Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
61 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
03.06.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 25.05.2011
Vorlagen-Nr.: 34/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
21.06.2011
06.07.2011
Schulweg Drove-Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 07.12.2010 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossen, dass die
Beleuchtung des Fuß- und Radweges zwischen Drove und Kreuzau um 13 weitere Leuchten nach
DIN-Vorschrift erweitert werden soll. Der Auftrag hierzu ist zwischenzeitlich an das RWE erteilt
worden. Eine Fertigstellung bis spätestens 31.07.2011 wurde zugesagt.
Durch die Erweiterung der Beleuchtung wird einem Aspekt aus den Urteilen des
Verwaltungsgerichtes Aachen im Zusammenhang mit der Übernahme der Schülerfahrtkosten
nach der SchfkVO für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove Rechnung getragen. An
dieser Stelle möchte ich die Beurteilung zur Gefährlichkeit des Schulweges aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichtes Aachen zitieren:
„(…)Der Schulweg verlief ab der Überquerung der L 249 am Knotenpunkt L 249/K 28 auf einer
Länge von 150m bis 200m bis zum abzweigenden Wirtschaftsweg „Im Ziegelfeld“ hinter einer
Buschreihe, die – nach dem im Rahmen der durchgeführten Beweisaufnahme gewonnenen
Eindruck angesichts der verbliebenen Höhe und Dichtigkeit stehen gebliebener Bereiche – vor der
im Oktober 2009 vorgenommenen Ausholzung eine Einsehbarkeit von der L 249 aus verhinderte.
Der Einsehbarkeit von dieser Straße aus kommt aber nach den örtlichen Gegebenheiten
besondere Bedeutung zu, weil sich weder im Bereich der Buschreihe noch davor oder im
Anschluss daran Wohnbebauung in Sicht- oder Rufweite befindet, so dass eine Hilfeleistung von
in der Nähe wohnenden Menschen nicht erwartet werden kann. Es kann auch dahinstehen, wie
verkehrsreich die L 249 vom Knotenpunkt in Richtung Kreuzau letztlich ist. Denn ein hohes
Verkehrsaufkommen auf der Straße, ist nur dann geeignet, das Risiko eines gewaltsamen
Übergriffs entscheidend herabzusetzen, wenn der fußläufige Schulweg von der Fahrbahn aus
ohne weiteres einsehbar ist. (…)
Inwiefern die erfolgte Ausholzung der Buschreihe für hier nicht streitgegenständliche zukünftige
Bewilligungszeiträume eine andere Beurteilung gebieten würde, ist nicht entscheidungsrelevant
und ließe sich auch nicht abschließend beurteilen. Zwar dürfte bei Helligkeit eine ausreichende
Einsichtigkeit des Fußweges von der L 249 aus anzunehmen sein, wenn sich die Ausholzungen
nicht durch Nachwuchs verkleinert haben sollten; zudem dürfen bislang stehengebliebene Teile
nicht buschiger werden mit der Folge der Verengung des Durchblickwinkels vorbeifahrender
Verkehrsteilnehmer auf den Fußweg. Was indes für übliche Schulwegszeiten in der Dunkelheit zu
gelten hätte, lässt sich mit Mitteln der Kammer nicht sicher bestimmen. Ob das Fernlicht, aber
auch das Abblendlicht der sich auf der L 249 in beide Richtungen in etwa parallel zum fußläufigen
Schulweg bewegenden Kraftfahrzeuge diesen trotz der im jetzigen Zustand vorhandenen
Buschreihe hinreichend erfassen, um einen Übergriff erkennen zu können, lässt sich nur durch
eine sachverständige Überprüfung, beispielsweise des TÜV, feststellen.“
Im weitern wurde seitens der Kammer auf Bitten aller Prozessbeteiligten auch zu weiteren
möglichen Gefahrenpunkten Stellung bezogen. Auch diese möchte ich zitieren:
„Des Weiteren ist das Teilstück der Drovestraße, das lediglich einen unbefestigten Randstreifen
aufwies, im jetzigen Ausbauzustand mit einem befestigten und von der Fahrbahn abgetrennten
Seitenstreifen sowie Straßenbeleuchtung nicht besonders gefährlich im Sinne der 1. Alternative
des § 6 Abs. 2 Satz 2 SchfkVO. Hierbei ist außerdem zu beachten, dass diese einen Verlauf des
Schulweges überwiegend – woran es im vorliegenden Fall fehlen dürfte – entlang einer
verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder befahrbaren Randstreifen voraussetzt.
Zudem fehlt es an einer besonderen Gefährlichkeit des Schulweges im dem Bereich, in dem
dieser aus Richtung Drove nach Beginn der Ortslage Kreuzau zusammen mit einer Zufahrt zu
dem südlich des Sportplatzes gelegenen Wohngebiet über den Parkplatz am Sportplatz verläuft.
Dieser Bereich erscheint nicht unübersichtlich und eine Auslastung des Sportplatzes zu üblichen
Schulwegzeiten dürfte die Ausnahme sein.“
Aus dieser Gesamtbetrachtung und der Entscheidung, dass am Fuß- und Radweg entlang der L
249 weitere 13 Leuchten installiert werden, ergibt sich für mich die Schlussfolgerung, dass ab dem
Schuljahr 2011/2012 keine besondere Gefährlichkeit des Schulweges mehr gegeben ist und daher
die Übernahme der Schülerfahrtkosten nur noch im Rahmen der SchfkVO erfolgen kann
(Sekundarstufe I > 3,5 km; Sekundarstufe II > 5 km). Dies würde bedeuten, dass ca. 100
Schülerinnen und Schüler aus Drove keine Fahrkarten mehr erhalten. Damit verbunden wären
jährliche Minderausgaben in Höhe von ca. 30.000 Euro. Ein genauer Wert kann erst nach
Abrechnung mit der Dürener Kreisbahn ermittelt werden.
Zur weiteren Sicherheit aller Nutzer des Fuß- und Radweges wird in Kürze auch noch die
Buschreihe zwischen der Einmündung „Im Ziegelfeld“ und dem Knotenpunkt entfernt, denn hier ist
nicht nur die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, sondern auch die von
anderen Nutzern des Weges, die vor allem in den Wintermonaten diesen Weg in den frühen
Morgen- oder den späten Abendstunden nutzen. Entsprechende Genehmigungen der zuständigen
Stellen liegen bereits vor.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund der Sicherung des Geh- und Radweges entlang der L 249 entstehen im Bereich der
Schülerfahrtkosten jährliche Minderausgaben in Höhe von ca. 30.000 Euro.
III. Beschlussvorschlag:
Der Schulweg entlang der L249 gilt nach der Erweiterung der Beleuchtung und der Entfernung der
Buschreihe zwischen der Einmündung „Im Ziegelfeld“ und dem Knotenpunkt nicht mehr als
besonders gefährlich im Sinne der Schülerfahrtkostenverordnung. Die Übernahme der
Schülerfahrtkosten unterhalb der in der SchfkVO genannten Entfernungsgrenzen ist abzulehnen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-