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Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Stadtfestes und der Autoschau der Werbegemeinschaft der Stadt Linnich am Sonntag, dem 17.04.2011)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
14.01.11, 19:01
Aktualisiert
14.01.11, 19:01
Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Stadtfestes und der Autoschau der Werbegemeinschaft der Stadt Linnich am Sonntag, dem 17.04.2011) Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Stadtfestes und der Autoschau der Werbegemeinschaft der Stadt Linnich am Sonntag, dem 17.04.2011)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-251/2010 Beratungsfolge Termin Haupt- und Beschwerdeausschuss 27.01.2011 Stadtrat 27.01.2011 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 4 15.12.2010 Herr Krafft 722-40 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Stadtfestes und der Autoschau der Werbegemeinschaft der Stadt Linnich am Sonntag, dem 17.04.2011 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: 1. Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage empfiehlt der Haupt- und Beschwerdeausschuss dem Rat der Stadt Linnich, die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17.04.2011 zu erlassen. 2. Auf Empfehlung des Haupt- und Beschwerdeausschusses beschließt der Stadtrat, die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17.04.2011 zu erlassen. Problembeschreibung/Begründung: Die Werbegemeinschaft der Stadt Linnich e.V. hat mit Schreiben vom 18.10.2010 u.a. die Genehmigung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages aus Anlass des Stadtfestes und der Autoschau am 17.04.2011 beantragt. Die Erlaubnis von Verkaufsstellen an einen Sonn- oder Feiertag wird erteilt mit einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die der Rat der Stadt Linnich zu erlassen hat. Nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –LÖG NRW) vom 21.11.2006 dürfen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bis zu einer Dauer von 5 Stunden geöffnet sein. Da für das Jahr 2011 noch kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt wurde, schlage ich vor, die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen. Witkopp Anlage