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Allgemeine Vorlage (24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, Rödderweg)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, 
       Rödderweg) Allgemeine Vorlage (24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, 
       Rödderweg)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 12. Juli 2000 Vorlagen-Nr. 64/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: 24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, Rödderweg I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.1999 (Vorlagen-Nr. 116/99) sollen die in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte gekennzeichneten Grundstücke (Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Nrn. 386, 46, 45 und 44/2, entlang der Straße „Rödderweg“ einer Bebauung zugeführt werden. Da dieser Bereich seit Jahren strittig ist, haben Sie mich gleichzeitig beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen zu beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen. Aufgrund meines Antrages vom 12.01.2000 hat die Bezirksregierung Köln zunächst mit Verfügung vom 05.04.2000 eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht bestätigt. Aus diesem Grunde wurde mit Bericht vom 26.04.2000 in Anwendung des § 20 Abs. 3 Landesplanungsgesetz die Anberaumung eines Erörterungstermines beantragt. Der Erörterungstermin hat am 25.05.2000 bei der Bezirksregierung stattgefunden. Das Ergebnis ist positiv. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde nunmehr für die in der oben erwähnten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte gekennzeichnten Teilbereiche der Grundstücke bestätigt. Dieses positive Ergebnis konnte nach längerer Diskussion erreicht werden, da die Höhere und die Untere Landschaftsbehörde ihre bisherigen Bedenken zurückgezogen haben. Im weiteren Verfahren ist es selbstverständlich erforderlich, eine ökologische Bewertung durchzuführen und diese mit den vorgenannten Behörden einvernehmlich abzustimmen. Damit das Verfahren nunmehr formell eingeleitet werden kann, schlage ich Ihnen vor, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch eine Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung erforderlich. Hierzu verweise ich auf eine gesonderte Sitzungsvorlage vom gleichen Tage. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des FNP verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. III. Beschlussvorschlag: „Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45 und 44/2.“ Der Bürgermeister 2 - Ramm - Anlage Hinweis: Eine Beratung im Umweltausschuss ist derzeit nicht erforderlich, da die grundsätzliche Entscheidung zur Durchführung der Planänderung bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.11.1999 beraten worden ist. IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: