Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze; Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.11.2009
Erstellt
02.12.09, 16:46
Aktualisiert
26.09.11, 19:08
Beschlussvorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze;
Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden) Beschlussvorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze;
Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden) Beschlussvorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze;
Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-135/2009 Beratungsfolge Termin Stadtrat 05.11.2009 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 1 15.10.2009 Frau Lohmann 10-24-31 Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze; Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Seitens der im Rat der Stadt Linnich vertretenen Fraktionen werden die Ausschussvorsitze und stellv. Ausschussvorsitze wie folgt verteilt: Ausschuss Ausschussvorsitz Stellv. Ausschussvorsitz a) b) c) Als Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende werden bestimmt: Ausschuss a) Ausschussvorsitzende/r Stellv. Ausschussvorsitzende/r b) c) Problembeschreibung/Begründung: Die Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden werden gem. § 58 Abs. 5 GO NRW durch die Fraktionen entsprechend ihrem politischen Kräfteverhältnis innerhalb des Rates bestimmt. Eine gesetzliche Sonderregelung besteht für den Hauptausschuss. Nach § 57 Abs. 3 S. 1 GO NRW ist in diesem Ausschuss der Bürgermeister Vorsitzender. Der stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Hauptausschusses gewählt (§ 57 Abs. 3 S. 3 GO NRW). Die Fraktionen können sich nach § 58 Abs. 5 S. 1 GO NRW zunächst einvernehmlich über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Erst wenn eine entsprechende Einigung nicht zustande kommt oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, erfolgt die Verteilung nach § 58 Abs. 5 S. 2 GO NRW nach dem Zugreifverfahren nach d’Hondt. Haben sich die Fraktionen geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Die erforderliche Einigung ist durch Erklärung der Fraktionsvorsitzenden festzustellen. Am Einigungsverfahren sind alle Fraktionen des Rates zu beteiligen. Teil- oder Vorabeinigungen auf einzelne Ausschussvorsitze sind zulässig und im Fall des Vorsitzes des Wahlprüfungsausschusses (§ 40 KWahlG, § 66 KWahlO) auch angebracht. Dieser soll nämlich unverzüglich d.h. noch in der ersten Ratssitzung gebildet werden. Durch Befragen der Ratsmitglieder ist festzustellen, wer dieser Einigung widerspricht. Der Widerspruch ist erheblich, wenn ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dies kundtut. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich infolge Teilung durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Entscheidend ist damit allein die abstrakte Fraktionsstärke. Nach derzeitigem Stand sind folgende Mitgliederzahlen bei der Vergabe der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze zu berücksichtigen: CDU-Fraktion SPD-Fraktion UWG-PKL-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion 13 Mitglieder 9 Mitglieder 6 Mitglieder 2 Mitglieder 2 Mitglieder. Gem. § 58 Abs. 5 S. 2 GO NRW können sich mehrere Fraktionen dabei zusammenschließen. Ein solcher Fraktionszusammenschluss ist nach einer Entscheidung des OVG NRW nur dann zu berücksichtigen, wenn die daran beteiligten Fraktionen rechtzeitig und unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass sie sich zum Zweck eines gemeinsamen Zugriffs auf die Ausschussvorsitze bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitze zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los (§ 58 Abs. 5 S. 3 GO NRW). Nach § 58 Abs. 5 S. 4 GO NRW benennen die Fraktionen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen. Für die stellvertretenden Ausschussvorsitze ist ein eigenständiges Verfahren durchzuführen. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht. i.V.: Corsten