Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
11.10.10, 09:19
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 01.10.2010
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
26.10.2010
Informationen zu Google Street View
Mit Mitteilung 216/2010 vom 18.05.2010 hat der Städte- und Gemeindebund NRW darüber
berichtet, dass das Unternehmen Google in einem Gespräch mit der zuständigen
Bundesministerin zugesagt hat, den Dienst „Street View“ erst zu starten, wenn die von
Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.
Google hat sich zudem bereit erklärt, Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Die Kommunen haben folglich die
Möglichkeit, in den Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die sich
Eigentümer und Mieter von Immobilien mit Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese
gebündelt an Google weiterzuleiten.
In den Widerspruchsfällen hat Google zugesagt, dass, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet
wird, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden.
Am 18.06.2010 hat der Städte- und Gemeindebund zur Thematik nochmals Stellung bezogen.
Hinsichtlich der vorformulierten Sammelwiderspruchslisten bestünden datenschutzrechtliche
Bedenken, da hierdurch ersichtlich wird, wer bereits Widerspruch eingelegt hat. Vorzugswürdig
erscheint es daher, einzelne Mustervordrucke von Widerspruchsformularen auszulegen und
anschließend gebündelt an Google zu senden.
Im Amtsblatt 6/2010 vom 25.06.2010 habe ich mit einem Bericht auf die Gegebenheiten,
insbesondere die Widerspruchsmöglichkeit, hingewiesen. Gleichzeitig wurde ein Link (MusterWiderspruchsschreiben des zuständigen Bundesverbraucherschutzministeriums) auf der
Homepage der Gemeinde Kreuzau freigeschaltet. Somit konnte ab diesem Zeitpunkt das MusterWiderspruchsschreiben sowohl im Rathaus Kreuzau entgegen genommen werden, als auch vom
heimischen PC herunter geladen werden.
Bis zum 01.10.2010 wurden hier 130 Widersprüche, davon 3 aus benachbarten Kommunen, zur
Weiterleitung an Google abgegeben/Übersandt. Bei 7.468 Haushalten in der Gemeinde Kreuzau
(Stand: 31.07.2010) haben somit 1,74 % der Haushalte Widerspruch eingelegt. Hierin nicht
enthalten sind natürlich die direkt gegenüber Google eingelegten Widersprüche.
Im August 2010 wurde durch Google in der Presse darauf hingewiesen, dass „Street View“ in den
20 größten Städten in Deutschland noch in diesem Jahr starten werde und eine Widerspruchfrist
bis 15.9.2010 eingeräumt. Nachdem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert hat, die
Widerspruchsmöglichkeit auszuweiten, wurde diese von Google von 4 auf 8 Wochen verlängert.
Es bestehe darüber hinaus auch nach dem Start von Street View die unbefristete Möglichkeit der
Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion, teilte der GoogleKonzern in einer Pressemitteilung mit. Mit Schreiben vom 10.09.2010, welches als Anlage
beigefügt ist, nimmt die Google Germany GmbH unter Bezugnahme auf meine Schreiben vom
09.04. und 25.06.2009 ausführlich Stellung zur Rechtmäßigkeit des Internetdienstes „Street View“
aus Sicht des Unternehmens.
Wann „Street View“ in den weiteren Städten und Gemeinden (d.h. auch in Kreuzau) startet, ist von
Google bisher noch nicht definitiv bekannt gegeben worden, ich gehe aber von einer bundesweiten
Inbetriebnahme des Internetdienstes im nächsten Jahr aus. Soweit sich neue Erkenntnisse
ergeben, werde ich Sie weiter informieren.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
Anlage
-2-