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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für die Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle und Bürgerhaus und Aufgabenübertragung auf einen Förder- und Gebäudeunterhaltungsverein für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
26.08.10, 18:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für die Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle und Bürgerhaus und Aufgabenübertragung auf einen Förder- und Gebäudeunterhaltungsverein für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus) Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzepte für die Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle und Bürgerhaus und Aufgabenübertragung auf einen Förder- und Gebäudeunterhaltungsverein für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 23.08.2010 Vorlagen-Nr.: 22/2010 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 06.09.2010 28.09.2010 26.10.2010 Nutzungskonzepte für die Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle und Bürgerhaus und Aufgabenübertragung auf einen Förder- und Gebäudeunterhaltungsverein für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus I. Sach- und Rechtslage: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Beschlussfassung des Rates vom 06.07.2010, in dem u.a. die jährliche Nachweisung der Einnahme- und Ausgabesituation des Fördervereins bis zum 30.06. jeden Jahres dem Rat vorgelegt werden sollte. Hierzu hat Herr Peter Kaptain als Vertreter des neu gegründeten „Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau“ erklärt, dass er hiermit nicht einverstanden sein könne, da es sich im vorliegenden Fall um einen Förderverein handelt, der auch Spendengelder einnehmen soll. Er führte weitergehend aus, dass die Spendeneinwerbung nur möglich sei, wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins sichergestellt sei. In einem interfraktionellen Gespräch am 20.7.2010 wurde die Angelegenheit eingehend mit Herrn Kaptain besprochen und ein Kompromiss gefunden. Im Rahmen der gemeindlichen Bezuschussung des Fördervereins für die Übernahme der Hausmeisterdienste und für die Durchführung von „kleineren“ Instandhaltungsmaßnahmen ist bekanntlicherweise vorgesehen, einen Gesamtzuschuss von 25.000€/Jahr an den Verein zu zahlen. Im Gegenzug wird folgende Regelung im Vertrag mit den Verein aufgenommen: 1. Der Verein führt über den von der Gemeinde gewährten Zuschuss einen Verwendungsnachweis 2. Dieser Verwendungsnachweis ist erstmals nach einer Vertragslaufzeit von 3 vollen Kalenderjahren dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zuzuleiten 3. Der Verein kann nicht verwendete Mittel für Hausmeisterdienste, für Instandhaltungsmaßnahmen (Reparaturen, Maßnahmen zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit etc.) verwenden. 4. Ergibt sich nach Ablauf von jeweils 3 vollen Kalenderjahren aus dem Verwendungsnachweis ein Restbetrag, so ist dieser an die Gemeinde zurück zu zahlen. Unabhängig hiervon, verpflichtet sich der Verein jederzeit auf Verlangen des Bürgermeisters in einem interfraktionellen Gespräch einen Bericht über seine Arbeit vorzutragen. Im Gegenzug zu der gefundenen Kompromisslösung kann Nr. 3 des Beschlusses vom 6.7.2010 entfallen. Im Hinblick auf die jährlich dem Finanzamt vorzulegenden Bilanzen sollte der Vertrag zum 01.01.2011 in Kraft treten. Aufgrund der zukünftigen Nutzung wurde mit Datum vom 30.06.2010 eine Nutzungsänderung für die Hans-Hoesch-Stiftung beantragt und dies insbesondere, um Fragen des Brandschutzes abzuklären. Die Nutzungsänderung wurde mit Datum vom 05.08.2010 genehmigt und enthält folgende brandschutztechnischen Auflagen: Im Kellergeschoss und im Erdgeschoss müssen jeweils 3 T30-RS-Türen eingebaut werden. Aktuell sind jedoch nur 4 Türen erforderlich, da 2 Türen nur im Zuge der ohnehin erforderlichen Erneuerung umgerüstet werden müssen. Im Obergeschoss ist das Treppenhaus zum Dachgeschoss abzumauern und auch mit einer T30RS-Tür zu versehen. Zurzeit werden die erforderlichen Kostenermittlungen und Ausschreibungen durchgeführt. Die notwendigen Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr erledigt. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 20.000,00 bis 25.000,00 € stehen bei Kostenstelle 5730101, Sachkonto 521100, zur Verfügung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Übertragung verschiedener Aufgaben an den Förderverein wird mit einer Betriebskostenreduzierung von rd. 23.000 €/Jahr gegenüber der Situation mit einer hauptamtlichen Hausmeisterbesetzung gerechnet. Da das Bürgerhaus bisher schon ehrenamtlich betreut wird, kommt es hier voraussichtlich nicht zu weiteren Einsparungen. Für die vorgesehenen Umbauarbeiten sowie die Anschaffung einer Schließanlage, einer Küche und Sanierung der Toilettenanlagen im Kellerbereich müssen die erforderlichen Mittel im Investitionsplan zur Verfügung gestellt werden. Eine Kostenermittlung wird noch in die Wege geleitet. Hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen verweise ich auf meine Ausführungen unter I. III. Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. Dem Nutzungskonzept für die Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus Kreuzau wird zugestimmt. Dem Vertragsentwurf zur Aufgabenübertragung auf den Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus Kreuzau wird ebenfalls zugestimmt. Der Vertrag soll zum 01.01.2011 in Kraft treten. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-