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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
02.09.10, 09:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; 
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; 
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 25 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23.08.2010 Vorlagen-Nr.: 85/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 07.09.2010 28.09.2010 26.10.2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 02.02.2010 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Feldstraße, im Süden durch die Hauptstraße, im Westen durch die Hauptstraße, im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Der Bebauungsplanentwurf liegt inzwischen vor. Eine verkleinerte unmaßstäbliche farbige Ausfertigung ist der Vorlage beigefügt. Im Übrigen wird der Plan in der Sitzung selbstverständlich detailliert erläutert. Wie bereits in der Ursprungsvorlage ausgeführt, sollen folgende Ziele mit dem Bebauungsplan verfolgt werden: • Einflussnahme auf die künftige weitere Entwicklung durch Festlegung konkreter überbaubarer Flächen und Geschossigkeit. • Sicherung der Parkplatzfläche auf dem heute nur angepachteten Parkplatz mit Erweiterungsmöglichkeiten und Sicherung einer Zu- und Ausfahrt zur Straße „Im Herkesgarten“. • Sicherung einer wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung im Bereich leerstehender abbruchreifer Bausubstanz Ecke Feldstraße/Hauptstraße. Der nunmehr vorliegende Planentwurf wird wie folgt erläutert: Die vorhandene Bebauung entlang der Hauptstraße, beginnend an der Feldstraße und endend am heutigen Parkplatz, wird als Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO ausgewiesen (u.a. wegen der vorhandenen Spielhalle). Es ist eine 3-geschossige Bauweise, wie teilweise bereits vorhanden, möglich. Die Firsthöhe wird allerdings auf 11,5 m begrenzt. In Kerngebieten ist eine 100 %ige Bebauung erlaubt. Somit beträgt die GRZ 1,0 und die GFZ 3,0. Entlang der Straßenfront wird eine Baulinie festgesetzt. Der rückwärtige Bereich wird durch eine Baugrenze festgesetzt, so dass tatsächlich keine 100 %ige Ausnutzung erfolgen kann. Die übrigen Bereiche werden als Mischgebiet festgesetzt. Es ist eine 2-geschossige Bebauung vorgesehen. Die GRZ beträgt 0,6, die GFZ 1,2. Die maximale Firsthöhe wird hier entsprechend bereits vorhandener Bausubstanz auf 11 m festgesetzt. Entlang der Hauptstraße wird auch in diesem Mischgebiet eine Baulinie entlang der Straße festgesetzt. Die rückwärtige Abgrenzung erfolgt mittels Baugrenze. Entlang der Feldstraße und der Straße „Im Herkesgarten“ werden lediglich Baugrenzen festgesetzt. Der heute vorhandene, jedoch nur angepachtete Parkplatz wird als öffentlicher Parkplatz dargestellt und kann kurzfristig auch um die Parzelle 1468 erweitert werden. Dieses Grundstück ist der Gemeinde zum Kauf angeboten. Eine weitere Ausdehnung des Parkplatzes ist im Planentwurf in der Mitte des Plangebietes zwischen Hauptstraße und „Im Herkesgarten“ auf den Parzellen 307, 552 und 553 vorgesehen. Ob und zu welchem Zeitpunkt diese Parkplatzerweiterung erfolgen wird, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Die planerische Absicherung sollte aber auf jeden Fall erfolgen. Alsdann kann auf der Parzelle 285 eine öffentliche Zuwegung zum „Herkesgarten“ hin erfolgen. Diese Zuwegung soll auch dazu dienen, eine rückwärtige Bebauung im Bereich der Parzellen 278, 276 und 277 zu ermöglichen. Ich schlage Ihnen vor, dem Planentwurf zuzustimmen und unter Anwendung des § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 zu beschliesen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine sonstigen Gutachten erforderlich, so dass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen wird. Die entsprechenden Planungskosten sind im Haushalt 2010 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-