Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 23.05.2012
Vorlagen-Nr.: 37/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
12.06.2012
26.06.2012
Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene
Hunde;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
I. Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reichte am 19.03.2012 den beigefügten Antrag ein.
Dieser stellt auf eine Befreiung von der Hundesteuer für Halter, die einen Hund aus dem
Tierheim zu sich nehmen, ab, mit dem Ziel, die Vermittlungschancen von älteren,
mindestens acht Jahre alten Tieren zu verbessern.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, müsste eine Änderung der Hundesteuersatzung
vorgenommen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Davon ausgehend, dass das Tierheim ohne Steuerbefreiung einen im Tierheim
ansässigen Hund an einen Kreuzauer Einwohner abgibt, betrüge die Mindereinnahme bei
positivem Beschluss über den Antrag beim derzeitigen Steuersatz 84 Euro jährlich pro
Hund.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau befreit Hundehalter, die einen acht Jahre oder älteren Hund aus
dem Tierheim aufnehmen, von der Hundesteuer. Diese Regelung gilt nicht für gefährliche
Hunde im Sinne des § 2 (1) Buchstabe d) der Hundesteuersatzung der Gemeinde
Kreuzau vom 14.12.2006. Die Hundesteuersatzung ist entsprechend zu ändern.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage