Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
11.01.2011
Erstellt
27.12.10, 18:10
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 06.01.2011
Vorlagen-Nr.: 1/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
11.01.2011
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 80 Abs. 2 GO NRW wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung mit
Haushaltssicherungskonzept und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das HJ 2011 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
27.748.852 €,
31.671.150 €,
- 3.922.298 €.
25.090.316 €,
27.775.318 €,
1.769.811 €,
1.455.263 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von
Investitionen erforderlich ist, wird auf 176.477 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern haben sich gegenüber dem HJ 2010 nicht geändert und
betragen für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die
Gewerbesteuer: 426 v.H.
Der Fehlbedarf des HJ 2011 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die
Ausgleichsrücklage durch das Jahresergebnis 2009 bzw. das voraussichtliche Jahresergebnis
2010 aufgebraucht ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 311 des Haushaltsplanes
dargestellt.
Da der Ergebnisplan sowohl im Haushaltsjahr 2011 als auch in den Folgejahren der
Finanzplanung bis einschl. HJ 2014 einen jährlichen Fehlbedarf ausweist, der ein Zwanzigstel des
Bestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt, ist die Gemeinde verpflichtet,
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 21
– V 25 des Vorberichtes aufgeführt.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass nach erst nach Fertigstellung und Abzug des
Haushaltsentwurfs am 27.12.2010 die erste Hochrechnung der Schlüsselzuweisungen 2011
bekanntgegeben wurde. Danach erhält die Gemeinde gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz
1,311 Mio. € geringere Schlüsselzuweisungen. Hiervon entfallen rd. 572.000 € auf strukturelle
Änderungen bei der Berechnung der Ausgangsmesszahl und auf einen gegenüber der Planung
geringeren Grundbetrag. Weitere 739.000 € sind auf eine höhere Steuerkraftmesszahl im
Referenzzeitraum zurück zu führen.
Auf Grund der geringeren Schlüsselzuweisungen ergeben sich andererseits auch verminderte
Aufwendungen für die Kreisumlagen. Im Abgleich bleibt aber eine Verschlechterung für den
Haushalt in einer Größenordnung von 0,7 Mio. €.
Noch nicht im Haushalt veranschlagt ist bisher das Medienunterhaltungskonzept für die Schulen
der Gemeinde, welches im Grundsatz am 7.12.2010 vom Rat der Gemeinde mit einem
Kostenaufwand von rd. 480.000 beschlossen wurde. Hier fehlen noch Angaben zu den einzelnen
Jahressummen und zur Finanzierung.
Die geänderten Haushaltsansätze werden rechtzeitig bis zu den Haushaltsplanberatungen
nachgeliefert.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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