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Mitteilung (Informationen zu Google Street View)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
11.10.10, 09:19
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Informationen zu Google Street View) Mitteilung (Informationen zu Google Street View)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 01.10.2010 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 26.10.2010 Informationen zu Google Street View Mit Mitteilung 216/2010 vom 18.05.2010 hat der Städte- und Gemeindebund NRW darüber berichtet, dass das Unternehmen Google in einem Gespräch mit der zuständigen Bundesministerin zugesagt hat, den Dienst „Street View“ erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Google hat sich zudem bereit erklärt, Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Die Kommunen haben folglich die Möglichkeit, in den Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die sich Eigentümer und Mieter von Immobilien mit Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese gebündelt an Google weiterzuleiten. In den Widerspruchsfällen hat Google zugesagt, dass, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Am 18.06.2010 hat der Städte- und Gemeindebund zur Thematik nochmals Stellung bezogen. Hinsichtlich der vorformulierten Sammelwiderspruchslisten bestünden datenschutzrechtliche Bedenken, da hierdurch ersichtlich wird, wer bereits Widerspruch eingelegt hat. Vorzugswürdig erscheint es daher, einzelne Mustervordrucke von Widerspruchsformularen auszulegen und anschließend gebündelt an Google zu senden. Im Amtsblatt 6/2010 vom 25.06.2010 habe ich mit einem Bericht auf die Gegebenheiten, insbesondere die Widerspruchsmöglichkeit, hingewiesen. Gleichzeitig wurde ein Link (MusterWiderspruchsschreiben des zuständigen Bundesverbraucherschutzministeriums) auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau freigeschaltet. Somit konnte ab diesem Zeitpunkt das MusterWiderspruchsschreiben sowohl im Rathaus Kreuzau entgegen genommen werden, als auch vom heimischen PC herunter geladen werden. Bis zum 01.10.2010 wurden hier 130 Widersprüche, davon 3 aus benachbarten Kommunen, zur Weiterleitung an Google abgegeben/Übersandt. Bei 7.468 Haushalten in der Gemeinde Kreuzau (Stand: 31.07.2010) haben somit 1,74 % der Haushalte Widerspruch eingelegt. Hierin nicht enthalten sind natürlich die direkt gegenüber Google eingelegten Widersprüche. Im August 2010 wurde durch Google in der Presse darauf hingewiesen, dass „Street View“ in den 20 größten Städten in Deutschland noch in diesem Jahr starten werde und eine Widerspruchfrist bis 15.9.2010 eingeräumt. Nachdem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert hat, die Widerspruchsmöglichkeit auszuweiten, wurde diese von Google von 4 auf 8 Wochen verlängert. Es bestehe darüber hinaus auch nach dem Start von Street View die unbefristete Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion, teilte der GoogleKonzern in einer Pressemitteilung mit. Mit Schreiben vom 10.09.2010, welches als Anlage beigefügt ist, nimmt die Google Germany GmbH unter Bezugnahme auf meine Schreiben vom 09.04. und 25.06.2009 ausführlich Stellung zur Rechtmäßigkeit des Internetdienstes „Street View“ aus Sicht des Unternehmens. Wann „Street View“ in den weiteren Städten und Gemeinden (d.h. auch in Kreuzau) startet, ist von Google bisher noch nicht definitiv bekannt gegeben worden, ich gehe aber von einer bundesweiten Inbetriebnahme des Internetdienstes im nächsten Jahr aus. Soweit sich neue Erkenntnisse ergeben, werde ich Sie weiter informieren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister I.V. - Stolz - Anlage -2-