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Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
11.01.2011
Erstellt
27.12.10, 18:10
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011) Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 06.01.2011 Vorlagen-Nr.: 1/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 11.01.2011 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 80 Abs. 2 GO NRW wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das HJ 2011 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 27.748.852 €, 31.671.150 €, - 3.922.298 €. 25.090.316 €, 27.775.318 €, 1.769.811 €, 1.455.263 €. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 176.477 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern haben sich gegenüber dem HJ 2010 nicht geändert und betragen für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. Der Fehlbedarf des HJ 2011 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage durch das Jahresergebnis 2009 bzw. das voraussichtliche Jahresergebnis 2010 aufgebraucht ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 311 des Haushaltsplanes dargestellt. Da der Ergebnisplan sowohl im Haushaltsjahr 2011 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. HJ 2014 einen jährlichen Fehlbedarf ausweist, der ein Zwanzigstel des Bestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt, ist die Gemeinde verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 21 – V 25 des Vorberichtes aufgeführt. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass nach erst nach Fertigstellung und Abzug des Haushaltsentwurfs am 27.12.2010 die erste Hochrechnung der Schlüsselzuweisungen 2011 bekanntgegeben wurde. Danach erhält die Gemeinde gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz 1,311 Mio. € geringere Schlüsselzuweisungen. Hiervon entfallen rd. 572.000 € auf strukturelle Änderungen bei der Berechnung der Ausgangsmesszahl und auf einen gegenüber der Planung geringeren Grundbetrag. Weitere 739.000 € sind auf eine höhere Steuerkraftmesszahl im Referenzzeitraum zurück zu führen. Auf Grund der geringeren Schlüsselzuweisungen ergeben sich andererseits auch verminderte Aufwendungen für die Kreisumlagen. Im Abgleich bleibt aber eine Verschlechterung für den Haushalt in einer Größenordnung von 0,7 Mio. €. Noch nicht im Haushalt veranschlagt ist bisher das Medienunterhaltungskonzept für die Schulen der Gemeinde, welches im Grundsatz am 7.12.2010 vom Rat der Gemeinde mit einem Kostenaufwand von rd. 480.000 beschlossen wurde. Hier fehlen noch Angaben zu den einzelnen Jahressummen und zur Finanzierung. Die geänderten Haushaltsansätze werden rechtzeitig bis zu den Haushaltsplanberatungen nachgeliefert. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-