzept zu erhalten. Man solle sich nicht
vorschnell entscheiden, am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ teilnehmen zu wollen.
In dem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, die
Vorbereitungen zur Teilnahme am Modellversuch schnellstmöglich einzuleiten. Damit soll
verhindert werden, dass nur aus zeitlichen Gründen die Teilnahme scheitert. Begründet wird die
Einberufung von Sondersitzungen des Schulausschusses, des Hauptausschusses und des Rates
unter anderem damit, dass bis zum 31.01.2011 ein solcher Antrag gestellt sein müsse und dass
andere Kommunen ihre schulpolitischen Entscheidungen ebenfalls schon vor Vorliegen des
Schulentwicklungsplanes treffen würden.
Zunächst ist festzustellen, dass der „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ derzeit nur beginnend
mit dem Schuljahr 2011/2012 möglich ist und dass hierfür bis Mitte Dezember 2010 ein
entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Köln hätte vorliegen müssen. Dies war aus
zeitlichen Gründen nicht möglich, zumal die Eckpunkte des Schulministeriums für den
Schulversuch erst am 17.09.2010 bekannt gegeben worden sind. Einen „Schulversuch
Gemeinschaftsschule“ ab dem Schuljahr 2012/2013, wie er im Antrag der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen benannt worden ist, gibt es derzeit nicht. Auf Nachfrage bestätigten die
zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung Köln und beim Schulministerium, dass über eine
eventuelle Verlängerung um ein Jahr erst nach Abschluss des jetzt laufenden Verfahrens
entschieden werde. Zu möglichen Antragsfristen könne man heute noch nichts sagen. Einen
Bewerbungsschluss zum 31.01.2011 gebe es insofern definitiv nicht. Die bloße
Absichtsbekundung zur Teilnahme am Schulversuch sei sehr sinnvoll, diene dem Ministerium aber
lediglich der besseren Übersicht, wie viele Schulträger noch über das Einrichten einer
Gemeinschaftsschule nachdächten.
Die Aussage der SPD-Fraktion in der Ratssitzung, besondere Eile sei deshalb geboten, weil
andere kreisangehörige Kommunen schon Entscheidungen treffen würden, bevor der
Schulentwicklungsplan auf dem Tisch sei, ist ebenfalls unrichtig. Eine Nachfrage bei den Städten
und Gemeinden des Südkreises hat ergeben, dass keine Kommune dies beabsichtigt, was
natürlich nicht daran hindert, das Thema öffentlich zu diskutieren.
Bereits mit Vorlage 72/2010 wurden die verschiedenen Schultypen, die am Schulzentrum Kreuzau
grundsätzlich möglich wären, dargestellt. Zur besseren Übersicht habe ich dies im Folgenden
noch einmal zusammengefasst:
1. Organisatorischer Zusammenschluss
Beim organisatorischen Zusammenschluss würden Hauptschule und Realschule unter einer
Führung weiter bestehen bleiben. Die Schulformen an sich würden sich hierdurch nicht ändern.
Aus Sicht der Bezirksregierung Köln ist ein solcher organisatorischer Zusammenschluss am
Schulzentrum Kreuzau nicht umsetzbar, da die für den Hauptschulzweig erforderlichen
Anmeldezahlen von 18 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse nicht dauerhaft
nachgewiesen werden können.
Auch aus Sicht der Schulleitungen von Hauptschule und Realschule wäre es nicht sinnvoll, dieses
System weiter in Betracht zu ziehen, da die Bedenken der Eltern gegenüber der Hauptschule
weiterhin bestehen blieben.
2. Verband von Schulen
Da bei einem Verband von Schulen lediglich zwischen den einzelnen Schulen (Hauptschule,
Realschule, Gymnasium) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen würde, aber die
jeweiligen Schulen selbständig blieben, würde sich an der derzeitigen Situation im Schulzentrum
nichts Wesentliches ändern. Auch hierbei wäre nicht zu erwarten, dass die Hauptschule dauerhaft
ausreichende Anmeldezahlen zu verzeichnen hätte.
Auch dies ist aus Sicht der Verwaltung keine Variante, über die weiter diskutiert werden sollte.
3. Dreigliedriges Schulsystem
Dieses ist das Schulsystem, welches seit vielen Jahren und an vielen Standorten aus
Hauptschule, Realschule und Gymnasium besteht und welches derzeit auch am Schulzentrum
Kreuzau praktiziert wird.
Hauptschule:
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der
Versetzung in Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der
Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die
Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der
Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben.
Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralem Abschlussverfahren der
mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird über den
mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.
Realschule:
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die
Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die
Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und
Lernangebote der Realschule heran.
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In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die
Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der
Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit
der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den
weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule
versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform
gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung
spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein
Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes
in die empfohlene Schulform.
Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium
notwendig ist und die für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur
Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem,
analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem
durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige
gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr
2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser
Jahrgang wird im Schuljahr 2012/2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren
gymnasialer Schulzeit ablegen.
Will man weiter hier in Kreuzau an diesem dreigliederigen Schulsystem festhalten, ist eine
Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen unumgänglich.
