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Allgemeine Vorlage (Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene Hunde; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene Hunde;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stolz Kreuzau, 23.05.2012 Vorlagen-Nr.: 37/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.06.2012 26.06.2012 Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene Hunde; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen I. Sach- und Rechtslage: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reichte am 19.03.2012 den beigefügten Antrag ein. Dieser stellt auf eine Befreiung von der Hundesteuer für Halter, die einen Hund aus dem Tierheim zu sich nehmen, ab, mit dem Ziel, die Vermittlungschancen von älteren, mindestens acht Jahre alten Tieren zu verbessern. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, müsste eine Änderung der Hundesteuersatzung vorgenommen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Davon ausgehend, dass das Tierheim ohne Steuerbefreiung einen im Tierheim ansässigen Hund an einen Kreuzauer Einwohner abgibt, betrüge die Mindereinnahme bei positivem Beschluss über den Antrag beim derzeitigen Steuersatz 84 Euro jährlich pro Hund. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau befreit Hundehalter, die einen acht Jahre oder älteren Hund aus dem Tierheim aufnehmen, von der Hundesteuer. Diese Regelung gilt nicht für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 (1) Buchstabe d) der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau vom 14.12.2006. Die Hundesteuersatzung ist entsprechend zu ändern.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage