Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
02.09.10, 09:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23.08.2010
Vorlagen-Nr.: 35/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
07.09.2010
28.09.2010
26.10.2010
Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur
Papierfabrik "Niederauer Mühle"
I. Sach- und Rechtslage:
Ich verweise zunächst auf den Inhalt der Vorlage-Nr. 35/2010 vom 11.05.2010. Nach der
ausführlichen Diskussion im Bau- und Planungsausschuss am 01.06.2010, in deren Verlauf die
aufgeworfenen Fragen einer weiteren Klärung bedurften, wurde die Vorlage seitens der
Verwaltung zurückgezogen. Es wurde in der Diskussion insbesondere befürchtet, dass es durch
den vorgesehenen Standort einer Schranke zu Rückstau auf dem Windener Weg kommen könnte.
Die Angelegenheit wurde zwischenzeitlich mit der Firma ausführlich erörtert. Mit Schreiben vom
12.07.2010 hat die Firma nunmehr schriftlich bestätigt, dass auf die Schranke gänzlich verzichtet
wird und nunmehr nach Einziehung folgende Maßnahmen vorgesehen sind:
„Wir beabsichtigen, das Tor 7 (heute vorhandenes Tor hinter der ehemaligen Abzweigung zu den
„3 Erken“) Richtung Windener Weg zu verlegen, um das Betriebsgelände gemäß der
sicherheitstechnischen Vorgaben gegen unbefugten Zutritt abzusichern. Das Tor soll nunmehr ca.
55 m von der Einmündung des Windener Weges entfernt positioniert werden. Das Tor wird wie
bisher von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr abgeschlossen sein und während dieser Zeit nur bei Bedarf
geöffnet werden. Tagsüber ist das Tor stets geöffnet. Durch die Lage des Tores können bei
verschlossenem Tor 2 Lkw vom Windener Weg in die Zufahrt zur Fabrik einfahren, ohne den
Verkehr auf dem Windener Weg selbst zu behindern. Da das Tor nur nachts zu den Zeiten, in
denen kein An- und Ablieferverkehr stattfindet, verschlossen wird, sind Verkehrsbehinderungen
nicht zu erwarten.
Die Toranlage wird zudem mit einer Kamera ausgestattet, so dass jeder angefahrene Lkw vom
Betriebspersonal registriert wird. Vom Leitstand aus können die Bediensteten das Tor jederzeit
öffnen.“
Mit dieser nunmehr vorgesehenen Lösung sind aus Sicht der Verwaltung die im Bauausschuss
aufgetretenen Bedenken ausgeräumt. Ich schlage Ihnen deshalb vor, nunmehr meinem
Beschlussvorschlag gemäß Vorlage-Nr. 35/2010 zu folgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt
III. Beschlussvorschlag:
Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 7
Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung
eingezogen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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