Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
02.09.10, 09:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 25
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23.08.2010
Vorlagen-Nr.: 85/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
07.09.2010
28.09.2010
26.10.2010
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 02.02.2010 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß §
2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Feldstraße,
im Süden durch die Hauptstraße,
im Westen durch die Hauptstraße,
im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur
Beratung vorzulegen.
Der Bebauungsplanentwurf liegt inzwischen vor. Eine verkleinerte unmaßstäbliche farbige
Ausfertigung ist der Vorlage beigefügt. Im Übrigen wird der Plan in der Sitzung selbstverständlich
detailliert erläutert. Wie bereits in der Ursprungsvorlage ausgeführt, sollen folgende Ziele mit dem
Bebauungsplan verfolgt werden:
•
Einflussnahme auf die künftige weitere Entwicklung durch Festlegung konkreter überbaubarer
Flächen und Geschossigkeit.
•
Sicherung der Parkplatzfläche auf dem heute nur angepachteten Parkplatz mit
Erweiterungsmöglichkeiten und Sicherung einer Zu- und Ausfahrt zur Straße „Im
Herkesgarten“.
•
Sicherung einer wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung im Bereich leerstehender
abbruchreifer Bausubstanz Ecke Feldstraße/Hauptstraße.
Der nunmehr vorliegende Planentwurf wird wie folgt erläutert:
Die vorhandene Bebauung entlang der Hauptstraße, beginnend an der Feldstraße und endend am
heutigen Parkplatz, wird als Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO ausgewiesen (u.a. wegen der
vorhandenen Spielhalle). Es ist eine 3-geschossige Bauweise, wie teilweise bereits vorhanden,
möglich. Die Firsthöhe wird allerdings auf 11,5 m begrenzt. In Kerngebieten ist eine 100 %ige
Bebauung erlaubt. Somit beträgt die GRZ 1,0 und die GFZ 3,0. Entlang der Straßenfront wird eine
Baulinie festgesetzt. Der rückwärtige Bereich wird durch eine Baugrenze festgesetzt, so dass
tatsächlich keine 100 %ige Ausnutzung erfolgen kann.
Die übrigen Bereiche werden als Mischgebiet festgesetzt. Es ist eine 2-geschossige Bebauung
vorgesehen. Die GRZ beträgt 0,6, die GFZ 1,2. Die maximale Firsthöhe wird hier entsprechend
bereits vorhandener Bausubstanz auf 11 m festgesetzt. Entlang der Hauptstraße wird auch in
diesem Mischgebiet eine Baulinie entlang der Straße festgesetzt. Die rückwärtige Abgrenzung
erfolgt mittels Baugrenze. Entlang der Feldstraße und der Straße „Im Herkesgarten“ werden
lediglich Baugrenzen festgesetzt.
Der heute vorhandene, jedoch nur angepachtete Parkplatz wird als öffentlicher Parkplatz
dargestellt und kann kurzfristig auch um die Parzelle 1468 erweitert werden. Dieses Grundstück ist
der Gemeinde zum Kauf angeboten.
Eine weitere Ausdehnung des Parkplatzes ist im Planentwurf in der Mitte des Plangebietes
zwischen Hauptstraße und „Im Herkesgarten“ auf den Parzellen 307, 552 und 553 vorgesehen. Ob
und zu welchem Zeitpunkt diese Parkplatzerweiterung erfolgen wird, vermag ich derzeit nicht zu
beurteilen. Die planerische Absicherung sollte aber auf jeden Fall erfolgen. Alsdann kann auf der
Parzelle 285 eine öffentliche Zuwegung zum „Herkesgarten“ hin erfolgen. Diese Zuwegung soll
auch dazu dienen, eine rückwärtige Bebauung im Bereich der Parzellen 278, 276 und 277 zu
ermöglichen.
Ich schlage Ihnen vor, dem Planentwurf zuzustimmen und unter Anwendung des § 13 a Abs. 2 Nr.
1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 zu beschliesen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die
Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine
sonstigen Gutachten erforderlich, so dass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen
wird. Die entsprechenden Planungskosten sind im Haushalt 2010 veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 Nr. 2 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
-2-