Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:50
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 04.09.2012
Vorlagen-Nr.: 6/2012 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
14.09.2012
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung
(Bekanntm VO)
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2012 einstimmig mit 9
Enthaltungen den Beschluss über die Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung
(GO) gefasst.
Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurde die Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO der
Aufsichtsbehörde, dem Kreis Düren, angezeigt.
Mit Verfügung vom 06.07.2012 hat der Kreis Düren das Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau genehmigt. Die Genehmigung ist mit mehreren Auflagen versehen. Ziffer 5
der Genehmigungsauflage lautet:
„In § 3 der Haushaltssatzung sind die für die Umbaumaßnahme des Trainingsplatzes
Kreuzau-Winden vorgesehenen Mittel zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist die Haushaltssatzung
zu korrigieren und dem Rat der Gemeinde Kreuzau zur Entscheidung vorzulegen.“
§ 3 der Haushaltssatzung umfasst den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen. Für das
Jahr 2012 sind bisher keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Nunmehr ist der Betrag
von 200.000 € in die Haushaltssatzung aufzunehmen, der vollständig für die
Kostenstelle 4240212, Sachkonto 781800 vorgesehen ist.
§ 2 Abs. 1 der Bekanntmachungverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516) in
der zur Zeit geltenden Fassung besagt, dass in diesem Fall ein erneuter Beschluss des Rates
(Beitrittsbeschluss) herbeizuführen ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es ergibt sich keine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung. Die ohnehin für 2013
vorgesehenen Haushaltsmittel für die Bezuschussung des Kunstrasenplatzes werden lediglich
bereits im diesjährigen Haushalt durch eine Verpflichtungsermächtigung festgeschrieben.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt im Wege eines Beitrittsbeschlusses gem. § 2
Bekanntm VO die Haushaltssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________