4. Gesamtschule
Die Gesamtschule ist ebenfalls ein Schulsystem, das seit vielen Jahren praktiziert wird; es gibt
mehrere derartige Schulen im Kreisgebiet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller
Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Bestehende
Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt; bei einer Neuerrichtung kann
der Ganztag derzeit nicht eingerichtet werden. Vorrangig wird der Ganztag aktuell den
Schulformen gewährt, die diesen in der Vergangenheit nur begrenzt zugestanden erhielten, also
den Hauptschulen, und dann den Realschulen, Gymnasien sowie weiteren Förderschulen. An der
Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der
Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II
(gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die
Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9
gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an
Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an.
Eine Gesamtschule würde voraussetzen, dass das eigenständige Gymnasium in Kreuzau auf
jeden Fall aufgegeben werden müsste.
5. Gemeinschaftsschule
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Das Schulministerium ermöglicht erstmals seit 2010 zunächst im Rahmen eines Schulversuches
nach § 25 Abs. 1 und 4 SchulG, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 eine
Gemeinschaftsschule einzurichten.
Gemeinschaftsschulen entstehen durch die Zusammenführung bereits bestehender Schulen. Alle
Schulformen des gegliederten Systems können sich daran beteiligen.
Für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule sind vier oder mehr parallele Züge wünschenswert.
Mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit.
Gemeinschaftsschulen verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie
kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer
Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher
wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Die Mindestklassengröße bei Errichtung beträgt 23 Schülerinnen und Schüler. Der
Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25. In der kooperativen Form ab
Klasse 7 beträgt der Klassenfrequenzhöchstwert 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24
Schülerinnen und Schüler. Auf dieser Basis wird auch die Stellenzuweisung berechnet. Diese
Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft
Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen
zusammenwachsen.
Bezogen auf Kreuzau würde dies bedeuten, dass zwei Möglichkeiten gegeben wären, eine
Gemeinschaftsschule einzurichten.
Bei der ersten Variante würden alle drei Schulformen (HS, RS und GY) aufgelöst und eine
Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe gebildet. Die Eigenständigkeit des
Gymnasiums ginge dabei verloren.
Bei der zweiten Variante würde aus Hauptschule und Realschule eine neue
Gemeinschaftsschule als Schule der Sekundarstufe I gebildet. In diesem Fall wäre eine
Kooperation mit dem benachbarten Gymnasium geeignet und erforderlich, um die
gymnasiale Oberstufe gewährleisten zu können.
Eine Gemeinschaftsschule wird in der Regel als gebundene Ganztagsschule geführt,
ausnahmsweise können aber auch offene, flexible Ganztagsangebote eingerichtet werden. In den
Klassen 5 und 6 erfolgt der Unterricht in integrierter Form, ab der 7. Klasse oder später
entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen
Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
Fazit
Aus Sicht der Verwaltung ist die Bildung einer Gemeinschaftsschule eine sinnvolle Alternative, um
den Schulstandort Kreuzau und das differenzierte Bildungsangebot langfristig sichern zu können.
Ich halte es jedoch für zwingend erforderlich, die kreisweite Schulentwicklungsplanung
abzuwarten, um eine abgestimmte Regelung zu erreichen, da die Zukunft verstärkt
gemeindeübergreifende Lösungen erfordern wird. Diese Schulentwicklungsplanung soll vor allem
vor dem Hintergrund der sinkenden Schülerzahlen und dem Wunschverhalten der Eltern, ggf.
auch eine andere als die am Ort vorhandene Schule für die Beschulung ihres Kindes aussuchen
zu können, Aufschluss darüber geben, wo kreisweit langfristig gesichert welche Schultypen
erhalten bleiben können, und welche Folgen dies für die anderen heute noch existierenden
Standorte hätte.
Hierin könnte für den Schulstandort Kreuzau auch ein Hinweis enthalten sein, ob und ggf. welche
Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen sinnvoller Weise in Kreuzau beschult werden
könnten und sollten, was natürlich wiederum Folgen für den Schülertransport und die sich daraus
ergebenden Kosten hat.
Dem Schulministerium gegenüber sollte ein positives Signal gegeben werden, dass die Gemeinde
Kreuzau an der Einführung einer Gemeinschaftsschule interessiert ist. Die Verwaltung sollte
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beauftragt werden, gemeinsam mit den Schulleitungen des Schulzentrums und unter Beratung
des Schulministeriums ein erstes Konzept für eine solche Gemeinschaftsschule zu entwickeln und
dem Schulausschuss vorzulegen. Danach kann über das Thema endgültig entschieden werden,
sofern das Land eine Teilnahme am Schulversuch überhaupt weiterhin ermöglicht, was sich
frühestens zum Jahresanfang 2011 entscheiden wird.
Da es sich um eine sehr wichtige politische Entscheidung für die zukünftige Schullandschaft in der
Gemeinde handelt, sollte es möglich sein, die Beratungen ohne Zeitdruck zu führen, um das
bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wird Interesse bekundet, am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ ab dem
Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall unter
Berücksichtigung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung dann schnellstmöglich getroffen
werden. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen ist mitzuteilen, dass Interesse zur Teilnahme am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“
besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitern der Schulen am Schulzentrum
Kreuzau die Grundlagen einer Konzeption für den „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ zu
erarbeiten und zur nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen. Das Beratungsangebot
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in Anspruch
genommen werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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