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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:50
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO))

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Steg Kreuzau, 04.09.2012 Vorlagen-Nr.: 6/2012 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 14.09.2012 Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2012 einstimmig mit 9 Enthaltungen den Beschluss über die Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) gefasst. Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurde die Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Düren, angezeigt. Mit Verfügung vom 06.07.2012 hat der Kreis Düren das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau genehmigt. Die Genehmigung ist mit mehreren Auflagen versehen. Ziffer 5 der Genehmigungsauflage lautet: „In § 3 der Haushaltssatzung sind die für die Umbaumaßnahme des Trainingsplatzes Kreuzau-Winden vorgesehenen Mittel zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist die Haushaltssatzung zu korrigieren und dem Rat der Gemeinde Kreuzau zur Entscheidung vorzulegen.“ § 3 der Haushaltssatzung umfasst den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen. Für das Jahr 2012 sind bisher keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Nunmehr ist der Betrag von 200.000 € in die Haushaltssatzung aufzunehmen, der vollständig für die Kostenstelle 4240212, Sachkonto 781800 vorgesehen ist. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516) in der zur Zeit geltenden Fassung besagt, dass in diesem Fall ein erneuter Beschluss des Rates (Beitrittsbeschluss) herbeizuführen ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ergibt sich keine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung. Die ohnehin für 2013 vorgesehenen Haushaltsmittel für die Bezuschussung des Kunstrasenplatzes werden lediglich bereits im diesjährigen Haushalt durch eine Verpflichtungsermächtigung festgeschrieben. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt im Wege eines Beitrittsbeschlusses gem. § 2 Bekanntm VO die Haushaltssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________