Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
26.08.10, 18:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 23.08.2010
Vorlagen-Nr.: 22/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.09.2010
28.09.2010
26.10.2010
Nutzungskonzepte für die Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle und Bürgerhaus und
Aufgabenübertragung auf einen Förder- und Gebäudeunterhaltungsverein für Festhalle,
Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus
I. Sach- und Rechtslage:
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Beschlussfassung des Rates vom
06.07.2010, in dem u.a. die jährliche Nachweisung der Einnahme- und Ausgabesituation des
Fördervereins bis zum 30.06. jeden Jahres dem Rat vorgelegt werden sollte.
Hierzu hat Herr Peter Kaptain als Vertreter des neu gegründeten „Jugend und Kultur
Förderverein Kreuzau“ erklärt, dass er hiermit nicht einverstanden sein könne, da es sich im
vorliegenden Fall um einen Förderverein handelt, der auch Spendengelder einnehmen soll.
Er führte weitergehend aus, dass die Spendeneinwerbung nur möglich sei, wenn die
Gemeinnützigkeit des Vereins sichergestellt sei.
In einem interfraktionellen Gespräch am 20.7.2010 wurde die Angelegenheit eingehend mit Herrn
Kaptain besprochen und ein Kompromiss gefunden.
Im Rahmen der gemeindlichen Bezuschussung des Fördervereins für die Übernahme der
Hausmeisterdienste und für die Durchführung von „kleineren“ Instandhaltungsmaßnahmen ist
bekanntlicherweise vorgesehen, einen Gesamtzuschuss von 25.000€/Jahr an den Verein zu
zahlen.
Im Gegenzug wird folgende Regelung im Vertrag mit den Verein aufgenommen:
1.
Der Verein führt über den von der Gemeinde gewährten Zuschuss einen
Verwendungsnachweis
2.
Dieser Verwendungsnachweis ist erstmals nach einer Vertragslaufzeit von 3 vollen
Kalenderjahren dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zuzuleiten
3.
Der Verein kann nicht verwendete Mittel für Hausmeisterdienste, für Instandhaltungsmaßnahmen (Reparaturen, Maßnahmen zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit etc.)
verwenden.
4.
Ergibt sich nach Ablauf von jeweils 3 vollen Kalenderjahren aus dem Verwendungsnachweis ein Restbetrag, so ist dieser an die Gemeinde zurück zu zahlen.
Unabhängig hiervon, verpflichtet sich der Verein jederzeit auf Verlangen des Bürgermeisters in
einem interfraktionellen Gespräch einen Bericht über seine Arbeit vorzutragen.
Im Gegenzug zu der gefundenen Kompromisslösung kann Nr. 3 des Beschlusses vom 6.7.2010
entfallen.
Im Hinblick auf die jährlich dem Finanzamt vorzulegenden Bilanzen sollte der Vertrag zum
01.01.2011 in Kraft treten.
Aufgrund der zukünftigen Nutzung wurde mit Datum vom 30.06.2010 eine Nutzungsänderung für
die Hans-Hoesch-Stiftung beantragt und dies insbesondere, um Fragen des Brandschutzes
abzuklären. Die Nutzungsänderung wurde mit Datum vom 05.08.2010 genehmigt und enthält
folgende brandschutztechnischen Auflagen:
Im Kellergeschoss und im Erdgeschoss müssen jeweils 3 T30-RS-Türen eingebaut werden.
Aktuell sind jedoch nur 4 Türen erforderlich, da 2 Türen nur im Zuge der ohnehin erforderlichen
Erneuerung umgerüstet werden müssen.
Im Obergeschoss ist das Treppenhaus zum Dachgeschoss abzumauern und auch mit einer T30RS-Tür zu versehen.
Zurzeit werden die erforderlichen Kostenermittlungen und Ausschreibungen durchgeführt. Die
notwendigen Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr erledigt. Entsprechende
Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 20.000,00 bis 25.000,00 € stehen bei Kostenstelle
5730101, Sachkonto 521100, zur Verfügung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Übertragung verschiedener Aufgaben an den Förderverein wird mit einer
Betriebskostenreduzierung von rd. 23.000 €/Jahr gegenüber der Situation mit einer hauptamtlichen
Hausmeisterbesetzung gerechnet.
Da das Bürgerhaus bisher schon ehrenamtlich betreut wird, kommt es hier voraussichtlich nicht zu
weiteren Einsparungen.
Für die vorgesehenen Umbauarbeiten sowie die Anschaffung einer Schließanlage, einer Küche
und Sanierung der Toilettenanlagen im Kellerbereich müssen die erforderlichen Mittel im
Investitionsplan zur Verfügung gestellt werden.
Eine Kostenermittlung wird noch in die Wege geleitet.
Hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen verweise ich auf meine Ausführungen
unter I.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
Dem Nutzungskonzept für die Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus
Kreuzau wird zugestimmt.
Dem Vertragsentwurf zur Aufgabenübertragung auf den Jugend und Kultur
Förderverein Kreuzau für Festhalle, Hans-Hoesch-Stiftung und Bürgerhaus Kreuzau
wird ebenfalls zugestimmt.
Der Vertrag soll zum 01.01.2011 in Kraft treten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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