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Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
02.09.10, 09:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle") Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23.08.2010 Vorlagen-Nr.: 35/2010 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 07.09.2010 28.09.2010 26.10.2010 Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle" I. Sach- und Rechtslage: Ich verweise zunächst auf den Inhalt der Vorlage-Nr. 35/2010 vom 11.05.2010. Nach der ausführlichen Diskussion im Bau- und Planungsausschuss am 01.06.2010, in deren Verlauf die aufgeworfenen Fragen einer weiteren Klärung bedurften, wurde die Vorlage seitens der Verwaltung zurückgezogen. Es wurde in der Diskussion insbesondere befürchtet, dass es durch den vorgesehenen Standort einer Schranke zu Rückstau auf dem Windener Weg kommen könnte. Die Angelegenheit wurde zwischenzeitlich mit der Firma ausführlich erörtert. Mit Schreiben vom 12.07.2010 hat die Firma nunmehr schriftlich bestätigt, dass auf die Schranke gänzlich verzichtet wird und nunmehr nach Einziehung folgende Maßnahmen vorgesehen sind: „Wir beabsichtigen, das Tor 7 (heute vorhandenes Tor hinter der ehemaligen Abzweigung zu den „3 Erken“) Richtung Windener Weg zu verlegen, um das Betriebsgelände gemäß der sicherheitstechnischen Vorgaben gegen unbefugten Zutritt abzusichern. Das Tor soll nunmehr ca. 55 m von der Einmündung des Windener Weges entfernt positioniert werden. Das Tor wird wie bisher von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr abgeschlossen sein und während dieser Zeit nur bei Bedarf geöffnet werden. Tagsüber ist das Tor stets geöffnet. Durch die Lage des Tores können bei verschlossenem Tor 2 Lkw vom Windener Weg in die Zufahrt zur Fabrik einfahren, ohne den Verkehr auf dem Windener Weg selbst zu behindern. Da das Tor nur nachts zu den Zeiten, in denen kein An- und Ablieferverkehr stattfindet, verschlossen wird, sind Verkehrsbehinderungen nicht zu erwarten. Die Toranlage wird zudem mit einer Kamera ausgestattet, so dass jeder angefahrene Lkw vom Betriebspersonal registriert wird. Vom Leitstand aus können die Bediensteten das Tor jederzeit öffnen.“ Mit dieser nunmehr vorgesehenen Lösung sind aus Sicht der Verwaltung die im Bauausschuss aufgetretenen Bedenken ausgeräumt. Ich schlage Ihnen deshalb vor, nunmehr meinem Beschlussvorschlag gemäß Vorlage-Nr. 35/2010 zu folgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt III. Beschlussvorschlag: Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung eingezogen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-